Nicht unbedingt. Meine Waffenbehörde hat mir mitgeteilt, dass ein Bankschließfach für Kurzwaffen, waffenrechtlich völlig in Ordnung ist.
Bei einer längeren Ortsabwesenheit, hatte ich sie dort auch wirklich deponiert.
Langwaffen wird komplizierter.
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Nicht unbedingt. Meine Waffenbehörde hat mir mitgeteilt, dass ein Bankschließfach für Kurzwaffen, waffenrechtlich völlig in Ordnung ist.
Bei einer längeren Ortsabwesenheit, hatte ich sie dort auch wirklich deponiert.
Langwaffen wird komplizierter.
Glänzende Idee johann.
Wenn sich keine Waffen mehr in diesen Blechschachteln (die ein geschickter Einbrecher in Null-Komma-Nichts aufbekommt) in Privathaushalten befinden, können auch keine mehr gestohlen werden. Genial!
Ich schlage die Aufbewahrung bei der Werksbrigade vor. Hat sich bewährt.
Und ich dachte der Johann wäre der dümmste im Forum, er gibt aber immer noch einen Besseren.
Bemitleidenswerte Menschen sind das schon .. :wacko: .. welche ohne jegliches Gespür für Ironie und Sarkasmus durchs Leben treiben ...
Am vergangenen Freitag hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Fall verhandelt, in welchem es um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Jägers ging. Gegenüber der Redaktion gab die zuständige Pressestelle an, dass das Landratsamt Miltenberg (Bayern) bei einer Aufbewahrungskontrolle eine unterladene Büchse im Waffenschrank des Angeklagten feststellte. Daraufhin widerrief die Behörde die waffenrechtlichen Erlaubnisse und wollte den Jagdschein für fünf Jahre einziehen.
Das Landratsamt Miltenberg und der Angeklagte einigten sich schließlich darauf, dass die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins auf drei Jahre verkürzt und das Verfahren eingestellt werde.
https://www.jagderleben.de/news/waffe-unt…gdschein-712518
:wacko: Dann ist er ja offensichtlich schon mit unterladener Waffe nach Hause gefahren. :wacko:
Hätte er die Waffe einfach in's Eck gestellt ... wäre es regelgerecht gewesen und nix wäre passiert.
Geht auch gerade in den FB - Gruppen rum..
mfG Long
In diesem Zusammenhang: was genau ist "unterladen"? Manchmal wird darunter verstanden, dass Patronen im Magazin sind, aber nicht im Patronenlager, ein andermal soll als unterladen gelten, wenn ein leeres Magazin in der Waffe ist. Was gilt?
BTW: Letztens hat mir mein Stamm-Händler geraten, meine Kurzwaffe mit eingestecktem Magazin zu transportieren, um ein Verkratzen der Waffe durch das lose in der Tasche liegende Magazin zu vermeiden...
Als unterladen / teilgeladen verstehe ich patronen im Magazin und nicht in der Kammer.
Wenn eine Waffe wie die Blaser die ja eine entnehmbare Abzugsgruppe mit Magazinkammer hat oder ein Repetierer der ein Magazin wie eine Remington 700 die von oben geladen wird..
Nö.
ein magazin drin heißt noch lange nicht unterladen. Es steckt halt ein Magazin drin..
Sehe ich auch so. Leeres Magazin in der Waffe ist kein Problem.
Geladenes Magazin in der Waffe = Unterladen.
LG
-Michael
Ok... Schnelltest für die die immer über obskure Sondersituationen nachgrübeln...
Einser Schrank.
Waffe entladen aber gefülltes Schaftmagazin an der Waffe
und Patronen in den Schlaufen des Tragegurtes.
Problem bei Kontrollen?
Ich denke zwar nicht, aber... ein aber gibts ja immer irgendwo.
Alles anzeigenOk... Schnelltest für die die immer über obskure Sondersituationen nachgrübeln...
Einser Schrank.
Waffe entladen aber gefülltes Schaftmagazin an der Waffe
und Patronen in den Schlaufen des Tragegurtes.
Problem bei Kontrollen?
Ich denke zwar nicht, aber... ein aber gibts ja immer irgendwo.
Die Probleme fangen ja schon damit an, dass ein Führen mit geladener Waffe auf der Jagd außerhalb der Wohnung ok ist, aber die halbgeladene Waffe im Waffenschrank zuhause nicht...
Nur ganz allgemein mal zum Nachdenken...
Ich denke zwar nicht, aber... ein aber gibts ja immer irgendwo.
Ich denke: Ja, definitiv schon.
Unterschieden muß immer werden zwischen : Transport und Aufbewahrung.
Die Munition ist nicht IN der Waffe. - Es ist auch kein gefülltes Magazin daneben.. das Schafttasche sehe ich wie eine Patronentasche, die man sich umhängt. oder ein patronengurt, ein Lagerort. - und das der Lagerort eine Patronenkiste zu sein hat, das steht nirgends. Wie die Patronen in einem einser Schrank aufbewahrt werden müssen ist ebenfalls nicht definiert. Sie sollten nur den Eindruck einer "Ordnung" erwecken, weil im Schrank auf dem Boden oder durcheinander rumliegende Patronen, Zweifel an der Sorgfalt erwecken könnten, was ein Verdacht auf "Zuverlässigkeitsproblem" erwecken könnte wenn der LWB im Schrank schon durch Unordnung Zweifel an Sorgfalt im Umgang erweckt.
Wie ich schon schrieb, alles was der LWB sagt kann und TUT wird gegen ihn verwendet werden.
Eine Aufbewahrung in einem Behältnis, - was eine Schafttasche ist, - ist als Sorgfalt.
Die Waffe ist weder fertig noch teilgeladen / unterladen. Die Patronen befinden sich lediglich in der Nähe der Waffe und das dürfen sie im 1er sowieso.
Das die Waffe damit zugriffsbereit und schnell geladen werden kann ist blödsinn, weil es ggf einfacher sein kann, wenn ein Patronenstand daneben ist, d.h. ein Lochbrett in dem die Patronen stecken. - ggf bin ich sogar schneller die Patronen aus einem lochbrett in eine Waffe zu schieben als aus aus einem strammsitzenden Texilgurt an der Waffe, der die Patronen in Rutschhemmenden Elasthan Schlaufen hat. Die da rausziehen bedeutet mehr Kraftaufwand.
Die Probleme fangen ja schon damit an, dass ein Führen mit geladener Waffe auf der Jagd außerhalb der Wohnung ok ist, aber die halbgeladene Waffe im Waffenschrank zuhause nicht...
Nur ganz allgemein mal zum Nachdenken...
Was ist bitte eine halbgeladene Waffe?
Wenn wir schon den, den vielen von der Truppe her geläufigen Begriff unterladen nicht kennen halte ich die Frage für zulässig.
@klausgr
Entspricht komplett meiner Meinung, wenn man hier aber manche Aussagen so hört kommt man ins grübeln. :wacko:
Halb geladen sollte dasselbe bedeuten wie unterladen oder teilgeladen.
Magazin geladen in der Waffe, Patronenlager frei.
Transport der Waffe kann/darf erfolgen mit Munition in der Nähe, aber nicht IN der Waffe. (also auch nicht unterladen).
Pistolen im Köfferchen zum Schießstand, da darf durchaus ein gefülltes Magazin/Mun. mit drin sein. Kein Problem.
Aufbewahrung: Es darf sich KEINE Mun. im Aufbewahrungstresor befinden, die zu darin befindlichen Waffen passt. Mun. gehört ansich in ein separates, Schwenkriegel-Verschlossenes Behältnis.
Ja, ich weiß ... über Kreuz-aufbewahrung ... lass' ich jetzt mal aussen vor.
Aufbewahrung: Es darf sich KEINE Mun. im Aufbewahrungstresor befinden, die zu darin befindlichen Waffen passt. Mun. gehört ansich in ein separates, Schwenkriegel-Verschlossenes Behältnis.
kommt auf den Tresor an, 1-er ja
kommt auf den Tresor an, 1-er ja
Stimmt.
kommt auf den Tresor an, 1-er ja
ist doch schon im 0er Schrank so-oder lieg ich da komplett falsch?
Keine zur Waffe passende Munition bzw. "über Kreuz" war in den alten A oder B Schränken die Regel.
Gruß Jens
Was ist bitte eine halbgeladene Waffe?
Wenn wir schon den, den vielen von der Truppe her geläufigen Begriff unterladen nicht kennen halte ich die Frage für zulässig.
halbgeladen oder unterladen ist dasselbe. Beim Bundesheer sagen wir halt halbgeladen dazu, so steht’s in der Dienstvorschrift...
Transport der Waffe kann/darf erfolgen mit Munition in der Nähe, aber nicht IN der Waffe. (also auch nicht unterladen).
Pistolen im Köfferchen zum Schießstand, da darf durchaus ein gefülltes Magazin/Mun. mit drin sein. Kein Problem.
Aufbewahrung: Es darf sich KEINE Mun. im Aufbewahrungstresor befinden, die zu darin befindlichen Waffen passt. Mun. gehört ansich in ein separates, Schwenkriegel-Verschlossenes Behältnis.
Ja, ich weiß ... über Kreuz-aufbewahrung ... lass' ich jetzt mal aussen vor.
Das war bei den alten A/B Schränken so.
Ist längst überholt.
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