Corona-Hilfssheriffs mit Dienstwaffe

  • Wollt ihr mal einige Original Auszüge von der NRW Polizei zum Dienst 1965 bis 1975 hören ? Klar wollt ihr das ! grin-.)


    "Zum wiederholten Male wurde beanstandet das einige Beamten Alkoholisiert zum Dienst erschienen sind. Des weiteren ist zu beanstanden das die Harre nicht auf Schulterlänge offen getragen werden dürfen. Grundsätzlich ist auf ein sauberes Erscheinungsbild zu achten, und die Dienstkleidung mindestens einmal in zwei Wochen zu wechseln. Pöpeleien dem Bürger gegenüber sind zu unterlassen. Alkoholfahrten bleiben im Dienst untersagt. Diejenigen die Dienst mit dem Kraftfahrzeug versehen und über keine gültige Fahrerlaubnis mehr verfügen haben das umgehend auf der Wache dem Dienstleiter anzuzeigen. Wir suchen noch Nachwuchskräfte. Wer in der Branche Bauwesen insbesondere Bauarbeiter, Einschaler, Eisenflechter und Betonwerker beheimatet ist kann sich gerne melden. Hauptschulabschluß kann Ausserdienstlich in Kursen nach dem Dienst nachgeholt werden. "

    "Anwärter auf den Hubschrauberschein sollten das Alter von 39 Jahren nicht überschritten haben und über etwas Kondition verfügen. Freizeit Sportler erwünscht. Rasen mit Blaulicht um Pizza o.Ä zu holen sind strikt untersagt. "

    Alles Paletti ?

    Nein das stammt nicht aus einem Witze Thread und ist im Original auf einer Polizei Webseite aus NRW für alle einsehbar. Da sind noch bessere Kracher und Schenkelklopfer dabei. Real Life. Alles protokollierte Dienstanweisungen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • ...die Dienstkleidung mindestens einmal in zwei Wochen zu wechseln.

    Soo oft???

    Ich würde die erst wechseln, wenn ich frisch geduscht hätte!!!

    :hyster:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Wollt ihr mal einige Original Auszüge von der NRW Polizei zum Dienst 1965 bis 1975 hören ? Klar wollt ihr das !

    Aus der Zeit könnten tatsächlich sogar heute noch einige Leute im Dienst sein.

    Jetzt wissen wir was bei der Polizei abgeht und was hilft uns das bei der weiteren Diskussion?

  • ::lachen2::


    :drink:lg leonardo

    Das geht ja chronologisch viel früher los. Ich suche den Link mal raus. Hab den irgendwo abgespeichert. Die haben früher aus Personalmangel echt den Bock zum Gärtner gemacht. Kann mir vorstellen wer mal Einbrecher war der hatte das Zeug zum Kripo Beamten im Einbruchsdezernat. Hatte ja "Ausbildung" genossen. "Nee Leute das lief ganz anders". EDE von XY war ja auch Vorbestraft. Ach Okay das wusste niemand. Sorry. Zu den Beanstandungen gab es dann jeweils einen Bericht den der "Landesherr" bekam. Dann musste reguliert werden. Bei einem Glas Riesling von der Ahr oder der Mosel. Also im Winter durften z.B keine Obdachlose mehr ( daher der Name Tippelbrüder ) mit dem VW Bus 30 Kilometer weiter in den Weinbergen abgesetzt werden wegen der Frostgefahr. Mit zwei Flaschen intus hat sich der ein oder andere mal bei Minus 15 Grad hingelegt im Gras zum Schlafen. Alles solche Geschichten. In einer U-bahn in Berlin wurde ein Tippelbruder festgenommen. Hat aber seinen Dienstausweis gezogen und war in Dienstkleidung. Zwei Wochenregel von NRW nicht gelesen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Aus der Zeit könnten tatsächlich sogar heute noch einige Leute im Dienst sein.

    Jetzt wissen wir was bei der Polizei abgeht und was hilft uns das bei der weiteren Diskussion?

    Mit Sicherheit.

    Was das hilft ? Sehr viel bis nichts. Sind auch nur Menschen. Was soll der Aufreger über Corona Hilfssherriffs. Ist doch Normal. Auch mit Dienstwaffe. Geh doch mal hin und melde dich. Aber nicht das dir beim Essen holen am Rasthof Lorch die Dienstpistole aus dem Holster fällt und losgeht. Schon gesehen. Da warte ich aber auf ein "Sorry nix passiert" von dir. Das wäre das mindeste. Ich quittiere das dann mit einem: "Ja kann schon mal passieren". Hauptsache die Bockwurst ist heiß. grin-.)

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Ist das in DE wirklich so einfach? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Doch. Ist es. Wollte das früher auch nicht glauben. Und das ist schon Jahre her. Wenn du psychisch für den Dienst mit der Waffe geeignet bist ( Test ) geht das im Schnellverfahren. Nach 4 Wochen kannst du deinen "verhassten" Nachbarn rauswinken. Mit Dienstpistole. Nicht in allen Bundesländern. Aber du kannst ja auch Länderübergreifend Dienst tun. Z.B Leute wegtragen beim Castor. Das sind nicht alles Beamte. Oder mal ne Kreuzung absperren oder einen Schwertransport begleiten. Wie du Zeit hast und drauf bist. Du glaubst nicht wen ich schon alles in Uniform gesehen habe. Leute vom Tierschutzverein mit Uniform und Pistole. Schwerpunkt: Pony oder Katzen Messy festnehmen. Vom Fach halt. grin-.)

    Übrigens:

    "Die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes haben bei ihrer Dienstverrichtung dem Bürger gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg z.B. Dies bedeutet, dass sie alle polizeirechtlichen Maßnahmen wie Sicherstellungen, polizeiliche Beschlagnahmen, Durchsuchungen durchführen können. Ferner sind sie daher auch zur Ausübung des Polizeizwanges, einschließlich des unmittelbaren Zwanges berechtigt."

    Als Dienstwaffe wird noch die Walther P99 geführt.

    Sie verrichten ihren Dienst in der Regel mit einem hauptamtlichen Polizeibeamten und sind berechtigt, Dienstfahrzeuge, beispielsweise Streifenwagen, zu führen.

    Heisst in der Regel. Wenn genug Leute da sind. Ist "Castor" bist du alleine.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Doch. Ist es. Wollte das früher auch nicht glauben. Und das ist schon Jahre her. Wenn du psychisch für den Dienst mit der Waffe geeignet bist ( test ) geht das im Schnellverfahren. Nach 4 Wochen kannst du deinen "verhassten" Nachbarn rauswinken

    Da erzählt aber einer aus der guten alten Zeit so kurz nach dem Krieg.

  • Da erzählt aber einer aus der guten alten Zeit so kurz nach dem Krieg.

    2017. Da war der Krieg aber schon eine Weile aus. Einfach hinfahren und melden. Die suchen Leute. Erinner dich mal. Die Rot/Grünen wollten das doch abschaffen. Oder schon vergessen ? Nach vielem hin und her ist man am Ende zu dem Entschluss gekommen mal drauf zu schauen aber alles so zu lassen. Und wenn jetzt der "Corona Mob" auf die Straße ginge. Mal genau überlegen. Soviel Leute haben die nicht. Ergo ? Na also.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Ich lass es mal. Was mir zu schaffen macht ? Das es Real ist. Okay, das macht mir natürlich nicht zu schaffen. Ich kenne die "Welt" etwas. Deshalb schreibe ich auch so. Ich sehe wirklich nicht mehr alles so verbissen. Empörung steht schon seit Jahren nicht mehr in meinem Vokabular. Werde mich aber jetzt und in Zukunft mal den wesentlichen Dingen im Forum widmen oder mich einbringen. Waffen habe ich ja auch noch. Wer hätte das gedacht.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • er Bürger hat nicht das Recht Polizeilich mitzuwirken, sondern laut Gesetz sogar die Pflicht. Man könnte sogar Zwangsverpflichtet werden.

    Da würde mich mal eine Quelle interessieren. Für Feuerwehr oder Katastrophenschutz (Jedermannspflicht) habe ich schon gehört/gelesen. Aber Polizeidienst? Wie gesagt, aussagekräftige Quelle wäre schön.

    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Was würde bedeuten? Zwangsverpflichtet zu sein zur polizeilichen Mitarbeit?

    Kann mir das jemand erklären?

    Das ist jetzt nicht so einfach zu erklären. Die meisten Deutschen gehen ja immer davon aus das so ziemlich alles in ihrem Leben durch einen entsprechenden Paragraphen geregelt sein muß. Gehe mal von der unterlassenen Hilfeleistung aus. Die ist im Gesetz verankert. Aber nur bis zu einem für dich zumutbaren Maße. Wäre jetzt ein Unfall zum Beispiel mit mehreren Verletzten und nur ein einzelner Motorrad Polizist als Ersthelfer vor Ort. Er kann dich anhalten und dazu verpflichten das du ihm hilfst. Bis ausreichend Hilfe da ist. Egal welchen Termin du jetzt hättest. Dürfte natürlich nichts lebensbedrohliches sein. Aber du musst ihm Folge leisten. So gut es eben für dich Zumutbar ist natürlich.

    Zur polizeilichen Mitarbeit. Guter Ansatz. Du wirst Zeuge eines Verbrechens. Bist du dann zur polizeilichen Mitarbeit verpflichtet ? Natürlich wird kein Polizist auf der Strasse dir eine Dienstwaffe in die Hand drücken und sagen komm mal mit. Will einen festnehmen. Er kann dich zur polizeilichen Mitarbeit anhalten. Aber die Behörde könnte dich z.B in Notzeiten zum Hilfssheriff benennen. Auch mit Dienstwaffe. Es wäre Bürgerpflicht. Angedacht ist es ja auf freiwilliger Ebene. Und heiß diskutiert worden im Bundestag. Thema Kosten sparen.

    Ich konstruiere dir mal einen anderen Fall. Hat zwar nichts direkt mit dem Hilfssheriff zu tun aber ist in der Pflicht ähnlich gelagert.

    Ich komme gerade aus den SV und bin auf dem Nachhauseweg. In meinem Köfferchen ist eine GK KW. Munition habe ich auch dabei. Natürlich getrennt. Jetzt sehe ich wie z.B ein großer bissiger Hund ein Kind angreift. Darf ich den Hund als Sportschütze erschießen. Ja oder nein. Was passiert wenn ich nicht meiner Pflicht die Gefahr von mir oder einem Anderen in dem Fall das Kind abwende. Wie lange ein geübter Sportschütze braucht um eine Waffe zugriffsbereit zu machen ist mal Nebensache. Gesetzt den Fall ich würde die Gefahr nicht abwenden mit meinem probaten Mittel und es würde bekannt das ich es hätte tun können. Wäre ich wegen unterlassener Hilfeleistung mit allen Konsequenzen erst mal dran. Warum. Weil man es von jemanden der den Umgang mit einer Schußwaffe übt verlangen kann.

    So zum "Sheriff". Der "Vater Staat" behält sich das Recht vor jeden Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Notstand Zwangs zu verpflichten. Auch zum Dienst mit der Waffe. Das ist das selbe wenn du z.B eine Spedition hast und es würde Krieg/Notstand geben. Wem gehören dann deine Lkw´s. Klar dem Staat. Er wird sie abholen wenn er sie braucht. Ob du die schon bezahlt hast oder nicht. Und egal ob und in welchem Zustand du sie wieder bekommst.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Da würde mich mal eine Quelle interessieren. Für Feuerwehr oder Katastrophenschutz (Jedermannspflicht) habe ich schon gehört/gelesen. Aber Polizeidienst? Wie gesagt, aussagekräftige Quelle wäre schön.

    Das ergibt sich aus der Notfallverfassung. Und wurde auch so diskutiert im Bundestag. Zwei oder drei Länder haben es daraufhin auch angewendet.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • ...

    Ich konstruiere dir mal einen anderen Fall. Hat zwar nichts direkt mit dem Hilfssheriff zu tun aber ist in der Pflicht ähnlich gelagert.

    Ich komme gerade aus den SV und bin auf dem Nachhauseweg. In meinem Köfferchen ist eine GK KW. Munition habe ich auch dabei. Natürlich getrennt. Jetzt sehe ich wie z.B ein großer bissiger Hund ein Kind angreift. Darf ich den Hund als Sportschütze erschießen. Ja oder nein. Was passiert wenn ich nicht meiner Pflicht die Gefahr von mir oder einem Anderen in dem Fall das Kind abwende. Wie lange ein geübter Sportschütze braucht um eine Waffe zugriffsbereit zu machen ist mal Nebensache. Gesetzt den Fall ich würde die Gefahr nicht abwenden mit meinem probaten Mittel und es würde bekannt das ich es hätte tun können. Wäre ich wegen unterlassener Hilfeleistung mit allen Konsequenzen erst mal dran. Warum. Weil man es von jemanden der den Umgang mit einer Schußwaffe übt verlangen kann.

    ...

    Dünnes Eis. Und sehr konstruiert, dieser Fall. Bei mir bekannten, tatsächlich passierten Fällen hat der Hund jeweils geschnappt, also kurz zugebissen - und ward dann wieder verschwunden. Der "gegenwärtige Angriff" also oft nur eine Sache von Sekunden. Und lebensgefährlich auch nicht.

    Dennoch - nur mal angenommen im Falle eines Falles, ein Hund lässt nicht vom Opfer ab und du kommst im passenden Moment des Wegs: geht's schief mit deinem spontanen Rettungsversuch mit Waffe im Anschlag, und von dir abgefeuerte Schüsse oder deren Querschläger richten im Eifer des Gefechts Unheil und Personenschaden an, - wer denkst du, ist der Dumme? Der direkte Angriff eines Hundes, so er noch andauert, schließt den Schusswaffengebrauch nach meinem Verständnis sowieso aus. Zu hoch das Risiko den Angegriffenen zu verletzen.

    Der Richter wird dich fragen ob es 1. kein anderes Mittel zur Gefahrenabwehr gegeben hätte und ob du 2. überhaupt für solche Situationen ausgebildet bist.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Ein bissiger Hund ist mit einem gezielten Fußtritt schneller in die Flucht zu schlagen. Das funktioniert immer! Nicht auszudenken, was der Hund dem Kind antut, bis ich die Waffe endlich geladen habe. Dann ist es meist schon zu spät.

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