Die nächste Waffenrechtsverschärfung ist im Anmarsch

  • Gerade bezüglich des Gewaltmonopols des Staates hat die staatliche Propaganda zu einer falschen Vorstellung geführt, und das hast Du Greenhorn sehr schön ausgeführt.

    Um das Gewaltmonopol des Staates zu verstehen, müssen wir etwas zurück in die Geschichte gehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol_des_Staates

    Vereinfacht gesagt, hat das staatliche Gewaltmonopol das Faustrecht, die Fehde und Blutrache zur Rechtsdurchsetzung abgelöst. Es ist eigentlich ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Der Bürger tritt die Rechtsdurchsetzung an den Staat ab, und erhält dafür durch diesen Rechtsschutz durch Gerichte und Polizei. Zudem gibt es zumindest im Rechtsstaat allgemein gültige Gesetze, die dem Gemeinwohl dienen sollten. Durch Strafandrohung versucht der Staat auch rechtswidrigen Angriffen vorzubeugen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich frage mich oft wo die konstruktive Mitarbeit der jüngeren Teilnehmer zu solchen Themen bleibt. Eher wird man in den Vereinen oder der Jagdausübung gescholten man hätte nur noch Interesse als "Alter Schütze" oder Jäger seine "Pfründe" zu wahren. Oder ich habe mit den Jahren einiges nicht mehr richtig mitbekommen. Es mag sie schon geben. Aber konzentriert als "Streiter" für die Sache treten sie selten in Erscheinung. Aber noch ist nicht alle Tage Abend. Hoffe das da noch etwas kommt. Man darf ja nicht vergessen das die Tage einiger von uns Altersbedingt biologisch gesehen als Waffenbesitzer schon gezählt sind.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Der Bürger tritt die Rechtsdurchsetzung an den Staat ab, und erhält dafür durch diesen Rechtsschutz durch Gerichte und Polizei.

    Wenn der Staat allerdings Urteile "im Namen des Volkes" rechtspricht die vom Volk aber weder gutgeheißen noch nachvollzogen werden können ... dann stimmt was im System nicht (mehr).

  • Stimmt. Dann entfallen irgendwann die Vertragsgrundlagen. Üblicherweise mündet das in Revolten oder Revolutionen, und das wollen wir alle nicht. Man weiß ja, dass es nach einer Revolution üblicherweise erst mal noch schlimmer wird wie vorher, und dies nicht nur für die gestürzten Machthaber, sondern auch für das gemeine Volk.

    Auch nach der französischen Revolution gab es erst mal eine Schreckensherrschaft der "Guten"

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Solche Leute hole ich mir nicht mit ins "Boot"

    Warum nicht?

    "Kalter Stahl" ab wenigen Zentimetern Länge ist nun mal auch vom Waffengesetz affektiert.

    Sollte ein Messersammler eventuell durch neu ausgedachte Beschränkungen ( die ihn betreffen ) nicht auch wach werden, um sich dann gegen sämtliche waffenrechtlichen Beschränkungen einzusetzen?

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Also: Was schlägst Du vor? Verzögerungstatktik oder sich ins Schicksal fügen oder vielleicht auch was anderes?

    Ich schlage gar nichts vor, weil das jeder für sich selbst entscheiden muß, es auch sehr von den individuellen Faktoren abhängt.

    Das ist eine persönliche Sache.

    Allerdings bin ich auch der Meinung, daß es Andere dann nicht zu beurteilen oder zu bewerten zusteht, wie man sich selbst entscheidet.

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wenn der Staat allerdings Urteile "im Namen des Volkes" rechtspricht die vom Volk aber weder gutgeheißen noch nachvollzogen werden können ... dann stimmt was im System nicht (mehr).

    ...und wann hätte "das Volk" je freiwillig (!) eine einheitliche Meinung gehabt ?

    :think:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ...und wann hätte "das Volk" je freiwillig (!) eine einheitliche Meinung gehabt ?

    :think:

    Mit DEM Einwand hast du nicht ganz unrecht .. grin-.) .

    Aber schaue ich nach Italien (und andere Länder) , wo z.B. die Vendetta durchaus noch üblich ist und praktiziert wird und dann deren Behandlung durch staatliche Gerichte ... ich kann daran nichts falsches finden.

    Das sind dann Urteile ganz im Sinne von "Im Namen des Volkes".

  • Bevor ich es vergesse. Ich möchte deshalb aber keine unnötige "Panik" verbreiten. Ich lese bei manchen Händlerangeboten zu 1- Läufigen Steinschloß und Perkussion Waffen oft im Abspann. "Noch frei ab 18 Jahren". Nur ein Verkaufsargument, oder etwas zwischen den Zeilen geschrieben dem man langsam etwas Beachtung schenken muß ?

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Nur ein Verkaufsargument, oder etwas zwischen den Zeilen geschrieben dem man langsam etwas Beachtung schenken muß ?

    Es ist schon angedacht, daß auch Reproduktionen historischer Waffen meldepflichtig werden und in die gleiche Kategorie fallen wie moderne Waffen (Kategorie C).

    Geschrieben ist noch nix, aber was nicht ist kann ja noch werden ... gerade im WaffG.

  • Das war ja schon bei der letzten Waffenrechtsreform diskutiert worden. Alle Schusswaffen sollten meldepflichtig werden.

    Vorerst ist das zurück gestellt worden, weil es einen sehr hohen Erfassungsaufwand bedeuten würde.

    So blöd waren ja nicht mal die Engländer, bei denen meines Wissens immer noch die Waffen mit Lunten-, Funken- oder Perkussionszündung nicht erlaubnispflichtig sind.

    Eigentlich sind nur bei uns Deutschen die Vorderladerrevolver erlaubnispflichtig? Oder?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Es ist schon angedacht, daß auch Reproduktionen historischer Waffen meldepflichtig werden und in die gleiche Kategorie fallen wie moderne Waffen (Kategorie C).

    Geschrieben ist noch nix, aber was nicht ist kann ja noch werden ... gerade im WaffG.

    Deckt sich mit den immer spärlicher werdenden Angeboten in Deutschland. Als hätte man den Markt schon aufgegeben.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • BTW:

    Hatten wir DAS hier schon zur Kenntnisnahme?

    Bei der Prüfung der persönlichen Eignung sind künftig auch die Gesundheitsämter einzubeziehen. Zunächst wird dazu bei dem Gesundheitsamt mittels „Ja/Nein-Abfrage“ erfragt, ob Tatsachen bekannt sind, die gegen eine persönliche Eignung der Person sprechen. Wenn dies der Fall ist, hat die betroffene Person für den Antrag einer Datenübermittlung seitens des Gesundheitsamtes einer Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht schriftlich zuzustimmen. Diese ist für eine Übermittlung von Unterlagen des Gesundheitsamtes notwendig. Durch die Entbindung der Schweigepflicht entsteht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Zeitaufwand sowie Sachkosten.

  • Ja so ist das. Die einzige Waffe die der Deutsche dann noch besitzen darf ist seine Ironie. Falls noch vorhanden. Mir war aufgefallen das mein "Lieblings - Italiener " seine neue Kodiak Express Steinschloss Doppelbüchse in Kal. 63 die jetzt bald erscheinen wird als Schwarzpulver Jagdgewehr ( die Flinte in Kal. 20 habe ich ja schon ) direkt auf den Nordamerikanischen, Italienischen und evtl. die Märkte abgestimmt hat wo VL Schießen bedenkenlos möglich ist. Auch zur Jagd. Und da scheidet ja Deutschland aus. Man sieht hier von ein paar Ausnahmen abgesehen ( Sammler ) keinen Markt mehr habe ich das Gefühl. Mir dünkt es das wir Verhältnisse wie in Japan bekommen werden wo sich jeder gleichgeschaltet dirigieren lässt. Prost Mahlzeit.

    Trotzdem sollte man den Glauben nie verlieren, denn unser Heimatland hat durchaus auch etwas zu bieten. Wurde uns doch gerade ein neuer verschärfter Bußgeldkatalog beschert.


    So-da-Brücke Castrop-Rauxel

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa Aldo (18. April 2021 um 17:26)

  • BTW:

    Hatten wir DAS hier schon zur Kenntnisnahme?

    Bei der Prüfung der persönlichen Eignung sind künftig auch die Gesundheitsämter einzubeziehen. Zunächst wird dazu bei dem Gesundheitsamt mittels „Ja/Nein-Abfrage“ erfragt, ob Tatsachen bekannt sind, die gegen eine persönliche Eignung der Person sprechen. Wenn dies der Fall ist, hat die betroffene Person für den Antrag einer Datenübermittlung seitens des Gesundheitsamtes einer Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht schriftlich zuzustimmen. Diese ist für eine Übermittlung von Unterlagen des Gesundheitsamtes notwendig. Durch die Entbindung der Schweigepflicht entsteht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Zeitaufwand sowie Sachkosten.

    Peppo das wäre nach Japanischem Modell noch ausbaufähig. Dort werden Familienangehörige, Freunde, Arbeitskollegen, Arbeitgeber gleich mit überprüft. Bei der Trefferquote beim Eignungstest müssen 97% erbracht werden. Neue Patrone gibt es nur nach Abgabe der leeren Hülse auf dem Stand. Fehlt eine Hülse, dann darf solange niemand den Stand verlassen bis sie gefunden wurde. Bewilligung muß alle 3 Jahre wiederholt werden.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Fehlt eine Hülse, dann darf solange niemand den Stand verlassen bis sie gefunden wurde. Bewilligung muß alle 3 Jahre wiederholt werden.

    Jepp Papa, sogar die Yakuza verwendet keine Schußwaffen.

    Im Auto des Bosses der Yamaguchi-Gumi wurde bei einer Kontrolle eine Pistole gefunden.

    Das allein reichte aus, um ihm 7 Jahre Knast aufzubrummen.

    Von 126 Millionen Japanern haben nur 122.515 eine Schußwaffe.

    • Offizieller Beitrag

    Der Kommentar zur englischen Rechtslage ist nach meinem Wissen falsch - äh - teilweise falsch.

    Zum Einen gibt es bezüglich Antiquitäten, meines Wissens sogar "vor 1920" Ausnahmeregelungen.

    Zum Anderen aber sind auch einschüssige Vorderlader (Replikas) nur dann frei, wenn sie glattläufig

    sind. Gezogene - selbst Langwaffen - sind verboten.

    besten Gruß

    Werner

    Wären Feuerwaffen verantwortlich für Gewalt und Leid, hätten die Menschen vor dem 13. Jahrhundert friedlich und glücklich gelebt.

    Das alte Testament als vielleicht bedeutendstes religiöses Werk der Geschichte erzählt schon auf der zweiten von rund eintausend Seiten die Legende vom ersten Mord der Menschheit. Keine Tat einer Waffe, sondern eine des menschlichen Charakters.

    Frieden braucht keine Waffenverbote, Frieden benötigt die Beherrschung des - jeweils eigenen - Charakters.

  • Wie kommst du darauf, dass das angedacht ist?

    Weil es bereits im Referentenentwurf zur Waffengesetzänderung 2020 (oder war es 2019 ? sorry, man verliert den Überblick) so drin stand und erst nach Stellungnahme der Verbände zumindest vorläufig entfernt wurde......

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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