Alles anzeigenÜberzeugend argumentiert waldgänger
Nach meinem Wissensstand war das lange Messer, also die Bauernwehr dem freien Bauern vorbehalten.
Es gab wohl das Recht, dass jeder Freie ein Messer tragen durfte, und die einseitig geschliffene Klinge definierte die Bauernwehr als Messer.
Das Führen von beidseitig geschliffenen Waffen ( z.B. Schwert) war dem Adel vorbehalten.
Auf die Schnelle finde ich jetzt keine Quelle, die das mittelalterliche Recht ein Messer zu tragen, genauer erklärt. Es wird meist nur darauf verwiesen, dass die Bauernwehr eine Waffe des einfachen Volkes, der Bauern und Fuhrleute war.
Es wird aber beispielsweise in den Kirchenbüchern sehr genau der Stand verzeichnet, ob Bauer, Halbbauer, Viertelbauer, Gütler, Söldner, Köbler oder Knecht etc. (lateinisch colonus, rusticus, solanus, semicolonus, octocolonus). Das war nicht nur eine Berufsbezeichnung, sondern zeigte auch den sozialen und rechtlichen Status. Man muss aber auch sehen, dass der Grossteil der Landbevölkeung ( auch in den Regionen verschieden) unfrei war.
Vielleicht findet sich ein Experte für mittelalterliches Recht, der mir das noch genauer erklären kann.
Meines Wissens wurde das Mitführen von Waffen zum persönlichen Schutz als altes Gewohnheitsrecht betrachtet und bis ins beginnende 20. Jhdt auch allgemein respektiert, höchstens im Einzelfall oder in Ausnahmesituationen hin und wieder auf der Basis des Polizeirechts insbesondere durch die Städte eingeschränkt. Waffengesetze gab es in den alten Zeiten so gut wie keine. Was außerdem noch zu bedenken ist, ist die Tatsache, dass selbst im Mittelalter oder im Absolutismus, wo Schwert und Rüstung dem Adel vorbehalten war, nur das Mitführen von Waffen beschränkt war, nicht aber der Besitz. Der Bauer konnte seine Bauernwehr, wenn er wollte auch ein Ritterschwert, eine Hellebarde, Armbrust oder später sein Gewehr erwerben, sofern er wirtschaftlich dazu in der Lage war und zu Hause bereithalten ohne Probleme zu bekommen, nur wenn er damit z. B. beim Wildern erwischt wurde oder sich gegen die Obrigkeit auflehnte, dann waren die Strafen, die ihn erwarteten ziemlich unverhältnismäßig hart und die Bestrafung meist auch vollkommen willkürlich.