[Gesetzesfrage] Darf ich den glatten Lauf einfach durch einen gezogenen Lauf ersetzen?

  • Gerade als LWB sollte man lieber etwas vorsichtiger sein, denn schon ein kleiner Verstoß dagegen (wie eine KK-Patrone im A-Schrank am Boden neben einem Kk-Gewehr kann schon zum Verlist der Zuverlässigkeit führen. Diese Vorsicht hat nichts mit blindem Gehirsam oder freudiger Überfüllung von Vorschriften zu tun, sondern die Konsequenzen sind viel gravierender als bei Maskenungehorsam.

    Und es wäre sogar saublöd, wenn man in einem öffentlichen Forum sich in der Richtung "Schießstand Dir nichts drum. Da kommt sowieso niemand drauf. Da muss man sich wegen so einer Kleinigkeit nicht nass machen!" Äussern würde.

    Das würden sicher schon Äusserungen sein, die den Schluss zulassen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sein könnte.

    Da hat der Fragesteller meiner Meinung nach schon goldrichtig reagiert, als er dann öffentlich von dem Vorhaben Abszand genommen hat.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • ... weiterspamm ...

    Womit wir wieder bei einem der Ersten Posts sind, wo empfohlen wurde, den SB zu fragen...

    J,

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  • Ganz so einfach ist das nicht.Wesentliche Teile wie Wechseltrommel, und Wechsellauf sind in Deutschland genehmigungspflichtig, d.h sie müssen in die WBK eingetragen werden. Auch das Griffstück einer Pistole kann man nicht einfach so kaufen. Sonst könnte man ja aus Etsatzteilen einge ganze Waffe zusammenbasteln.

    Angeblich ging das vor langen Jahren noch. "Erst einen Wechsellauf mit dafür passenden Schlitten kaufen und eintragen lassen, und dann ein Griffstück mit Abzugseinheit. Danach die neue Waffe komplett eintragen lassen" Nein, das geht nicht, selbst wenn man nur die Teile zusammenfügen müsste.

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  • Ich finde solche Fragen einfacher zu verstehen, wenn diese etwas strukturierter gestellt würden.

    Dh welcher Rechtsraum, A, CH,D

    Ist es die Waffe, Munition dort mit welchem Erwerb zu haben etc.. d.h. Das man die Voraussetzungen kennt.

    Dann liesse sich das einfacher beantworten oder eben man hält die Klappe, weil man nichts beitragen kann.

  • Wesentliche Teile wie Wechseltrommel, und Wechsellauf sind in Deutschland genehmigungspflichtig

    Das stimmt, betrifft aber nur den Erwerb und Besitz der genannten, wesentlichen Waffenteile.

    Das Auswechseln dieser Teile ist damit aber nicht von dieser Genehmigungspflicht betroffen.

    Wenn ein Schützenbruder der bessere "Fummler" ist, kann er Dir das auch auswechseln, unabhängig davon, ob er diese Teile nun besitzen dürfte, oder nicht.

    Der gezogene Ersatzlauf ist frei erwerbbar. somit wäre ich wieder bei meinem Post #18 weiter oben...

    Jens

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  • Für ein erwerbsberechtigungsfreies Luftgewehr?

    Das nicht registriert ist oder kontrolliert wird?

    Bei dem keine Änderung einer Eigenschaft vorgenommen wird, die relevant im Sinne des Waffengesetzes ist?

    Für ein Anbauteil/Ersatzteil, welches frei erwerbar ist?

    Echt jetzt?

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • Ich warte noch auf die Fragen:

    Fallen Softairmagazine unter die Kapazitätsbegrenzung?.

    Darf ich meine Softair zusammen mit den Plastikkugeln aufbewahren oder brauche ich dazu einen 1er Schrank?

    Kann ich Softair, NERF und Luftgewehr zusammen mit der Mun im A-Schrank aufbewahren oder geht das nur über kreuz mit Innenfach.

    Kann ich den Lauf meiner Nerf wechseln oder muß ich dafür zum Büchser?


    Leute, Leute, Leute..... :/

    gender political correctness sagt - Fraustoppwirkung!

  • kwUAxx™

    Auch einschüssige Perkussionsvorderlader sind "frei" zu erwerben und werden nirgends genehmigt und registriert. Und auch für die braucht man eine Erlaubnis, wenn man am Lauf etwas machen will, und sei es, man feilt eine Schwalbenschwanzaussparung für ein Underlug rein, oder schneidet ein Gewinde für ein Piston nach.

    Etwas Anderes hier zu erzählen wäre für einen LWB "verwegen".

    Unser Großer Bruder hat sicher nicht nur ein Auge auf die Beiträge in diesem Forum, wo sich die Waffennarren tummeln.

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  • Im Endeffekt zeigt es doch nur wie chaotisch und weltfremd unser Waffengesetz ist.

    Ich will hier, weiß Gott niemanden anregen irgendetwas illegales zu tun.

    Sehe ja selber auch immer zu legal zu bleiben, ist doch logisch.

    Aber manchmal treibt es schon Blüten.

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  • DAMIT hast Du absolut recht. Das Waffengesetz ist in sich teilweise widersprüchlich, und bar jeder Logik. Selbst Experten blicken oft nicht mehr durch, und offenbar teilweise noch weniger Richter, die sonst nur mit anderen verwaltungsrechtichen Fällen zu tun haben.

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  • Hallo,

    darf ich bei einem Luftgewehr mit max. 7,5 Joule einen glatten Lauf durch einen gezogenen Lauf ersetzen?

    Ja darfst du. Du darfst auch von Kaliber 4,5 auf 5,5 bzw British 6 mm hoch gehen. Und Rückwärts. Up und Downgrade bei LG´s sind normal. Die Läufe haben kein Patronenlager. Nur eine Bauart Abnahme für das erste Gebrauchsmuster. Relevant sind max 7,5 Joule plus Zuschlag. Also Werksabgestimmt auf max 8,2 Joule.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Sag halt einfach 6,35 mm ... und 5,0 mm gäbe es auch noch. 8)

    Ja da hast natürlich recht Peppo. Das wäre dann natürlich präziser ausgedrückt. Der TE hatte mal Recht mit seiner Anfrage/Sorge. Man sieht ja stellenweise an den Antworten wie verworren die "Gefechtslage" sein kann. Ich habe mich damit einige Zeit auseinander gesetzt. Der Grund war das "Haus und Hof" LG wie man es Jahrzehnte in der Scheune oder der Futterkammer stehen hatte zur "Begrüßung" unliebsamer Nager. Das geht un/natülicherweise leider nicht mehr. Als JS und/oder WBK Inhaber natürlich einer Betrachtung wert. Sprich Zuverlässigkeit und neue Regelungen. Die LG´s mussten ja dann auch hinter Verschluss in den Schrank wandern.

    Mal etwas zum Kern bzw. in die Grauzone der Geschichte rein.

    Laufrohlinge waren ja früher immer frei. Ohne Patronenlager. Läufe für LG Waffen sind frei verkäuflich. Ich kann mir auch "Frei" einen Lauf für mein Match oder Gebrauchsgewehr herstellen lassen. Ich habe die Joule Grenze einzuhalten beim LG System. Deutschland z.B 7,5 J. Kaliber ist eigentlich egal sofern es Bauart geschützt ist. Ein LG darf Konstruktionsbedingt auch nur als LG verwendbar sein. Natürlich darf ein LG Lauf auch eine Art Patronenlager besitzen um das Diabolo einzusetzen. Auch einen Lauf in verschiedenen Längen der vom ursprünglichen Werksmaß abweicht. Nur kein Patronenlager für Munition die durch heisse Gase durch den Lauf getrieben werden. Und keine Konstruktion die die in Deutschland die max. Leistung von 7,5 J plus Zuschlag ( Toleranz ) übersteigt. Es gibt auch LG´s die weit aus mehr können. Aber diese sind in Deutschland WBK pflichtig. Darum geht es ja hier nicht. Nur "Glatt gegen Gezogen" bei entsprechender Lauflänge austauschen. Ja das geht. Dazu braucht es auch keinen Beschuß. Wer Wert auf Präzision legt z.B bei einer hochwertigen Matchbüchse würde das von einem BüMa oder einem speziellen Laufhersteller wie L-W erledigen lassen. Kann man aber auch selbst machen. Eingeschossen wird dann nur noch um die Präzision der entsprechenden Büchse zu beurteilen.

    Schaut euch einmal falls verfügbar solche LG Gewehre neuerer Fertigung an. Was steht eingeprägt und wo geschrieben. Joule und Kaliber. Tausche ich einen Lauf bei einem 7,5 J Gewehr im Kal. 4,5 mm gegen einen Lauf mit 5,5 mm dann sinkt die Energie durch die Masseträgheit beim größeren Geschoß merklich ab. Umgekehrt steigt sie. Also muß ich das System darauf abstimmen. Um nicht im trüben zu fischen wäre dann ein LG Chrony angebracht.

    Michl

    PS: Einen SB zu befragen ist wohl eher die schlechtere Wahl. Wer weis welches Resort der vorher inne hatte. Zum Schluß redet der über den korrekten Anschluß einer Eismaschine in der Eisdiele. Ihr wisst was ich meine. ::c.o.l)

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa Aldo (27. März 2021 um 04:06)

  • das "Haus und Hof" LG wie man es Jahrzehnte in der Scheune oder der Futterkammer stehen hatte zur "Begrüßung" unliebsamer Nager.

    Alles richtig was du schreibst Papa, nur DA muß ich leise widersprechen.

    LG hatte keiner in Haus und Hof, denn die waren viel zu teuer.

    Das was, wie du schreibst, überall rumstand (und immer noch steht) sind die Flobert-Gewehre (auch Tesching genannt), meist in .22 und auch 9mm Glattlauf.

    Und ich möchte behaupten, jeder von uns Alten hat mit den Dingern als Kind das Schießen gelernt.

    Wennst willst, stell' ich dir ein Foddo von meinem "Generationengewehr", daß mein Opa so ca. 1915 gekauft hat und mit dem die komplette Verwandtschaft (väterlicherseits) , sogar meine "grüne" Schwester grin-.) , schießen gelernt hat.

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