Schießen ohne Standaufsicht

  • Zum einen: der Schießleiter kann jeden erfahrenen und sachkundigen Schützen ad hoc zur Standaufsicht einteilen. Da muss keine gesonderte Prüfung vorliegen.

    Wenn ich den Schießleiter mache (VdRBw), protokolliere ich genau, wer von wann bis, die Standaufsicht gemacht hat. Gibt es z.B. eine AD, dann ist fürs Protokoll vermerkt, wer den Vorgang am Stand gecheckt hat.

  • Und wieder muß ich leise vor mich hin lächeln. ;)

    An anderer Stelle hab' ich es ja schon angesprochen. Man lästert, schimpft und mäkelt an neuen Veränderungen vom und durch ein neues WaffG - aber, treu deutsch - verteidigt man dann doch alles und befolgt die Durch- und Umsetzung auch der wiedersinnigsten Vorschriften.

    Vor ein paar wenigen Jahren noch ging man einfach auf den Stand, packte aus und schoß seine Serien ohne Probleme ruhig vor sich hin.

    Ohne Aufsicht und ohne "aufmerksamen" Blockwart im Nacken ... und ist was passiert?

    Eigentlich nix, auf jeden Fall nicht mehr als heutzutage. Man war eigenverantwortlich und wurde dem auch voll umfänglich gerecht.

    Aber so geht das ja nicht weiter dachte sich Herr Gesetzgeber, man muß unbedingt was tun um "dem Spass" ein Ende zu setzen - es muß etwas geschehen sonst geschieht noch was - man kann die Leute doch nicht eigenverantwortlich und unbeaufsichtigt schießen lassen - da müssen unbedingt gesetzliche Regelungen her- und Vorschriften, vor allem Vorschriften - und Oberaufseher mit Unteraufsehern zur allgemeinen Sicherheit.

    Und so kam es, wie es kommen musste.

    Wenn man hier im Strang so liest muß man feststellen, das auch diese neuen Regelungen nun vehement verteidigt werden ... warum?

    Weil`s Gesetz ist und Gesetze nicht zu hinterfragen, sondern zu befolgen sind ... kommt man doch darüber hinaus so auch zu Amt und Würden und "man ist auf einmal wer" ... ganz gesetzlich wichtig, mit Weisungsbefugnis und Gängelungspotential das auch voll ausgeschöpft wird ... je nach Charakter. grin-.)

  • Nebraska

    Mit AD könnte Accidential Discharge gemeint sein, also unbeabsichtigtes Abfeuern einer Waffe. Im Resultat also die Löcher, die man so in Tischen, Böden, Wänden, Decken, Standbegrenzungen, ... sieht.

    Das gehört in den Bereich "Unsafe Weapon Handling", außer es wurde durch eine defekte Waffe verursacht.

    So wird es bei sportlichen Wettkämpfen in der Regel auch durch sofortige Disqualifikation bestraft.

    Im Trainingsbetrieb hängt es von den Regeln des Standbetreibers und der Einschätzung der Standaufsicht ab.

    der Schießleiter kann jeden erfahrenen und sachkundigen Schützen ad hoc zur Standaufsicht einteilen. Da muss keine gesonderte Prüfung vorliegen.

    Können kann man schon.

    Die Frage ist, wie man in diesem Fall sachkundig definiert. Das Waffengesetz trennt Waffensachkunde von Standaufsichtsbefähigung, und so werden das im Falle eines Unfalles u.ä. auch Staatsanwaltschaft und Richter sehen.

    D.h., der die Standaufsicht abgebende befreit sich damit nicht aus der Haftung und strafrechtlichen Konsequenzen.

    In der Regel wird heutzutage der Standaufsichtslehrgang einfach an die Sachkundeschulung angehängt, so daß der Aspirant mit minimalem Mehraufwand beide Qualifikationen erwirbt. Zu meiner Zeit in den 1980ern war das noch nicht so, d.h. gerade ältere Schützen haben oft keine formelle Befähigung.

  • Waffensachkunde: §7 WaffG

    Verantwortliche Aufsicht:

    §27 WaffG ermächtigt das BMI zur Detailregelung

    §10 AWaffV regelt die Standaufsicht. In Abs. 6 ist für das sportliche Schießen bestimmt, daß die Schießsportverbände Qualifizierungsrichtlinien aufzustellen (und einzuhalten) haben, die Grundlage ihrer Zulassung sind. D.h., daß für die Aufsicht beim sportliche Schießen eine über die normale Waffensachkunde hinausgehende(!) Qualifizierung nachzuweisen ist. Diese sind je nach Schießsportverband unterschiedlich; einige erkennen sich gegenseitig an. Der DSB wie üblich nicht.

  • Weyland

    Also das ist ja alles nur die halbe Wahrheit. Die MINDESTANFORDERUNGEN an die Aufsicht regelt das WaffG und das ist das, auf das Peppone hier abzielt. Die Verbänden können höhere Anforderungen stellen, das ist richtig, Diese gelten aber zwingend nur dann, wenn nach den Regeln des jeweiligen Verbandes ein Wettkampf ausgetragen wird. Und auch da müssen nicht alle Aufsichten deise Qualifizeriung haben, sondern lediglich der Ausrichter (was auch immer gern mal vergessen wird). Diese Regelung ist auch sinnig, denn sie stellt sicher, dass die Wettkämpfe auch korrekt nach SPO ausgeführt werden.

    Wenn kein Wettkampf stattfindet, dann regelt der STANDBETREIBER die Anforderungen an die Aufsichten! D.h. KANN die Anforderungen stellen, dass jeweils eine Aufsicht gemäß den Anforderungen des Verbandes anwesend ist (hier wäre auch darauf zu achten, dass beispielsweise eine DSB Aufsicht dann natürlich nicht bei einem BDMP Training Aufsicht führen darf), oder aber er begnügt sich mit den gesetzlichen MIndestanforderungen gem. WaffG.

    Dummerweise wird das ganze oft vermischt und dazu noch von vielen (vor allem DSB) Standbetreibern das Wünschen des Verbandes, die eigene Ausbildung wäre der heilige Grahl und ohne die wäre alles illegal, als gesetzesgleich angenommen.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Bitte Weyland , les' meinen Post nochmal aufmerksam durch,

    und auch nochmal den Gesetzestext. Und da nicht rauslesen was du gerne hättest sonder was da genau steht.

    Schießen ohne Standaufsicht

    BTW: Ich vermute, KEINER hier und in den meisten Vereinen hat die Ausbildung/Prüfung zur "Aufsichtsperson/-eignung zur Kinder- und Jugendarbeit".

    Die ist nämlich äusserst umfangreich und auch "heftig", incl. große Führungszeugnisabfrage.

  • Peppone ...Ausbildung/Prüfung zur "Aufsichtsperson/-eignung zur Kinder- und Jugendarbeit".

    ist keine so große Geschichte, bietet der DSB an. Ich habe den Kurs aus egoistischen Gründen gemacht, um meine Kinder

    schneller zum Schießsport zu bekommen.

    Ist auch wichtig wenn Kinder und Jugendliche beim Ostereierschiessen dabei sind. Ups, das gab es jetzt schon zwei Jahre nicht...

  • "Keine Regel ohne Ausnahme" ... :)

    Ich wollte die Zusatz- Qualifikation mal machen für "Schwimmausbilder Wasserwacht".

    Wie gesagt - war SO heftig, daß ich's bleiben ließ. Da steht man ja inzwischen schon mit einem Bein im Gefängnis wenn man die Kids nur berührt ...

    Die Ausbildung zum "zertifizierten Kursleiter Säuglings- und Kleinkinderschwimmen“ (SKS) des Deutschen Schwimm Verband e.V. (DSV) umfasst die Teilnahme an den (theoretischen) Ausbildungslehrgängen SKS 1, SKS 2 und SKS 3 mit insgesamt 60 Lerneinheiten (LE), sowie die selbstverantwortlich organisierte praktische Ausbildung (Hospitationen) im Umfang von mindestens 30 Lerneinheiten (LE). Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen Prüfung (Klausur) und einer praktischen Lehrprobe ab.

    Zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung sind die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung zum Erwerb des deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze und die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder (im Umfang von 8 LE) nachzuweisen.

  • Bitte Weyland , les' meinen Post nochmal aufmerksam durch,

    und auch nochmal den Gesetzestext. Und da nicht rauslesen was du gerne hättest sonder was da genau steht.

    Schießen ohne Standaufsicht

    BTW: Ich vermute, KEINER hier und in den meisten Vereinen hat die Ausbildung/Prüfung zur "Aufsichtsperson/-eignung zur Kinder- und Jugendarbeit".

    Die ist nämlich äusserst umfangreich und auch "heftig", incl. große Führungszeugnisabfrage.

    Das mag daran liegen dass die hier postenden sich selten auch bei der Luftpumpenfraktion des DSB finden.

    Den entsprechenden Schein dürften die meisten Betreuer in Vereinen mit Jugendarbeit haben.

    Leuten die vor Einführung des Scheins schon mit Jugendlichen arbeiteten konnten den Schein auch ohne Prüfung bekommen.

  • johann "Luftpumpen" hören wir nicht so gern. :)

    Das "wir" ist aus meiner Sicht berechtigt !

    Auch wenn man selbst nicht aktiv in dem Bereich ist, so muß man andere Abteilungen unseres Sports nicht abschätzig betiteln.

    Es sind offizielle Schießdiszipline. Punkt. Aus.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wie darf ich für Euch sensiblen Zeitgenossen meine Waffen für .177 bezeichnen damit niemand sich angegriffen fühlen muss.

    Luftdruckwaffe wie es der DSB gebraucht ist ja für die Experten auch wieder nicht richtig? Die technisch korrekte Bezeichnung Druckluftwaffe bzw Sportgerät verstehen die altern Jahrgänge dann auch wieder nicht.

    Wie man es macht der Johann liegt daneben.

    Ich hab Euch aber trotzdem alle ganz doll lieb!

  • Luftdruckwaffe wie es der DSB gebraucht ist ja für die Experten auch wieder nicht richtig?

    Ich hab Euch aber trotzdem alle ganz doll lieb!

    DANKE Schatz - das baut doch gleich wieder auf in diesen schweren Zeiten

    :love:

    allerdings

    solltest Du Dir trotzdem mal eine aktuelle Sportordnung des DSB besorgen.

    ::RTFM::

    Es steht nämlich nirgendwo was von Druckluft - es heißt ganz einfach Luftgewehr und Luftpistole.

    Bussi

    ::frinds::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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