Aufbewahrung große Magazine nach neuem Waffenrecht

  • Nein, Peppone ich werfe überhaupt nichts durcheinander.

    Du blickst nicht durch und beschränkst dich ständig auf den §6AWaffV oder den §19 BJagdG und verstehst beide Paragraphen nicht.


    Der 19er besagt nur, dass man beim Schuss aufs Wild nicht mehr als 3 Patronen laden darf

    Der 6er bezieht sich nur auf Schiesssport.

    Und ein Jäger auf dem Schiessstand schiesst zum einen nicht auf Wild, zum anderen betreibt nicht unbedingt Schiesssport.


    Ach, es gibt keine Repetierer, die Mags mit mehr als 10 Patronen aufnehmen können?

  • Falls das BKA “nein“ sagt, kann ich aber jetzt das Magazin am Flohmark verkaufen oder in die Mülltonne schmeißen. Es ohne Nachweis entsorgen. Wenn ich es entsorge nachdem es ein verbotener Gegenstand wurde, werde ich bestimmt einen Nachweis zu führen haben, wo das Ding abgeblieben ist. Für mich ist das schon ein Unterschied

  • Warum willst du das tun?

    Stichwort "ziviler Ungehorsam" wenn keiner mitmachen würde, verliefe sich der Spuck im Sand.::c.o.l)

    Ausserdem geht es doch hauptsächlich und (m.M. nach) nur um Daten sammeln.

    eben, ich werde es wohl so machen, dass ich kein Magazin anmelden werde, aber die, welche ich kürzlich erworben habe, wegen der doch erhöhten Gefahr, dass mal einer bei den Händlern nachforscht, selbst auf 10 Schuss abändere und die abgesägten Unterteile mit der Rechnung dem SB auf den Tisch lege. Nicht dass noch ein unterbeschäftigter Polizist auf die Idee kommt, eine Hausheimsuchung bei mir abzuziehen...

  • Schwachsinn kein Richter wird eine Hausdurchsuchung genehmigen für Verdacht auf ein illegalen Besitz von Magazin. Wer bitte soll denn die Anfrage bei den Händlern stellen und wer bitte soll dann noch prüfen welche Kunde, für welche Waffe Magazine bestellt. Wenn man euch bzw. uns an Bein pissen will gibt es sicher einfachere Wege. Und jetzt kommt mal wieder ein bisschen runter.

  • Welches Strafmaß steht denn im Waffengesetz für den Besitz Verbotener Magazine?

    Und ab wann sind die denn wirklich verboten?

    Und wenn Ihr diese Fragen beantworten könnt, kommt ihr auch drauf, ob ein Staatsanwalt wirklich eine Hausdurchungung anordnen würde.

  • Schwachsinn kein Richter wird eine Hausdurchsuchung genehmigen für Verdacht auf ein illegalen Besitz von Magazin. Wer bitte soll denn die Anfrage bei den Händlern stellen und wer bitte soll dann noch prüfen welche Kunde, für welche Waffe Magazine bestellt. Wenn man euch bzw. uns an Bein pissen will gibt es sicher einfachere Wege. Und jetzt kommt mal wieder ein bisschen runter.

    Meinst Du? Du hast keine Ahnung aus welchen lächerlichen Gründen schon Hausdurchsuchungen genehmigt wurden. Ein Bekannter von mir hier aus der Gegend hatte mal eine Hausdurchsuchung weil er bei einem Onlinehändler ein Luftgewehr und eine dazu passende "Exportfeder" gekauft hatte. Glücklicherweise hatte er die nicht eingebaut, so dass sie ihn nicht verknacken konnten. Aber seine Bude musste er hinterher wieder selbst aufräumen und es hat ein paar Monate gedauert bis er die sichergestellten Spielsachen wieder zurück bekam.

    Die Ermittler brauchen nur im Internet zu suchen welche Firmen nach dem 2017 Stichtag noch solche Magazine angeboten haben und denen einen Besuch abstatten. Dann haben sie die Kundendaten. Es kann auch sein, dass eine solche Firma aus anderen Gründen ins Visier gerät und die entsprechenden Informationen dann als "Beifang" ausgewertet werden. Aus der jeweiligen Rechnung geht hervor um welche Magazine es sich handelt und ein Blick ins "NWR" reicht um zu sehen, ob der Betreffende eine dafür geeignete Waffe eingetragen hat. Das ist kein Hexenwerk. Deshalb wäre ich lieber vorsichtig, wenn ich nach dem Stichtag online solche Magazine erworben hätte.

  • Und wenn Ihr diese Fragen beantworten könnt, kommt ihr auch drauf, ob ein Staatsanwalt wirklich eine Hausdurchungung anordnen würde.

    Blauäugig ... lieber Hans D. , was glaubst du, wie schnell ein Richter (nicht Staatsanwalt) eine Haussuchung unterschreibt wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" daß sich verbotene Gegenstände im Haus/Wohnung befinden? Da ist dann die Abwägung: Ist's "Nur" eine Ordnungswidrigkeit oder doch eine Straftat. Egal was ... bestraft wird auf jeden Fall und die "Zuverlässigkeit" ist sowieso weg ... so wie deine gesamten Waffen ... und möglicherweise bist du dann vorbestraft.

    BTW: ... man hätte Z.B. die Mags. auch statt „verboten“ lediglich „erlaubnispflichtig“ machen können.

    Hat man nicht und daran ist deutlich zu sehen, daß, politisch gewollt, der Bürger bewusst kriminalisiert werden soll.

    Schwachsinn kein Richter wird eine Hausdurchsuchung genehmigen für Verdacht auf ein illegalen Besitz von Magazin. Wer bitte soll denn die Anfrage bei den Händlern stellen und wer bitte soll dann noch prüfen welche Kunde, für welche Waffe Magazine bestellt.

    Jeder Richter wird SOFORT eine Haussuchung, weil Gefahr in Verzug, unterschreiben eben weil die Nachverfolgung des Kaufs von Mags. schwierig ist.

    Denk doch nur mal dran, daß die VEBEG GmbH bis mindestens 2018 Zig-Tausende ausrangierter Magazine aus Bundeswehr- und Polizeibeständen an privat verkauft hat, und das meist im Barverkauf im Armyshop.

    Auch an die "Aktion Südfrüchte" 1980 sei erinnert. Es war ja früher für Deutsche nur unter Vorlage des Persos möglich, Waffen, auch Pistolen, in Italien zu kaufen. Die Daten dafür wurden in akribischer Kleinarbeit von der Polizei monatelang grenzübergreifend zusammengetragen.

    Da standen dann eines Tages vor vielen, vielen Wohnungen zwei freundliche Herren und verlangten die Herausgabe der illegal beschafften Waffe ... übergeben - dann würde nichts weiter passieren.

    Hat man ausgehändigt, war damit wirklich alles erledigt und man hörte nie wieder was von der Polizei.

    Konnte (oder wollte) man NICHT, dann war Randale ... sofortige Haussuchung (durch schon bereitstehende Kräfte) und danach sah es in der Wohnung aus wie wenn die sprichwörtliche Bombe ... .

    Anzeige war dann eh klar und die war nicht ohne ... Verstoß gegen das WaffG. und illegaler Waffenhandel (wenn man das Teil nicht mehr hatte) waren die Folge ... dann: Vorbestraft, und das waren nach der "Aktion Südfrüchte" etliche bis dato völlig unbescholtene, normale Bürger!!

    Also: Man sollte sich schon immer überlegen auf was man sich einlässt ...

  • Welches Strafmaß steht denn im Waffengesetz für den Besitz Verbotener Magazine?

    Hatte ich oben als Antwort auf deine Frage noch vergessen zu schreiben:

    "Besitz verbotener Gegenstände" ... Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren; §§ 52 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 i.V.m Anlage 2, Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.2.4. WaffRÄndG.

  • Darum versuche ich die Magazine zu legalisieren. Lebt sich einfach entspannter.

    Verstehe ich ja Wolfi, aber WARUM willst du die "legalisieren"?

    Du darfst sie dann zwar in einen Tresor legen und "haben" aber niemals irgendwo od. für irgendwas benutzen. Schiebst du sie auch nur Zuhause leer in deine Waffe wird die damit sofort zur "Verbotenen Waffe"... Strafbewehrt.

    Ich sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Abgeben oder ... das schreib' ich jetzt nicht weil das Anstiftung zu einer Straftat wäre,... auch Strafbewehrt. :wacko:

  • Warum legalisieren?

    a) Ich bin ein braver Bürger

    b) Ich muss Hausdurchsuchungen und Fahrzeugkontrollen nicht fürchten

    c) Wenn durch das intensive Anschauen mal ein Magazin kaputt geht, kann ich es zum BüMa bringen und reparieren lassen.

    Es könnte aber auch sein, dass je nachdem wie die Behördenvertreter drauf sind, wenn Du solche "bösen" Spielsachen anmeldest, Du sofort einen Vermerk als besonders gefährlicher Zeitgenosse bekommst, denn Du wirst ja wohl Deine Gründe haben, dich mit großen Magazinen auszurüsten und Sportschießen kann´s nicht sein, Jagdausübung auch nicht, also bist Du entweder ein durchgeknallet Waffennarr, ein Terrorist oder einer, der sich auf einen Amoklauf oder den nächsten Bürgerkrieg vorbereitet!

    So ungefähr scheinen gewisse Vertreter der Staatsmacht zu denken, insbesonders diejenigen, die sich diese Verbote ausgedacht haben. Ich habe aber keine Lust, denen zu sagen, "jawohl, ich bin so einer." Was die nicht wissen, können sie auch nicht gegen mich verwenden.

    Und was hast Du davon, wenn Du Magazine besitzen aber nicht benutzen darfst? Dann kannst Du sie ja gleich wegschmeißen, oder nicht?

  • Wenn man mit der Begründung „Gefahr in Verzug“ eine Hausdurchsuchung veranlassen kann, kann man das bei jedem Sportschützen, Sammler und Jäger machen der einen Halbautomaten, egal ob Pistole oder Gewehr, besitzt machen. Und wenn’s nur bei jedem 4 oder 5 klappt hat man schon viel erreicht, zumindest aus dem Blickwinkel der Waffengegner.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!