Absolute Unzuverlässigkeit bei einmaliger Aussage möglich?

  • Hallo liebes Gun-Forum,

    ich habe vorletzte Woche die Jagdschein-Prüfung erfolgreich abgelegt.

    Da ich weder vorbestraft bin, noch irgendwie anders in polizeilicher Erscheinung getreten bin in meinem Leben, dachte ich mir, dass ich kein Problem beim Lösen des Jagdscheines bekomme.

    Der Sachbearbeiter vom Landratsamt, hat sich bei mir gemeldet und gesagt, es gäbe einen Treffer von mir bei der Polizei.

    Nach telefonischen Kontakt mit der Polizei wurde mir gesagt, ich hätte mal vor zwei Jahren in einem Chat sowas geäußert wie: "Am liebsten würde ich meine Exfreundin dafür umbringen, dass sie mich verlassen hat".

    Ich wurde weder von der Polizei irgendwann vorgeladen noch anderweitig kontaktiert. Mir wurde nur gesagt, der Bericht wurde zu meinen Gunsten geschrieben. Selbst habe ich von diesem Sachverhalt nie erfahren.

    Jetzt mache ich mir natürlich riesige Sorgen, welche Auswirkungen dies auf meinen Jagdschein hat.

    Könnt ihr vielleicht ein kurze Einschätzung aus eurer Sicht geben? Vielleicht wart ihr schon mit ähnlichen Fällen vertraut.

    Das diese Aussage unnötig war und Müll ist mir bewusst, aber naja der gute alte Liebeskummer wohl -.-

    Viele Grüße

    Manuellsen

  • Interessant wäre zu wissen, wieso Dein Post bei der Polizei gelandet ist?

    Gab es eine Anzeige? Wenn ja, warum wurde die dann nicht weiterverfolgt?

    Wenn nicht, wie wurde die Polizei dann darauf aufmerksam?

    Insgesamt denke ich, daß Du Dir keine Sorgen machen mußt, denn Du bist zum einen nicht in irgendeiner Weise verurteilt worden und zum anderen hat die Polizei, wenn ich Dein obiges Post richtig verstanden habe, zu Deinen Gunsten ausgesagt (wobei auch hier ihre Begründung interessant wäre).

    Aber bitte: Das ist meine unfachmännische Meinung aus dem Bauch heraus! Ich kann Dir keine rechtliche Grundlagen anbieten zur Begründung.

    Aber nimm das als Lehre für die Zukunft!

  • Rolf2

    Ich weiß leider nur aktuell die Info von der Dame am Telefon.

    Ob es eine Anzeige gab und ob es verfolgt wurde weiß ich nicht.

    Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da ich keinerlei Benachrichtigung von der Polizei erhalten habe.

    Weder einen Anruf noch einer Vorladung, was bei einem solchen Fall ja gut sein kann.

  • Yorick

    Das mit "Das diese Aussage unnötig war und Müll ist mir bewusst, aber naja der gute alte Liebeskummer wohl -.-" war kein Schuldeingeständnis.

    Ich persönlich weiß nichts von einer solchen Aussage.

    Nur falls ich sie doch irgendwie getroffen hätte, was ich bezweifle wäre sie total unnötig gewesen und einfach nur Müll ;)

  • Wie gesagt, ich kann mich an nichts dergleichen erinnern, deshalb wundert mich ja die Sache so.

    Aber immerhin liegt ja scheinbar irgendwas bei der Polizei vor.

    Wollte mich hier nach einer "subjektiven" Einschätzung der Geschichte informieren.

  • Es kann Dir hier eigentlich keiner qualifiziert zu solchem Sachverhalt was sagen, da die Fakten was da vorliegen soll nicht bekannt sind. Du könntest zwar versuchen eine Selbstauskunft nach dem Datenschutzgesetz zu beantragen, ob Dich das weiterbringt ist halt die Frage.

    Norm. weise dürften auch nur erfolgte Verurteilungen und noch laufende Verfahren eine Rolle spielen, wenn man von dem Verfassungsschutzmisst mal absieht.

    Im Zweifel einfach warten wie die Jagd- bzw. Waffenbehörde entscheidet, ob sie den Antrag ablehnen oder nicht. Wenn die Erteilung des Jagdscheins wirklich abgelehnt wird, einen entsprechenden Bescheid verlangen und ab zu einem in dem Bereich qualifizierten Anwalt!!! Spätestens vor dem Verwaltungsgericht müssten die Fakten ja auf den Tisch.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann Dir hier eigentlich keiner qualifiziert zu solchem Sachverhalt was sagen, da die Fakten was da vorliegen soll nicht bekannt sind. Du könntest zwar versuchen eine Selbstauskunft nach dem Datenschutzgesetz zu beantragen, ob Dich das weiterbringt ist halt die Frage.

    Norm. weise dürften auch nur erfolgte Verurteilungen und noch laufende Verfahren eine Rolle spielen, wenn man von dem Verfassungsschutzmisst mal absieht.

    Im Zweifel einfach warten wie die Jagd- bzw. Waffenbehörde entscheidet, ob sie den Antrag ablehnen oder nicht. Wenn die Erteilung des Jagdscheins wirklich abgelehnt wird, einen entsprechenden Bescheid verlangen und ab zu einem in dem Bereich qualifizierten Anwalt!!! Spätestens vor dem Verwaltungsgericht müssten die Fakten ja auf den Tisch.

    Das sehe ich auch so Anruf beim FWR und über Anwalt Roß und der Reiter nennen lassen und dagegen vorgehen ! @ Manuelsen bist du aus Deutschland ? ...

  • Du bekommst nur ein Schreiben von der Polizei, wenn Ermittlungen gegen dich geführt werden. Wenn keine Straftat erkennbar ist, wird das Verfahren eingestellt. Du erfährst dann auch nichts davon. Das wird aber im zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister eingetragen. Daher weiß es dein Sachbearbeiter.

    Ein Staatsanwalt muss das Verfahren formal einstellen. Das macht nicht die Polizei. Ist das geschehen, bekommst du den Jagdschein. Problematisch ist, wenn nicht ermittelt wird, aber niemand das Verfahren formal eingestellt hat. Das kommt nicht so selten vor, dass so etwas lange unbearbeitet bleibt. So lange ein Verfahren offen ist, bekommst du keinen Jagdschein. In diesem Fall, lass dir das Aktenzeichen geben, erfrage die zuständige Staatsanwaltschaft und gehe am besten persönlich vorbei. In der Regel wird das dann innerhalb weniger Stunden eingestellt. Die Staatsanwaltschaften sind fast immer bei den Gerichten angesiedelt.

  • Ein Vereinsmitglied hat auch mal vor Jahren, und sich am liebsten vor einen Zug werfen würfe. gesagt, das er keine Lust mehr hätte und sich am liebsten vor einen Zug werfen würde. Das hat einer falsch verstanden, und die Behörden angerufen. Ruck zuck war er auf Grund dieses blöden Spruches seine Waffen und WBK los. Ist heute immer noch im Verein, aber ohne WBKs.

    So schnell kann es gehen, und wirst als unzurechnungsfähig eingestuft.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Weil einer etwas falsch verstanden hat? Wohl kaum...

    Zum obigen Sachverhalt:

    Völliger Blödsinn.

    Entweder ausgedacht weil Schulferien langweilig sind oder es gab wirklich einen Vorfall inkl. Anzeige und anhängigem Verfahren.

    Was aber wohl definitiv nicht passiert:

    Man ruft bei der Polizei an und die erteilen freudig Auskunft. Und das nicht erst seit DSGVO

  • Mir kommt die Eingangsstory auch spanisch vor.

    Bevor wir überhaupt zur Jägerprüfung zugelassen wurden hätten wir ein Pol. Führungszeugnis von der Gemeinde vorzulegen, nicht älter als 3 Monate. Ausserdem haben wir die Untere Jagdbehörde ermächtigt ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen. Wäre wirklich so eine Sache bekannt gewesen, hätte sich schon allein die Zulassung zur Prüfung erstmal erledigt.

    In welchem Chat äussert man sich denn so? Bei Fatzebuck?? So doof kann doch gar keiner sein. Und in Whatsapp? Wenn nicht grade der Verfassungsschutz hinter dir her ist, dich überwacht und mitliest, wie soll So was bei unsrem Datenschutz raus kommen?! Und dann Jahre später.

    Alles in allem echt fragwürdig.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

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