Herbertz 222410 - Verbotener Gegenstand?

  • Dieses Herbertz Messer für Einhandbetrieb mit einer 74mm Halbsägeklinge und einem Träger für Stanleywechselklingen war ein beliebtes Weihnachtsgeschenk für den naturaffinen Nachwuchs in meiner Verwandtschaft. Wenn ich in den Wald gehe führe ich immer ein derartiges Exemplar als Schnitzmesser mit. Nun wollte ich gestern den Bestand bei meinem Messerhändler auffüllen, Weihnachten naht. Auskunft der Verkäuferin; "Gibt es nicht mehr, wurde verboten!"

    Weiss jemand näheres darüner? ich kann mir nicht vorstellen, was an diesem Werkzeug zu einem Verbot führen soll.

    MfG

    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Die haben an der Klinge diesen Knopf dran damit sie Einhand-Öffenbar sind...

    Sieht man auf dem Foto deutlich.

    Es wird nicht immer anerkannt wenn man den nur wegschraubt...

    in AT kein Problem, aber über die gültigen Regelungen in DE gabs schon einige Threads...


    Auch weiß ich nicht was der DE Gesetzgeber zu 2 Gleichzeitig an verschiedenen Seiten des Griffs ausklappbaren "Klingen" sagt...

    Da ist sicher wieder einer dieser Korinthen..... dagegen... ::kotze.::

    :sla:

  • Yupp, und hier darf man noch...

    J.

    ( Ausser das Wallis hat da andere Bedingungen... )

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  • Diesmal nicht Wallis, sondern Solothurn!

    @ Eidgenosse

    Danke! Werde mich wohl für die nächsten paar Jahre online eindecken.

    Mitr

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  • Hallo,

    Soweit ich im Bilde bin dürfen Messer nur als Rettungsmesser mit einer Hand zu öffnen sein. Gerade wenn die Klinge auch noch feststehend, hier, arretierbar ist, fällt das Messer bei der Richtlinie durch.

    Bevor eine Debatte über unser Waffengesetzt, Richtlinien, entfacht wird, das ist in anderen Ländern meines Wissens nach auch so mit Einhandmessern geregelt.

    Ich selbst bin davon betroffen weil ich gerade versuche ein Patent über ein neuartiges Klappmessersystem durchzusetzen, der Prototyp ist auch noch mit einer Hand zu öffnen und arretiert von alleine. Daher, so nur als Rettungsmesser durchzusetzen.

    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.


    Freundlicher Gruß,

    M. Zöllner/ Team Grenzer https://www.grenzer.eu

  • In Österreich gibt es keine Regelungen zu Messern. Vielleicht meldest du dein Patent einfach bei uns an. ;)


    https://www.google.at/amp/s/www.derstandard.at/story/2000092649706/oesterreich-ist-das-land-der-messer%3famplified=True

    wenn er es nur in Österreich verkaufen kann ist es Betriebswirtschaftlich nicht so spannend

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Es ist egal, ob Du es Rettungsmesser oder sonstWie nennst.

    Wenn es einhändig zu öffnen ist und die Klinge arretiert, wird es rechtlich entsprechend eingeordnet.

    Die jeweilige gesetzliche Beschränkung betreffend Klingenlänge ist ebenfalls zu beachten.

    Wenn die Art eines solchen Messers erlaubt ist ( At oder CH ), oder nicht ( DE ), dann ist es egal, wie Du es nennst, dann ist es halt erlaubt oder nicht.

    Jens

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  • wenn er es nur in Österreich verkaufen kann ist es Betriebswirtschaftlich nicht so spannend

    Das ist richtig, aber wie bereits richtig erwähnt wurde kommt es ja nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die Funktion und den Anwendungsbereich des Messers an.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Das ist richtig, aber wie bereits richtig erwähnt wurde kommt es ja nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die Funktion und den Anwendungsbereich des Messers an.

    Genau das ist aber das Problem in beiden Ländern.
    Jedes Gesetz hat diverse Verwaltungsvorschriften

    und so legt jedes Land anhand der zb. Funktionen

    seine Regeln aus.
    Aus diesem Grunde sollte es in beiden Ländern passen. (Sofern er in beiden Ländern überhaupt verkaufen mag)

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