Das war bei den alten A/B Schränken so.
Ist längst überholt.
Ach ja? ::c.o.l)
Und wenn nur Bestandsschutzschränke vorhanden sind, ist es dann auch überholt?grin-.)
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Das war bei den alten A/B Schränken so.
Ist längst überholt.
Ach ja? ::c.o.l)
Und wenn nur Bestandsschutzschränke vorhanden sind, ist es dann auch überholt?grin-.)
Ach ja? ::c.o.l)
Und wenn nur Bestandsschutzschränke vorhanden sind, ist es dann auch überholt?grin-.)
Davon schrieb ja garkeiner.
Aufbewahrung: Es darf sich KEINE Mun. im Aufbewahrungstresor befinden, die zu darin befindlichen Waffen passt.
Das war der Satz der halt so formuliert nicht stimmt.
Klare Sache: Bei A und B nicht erlaubt, - ab Schutzklasse 0 und höher sehr wohl.
Über Sinn und Unsinn ließe sich trefflich streiten. Wie sooft: nix Neues, aber zwecklos.
Klare Sache: Bei A und B nicht erlaubt, - ab Schutzklasse 0 und höher sehr wohl.
Eben deshalb hab' ich mich weiter oben ja dahingehend korrigiert.
(Man verzeihe mir gnädig, wenn ich vor allem MEINE Situation/Schränke im Kopf hab' . :wacko: )
Stimmt.
Eben deshalb hab' ich mich weiter oben ja dahingehend korrigiert.
(Man verzeihe mir gnädig, wenn ich vor allem MEINE Situation/Schränke im Kopf hab' . :wacko: )
Schon klar. Manchmal hilft es auch es einfach gut sein zu lassen und den Fehler einzugestehen ? tut nicht weh, nennt sich kritikfähig und es Ist noch keiner dran gestorben.
halbgeladen oder unterladen ist dasselbe. Beim Bundesheer sagen wir halt halbgeladen dazu, so steht’s in der Dienstvorschrift...
Bei der Bundeswehr heißt das Teilgeladen
Bei der Bundeswehr heißt das Teilgeladen
Und für das Gesetz ist das eben geladen.
Mun im Waffenschrank??? Wie wenn darin noch so viel Platz wäre
Gibt ja Kollegen, die bloß ain paar Packerl Munition haben, für die reicht das.
LG
-Michael
Das war bei den alten A/B Schränken so.
Ist längst überholt.
wenn man einen Bestandsschutz A/B hat darf im B Innenfach auch die Muni neben der Waffe liegen auch im gefüllten Magazin nur halt nicht in der Waffe
Gibt ja Kollegen, die bloß ain paar Packerl Munition haben, für die reicht das.
LG
-Michael
So 1-2 kk-Päckchen könnt ich noch in einem meiner Schränke unterbringen....
wenn man einen Bestandsschutz A/B hat darf im B Innenfach auch die Muni neben der Waffe liegen auch im gefüllten Magazin nur halt nicht in der Waffe
Bist Du Dir da auch ganz sicher ???
Darauf würde ich es jedenfalls nicht ankommen lassen....
::c.o.l)
Nur weil das B-Fach von einem A-Schrank "umhüllt" ist, möchte ich daraus keine Ableitung einer Zulässigkeit gemeinsamer Aufbewahrung von Waffen und Munition im B- Behältnis herleiten.
Hast Du eine Fundstelle, die das eindeutig so aussagt ?
Habe das bisher in dieser Form noch nicht gehört - aber ich bin ja nicht der Meinung, es gäbe nur, was mir auch bekannt ist .
Das muss für LW Munition noch nicht mal ein B-Innenfach sein. Wenn es aber eins ist, darf darin die KW mit Munition liegen.
Beim Bestandsschutz für alte A/B Schränke sogenannte Jägerschränke gilt das ja so weiter
§36 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
„36.2.5 Werden erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 entspricht, aufbewahrt, so ist es für die gemeinsame Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 entspricht.“
Der Bestandsschutz steht in §36 (4) WaffenG insofern greift da §13 Allgemeine Waffengestetz Verordnung ja nicht.
Anbei mal ein Merkblatt. Ich hoffe es ist hilfreich.
Offensichtlich geht's bei manch einem Jäger kreuzfidel zu . . .
Anbei mal ein Merkblatt. Ich hoffe es ist hilfreich.
Richtig - SO kenne ich das auch, nämlich mit "Überkreuz-Aufbewahrung !
Also die KW Munition zusammen mit den Langwaffen im A-Teil und die Langwaffen Munition zusammen mit den Kurzwaffen im B - Teil.
wenn man einen Bestandsschutz A/B hat darf im B Innenfach auch die Muni neben der Waffe liegen auch im gefüllten Magazin nur halt nicht in der Waffe
Aber eben nicht im Magazin welches zu der danebenliegenden Waffe gehört und passt - siehe Merkblatt von jenska und den Hinweis **
Das muss für LW Munition noch nicht mal ein B-Innenfach sein. Wenn es aber eins ist, darf darin die KW mit Munition liegen.
Dort steht nur, daß "Munition" im B - Innenfach "ggf. auch mit KW zusammen" gelagert werden darf, ohne diese näher zu definieren.
Das ist grundsätzlich auch richtig und unbestritten.
Aber hinsichtlich der ART der Munition ist dort nichts gesagt !
Das Merkblatt von jenska jedoch präzisiert die Regelung aber dahingehend, daß Zusammenlagerung zwar zulässig ist, aber "über Kreuz" notwendig ist.
Das sind zumindest Unklarheiten, die einen zu äußerster Vorsicht anregen sollten - unabhängig davon, was nun wirklich stimmt oder nicht !
::c.o.l)
Es darf auch die Munition der Kurzwaffen mit in das B Innenfach,
um an beides zu gelangen muss man in beiden Fällen nunmal beide Behältnisse öffnen da das B Fach sich nunmal im A Schrank befindet. Natürlich darf die Munition der Kurzwaffen auch weniger gesichert in den A Bereich, aber nur sofern sich dort keine Langwaffe befindet zu der diese Munition auch passt. Ist das der Fall muss die Kurzwaffenmunition sogar mit in das B Innenfach.
Das steht völlig unabhängig von irgendwelchen Merkblättern in der Verwaltungsvorschrift. Das die zugehörige Munition der Lang- und Kurzwaffen in das B Innenfach darf.
Es darf auch die Munition der Kurzwaffen mit in das B Innenfach,
Das steht völlig unabhängig von irgendwelchen Merkblättern in der Verwaltungsvorschrift. Das die zugehörige Munition der Lang- und Kurzwaffen in das B Innenfach darf.
Das Merkblatt, verlinkt von jenska, welches ausdrücklich (!) die Überkreuzlagerung verlangt, ist vom Bundesverwaltungsamt.
Viel "offizieller" geht es kaum noch.
Aber egal, was jetzt tatsächlich stimmt, allein schon die Tatsache selbst, daß es dazu von offiziellen Stellen erkennbar unterschiedliche Interpretationen gibt, ist mir Warnung genug,
es darauf, welche nun richtig ist, erst gar nicht ankommen zu lassen.
So lange ich nur A und B im Bestand habe, gibt es bei mir keinerlei Zusammenlagerung von Munition und Waffen , egal welcher Art und auch nicht überkreuz.
Lieber etwas mehr Vorsicht als hinterher über verlorene Zuverlässigkeit jammern - das ist jedenfalls meine persönliche Einstellung !
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