Österreich bekommt ein neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

  • Einer meiner Favoriten in diesem Gesetz !


    (2) Nach dem 1.Jänner 1900 erzeugte Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen sind nur dann von besonderer historischer Bedeutung, wenn ihnen insbesondere im Hinblick auf geschichtlich relevante Ereignisse oder Persönlichkeiten eine herausragende Bedeutung zukommt. Die Behörde gemäß § 48 WaffG hat auf Antrag unter Beiziehung des Bundesdenkmalamtes festzustellen, ob eine Ausnahme im Sinne des Abs. 1 Z 3 vorliegt.


    Das Bundesdenkmalamt ?!?! :shock::think:



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Stellungnahme der IWÖ in der Wiener Zeitung (Amtszeitung).

    https://www.google.at/amp/s/www.wien…-Fokus.amp.html


    Der Artikel ist eigentlich gar nicht so schlecht und stellt (überraschenderweise) die Argumente der IWÖ besonders hervor.


    Wenig nachvollziehbar ist hingegen die Aussage von Verfassungsjurist Funk:

    Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht das anders. "Ich halte das nicht für verfassungsrechtlich bedenklich", sagt er zur "Wiener Zeitung". "Es dient dazu, das Ziel zu erreichen, und ist wohl auch verhältnismäßig." Zudem gehe es hier um die Frage des ideellen Wertes. "Wenn jemand eine historische Waffe sammelt, dann wird er sich vermutlich durch eine Kennzeichnung nicht davon abhalten lassen und den Preis zahlen, den diese Waffe für ihn hat", sagt Funk.


    1. welches Ziel ? Die Terrorbekämpfung bei Sammlerwaffen ? :think:

    2. Bei uns mag das eventuell stimmen, aber finde mal einen internationalen oder amerikanischen Kunden, der dir eine so verschandelte Waffe zum üblichen Marktpreis abkauft ? Das ist illusorisch...

    Hier werden wieder Gesetze von Leuten geschaffen, die von der Materie schlichtweg keine Ahnung haben und das alles nur machen, damit sie was zu tun haben und ihnen nicht fad wird...



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  • Ich stimme dir vollkommen zu, verstehe auch nicht was es für einen Sinn hat! Ich meine sie haben ja nicht davon und es schadet ihnen ja auch nicht, dieses GEsetz nicht zu machen.. also schlicht und einfach SINNLOS nenne ich so etwas

  • In Zukunft unterliegt auch Munition bei uns der Kennzeichnungspflicht, wie sich aus Paragraph 3 des neuen Gesetzes entnehmen lässt.

    Hoffentlich führt das jetzt nicht zu einer Kostenexplosion. Bin gespannt wie das die Hersteller machen wollen. :think:



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