Hallo,
Ein Bekannter möchte mir seine Waffen vermachen, „damit sie weiter in Ehren gahalten“ werden. Es handelt sich um:
1 Perkussionrevolver 1850 Nachbau von1975
1 Perkussionpistole einläufig Nachbau
1 Steinschloßpistole einläufig
Darf ich mir die an die Wand hängen bis ich sie weitergebe?
Was muss ich beachten?
haltet euer Pulver trocken
Hans