Alle Schützenvereine müssen schliessen

  • Ja, da habt Ihr in Sachsen Glück gehabt. Mal schauen wie lange noch.

    In Hessen galt diese Woche von Montag bis Mittowch diese Regelung:

    Zitat

    "Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt."

    D.h. alleine oder zu zweit konnte der Schießstand, oder die Sportanlage genutzt werden.

    Und ab morgen gilt in Hessen:

    Zitat

    "Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt."

    Also komplett geschlossen.

    Mich wundert es angesichts solcher nicht nachvollziehbarer Regelungen in keinster Weise, dass die Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung ständig wächst.

  • R.E.Lee

    genau so ist das in Hessen.

    Und da die Schießstände von Schützenvereinen Sportanlagen sind, sind diese zu schließen, da interessiert es nicht wenn einer kommt und meint, dass das nicht für Jäger gilt, denn der Verein muss die Sportanlage schließen, da ist es egal, wer sie nutzen will.

  • Hier findet man eine gute Übersicht der einzelnen Bundesländer:

    https://www.dsb.de/der-verband/ne…esverordnungen/

    Und da verbreitet der DSB leider z.B. für Hessen noch die alte Regelung, die morgen schon nicht mehr gilt.

  • Weil der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen .......... verboten ist, ist hier auch der Bolzplatz wieder geschlossen worden. Nicht mal mehr die Kinder aus 2 Familien dürfen dort miteinander spielen, auch wenn sie davor in der Spielstraße Ball spielen dürfen.

    Die Schützenvereine haben ja ausgefeilte Hygienekonzepte entwickelt, und der Schießsport ist ein Individualsport und einer Anlage, in der es eine sehr gute Luftabsaugung gibt (besser wie in vielen Industriebetrieben, und besser als in fast allen Büros oder Geschäften), aber da geht es ums Prinzip und den Neidfaktor. "Niemandem soll es besser gehen)

    Schifflefahren sollte man aber immer noch dürfen? Oder wieder mal auch nicht?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • volker1 da wo ich schieße und einschieße, das ist eine private Anlage, kein Verein und insbesondere jagdlich.

    D.h. der Schütze schießt einzeln, - (Schießkino) - damit kann man als Jäger zumindest schießen.

    Sportlich seh ich es übel.. und zum..

  • Mir ging es ja um die Frage ob ich das richtig interpretiert habe. Im ländlichen Raum haben wir sehr viele kleine Schießplätze, teils mit nur 25m Bahn für KW. Und das "hochfahren" beinhaltet Tür aufschließen und Licht anmachen. Da sich alle persönlich kennen, denke ich nicht, dass das ein Problem darstellen würde. Wenn ich den befreundeten Schießleiter/Standaufsicht anrufe und frage, ob ich ein paar Ladungen testen kann stehen dann nur wir 2 auf dem Stand. Ich schieße, er hat die Aufsicht und nach ner Stunde gehen wir wieder und schließen die Tür zu...

  • Mich wundert es angesichts solcher nicht nachvollziehbarer Regelungen in keinster Weise, dass die Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung ständig wächst.

    Gut so !

    Nur wenn "Die Bevölkerung" ihrem Unmut Luft macht, wird das mal zu einem Ende kommen.

    Nur leider wird es dazu halt in Deutschland nicht kommen.

    LG

    -Michael

  • Zitat

    Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten sind zulässig, wenn ... (Mindestabstand, Hygienekonzept, etc.)

    Vielleicht sollte man jedes Training als Trauerfeierlichkeit deklarieren. Trauer um Artikel 2, Grundgesetz.

  • Zitat

    ... Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung...

    Erst beten...:mk:

    dann schiessen...::abschi::

    dann wieder beten...:mk:

    dann so etwas, wie ein Abendtrunkmahl... :drink:

    dann wieder schiessen ... :uzi:

    dann wieder beten...:mk:

    So sollte das wohl gehen, oder?

    :think:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Allerdings fürchte ich, daß irgend ein Blockwart einen Strich durch die Rechnung machen wird ...

    Nein, ganz einfach die von R.E.Lee weiter oben zitierte Art von Verordnung, die z.B. auch bei uns gilt.

    Wir könnten als Schlüsselinhaber problemlos schießen gehen ohne das jemand Anderes dabei wäre -

    aber

    die Anweisung, extra nochmals schriftlich vom Ordnungsamt zugestellt, lautet, daß die Anlage zu schließen ist und das geht dann leider vor.

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • SAPB hat mit diversen Einschränkungen offen. Wie überall, nicht mehr als zwei Personen.

    Ein Glück geht überhaupt noch etwas. Man kann schlecht auf der einen Seite Schiessnachweise haben wollen,

    auf der anderen Seite aber alles verbieten.

  • Philippsburg scheint auch offen zu haben.

    Ich "vermute" P-Burg fällt in dem Fall nicht unter öffentliche Sportanlage sondern privates Unternehmen - und damit darf es unter Beachtung der Corona Regeln geöffnet sein.

    Wie gesagt "Vermutung" - würde aber trotzdem ganz gut in das Bild all dieser Ungereimtheiten passen

    ::dry::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Liebe Gäste des XXXXXXX

    leider müssen wir aufgrund der aktuellen Corona-Lage im Zeitraum

    vom 02. November bis einschließlich 30. November 2020

    den Betrieb auf unserer Schießanlage wieder einstellen.
    Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle zeitnah informieren.

    Klar,

    hab ich ja geschrieben. Der Standbetreiber hat das Hausrecht. Kann dich aber als Jäger ausnehmen wenn er will. Er ist in dem Moment nicht an die Vereinsregeln gebunden. D.h du kannst als Jäger üben was dir als Sportschütze versagt ist. Rein rechtlich gesehen. Da du als Jäger nicht der Sportverordnung unterliegst. Und daran sind die Regeln festgemacht. Jagd ist kein Sport. Und üben mit der Jagdwaffe auch nicht.

    Und unterlass bitte mal immer dein prägnantes Intro zu meinen Beiträgen oder Antworten. Informiere dich und schreibe was du herausgefunden hast. Ich kann ja auch mal nicht auf dem aktuellen Stand sein. Mein Standbetreiber hat für die Jäger zum üben den Stand offen. Da war auch schon die Ordnungsbehörde mal da wegen dem "Krach". Da es Jäger waren sind sie wieder gegangen. Ohne große Fragen.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

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