Und wieder einmal geht man im GF dem liebsten Hobby nach. Probleme suchen da wo keine sind...
Mengenbegrenzung Munition ???
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Und wieder einmal geht geht man im GF dem liebsten Hobby nach. Probleme suchen da wo keine sind...
Zugegeben - es ist schon etwas theoretisch und ich habe genau so etwas erst kürzlich an anderer Stelle selbst beklagt (mea culpa).
Allerdings -
wenn der Typ vom Wiederladerkanal so eine Bemerkung, die man durchaus unterschiedlich verstehen kann, in den Raum stellt,
dann löst das, jedenfalls bei mir, schon etwas Nachdenklichkeit aus.
Einerseits geht es bei dem ja nicht um einen ahnungslosen Amateur
und
andererseits ist doch kaum etwas im rechtlichen Bereich so schnelllebig wie unsere ständigen Waffengesetzänderungen.
Da hat man schnell mal etwas verpasst - und für den Fall der Fälle kann man mit diesem Argument dann aber nicht gut punkten.
Also deshalb ....
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Beim Transport gibt es Mengenbegrenzungen von Munition. Bei der Lagerung ist mir nichts bekannt.
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Wie siehts eigentlich mit dem vorbeugendem Brandschutz aus?
Ist es wirklich egal, wie viel Gefahrgut ich privat im Keller habe?
Muss ich den Muni.schrank Außen eigentlich mit dem Gefahrensymbol
versehen? - Also ich habe da jetzt keinen Hinweis dran.
Munition an sich stellt bei einem Brand ja auch jetzt nicht wirklich eine
Gefahr da...
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Gefahrgut ist nicht gleich Gefahrgut. Für Schwarzpulver gelten ganz andere Bestimmungen, als für Benzin oder Munition.
Soweit mir bekannt ist, gibt es für Munition keine Höchstmengen bei der Lagerung. Hinweise, Druckausgleichsöffnungen oder Löscheinrichtungen sind nicht erforderlich.
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