Magazinverbot

  • Hallo Leute.

    ich habe in 2018 meine EWB gemacht. Hatte aber bereits vorher eine Sammlung von Militaria Kram. Darunter auch sehr viele Magazine die ich in Army-Shops, Militaria Läden und auf Flohmärkten gekauft hatte. Als der Nachwuchs kam, habe ich (aus Platzgründen) den gesamten Kram verschenkt oder weggeschmissen. Ich habe nur einige Magazine und ein Pfeilabschussgerät behalten. Neben unproblematischen Magazinen habe ich an bald verbotenen Magazinen:

    4 x AK47 Magazine (3 gekauft vor 2017, 1x gekauft in 2018)

    2 x HK G3 Magazine (gekauft vor 2017)

    1 x HK G36 Magazin (gekauft vor 2017)

    2 x HK MR308 Magazine (1x gebraucht gekauft vor 2017 und 1x neu gekauft in 2018)

    Die alten Magazine hatte ich aus meiner damaligen Sammlung behalten, weil ich ohnehin seit Jahren vorhatte (wieder) in eine SLG einzutreten und mir eines dieser Waffen zu kaufen. Der Eintritt in die SLG geschah 2018, nebenbei machte ich noch meinen Jagdschein.

    Leider habe ich für keines der oben genannten Magazine Kaufbelege. Bevor das Gesetz in Kraft tritt werde ich alle Magazine die ich nicht brauche entsorgen (kein Bock auf Behördengang, Abgabe und Bürokratie). Ganz egal ob vor oder nach 2017 gekauft. Ich möchte aber die zwei AK Magazine und ein MR308 Magazin (die ich vor 2017 auch schon hatte) weiterhin behalten um sie auch weiterhin für meine Waffen nutzen zu können.

    Hat jemand eine Ahnung wie ich das der Behörde nachweisen kann ohne Kaufbelege? Gibt es Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Waffenschränken, die ja auch plötzlich nicht mehr erlaubt waren? Damals mussten auch viele den Besitzstand des Waffenschrankes nachweisen. Viele hatten dafür aber keine Kaufbelege. Was haben die gemacht? Bitte nur konstruktive und keine dubiosen Vorschläge (....sag doch das......sag doch dies). Ich habe echt kein Bock auf Ärger mit der Behörde wegen paar Plasitkstangen. LG

  • Hallo hallo. Danke für die Antwort. Ich glaube, dass du Dich hierbei irrst. Das was Du sagst ist die EU Regelung in ihrer schwerwiegendsten Form und ohne jegliche Ausnahmen, die die meisten Länder gewährt haben. Die Deutschen fahren gleich ganz krassere Geschütze auf. Wenn ich mich nicht irre, werden nach der neuen Regelung ALLE größeren Magazine verboten sein. Ganz gleich ob du Waffen hast oder nicht!!! Die Deutschen schießen gleich mit Kanonen auf Spatzen.

  • Nutzen darfst du die so oder so nicht mehr, maximal behalten und im Tresor versauern lassen.

    Woher hast Du diese Info? Im Gesetzestext steht nur (soweit ich es sehe), dass das Verbot nicht ggü jenen gilt, die vor 2017....... Daraus schließe ich, dass die die Magazine eben so nutzen können wie bisher, weil das Verbot eben diese Personen gänzlich nicht berührt.

  • Nein, Du darfst solche Magazine eben nicht verwenden und zwar noch nicht mal - zum Zwecke der eigenen Befriedigung - im stillen Kämmerlein nur mal so in die Waffe stecken. Ich komm jetzt auf die Schnelle nicht auf die Rechtsgrundlage, aber es hat was damit zu tun, dass ein Halbautomat mit einem eingeschobenen Magazin das mehr als 10 Patronen fasst dann eben ganz unverhofft in eine andere - gaaaaanz böse - EU-Waffenkategorie rutscht und zwar in die der verbotenen Waffen. Also rein formalrechtlich hat sich der Schütze, der einen 20 Schuss Magazinkörper in sein AR steckt dann des unerlaubten Besitzes einer verbotenen Schusswaffe schuldig gemacht. Die Folgen sollten - bei Bekanntwerden - klar sein. Tja, man mag über die Macher dieser Mißgeburt Vieles sagen, aber nicht, dass sie bei all den Perversionen nicht doch eine gewisse Systematik im Auge behalten hätten um uns auch garantiert jedes Hintertürchen zuzunageln....::happy2::

    Aber evtl. kann DAS ja noch jemand besser erklären der sich in diesen perfiden Schei..... schon eingelesen hat.

  • Nein, Du darfst solche Magazine eben nicht verwenden und zwar noch nicht mal - zum Zwecke der eigenen Befriedigung - im stillen Kämmerlein nur mal so in die Waffe stecken. Ich komm jetzt auf die Schnelle nicht auf die Rechtsgrundlage, aber es hat was damit zu tun, dass ein Halbautomat mit einem eingeschobenen Magazin das mehr als 10 Patronen fasst dann eben ganz unverhofft in eine andere - gaaaaanz böse - EU-Waffenkategorie rutscht und zwar in die der verbotenen Waffen. Also rein formalrechtlich hat sich der Schütze, der einen 20 Schuss Magazinkörper in sein AR steckt dann des unerlaubten Besitzes einer verbotenen Schusswaffe schuldig gemacht. Die Folgen sollten - bei Bekanntwerden - klar sein. Tja, man mag über die Macher dieser Mißgeburt Vieles sagen, aber nicht, dass sie bei all den Perversionen nicht doch eine gewisse Systematik im Auge behalten hätten um uns auch garantiert jedes Hintertürchen zuzunageln....::happy2::

    Aber evtl. kann DAS ja noch jemand besser erklären der sich in diesen perfiden Schei..... schon eingelesen hat.

    Danke für die Ausführungen. Es geht mir eben um die Rechtsgrundlage. In der EU-Richtlinie ist das tatsächlich der Fall und entsprechend deinen Ausführungen. Das deutsche Recht ist aber so wie es aussieht einen völlig eigenständigen Weg gegangen und knüpft nicht mehr an der Waffe an, sondern verbietet vollumfänglich alle größeren Magazine. Es ist somit egal, ob du einen repetierer mit einem großen Magazin hast, eine halbautomatische Waffe oder eben gar keine Waffe. Die Waffenart scheint völlig irrelevant zu sein. Dieses vollumfängliche Verbot gilt aber NUR gegen jene, die nach dem Stichtag das Magazin gekauft haben. Für alle anderen gelten die alten Regelung. Zumindest sehe ich im Gesetzestext keine veränderten Regelungen für Altbestände. Alles in allem scheint es so zu werden, wie der Herr Horner es prophezeit hat. Ein Ratespiel. :)

  • Das deutsche Recht ist aber so wie es aussieht einen völlig eigenständigen Weg gegangen und knüpft nicht mehr an der Waffe an, sondern verbietet vollumfänglich alle größeren Magazine. Es ist somit egal, ob du einen repetierer mit einem großen Magazin hast, eine halbautomatische Waffe oder eben gar keine Waffe. Die Waffenart scheint völlig irrelevant zu sein. Dieses vollumfängliche Verbot gilt aber NUR gegen jene, die nach dem Stichtag das Magazin gekauft haben. Für alle anderen gelten die alten Regelung.

    Quatsch

  • Quatsch

    :NO:

    Seine Missbilligung oder abweichende Meinung kann man auch etwas höflicher ausdrücken!

    :NO:

    Leider wissen wir alle noch nicht, was letztendlich in den nachgelagerten Verordnungen stehen wird, und wie das Gesetz in der Praxis angewendet werden wird.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Quatsch... Und wie weiter? Paar Argumente und Quellen wären nicht schlecht. Das sind exakt jene hohlen Kommentare, die ein Forum in ein andere, unsachgemäße Richtung bringen.

    Ich habe hier mal etwas eingestellt:

    Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

    Es macht keinen Sinn über ein und dasselbe in zig verschiedenen Threads zu diskutieren.

    Dann hätte man sich einen Großteil der Frage hier schon sparen können da bereits diskutiert, da braucht man sich nicht wundern wenn mal eine etwas barsche Antwort kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe hier mal etwas eingestellt:

    Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

    Es macht keinen Sinn über ein und dasselbe in zig verschiedenen Threads zu diskutieren.

    Dann hätte man sich einen Großteil der Frage hier schon sparen können da bereits diskutiert, da braucht man sich nicht wundern wenn mal eine etwas barsche Antwort kommt.

    Genauso sehe ich es ebenfalls.

    soe

    ::zu2::

    soe
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    Nur die Toten haben das Ende des Krieges gesehen.
    Platon

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    Schriftfarbe Schwarz = Kommentar als User / Eigener Beitrag

    ::bayernbew::

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