Hallo zusammen,
ich hatte heute einen Anruf von der Sachbearbeiterin meiner Waffenbehörde.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau hat eine grüne und gelbe WBK beantragt. Sie hat 2 KW beantragt, 1 halbaut. Pistole .22lr und 1 Revolver .357Mag. Die Sachbearbeiterin wollte nun klären ob eine gemeinsame Nutzung beabsichtigt wäre und wie das mit den Tresoren gestaltet werden solle.
Ich besitze einen großen 1er Kurzwaffenschrank und einen 1er Langwaffenschrank. Ich besitze keine .22er KW und keinen .357Mag Revolver.
Von mir beabsichtigt war das wir unsere Waffen gemeinsam in den Tresoren lagern aber nicht gemeinsam nutzen, damit jeder sein Kontingent ausnutzen könnte und die Waffen des jeweils anderen nicht im Kontingent angerechnet werden. Im Falle der Nutzung von Waffen des jeweils anderen müssten wir uns dann einen Leihschein ausstellen.
Die Sachbearbeiterin sagte mir das das so nicht ginge, da es die Absicht des Gesetzgebers wäre generell die Anzahl der Waffen zu reduzieren und auch das neue Waffengesetz das erforderte.
1. Ich müsste die Tresore aufteilen, also einen Tresor für jede Person benennen.
2. Ich dürfte Zugriff auf den Tresor meiner Frau haben und umgekehrt.
3. Die Waffen dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. (Ohne Leihschein)
4. Im Tresor meiner Frau dürfen keine Waffen und Munition sein die auf meiner WBK eintragen sind und umgekehrt.
Da meine Tresore schon ziemlich ausgelastet sind und auch mit Munition reichlich bevorratet, musste ich mir jetzt einen neuen Tresor bestellen, da der Platz einfach nicht reicht.
Hat das alles seine Richtigkeit? Ich finde da irgendwie keinen Sinn drin trotz Zugriffberechtigung beiderseits eine getrennte Lagerhaltung durchführen zu müssen.
LG Michel