AR15 .22lr Wechselsystem von CMMG EINTRAGUNGSFREI ???

  • Weil gerade das Thema auf einem youtube Kanal thematisiert wird, habe ich mal eine Frage zu dem o.g. Wechselsystem von CMMG.

    Es wird behauptet, dass der Kauf dieses Wechselsystem zwar an eine entsprechende Grundwaffe gebunden ist, es aber anschließend nicht in die WBK eingetragen werden muß.

    Der nette Onkel von Brownells behauptet in Minute 6:50 das genaue Gegenteil.


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    Ein entsprechender Gesetzestext über Einstecksysteme gibt leider keinen Aufschluss über eine Eintragungspflicht.

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

    2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

    (WaffVwV)

    10.4 Waffenbesitzkarten (WBK) dokumentieren die Erlaubnis für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über darin genannte Waf-fen und dienen zugleich dem Nachweis der Berechtigung. Umfasst eine Erlaubnis nach § 10 mehrere Waffen, so ist in der WBK für die Eintra-gung jeder einzelnen Waffe eine Zeile zu verwenden.

    WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt. Werden mehrere WBK für dieselbe Person ausgestellt, so sind diese zusätzlich in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Auf Antrag können auch Ein-steckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterab-schnitt 1 Nrn. 3.3 und 3.6 eingetragen werden.

    Ist das etwa eine Grauzone ? Im Prinzip könnte man das erworbene System ja dann an jeden weiterreichen wenn es nicht eingetragen ist.

    Das würde ja keine Behörde merken. Ich will hier niemanden auf falsche Gedanken bringen, aber viel gehört nicht mehr dazu um aus dem System..... Ihr wisst was ich meine.

    Einige hier im Forum haben dieses System ja. Vielleicht könnten die mal berichten.

  • Jetzt stelle dir mal vor, du kaufst einen Lauf (gehört zum W-System dazu) und begehst damit ein Verbrechen. Die Behörden können Patrone und Hülse keinem Lauf zuordnen. Hilfe!!!

    Du glaubst doch nicht, dass das in D möglich ist, oder?! Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, denke ich...

  • Jetzt stelle dir mal vor, du kaufst einen Lauf (gehört zum W-System dazu) und begehst damit ein Verbrechen. Die Behörden können Patrone und Hülse keinem Lauf zuordnen. Hilfe!!!

    Du glaubst doch nicht, dass das in D möglich ist, oder?! Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, denke ich...

    Zu dem Wechselsystem von CMMG gehört aber kein Lauf. Die Reduzierung von .223 Rem auf Hülsengröße .22lr erfolgt duch ein der .223er Hülse nachempfundenem Reduzierstück. Die .22lr wird, nach kurzer Flugbahn durch das Reduzierstück, ganz normal durch den Lauf der AR15 verschossen.

    Ich bin ja ebenfalls der Meinung, dass dieses System eingetragen werden muß. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

  • Hier mal das youtube Video um das es geht und in dem bei min 00:02 behauptet wird, dass das System eintragungsfrei ist.

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  • im Video sagt er doch, dass es eingetragen werden muss.

    Eintragen "JA", das sagt der Onkel von Brownells.

    Der "Lassen Sie es krachen" youtuber André behauptet aber ab Minute 2, dass es eintragungsfrei ist.

    Die Äußerung hat jetzt eine Diskussion in seiner Kommentarspalte ausgelöst, in der unterschiedlichstes behauptet wird.

  • Ich weiß auch nicht ob es eingetragen werden muss oder nicht (bitte fragen Sie ihren freundlichen Sachbearbeiter), aber Sportschützen sollten beachten das so ein Ding für sie gar nicht erlaubt ist, je nach Ausführung ihres AR. (§42 AWaffV)

  • Ich weiß auch nicht ob es eingetragen werden muss oder nicht (bitte fragen Sie ihren freundlichen Sachbearbeiter), aber Sportschützen sollten beachten das so ein Ding für sie gar nicht erlaubt ist, je nach Ausführung ihres AR. (§42 AWaffV)

    Der Anscheinsparagraph wäre noch das zweite Thema. Gut, der Macher des Videos von "Lassen Sie es krachen" hat auch einen Jagdschein, aber als Sportschütze in einem normalen AR15 ?!?!

    Das könnte echt Probleme geben.

    Der Sachbearbeiter könnte eventuell auch überfordert sein und wird wahrscheinlich auf eine Eintragung bestehen.

  • NACHTRAG:

    Ich will so ein Ding nicht haben. Rotz mir ja den Lauf meiner AR15 nicht absichtlich noch mit Blei zu. Geht hier nur um den rechtlichen Aspekt der Eintragung und eventuell des Anscheinsparagrapen für Sportschützen.

    Da hat man dann so ein taktisch cooles AR15 mit diesem System im Schrank und nach der nächsten Regelüberprüfung ist eventuell der Schrank leer und die WBK weg.

    Wenn wir das hier aufdröseln können werden vieleicht einige Leute vor einer bösen Überraschung bewahrt.

  • NACHTRAG:

    Geht hier nur um den rechtlichen Aspekt der Eintragung und eventuell des Anscheinsparagrapen für Sportschützen.

    Man muss halt wissen ob das eigene AR unter den Anschein fällt oder nicht. Das sollte jeder AR-Besitzer (Sachkundiger) ja beantworten können.

    Ob Eintrag oder nicht ist ja egal.

    Beispiel 1: Mein AR hat ne Mündungsbremse (Feuerdämpfer zählt natürlich auch), einen M-Lok Vorderschaft und einen verstellbaren Hinterschaft.

    Ganz klar voller Anschein. Also nix mit dem CMMG Teil

    Beispiel 2: Unsere Vereins AR hat einen geschlossen Vorderschaft, einen Bull Barrel Lauf 18" ohne Dämpfer/Bremse und einen klassischen festen A1 Schaft.

    Da darf man auch als Sportschütze das CMMG einsetzen.


  • Beispiel 1: Mein AR hat ne Mündungsbremse (Feuerdämpfer zählt natürlich auch), einen M-Lok Vorderschaft und einen verstellbaren Hinterschaft.

    Ganz klar voller Anschein. Also nix mit dem CMMG Teil

    Das ist was ich meine. So sehen wohl die meisten AR15 aus. Wie auch das im Video. Da er aber Jagdscheininhaber ist, hat er damit kein Problem.

    Nur wird halt auch vom Vertrieb wie BROWNELLS suggeriert, dass es sich jeder Sportschütze der ein AR15 hat, problemlos kaufen und damit Spaß haben kann.

    Kaufen "ja", aber Spass haben nur so lange bis man zufällig erwischt wird.

  • Das ist was ich meine. So sehen wohl die meisten AR15 aus. Wie auch das im Video. Da er aber Jagdscheininhaber ist, hat er damit kein Problem.

    Er nicht, aber Sportschützen. Da hätte er definitiv drauf hinweisen müssen. Leider ist dieser YT Kanal Waffenrechtlich- und technisch stark fehlerbehaftet, was nicht nur mir auffallen dürfte. Vom allgemeinen Stil mal ganz abgesehen.

  • Ich weiß auch nicht ob es eingetragen werden muss oder nicht (bitte fragen Sie ihren freundlichen Sachbearbeiter)

    Ich zitiere mich mal selbst. So ein Teil stellt ja ein waffenrelevantes Bauteil (Verschluss) dar. Da gehe ich doch davon aus, das es eintragungspflichtig ist. Mal mit einfachem LWB Verstand gedacht.

  • jenska So ist es. Das ist in der Form im Sinne von sportlicher Nutzung NICHT zugelassen. Weil die Basiswaffe die Kriterien nicht erfüllt.

    Dazu fehlt Personen die weder JS haben und keine andere Waffe haben, die .22lfB benötigt - sowieso der Munitionserwerb.

    Für mich als Jäger ist das alles kein Problem, ich könnte damit schießen - auch auf jedem Stand der (auch) DJV Zulassung besitzt.

    Sportlich jedoch nicht. - Funktioniert eh nur bei denen mit Direktantrieb, ich müsste bei mir die Stange rausnehmen.

    Dazu Blei im Lauf.. Nö (BTW Hab mein Büchser gefragt - der meint Eintragen! das ist kein Einstecklauf für Kipplaufwaffe oder Reduzierpatrone die sind Eintragungsfrei - "noch" ) Sondern ein Verschlusssystem All4 Shooters: Muss eingetragen werden.

    Hinweis: Einstecklauf: In Deutschland muss im Gegensatz zu einem Wechsellauf ein Einstecklauf nicht in die Waffenbesitzkarte des Eigentümers eingetragen werden, da der Erwerb und der Besitz gemäß Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Punkt 2a der Anlage zu §2 Abs. 2–4 Waffengesetz (WaffG) erlaubnisfrei sind, sofern der Einstecklauf für eine Schusswaffe bestimmt ist, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.

  • Er nicht, aber Sportschützen. Da hätte er definitiv drauf hinweisen müssen. Leider ist dieser YT Kanal Waffenrechtlich- und technisch stark fehlerbehaftet, was nicht nur mir auffallen dürfte. Vom allgemeinen Stil mal ganz abgesehen.

    Der Meinung bin ich auch.

    Finde es aber gut wenn es Leute gibt, die auf diesem Weg anderen Neulingen den Schiesssport näher bringen. Genau das brauchen wir Sportschützen dringend.

    Ihm ist seine Arbeit wichtig und er hat Spass dran, auch wenn er selbst noch nicht lange dabei ist.

    Daher sollte man auch nicht alles als professionelle Aussage oder Maßstab annehmen was er zeigt und sagt.

  • Habe das hier gefunden:

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    10.4 Die WBK dokumentieren die Erlaubnis für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über darin genannte Waffen und dienen zugleich dem Nachweis der Berechtigung. Umfasst eine Erlaubnis nach § 10 mehrere Waffen, so ist in der WBK für die Eintragung jeder einzelnen Waffe eine Zeile zu verwenden.

    Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt. Werden mehrere WBK für dieselbe Person ausgestellt, so sind diese zusätzlich in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden.

    10.5 Die Pflicht, in bestimmten Fällen (z.B. § 37 Absatz 1, § 40 Absatz 5) den Erwerb unverzüglich anzuzeigen, bleibt unberührt.

  • Hier mal das youtube Video um das es geht und in dem bei min 00:02 behauptet wird, dass das System eintragungsfrei ist.

    Und da ist eben die Gefahr, dass Unbedarfte diesem ahnungslosen Idioten, der dieses Video (und viele andere mit falschen Informationen und generellem Blödsinn) verbrochen hat mehr Glauben schenken als dem Importeur, der dieses Wechselsystem in Deutschland vertreibt.

    Einer der vielen Gründe, warum ich von diesen tollen deutschen Youtubekanälen absolut nichts halte...

    Aber Deine Frage ist richtig, und die weiterführenden Gedanken, die Du Dir dazu machst ebenfalls, Stichwort Anschein & Co.

    Daher sollte man auch nicht alles als professionelle Aussage oder Maßstab annehmen was er zeigt und sagt.

    Das sehe ich anders. Wer so einen gefährlichen Unsinn verbreitet, muss im Zweifelsfall dafür haftbar gemacht werden. Oder er sollte es lassen.

    Ihm ist seine Arbeit wichtig und er hat Spass dran, auch wenn er selbst noch nicht lange dabei ist.

    Wenn ich keine Ahnung habe, dann halte ich die Füsse still und den Ball flach.

    Aber ich verbreite keine Falschinformationen, gefährde dadurch andere Waffenbesitzer, die vielleicht zu leichtgläubig sind und liefere den Waffengegnern auch kein gefundenes Fressen...

    Es ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis der Herr mit seiner Aussendarstellung auf die Fresse fliegt. Schade wäre es darum nicht.


    Hier wird deutlich mehr geschadet als genutzt.

  • Der Meinung bin ich auch.

    Finde es aber gut wenn es Leute gibt, die auf diesem Weg anderen Neulingen den Schiesssport näher bringen. Genau das brauchen wir Sportschützen dringend.

    Ihm ist seine Arbeit wichtig und er hat Spass dran, auch wenn er selbst noch nicht lange dabei ist.

    Daher sollte man auch nicht alles als professionelle Aussage oder Maßstab annehmen was er zeigt und sagt.

    Du glaubst ja wohl nicht, dass er das aus altruistischen Beweggründen tut? Der verdient auf unterschiedliche Weisen Kohle damit. Das ist erstmal nichts verwerfliches, aber den Insidern fällt er nicht durch Kompetenz oder Können auf; und an Außenstehende vermittelt er ja ganz klar den Eindruck, das es bei Schießsport und Jagdschein in erster Linie um Waffenbeschaffungsmaßnahmen geht. Auf solche Öffentlichkeitsarbeit verzichte ich gerne.

  • hans_dampf , waffenbeschaffung? Hm egal. Das wird sowieso vermutet, wie auch immer man das in der Öffentlichkeit darstellt. Die Seite der Medaille geht mir mittlerweile herzlich am Gesäß vorbei.

    Kompetenz? Wieviele Klimaexperten und selbsternannte Waffenexperten geben irgendwie ihren Senf ab, inklusive Vereinsvertreter?

    Oh mann.

    Mir sind die Waffenkanäle im Netz mittlerweile sch-egal. Wenn ich mir mal was ansehe sind das wenige dinge, wie zerlege ich oder wie stelle ich irgendwas ein.

    Testberichte zu waffen und Zubehör? Uninteressant. Das Zeug teste ich mittlerweile selbst ob es für mich passt.

    Man kann jeden Stuss ins Netz stellen. Und. Trotzdem ist man als legaler Waffenbesitzer eigenverantwortlich. Was immer im Netz erzählen wird, man kann keinen auf Schadenersatz verklagen oder dummfug.

    Das wird auch nicht enden, ob es waffen oder klimagretel ist.

    Stuss wurde immer verbreitet, und Fehler sind menschlich. Und du kannst nicht jedes video mit einem halbstündigen Disclaimer für Haftungsausschluss versehen. Trocknen sie ihren Pudel nicht in der Mikrowelle..

  • "80% aller Einträge im Internet sind falsch oder nutzlos"

    (Aristoteles ( * 384 v. Chr.322 v. Chr.) in Συμπόσιον)


    "Der Mensch braucht eine anständige Schuldbildung auf einem humanistatischen Gymnasium, um zwischen richtig und falsch unterscheiden zu können" (Petrarca (* 20. Juli 1304 ; † 19. Juli 1374) in Secretum meum)

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

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