Da wir unsere Sportgeräte beim auswandern nicht mitnehmen können (Waffenerwerb ist zwar wenn man permanent resettlement hat möglich, dauert aber nach permanent Resettlement ca 1 Jahr bis Genehmigung vorliegt.
Wir müssen also unsere Sportgeräte + Munition verkaufen.
Da ich ja nur Muni besitzen darf für die ich einen Eintrag habe, ergibt sich für mich rechtliche Frage wie man das legal händelt..
Dank Corona kann ich ja beim geschlossenen Stand keinen Aushang machen und Waffe + Muni anrpeisen und übergeben...
Ich rechne also damit, daß ich Anzeige bei Egun mache, Sportgerät anbiete -bei Verkauf/Austrag der Waffe bin ich aber nicht mehr für den Munierwerb berechtigt...
Ich habe noch nie eine Sportgerät verkauft- ich denke, ich kann da nicht Waffe + Muni zusammen versenden .
Muni vorher verkaufen - ich hab ja keine Munitionsverkaufslizenz - darf ich das eigentlich ? Falls ja: hat hier jmd eine Firma parat mit der das möglich ist ?
Als Wiederlader/Vorderlader - Pulver verschicken gehe ich davon aus daß das legal nicht möglich ist , oder ?
Als Wiederlader muß ich wohl schon vorhandene Muni delaborieren...
Wie ist das korrekte, legale Vorgehen bei Verkauf als Privatperson wenn man Waffen + Muni wegen auswandern los werden muß ?
Ich weiß nur daß ich keine Muni besitzen darf für eine Waffe die ich verkauft habe da ich ja dann keine Berechtigung für die Munition habe. Meine Logik: mit der Waffe muß die Munition verschwinden. Was ist, wenn der Käufer vom Fernabsatzgesetz dann die Waffe nicht will - 2 Wochen Rücktritt vom Kauf - ich muß aber den Austrag innerhalb von 2 Wochen machen bei Behörde...
Logisch erscheint mir: Muni jetzt loswerden - gekaufte Muni - selbstgemachte Muni delaborieren, .
Dann Waffe verkaufen.
Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen - war bisher nur Legaler Käufer und habe Null Erfahrung als Verkäufer...
Haben hier so ca 350 Schuß schweizer Ordonnanzler, ca 350 für K98, 9 mm, 45er so je 300 Schuß , Kleinkaliber kurz vor Corona nachgekauft - da haben wir so 4900 Schuß... 308er so 200 Schuß, 375er ohne nachzugucken auch so 300--400 Schuß... Selbstgebastelte Muni so 200 Schuß - nur für 9mm und .45er...
Weitere blöde Frage: wenn man in keinem Schützenvereinz mehr ist, verliert man ja die Berechtigung zum Schusswaffenbesitz.
Wenn ich JETZT Kündige - Kündigung zum Jahresende - verliere ichdsann sofort meine Sportschützenberechtigung oder hab ich Zeit bis zum Kündigungstermin die Sportwaffen/Muni legal zu "entdorgen" oder erfolgt die Meldung sofort oder erst zum Beitrittsende ?
Ich vermute mal, ich sollte erst in Panama meine Mitgliedschaft zum Sportverein kündigen und vorher meine Waffen/Muni/Schwarzpulver/Nitro losgeworden sein.
Sry für vielleicht blöde Fragen: ich bin WBK Besitzerin und hab mich bei den Kursen nur was brauchst Du um Legalbesitzer zu sein fokussiert und keinerlei Fragen gestellt was passiert , wenn man eben Muni loswerden muß/Sportgerät wenn man auswandert... Die Kurse drehten sich immer nur um Legalbesitz was erfüllt sein muß , aber nicht um das , wenn man den Waffenbesitz legal canceln will da man auswandert und nix mitnehmen kann ...
mfg Nina
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