Zuverlässigkeit § 27 - Sprengstoffgesetz

  • Guten Abend liebe Mitglieder.

    Ich habe mich gerade neu angemeldet und dies ist mein erstes Thema.

    Durch einen guten Freund, habe ich Freude am Vorderladerschießen gefunden.

    Ich möchte nicht immer auf meinen Freund angewiesen sein, der im Besitz der Erlaubnis nach § 27 ist.

    Leider sieht mein pol. Führungszeugnis seit 2018 nicht mehr so aus wie früher.

    Pfingsten 2014 habe ich 2 Polizisten als A....och bezeichnet, was mir im Jahr 2018 (!) 30 Tagesätze von je 40 Euro eingebracht hat.

    2018 habe ich 10.000 Euro bei der Steuer vergessen anzugeben, was mir im Jahr 2020 90 Tagessätze von je 60 Euro gekostet hat.

    Beides ist im pol. Führungszeugnis eingetragen.

    Macht es da überhaupt Sinn einen Antrag auf die Erlaubnis zu stellen?

  • Hallo Vorderladerfan,

    ich würd sagen die werden dir die Zuverlässigkeit nicht bescheinigen.

    Beide Sachen zeugen ja nicht unbedingt von überlegtem Handeln.

    Aber wir können das hier nur vermuten.

    Frag einfach den zuständigen Sachbearbeiter. Er kann eine Abfrage machen und dir dazu Auskunft geben.

  • Bei uns im Verein mußte einer alles abgeben, bzw verkaufen, wg einer Strafe von 60 Tagessätzen.

    Stimmt!

    Jetzt, weil du es sagst, fällt es mir wieder ein. Im Zusammenhang mit dem Waffenrecht reicht schon die einmalige (oder mindestens zweimalige zu einer geringeren Geldstrafe ) Verurteilung zu 60 Tagessätzen Geldstrafe, um eine "Vermutung der Unzuverlässigkeit (sog. Regelvermutung)" zu begründen.

    Es wird also garantiert nix mit irgendeiner waffenrechtlichen Genemigung.

    Hättest du schon eine solche, würde(n) sie eingezogen.

    Einmal editiert, zuletzt von Peppone (7. April 2021 um 04:11)

  • Gibt verschiedene Entscheidungen. Ich würde es def. probieren, alles andere ist Mutmaßung.

    Deine "Delikte" sind unterschiedlicher Natur. Die Beleidigung steht deinem Ansinnen eigentlich nicht entgegen, die Sache mit der Steuer wiegt wohl schwerer.

    btw. früher habe ich das auch schnell verurteilt, wenn jemand mit der Statsanwaltschaft zu tun hatte. Seit ein paar Jahren weiß ich, wie schnell dich jemand einfach anzeigen kann (Ampelkreuzung: Ich habe irgendwas in seinen Augen nicht richtig gemacht und er schrie mich mit "ey du ..." neben mir haltend an. Einmal Scheibenwischer gemacht und zack - Anzeige, der neue Volkssport! Einstellung gegen Geldauflage, also keine Eintragung im Bund.zentralregister, aber ich konnte mich nicht anders wehren. Die gehen davon aus, dass der Anzeigenerstatter die Mühe ja nicht auf sich nimmt (welche Mühe?) und der dann als Zeuge für den Staat gilt. Eine richtige Sauerei war das, aber was will man tun. Heute weiß ich, dass man gleich eine Gegenanzeige machen muss, dann stellen Sie das oft gegeneinander ein. Mir war das damals zu dumm. Dann war ich der dumme.

  • Die Beleidigung steht deinem Ansinnen eigentlich nicht entgegen,

    Beamtenbeleidigung ??

    DaTaXi ... du kennst ja die Hintergründe nicht, deshalb solltest du dich da nicht so weit "aus dem Fenster lehnen".

    aber ich konnte mich nicht anders wehren.

    Muß man sich denn "wehren" wenn sich einer über einen aufregt?? grin-.)

    Etwas mehr Gelassenheit schont Nerven und Geldbeutel. 8o

    2023 kannste es ja wieder versuchen. Sperrfrist 5 Jahre ab 60 Tagessätzen, bei einer Verurteilung ab 1 Jahr Freiheitsstrafe (Verbrechen) hat man 10 Jahre Sperre.

    Träum weiter ... heutzutage hast du mit solchen Vorstrafen keine Chance mehr auf waffenrechtliche Genehmigungen.

  • Peppone das hast du nicht richtig gelesen oder verstanden: "konnte mich nicht anders wehren" bezog sich auf die Anzeige von dem und nicht den Moment der Entstehung.

    Ist natürlich klar, du musst nochmal kurz erwähnen, dass du jederzeit die volle Kontrolle hast... (wie ich Leute liebe, die für alles einen guten Tipp haben aber bloss nicht unter die eigene Fußmatte gucken) <3

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