Moin,
Ich ging "bis eben" davon aus, dass 5,56x45 NATO und .223 Rem auch in Deutschland waffenrechtlich unterschiedliche Kaliber/Munitionen sind - schließlich werden beide Kaliber in den USA definitiv unterschieden (nur, falls man sich mit den "Feinheiten" auseinandersetzen will..).
Jetzt bin ich aber bei Wikipedia auf die Zeilen gestoßen, dass es diese Unterscheidung rechtlich in DE NICHT zu geben scheint...
Wikipedia sagt: "In DE gilt C.I.P, C.I.O. umfasst beides und C.I.P. regelt für "sein" .223 Rem, dass auch die Maximallasten der 5,56 NATO Munition vertragen werden müssen." Die " C.I.P. Liste der synonymen Kaliber (Stand 2001)" führt beide auch explizit als Synonym.
Verstehe ich das damit jetzt richtig, dass:
- Die deutsche (europäische) Kaliberbezeichnung (nach C.I.P.) für die .223 Rem für beides gilt und es rechtlich 100% Synonym ist? D.h.:
- Ein Bedürfnisvoreintrag .223 Rem definitiv auch für "Multikaliberwaffen" .223 Rem+5,56 NATO gilt - z.B. die mit dem .223 Rem Wylde Patronenlager?
- Oder der .223 Bedürfniseintrag auch für "echte" 5,56x45 NATO Waffen gilt - (d.h. mit Patronenlager exakt dem NATO Standard entsprechend und entsprechend markiert)?
- Man mit .223 Rem Munitionserwerbserlaubnis auch 5,56x45 NATO Munition (mit C.I.P.) kaufen und dann mit der passenden Waffe auch verschiesssen darf?
Ich füg gleich noch einen zweiten Beitrag an für ein paar Gedanken von eher theoretischer Natur.. Ich hab's aber getrennt, weil ich obige Fragen erstmal für praktisch wichtiger halte,,
Gruß, Willi