Dieses Herbertz Messer für Einhandbetrieb mit einer 74mm Halbsägeklinge und einem Träger für Stanleywechselklingen war ein beliebtes Weihnachtsgeschenk für den naturaffinen Nachwuchs in meiner Verwandtschaft. Wenn ich in den Wald gehe führe ich immer ein derartiges Exemplar als Schnitzmesser mit. Nun wollte ich gestern den Bestand bei meinem Messerhändler auffüllen, Weihnachten naht. Auskunft der Verkäuferin; "Gibt es nicht mehr, wurde verboten!"
Weiss jemand näheres darüner? ich kann mir nicht vorstellen, was an diesem Werkzeug zu einem Verbot führen soll.
MfG
Mitr