Die nächste Waffenrechtsverschärfung ist im Anmarsch

  • Ich glaube ihr versteht das nicht.

    Jemand wie ich, der am Tag 100+ Emails bekommt ist das ne andere Nummer als für den, der nur 10 bekommt.

    Vielleicht für den einen oder anderen nachvollziehbar, dass man sich dann nicht noch freiwillig bei zig Newslettern anmeldet.

  • Ich glaube ihr versteht das nicht.

    Jemand wie ich, der am Tag 100+ Emails bekommt ist das ne andere Nummer als für den, der nur 10 bekommt.

    Vielleicht für den einen oder anderen nachvollziehbar, dass man sich dann nicht noch freiwillig bei zig Newslettern anmeldet.

    Zugegeben, ich verstehe sicher Vieles nicht und das liegt nicht nur an meinem Alter,

    aber

    man(n) hat ja schließlich nicht nur ein Mail Konto.

    :rolleyes:

    Wenn Du also Zeit für HIER hast - dann hast Du auch genug Zeit, Dir für so etwas und Ähnliches z.B. ein extra Mail Konto einzurichten und

    ggf. sogar irgend eine Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren, wenn dort was eingeht, eigentlich genügt dann schon ein Blick pro Tag oder Woche in das Konto.

    :)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • .....und hinter vorgehaltener Hand wird bereits zaghaft die weiße Fahne entrollt :

    Hält das BMI trotz der aufgeworfenen Fragen an der Änderung des Waffengesetzes fest, sollte

    nach Auffassung der Verbände auch die Möglichkeit genutzt werden, die handwerklichen Fehler der letzten Änderung des Waffengesetzes zu korrigieren. Dazu gehören vor allem die vollkommen unbefriedigenden Regelungen zu den Magazinen, welche sowohl in Lang- wie Kurzwaffen eingesetzt werden können sowie die unnötige Begrenzung der Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen bei der sogenannten gelben Waffenbesitzkarte

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hier noch eine journalistische Betrachtung:

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  • Das ist aber nicht neu sondern eine Neufassung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz (https://www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm). Galt quasi alles schon vorher so. Trotzdem krank, wusste ich bisdato nicht. Was will das Landwirtschaftsministerium denn mit Vollauto? :D

    Na ja, der Minister oder untergeordnete Behördenchefs könnte z. B. per Dienstordnung allen Mitarbeitern erlauben Waffen zum Selbstschutz zu tragen und sie zu Hause unterm Kopfkissen aufzubewahren, das Leben wird schließlich immer gefährlicher. :)

    Der Verteidigungsminister könnte auch allen Soldaten die Erlaubnis geben ihre Dienstwaffen spazieren zu tragen und zu Hause aufzubewahren.

    Geht alles, wird nur praktisch nie gemacht.

  • Ich finde diese Neufassung trotzdem besorgniserregend. Warum? Bestand Notwendigkeit?

    Was davon Theorie und Praxis ist.. steht noch auf einen anderen Blatt. Im Rahmen der Einschränkungen für Corona für die Bürger und gleichzeitig das Verhalten gegenüber Bürgern autoritärer und die Möglichkeiten der Bundesbehörden erweitern, auch gegenüber den Ländern.. finde ich schon merkwürdig.

  • Gerade hier im Forum wurde schon oft Unverständnis geäußert, dass Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, sonstige Berufswaffenträger nicht auch außerhalb des Dienstes eine Waffe führen dürfen. Dies wird durch die Verordnung nach meiner Lesart auch ermöglicht.

    Darüber hinaus ist nach meiner Interpretation die Verordnung dazu da, dass für das dienstliche Führen von Waffen das Waffengesetz in Teilen nicht angewendet werden muss. Das halte ich für sinnvoll.

    Beispielsweise gilt deswegen, dass Polizeibeamte auch vollautomatische Waffen führen dürfen, z.B. die Maschinenpistole oder das Sturmgewehr, das mittlerweile in jeden Polizeifahrzeug mitgeführt werden kann. Die Polizei darf natürlich auch verbotene Reizgas-Waffen führen. Wenn das Waffengesetz uneingeschränkt auch für die staatlichen Berufswaffenträger gelten würde, wären dadurch sehr viele Einsatzmittel nicht verfügbar.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzer Mann (31. März 2021 um 14:29)

  • Darüber hinaus ist nach meiner Interpretation die Verordnung dazu da, dass für das dienstliche Führen von Waffen das Waffengesetz in Teilen nicht angewendet werden muss. Das halte ich für sinnvoll.

    Das ist schon lange so, dafür bedürfte es keiner Änderung.

    :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hier noch eine journalistische Betrachtung:

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    War noch nie anders, oder soll die Bundeswehr jetzt eine Waffenbestitzkarte beantragen? Soldat/ziviler Angestellter der BW konnten schon immer eine Ersatzbescheinigung beantragen.

    Hast du dir das Video mal bis zum Ende angehört? Der fasselt von Angriffsvorbereitungen und standesrechtlichen Erschießungen durch Behördenangehörige.

    Auf das Niveau sollten wir uns hier nicht begeben. Am besten löschen, dann kann es nicht auf das Forum zurückfallen

  • Blacky, das soll aber schon "nicht" heißen, oder? :/

    Korrigiert. Danke

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    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Gerade hier im Forum wurde schon oft Unverständnis geäußert, dass Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, sonstige Berufswaffenträger nicht auch außerhalb des Dienstes eine Waffe führen dürfen. Dies wird durch die Verordnung nach meiner Lesart auch ermöglicht.

    Darüber hinaus ist nach meiner Interpretation die Verordnung dazu da, dass für das dienstliche Führen von Waffen das Waffengesetz in Teilen nicht angewendet werden muss. Das halte ich für sinnvoll.

    Beispielsweise gilt deswegen, dass Polizeibeamte auch vollautomatische Waffen führen dürfen, z.B. die Maschinenpistole oder das Sturmgewehr, das mittlerweile in jeden Polizeifahrzeug mitgeführt werden kann. Die Polizei darf natürlich auch verbotene Reizgas-Waffen führen. Wenn das Waffengesetz uneingeschränkt auch für die staatlichen Berufswaffenträger gelten würde, wären dadurch sehr viele Einsatzmittel nicht verfügbar.

    Dem kann ich folgen, aber wozu benötigt das Landwirtschaftsministerium bitte Waffen ?

    Oder alle anderen genannten, denn für die gilt diese Regelung auch !

    [..]

    im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen,

    im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat,

    die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

    Da können ziemlich viele mit dieser Ausnahme (wenn man denn will) an eine Waffe kommen.


  • So was nennt man wohl Vorratsgesetzgebung, damit man schon die gesetzliche Grundlage dafür hat, wenn man feststellen sollte, dass z.B. das Landwirtschaftsministerium und angeschlossene Behörden - sagen wir - für die Bekämpfung von Wildschweinen zuständig erklärt wird. Oder diese Behörden für die Stadtjagd hergenommen werden sollten, weil die "Hobbyjäger" dafür nicht als qualifiziert angesehen werden. Man überlegt ja schon, ob man die private Jagd nicht verbieten muss.

    Oder es kommt jemand darauf, dass wegen zunehmender Gewalt der Schaffner im Zug mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden muss.

    Irgend jemand hat irgendwann sicher eine Idee, für was eine Behörde noch eingesetzt werden muss, für das eine Schusswaffe erforderlich ist. Da genügt es schon, wenn einem Ministerium eine weitere Zuständigkeit zuerkannt wird. Vielleicht muss ja das Forschungsministerium im Rahmen der Forschung mal Problem-Wölfe und -Bären aus der Wildbahn entnehmen, so wie die Japaner den Walfang für Forschungszwecke durchführen.

    Man kann sich auch vorstellen, dass Liegenschaften des Bundes durch das Finanzministerium verwaltet und bewirtschaftet werden müssen, und deshalb müssen Angestellte der Finanzbehörden auch den Wildtierbestand bewirtschaften. Da wäre es doch hinderlich, wenn diese Leute erst umständlich unter Berücksichtigung des Waffengesetzes, das im Kern ein Waffenverbotsgesetz mit Ausnahmen ist, ausgerüstet werden müssten.

    Wer weiss schon, was die Zukunft an neuen Aufgaben an die einzelnen Ressorts heranträgt, und da ist es doch sehr praktisch, wenn schon die entsprechenden Ausnahmen von Waffengesetz für Behördenmitarbeiter existieren.


    Ich erinnere mich noch an die Zeit, wo Förster keine WBK brauchten. Für die reichte der Dienstausweis und der Jagdschein, damit sie Waffen erwerben, besitzen und führen durften. Sie waren ja auch zu RAF-Zeiten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Und Förster gehörten in Bayern damals in den Organisationsbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten.

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  • Und Förster gehörten in Bayern damals in den Organisationsbereich des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten.

    Nicht nur damals ... auch heute noch:

    Der Wald in Bayern ist in Forstreviere aufgeteilt. In jedem Revier steht ein/e Förster/in der Bayerischen Forstverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Förster sind im gehobenen Dienst eingruppiert, entweder als Beamte oder Angestellte. Das differiert von Bundesland zu Bundesland. Etwa 50 Prozent der Förster sind laut Verbandsangaben Beamte, die übrigen Angestellte.

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