Hallo Leute.
ich habe in 2018 meine EWB gemacht. Hatte aber bereits vorher eine Sammlung von Militaria Kram. Darunter auch sehr viele Magazine die ich in Army-Shops, Militaria Läden und auf Flohmärkten gekauft hatte. Als der Nachwuchs kam, habe ich (aus Platzgründen) den gesamten Kram verschenkt oder weggeschmissen. Ich habe nur einige Magazine und ein Pfeilabschussgerät behalten. Neben unproblematischen Magazinen habe ich an bald verbotenen Magazinen:
4 x AK47 Magazine (3 gekauft vor 2017, 1x gekauft in 2018)
2 x HK G3 Magazine (gekauft vor 2017)
1 x HK G36 Magazin (gekauft vor 2017)
2 x HK MR308 Magazine (1x gebraucht gekauft vor 2017 und 1x neu gekauft in 2018)
Die alten Magazine hatte ich aus meiner damaligen Sammlung behalten, weil ich ohnehin seit Jahren vorhatte (wieder) in eine SLG einzutreten und mir eines dieser Waffen zu kaufen. Der Eintritt in die SLG geschah 2018, nebenbei machte ich noch meinen Jagdschein.
Leider habe ich für keines der oben genannten Magazine Kaufbelege. Bevor das Gesetz in Kraft tritt werde ich alle Magazine die ich nicht brauche entsorgen (kein Bock auf Behördengang, Abgabe und Bürokratie). Ganz egal ob vor oder nach 2017 gekauft. Ich möchte aber die zwei AK Magazine und ein MR308 Magazin (die ich vor 2017 auch schon hatte) weiterhin behalten um sie auch weiterhin für meine Waffen nutzen zu können.
Hat jemand eine Ahnung wie ich das der Behörde nachweisen kann ohne Kaufbelege? Gibt es Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Waffenschränken, die ja auch plötzlich nicht mehr erlaubt waren? Damals mussten auch viele den Besitzstand des Waffenschrankes nachweisen. Viele hatten dafür aber keine Kaufbelege. Was haben die gemacht? Bitte nur konstruktive und keine dubiosen Vorschläge (....sag doch das......sag doch dies). Ich habe echt kein Bock auf Ärger mit der Behörde wegen paar Plasitkstangen. LG