aber in Deutschland gehört Selbstverteidigung NICHT zum vom Bedürfnis umfassten Zweck.
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.
Man stellt nicht einen Waffenschein aus und sagt dann, dass in Deutschland die Selbstverteidigung NICHT zum vom Bedürfnis umfassten Zweck gehöre.
JEDER Zweitklassige Anwalt zerreißt dieses Argument in der Luft. Wenn ich meine Waffe trage - dann nur aus Gründen des SV zu sonst keinem anderen Zweck.