Zum einen: der Schießleiter kann jeden erfahrenen und sachkundigen Schützen ad hoc zur Standaufsicht einteilen. Da muss keine gesonderte Prüfung vorliegen.
Wenn ich den Schießleiter mache (VdRBw), protokolliere ich genau, wer von wann bis, die Standaufsicht gemacht hat. Gibt es z.B. eine AD, dann ist fürs Protokoll vermerkt, wer den Vorgang am Stand gecheckt hat.