WBK vs. Wirtshausrunde

  • leonardo

    du weißt vermutlich auch wenn man z. B. unschuldig in einem Verkehrunfall verwickelt wirst und der Polizist riecht Alkohol, hast du schon mal schlechte Karten. Genauso ist es mit Biertrinken (Alkohol) am Schießstand. Bei uns gibt es die Empfehlung kein Alkohol, wer es trotzdem macht, muss mit den Konsequenzen leben und braucht sich nachher nicht beschweren.

    Es gibt genügend andere Getränke, also Durst leiden braucht keiner.

    Ich will hier niemanden Vorschriften machen oder Belehren, wenn einer LWB ist, muss er selbst wissen, was er machen darf, oder besser bleiben lassen sollte.

    Beispiele gibt es genug, von Leute die meinten es besser zu wissen und nachher dumm da standen, weil ihnen die Erlaubnis entzogen wurde.

  • du weißt vermutlich auch wenn man z. B. unschuldig in einem Verkehrunfall verwickelt wirst und der Polizist riecht Alkohol, hast du schon mal schlechte Karten.

    Nach einem Bier riecht man nicht nach Alkohol außer man hat sich angeschüttet......:sla:

    Bei uns gibt es die Empfehlung kein Alkohol,

    Dazu brauche ich keine Empfehlung...sondern nur Eigenverantwortung und Hausverstand.......ich zb. trinke sehr selten Alkohol....dann nur ein kleines Bier......oder einen Glühwein......

    In meinen Kreisen halten es eigentlich alle so....und ich habe noch keinen alkoholisierten am Schießstand gesehen.

    lg

  • Nach einem Bier riecht man nicht nach Alkohol außer man hat sich angeschüttet......:sla:

    Dazu brauche ich keine Empfehlung...sondern nur Eigenverantwortung und Hausverstand.......ich zb. trinke sehr selten Alkohol....dann nur ein kleines Bier......oder einen Glühwein......

    In meinen Kreisen halten es eigentlich alle so....und ich habe noch keinen alkoholisierten am Schießstand gesehen.

    lg

    ..... wenn du nach einem Bier nicht nach Alkohol riechst, nach was dann? Aber lassen wir das, diese Diskussion führt zu nichts und schaukelt sich nur auf.

  • Dass die Deutschen einen Knall haben weiß man schon seit Einführung der ZÜP für Privatpiloten.
    Hat sonst kein Land. . Muß wohl ein traumatischer post-NS-regime Komplex sein.

    Da muss ich dir als Deutscher vollumfänglich zustimmen.

    Den "zum vom Bedürfnis umfassten Zweck"-Quatsch haben wir seit 2003, vorher war es bei uns quasi so, wie bei euch heute.

  • ..... wenn du nach einem Bier nicht nach Alkohol riechst, nach was dann? Aber lassen wir das, diese Diskussion führt zu nichts und schaukelt sich nur auf.

    Wenn du in Ö in einen Unfall verwickelt wirst, bei dem eine Person verletzt wird - auch wenn du unschuldig bist - dann führt die Pol in der Regel einen Alkoholvortest durch. Egal ob du nach Bier riechst oder nicht. Oder irre ich da?

    D.

    :flagge_oesterreich_animiert: @ :hamburg_1:

  • Meines Wissen Ja.....und ich würde auch freiwillig einen machen um genau diesen Angriffspunkt vor Gericht auszuschließen...

    lg

    Du musst und du hast auch keine wirkliche Möglichkeit zu verweigern.

    Die zwangsweise Blutabnahme nach StVO durch einen Amtsarzt steht im Verfassungsrang und kann nicht verweigert werden.

    https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/159/P5/NOR40188581

    (6) (Verfassungsbestimmung) An Personen, die gemäß Abs. 4a zu einem Arzt gebracht werden, ist eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen; die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Du kannst die Blutannahme Verweigern....das wird aber dann automatisch als Alkoholisiert gewertet....

    lg

    Du kannst den Alkotest verweigern, das gilt dann als Alkoholisierung, sofern du nicht freiwillig einen Bluttest nachreichst.

    Aber wenn dich die Polizei zum Arzt schleppt, keine Chance. Da kannst nur nachträglich eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht wegen Rechtswidrigkeit der Maßnahme erheben.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Meines Wissens nach darf dir KEIN Arzt ohne deine Einwilligung Blut abnehmen.....kann mich aber auch Irren.....::frinds::



    lg

    Aber schau doch mal in das Gesetz was ich verlinkt habe ;)

    (4a) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen, bei denen eine Untersuchung gemäß Abs. 2 aus Gründen, die in der Person des Probanden gelegen sind, nicht möglich war und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden, zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden, bei einer Landespolizeidirektion tätigen, bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden oder im Sinne des § 5a Abs. 4 ausgebildeten und von der Landesregierung hierzu ermächtigten Arzt zur Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu bringen.



    (6) (Verfassungsbestimmung)

    An Personen, die gemäß Abs. 4a zu einem Arzt gebracht werden, ist eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen;

    die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen.




    (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen, zu bestrafen,


    (Verfassungsbestimmung) wer sich bei Vorliegen der im § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, sich Blut abnehmen zu lassen.



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  • Aber schau doch mal in das Gesetz was ich verlinkt habe

    (4a) Die Organe der Straßenaufsicht sind weiters berechtigt, Personen, bei denen eine Untersuchung gemäß Abs. 2 aus Gründen, die in der Person des Probanden gelegen sind, nicht möglich war und die verdächtig sind, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden, zu einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden, bei einer Landespolizeidirektion tätigen, bei einer öffentlichen Krankenanstalt diensthabenden oder im Sinne des § 5a Abs. 4 ausgebildeten und von der Landesregierung hierzu ermächtigten Arzt zur Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu bringen.

    (6) (Verfassungsbestimmung)

    An Personen, die gemäß Abs. 4a zu einem Arzt gebracht werden, ist eine Blutabnahme zum Zweck der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vorzunehmen;

    die Betroffenen haben diese Blutabnahme vornehmen zu lassen.

    Ja...mag stimmen.....aber kein Arzt darf OHNE deine Einstimmung Blut abnehmen.......

    https://www.ra-salzburg.at/2017/11/13/wan…hme-verweigern/

    Unter welchen Voraussetzungen darf eine Blutabnahme durchgeführt werden?

    Nur wenn aus medizinischen Gründen kein Alkomattest durchgeführt werden kann, weil beispielsweise nicht ausreichend Lungenvolumen für verwertbare Messungen aufgebaut wird, und zudem der Verdacht einer Alkoholisierung besteht, ist eine Blutabnahme durch einen Arzt vorzunehmen. Wer sich weigert, hat dieselben Konsequenzen wie bei der Verweigerung eines Alkomattests zu befürchten.


    lg leonardo

  • Du riskierst halt bei Verweigerung eine fette Geldstrafe. Ob einem das wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden...

    Es ist ja geschickt gemacht worden damals von rot/schwarz.


    Man hat die Regelungen samt Strafbestimmung mit 2/3 Mehrheit beschlossen und in den Verfassungsrang gehoben. So können sie vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben werden.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Du riskierst halt bei Verweigerung eine fette Geldstrafe. Ob einem das wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden...

    Wer betrunken fährt soll auch zahlen ......so sehe ich es....:drink:

    Die Diskussion ist auch nicht mein Standpunkt...denn wer saufen kann...soll Taxi fahren.....:drink:


    Ich habe kein Problem mit einem Alkotest...........hatte auch seit 1988 noch keinen einzigen bei zig Kontrollen......:think:

    lg

  • Ich habe kein Problem mit einem Alkotest.

    Zumindest ist mir persönlich kein Fall eines "False Positive" bekannt, ganz im Ggensatz

    zu so manchem anderem Test, der landauf, landab gerne durchgeführt wird.

    Und wenn der Atemtest positiv sein sollte, dann wird üblicherweise immer noch ein

    Bluttest gemacht, um Meßfehler auszuschließen. Bei "dem anderen Test" ist man

    dann erst mal als Seuchenträger gebrandmarkt...

    LG

    -Michael

  • Zumindest ist mir persönlich kein Fall eines "False Positive" bekannt, ganz im Ggensatz

    zu so manchem anderem Test, der landauf, landab gerne durchgeführt wird.

    Und wenn der Atemtest positiv sein sollte, dann wird üblicherweise immer noch ein

    Bluttest gemacht, um Meßfehler auszuschließen. Bei "dem anderen Test" ist man

    dann erst mal als Seuchenträger gebrandmarkt...

    Den würde ich dann selber machen....denn ich trinke nicht wenn ich fahre......Also bin ich mir zu 100 % sicher das ich clean bin..

    lg

  • Also ... in Deutschland ist es so:

    Zum Atemalkoholtest ist man als Auto- oder Fahrradfahrer gesetzlich nicht verpflichtet.

    Wenn man ihn macht, geschieht das freiwillig.

    Allerdings kann die Polizei bei ausreichendem Verdacht einen Bluttest anordnen - also nicht "einfach so".

    Bis August 2017 brauchten Polizisten dafür einen richterlichen Beschluss

    Ab 08. 2017 können Polizeibeamte nun gemäß § 81a Strafprozessordnung (StPO) jederzeit bei einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe anordnen.

    Im Klartext:

    Haben Polizisten den dringenden Verdacht, dass man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzt, dürfen sie dich mit auf die Wache nehmen für einen Alkoholtest Blut entnehmen lassen – gemäß § 81a StPO auch gegen deinen Willen. (Natürlich nur durch einen Arzt).

    Drum bedenke:

    Wenn Beamte der Ansicht sind, daß keine Verdachtsmomente für eine Drogen-Alkoholfahrt vorliegen, wird man in der Regel weiterfahren können.

    Also ... du erscheinst ganz objektiv nüchtern, so kann man "das Blasen" ablehnen. Damit werden sich die Polizisten begnügen, denn jede weitere Maßnahme ihrerseits ist mit einem Rattenschwanz an Schreibkram verbunden ... und wer will den schon.

  • Und wenn der Atemtest positiv sein sollte, dann wird üblicherweise immer noch ein

    Bluttest gemacht,

    Klares JEIN!

    Erstmal müssen wir hier aufpassen, dass wir DE und AT nicht zusammenwürfeln.

    Es gilt zwar in beiden Ländern gemeinsam die 0.5 Promille BAK als Grenzwert, aber wo im Deteail Unterschiede in der Messung/Messmethode, deren Beurteilung, deren Beweiskraft und der Definition eines Anfangsverdachts liegen, ist vermutlich nicht so übersichtlich.

    In Deutschland hat sich in den letzten Jahren in der Gerätetechnik einiges entwickelt.

    Früher bei den ungenauen Pusteröhrchen musst für einen gerichtsverwertbaren Beweis die Blutprobe von einem diensthabenden Richter angeordnet werden.

    Aufgrund dieser Anordnung wurde das dann ggf. auch mit Gewalt gegen den Probanden durchgeführt, wenn sich dieser wehrte.

    Dann kamen immer mehr die elektronischen Geräte auf. grössere Stationen auf den Revieren ergänzten die ungenaueren Geräte auf den Diensfahrzeugen.

    Ab einem gewissen Entwicklungsstand und regelmässiger Kalibrierung der Geräte wurden diese dann als Beweismittel zulässig. Dafür mussten m.W. nach sogar die Gesetze angepasst werden, damit das ging.

    Heute ist in deutschen Landen somit nicht mehr zwangsweise eine Blutprobe nötig. Bei Alkoholkonsumenten, die schon nicht mehr in der Lage sind, lange und kräftig genug zu pusten, kann es dann wieder angeordnet werden....

    Wie es im Detail in AT aussieht, weiss ich nicht. Es wird ähnlich sein, kann sich aber in wesentlichen Details erheblich unterscheiden.

    Jens

    ( der früher bei Dräger mit dem Zeug zu tun hatte )

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Drum bedenke:

    Wenn Beamte der Ansicht sind, daß keine Verdachtsmomente für eine Drogen-Alkoholfahrt vorliegen, wird man in der Regel weiterfahren können.

    Also ... du erscheinst ganz objektiv nüchtern, so kann man "das Blasen" ablehnen. Damit werden sich die Polizisten begnügen, denn jede weitere Maßnahme ihrerseits ist mit einem Rattenschwanz an Schreibkram verbunden ... und wer will den schon.

    Da kennt sich aber einer aus.

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