Ich möchte gerne gegen die Verodnung klagen, die mich davon abhält meinen Schießstand aufzusuchen.
Wie man in Aachen sieht, muss es doch möglich sein und das nicht nur in Aachen.
Wie wir ja seit einigen Tagen aus den Medien entnehmen dürfen, werden wir ja langsam darauf vorbereitet, dass wegen den
"bösen Mutationen" eine Verlängerung des Lockdowns über den 7 März ansteht.
Ehrlich gesagt habe ich den Kaffee auf.
Berufswaffenträger und Jäger dürfen, ich nicht ? Mit welchem Recht bitte, wenn ich mich genau wie die Herrschaften an die Hygienevorschriften halte ?
Oder gelten für die andere Hygienevorschriften?