Mengenbegrenzung Munition ???

  • Ich möchte dazu mal ein eigenes Thema eröffnen, da es unter die Zink-Geschosse nicht passt.

    Das dort verlinkte Video wirft bei mir Fragen auf die ich mit Euch mal besprechen möchte

    Ist ein drohendes Bleiverbot wirklich das AUS für Sportschützen? - YouTube

    Der Mann redet so ungefähr ab Minute 7 übers Wiederladen auf Vorrat und davon, daß er nur so viel geladen habe, wie er " gesetzmäßig ordnungsgemäß lagern dürfe, darüber hinaus gehe er nicht" -

    HALLO ???

    Seit wann gibt es in Deutschland begrenzte Lagermengen für Munition ??

    Entweder mir ist da irgend etwas entgangen, oder der hat irgendwas falsch verstanden !!

    Munition ist ordnungsgemäß in verschlossenen (die Definition dafür ist bekannt) Behältnissen aufzubewahren, aber von irgend einer Mengenbeschränkung habe ich dabei, zumindest für Deutschland, noch nie etwas gehört !

    Also, was stimmt jetzt nicht ?

    :/

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Der Mann redet so ungefähr ab Minute 7 übers Wiederladen auf Vorrat und davon, daß er nur so viel geladen habe, wie er " gesetzmäßig ordnungsgemäß lagern dürfe, darüber hinaus gehe er nicht" -

    Wahrscheinlich ich bei ihm die Menge durch den vorhandenen Platz für die Blechschränke begrenzt.

    BDS, DSB, DSU, VdRBw, PROLEGAL, VdW

  • Das wäre eine Erklärung, denn von einer Mengenbegrenzung habe ich für Deutschland noch nichts gehört.

    In anderen EU Ländern ist das wohl so und teilweise sogar recht drastisch.

    Persönliche Platzprobleme wären also die auch für mich einzig nachvollziehbare Erklärung dieser etwas mißverständlichen Aussage.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Gibt es eigentlich eine Vorschrift, dass die waffenbehörde über weitere behältnisse informiert werden muss? Meine wollte wissen, wo ich munition außerhalb des klasse1 Schrank aufbewahre.

    Oder einfach einen weiteren passenden

    Blechschrank kaufen und gut?

  • Gibt es eigentlich eine Vorschrift, dass die waffenbehörde über weitere behältnisse informiert werden muss? Meine wollte wissen, wo ich munition außerhalb des klasse1 Schrank aufbewahre.

    Oder einfach einen weiteren passenden

    Blechschrank kaufen und gut?

    Von einer grundsätzlichen Informationspflicht ist mir nichts bekannt.

    Auch wurde bei der Waffenkontrolle nicht direkt danach gefragt, was an Munitionsschränken vorhanden ist - bei mir zwar sichtbar aber an verschiedenen Stellen.

    Bei einer direkten Frage würde ich aber eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort vermuten.

    Ansonsten, bei Mehrbedarf, Schrank kaufen und aufstellen, aber deswegen keine extra Meldung ans Amt.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • O.K. Damit hast Du natürlich Recht.

    So gesehen stimmt das schon, aber da es dabei um die jeweilig enthaltene Explosivstoffmasse und nicht um die Munitionsmasse geht, muß er schon eine ziemliche Menge Vorrat haben, wenn das bei ihm zum Problemfall werden könnte.

    Ich hatte das eher so in dem Sinne mißverstanden, daß es so wie z.B. in Spanien eine ganz enge Begrenzung auf eine kleine Anzahl Patronen gibt.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ... Deiner Meinung folgend dürfte nicht eine Patrone in bewohntem Raum gelagert werden.

    ...nicht nur das. Selbst die dort angegebenen Mengen für "nicht bewohnten Raum" oder "Gebäude ohne Wohnraum" liegen weit unterhalb dessen, was ein durchschnittlicher Sportschütze lagert... ^^ (was wiegt ´ne schlappe Tausenderschachtel 9mm? Um die 12kg?)

    ____________
    gruss
    blackys

  • (was wiegt ´ne schlappe Tausenderschachtel 9mm? Um die 12kg?)

    Darin sind aber nur, grob gerechnet, 200 Gramm Explosivmasse enthalten und nur um die geht es.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • was wiegt ´ne schlappe Tausenderschachtel 9mm? Um die 12kg?

    Es geht um die NEM (Nettoexplosivmasse). Wieviel Gramm Pulver ist in einer 9para drinnen?

    Und es ging nicht um Munition, die dem WaffG unterliegt, sondern dem Sprengstoffgesetz.

    Munition unterliegt dem Waffengesetz.

    Das ist zwar eigentlich richtig, aber in dem Fall geht es um Wiedergeladene Munition.

    Diese unterliegt weiterhin dem Sprengstoffgesetz.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__1.html

    Zitat

    § 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

    (1) Dieses Gesetz gilt nicht für


    3.Munition im Sinne des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes sowie für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen;

    das Gesetz gilt jedoch

    a)für den Erwerb und Besitz selbst geladener oder wiedergeladener Munition auf Grund einer Erlaubnis nach diesem Gesetz,

    Jetzt könnte man diskutieren, ob die Aufbewahrung von wiedergeladener Munition der

    Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anlage 7 

    unterliegt, oder eben nicht.

  • Jetzt könnte man diskutieren, ob die Aufbewahrung von wiedergeladener Munition der

    Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anlage 7 

    unterliegt, oder eben nicht.

    Das ist ein richtiger Einwand, denn in den anderen zitierten Bestimmungen wird auch immer bei den Begriffen gründlich spezifiziert

    und

    hier steht eben nur noch Erwerb und Besitz, nicht aber Lagerung oder Aufbewahrung.

    So gesehen wäre dann auch die wiedergeladene Munition der nur dem Waffenrecht unterliegenden Kauf Munition hinsichtlich der Aufbewahrung gleichzustellen.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Reden wir über Treibladungsmittel oder Sprengstoffe? Deflagration oder Detonation?

    Ok, bei Zündhütchen sind wir beim Sprengstoff aber doch nicht bei SP oder NC.

    Nur mal so ein Gedanke.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Reden wir über Treibladungsmittel oder Sprengstoffe?

    Nur mal so ein Gedanke : Weder noch - wir reden über Munition !

    Steht tatsächlich sogar so in der Überschrift zum Thema

    ;)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Richtig, das tun wir.

    Und Munition unterliegt nicht dem Sprengstoffrecht.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Richtig, das tun wir.

    Und Munition unterliegt nicht dem Sprengstoffrecht.

    Das dürfte zumindest für Teilaspekte bei wiedergeladener Munition eben nicht so sein - lies Beitrag 12

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Das dürfte zumindest für Teilaspekte bei wiedergeladener Munition eben nicht so sein - lies Beitrag 12

    Wie sollte das dann berechnet werden? Z.B. 1000 Schuss mit jeweils 10 grains Pulver wären 648 g? Ausserdem dürfte nicht eine selbstgeladene Patrone in bewohntem Raum gelagert werden. Ich denke da bekommst Du auch von Juristen kaum eine klare Antwort. :think:

    Gruss, Alex

    Einmal editiert, zuletzt von arinner (21. März 2021 um 16:46)

  • Wie sollte das dann berechnet werden? Z.B. 1000 Schuss mit jeweils 10 grains Pulver wären 648 g? Ausserdem dürfte nicht eine selbstgeladene Patrone in bewohntem Raum gelagert werden. Ich denke da bekommst Du auch Juristen kaum eine klare Antwort. :think:

    Die Berechnung wäre ja nun wirklich kein Problem, da die verladene Pulvermenge je Patrone bekannt ist, wäre das nur eine simple Fleißaufgabe.

    Die Zweifel an der Sachlage bzw. Definition wurden ja in Beitrag 12 letzter Satz und in Beitrag 13 angesprochen.

    Ich behaupte ja auch nicht etwas zu wissen, sondern ich bin auf der Suche nach Antworten.

    :think:

    Deswegen habe ich das Thema schließlich angefangen.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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