Umfrage - Darf auf eurem Schießstand "Jedermann" schießen?

  • Ich wollte diese Woche mit einer Bekannten zum Schießen gehen. Sie hat weder WBK noch eine andere waffenrechtliche Erlaubnis. Vorsichtshalber rief ich bei dem Schießstand vorher an. Man teilte mir mit, dass auch in meinem Beisein (WBK-Inhaber), sie nicht schießen dürfe. Sie müsse mindestens eine bestandenene Waffensachkunde nachweisen.

    Auf einen anderen Stand ist das kein Problem. Nun fahren wir dort hin. So aus Neugierde. Wie ist das bei euren Schießständen geregelt?

  • Wie ist das bei euren Schießständen geregelt?

    Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter zusätzlicher, besonderer Aufsicht und Betreuung : Ja.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Nach Gesetz ist das gar kein Problem.

    Auch bei uns im Verein wird da kein Problem gemacht. Wir wollen ja schließlich auch Neumitglieder haben. Das geht nur wenn Interessenten auch zum Probetraining etc. kommen können. Obendrein müssen Anfänger ja eh erst mal n Jahr schießen bevor was beantragt werden mann. Die Sachkunde wird dann innerhalb dieses Jahres abgelegt, aber dafür sollten die ja auch schon mit allen Waffengattungen geschossen haben.

    Also ja selbst verständlich können bei uns auch Gastschützen ohne WBK und Sachkunde schießen. Die bekommen dann eine extra Aufsicht an die Hand und dann ist das kein Problem. Geht natürlich nur wenn genügend Aufsichten da sind. Bringt ein Mitglied Jemanden mit und ist das Mitglied selbst als Standaufsicht registriert etc. dann kann dee sich einfach selbst drumm kümmern.

  • volker1 schrieb: "Bringt ein Mitglied Jemanden mit und ist das Mitglied selbst als Standaufsicht registriert etc. dann kann dee sich einfach selbst drumm kümmern."

    Läuft bei uns genauso.

    Du schreibst nicht wie alt deine Bekannte ist. Gesetzlich vorgeschriebene altersmäßige Einschränkungen w a s geschossen werden darf, werden natürlich eingehalten. Wer zu uns kommt und "mal schießen" will, dem legen wir doch keine Steine in den Weg. Warum auch, so haben sicher alle mal angefangen. Sicherheitsunterweisung, Check ob und welche Erfahrungen der- oder diejenige mitbringt um zu entscheiden womit man gescheiterweise zum ersten Mal loslegt, wohin die Reise gehn soll, ob Lang- oder Kurzwaffe, - und dann wird angefangen.

    Die Voraussetzung des einen Vereins mit dem vorhanden sein einer nachgewiesenen Sachkunde mag Gründe haben (die sich mir zwar nicht erschließen), sachlich bzw. Erlaubnismäßig, einfach um unter Aufsicht mal schießen zu dürfen, sind sie schlicht falsch.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Ein Verein, der keine Gastschützen will, schießt sich selbst ins Abseits.

    In den Vereinen, in denen ich schieße, sind Gastschützen ausdrücklich erwünscht und willkommen.

    Der eine Verein organisiert sogar jedes Jahr zum Stadtfest ein öffentliches Jedermannsschießen, wo alle, entsprechend ihrer Altersgruppen, schießen dürfen. Kinder ab 8 sind ganz vorne dabei, aber auch viele Jugendliche.

    So muss das!

  • Auf dem "gewerblichen Stand" den ich kenne müssen die Leute vorher eine Art Unterweisungskurs machen... die wollen ja mitverdienen...

    Der Verein war meistens aufgeschlossen so lange einer derer "Oberen" dabei war und aufpassen durfte.

    Ich persönlich finde dass sich viele viel zu schnell ins Hemd machen. So kann man Interessierte auch schnell verschrecken und wieder los werden.

  • bei "uns" können Gastschützen schiessen und sind willkommen.

    Außnahmen gibt es. Wenn komplette Sicherheit (subjektiv) nicht gewährleistet erscheint, dann kann es abgelehnt werden und es wird eine Alternative empfohlen oder ganz abgeraten. Ist klar, dass da leider auch das Gefühl ein wenig eine Rolle spielt. Auch wenn das ungerecht erscheint, zählt die Sicherheit. Kommt aber in Real ... selten or.

    ::trenn::

    Yorick

  • Wir sind ja auf einem gewerblichen Stand angemietet.

    Da kann jeder nach Altersgruppe schießen.

    Es kommen dort Gäste die Gutscheine von J.Schweizer oder Mydays haben.

    Die bekommen dann eine gründliche Einweisung,in Handhabung und Sicherheitsbestimmungen,usw.

    Dann wird im Schießkino mit Kurzwaffen,(von der 22er bis 44er/45er) oder eben auf der 100 mtr.Bahn bis 50 BMG geschossen.

    Genau so verfahren wir auch mit Gastschützen,die bei uns einmal schnuppern wollen.

    Und meistens bekommen wir danach ein paar neue Mitglieder im Verein.

    Denn nach dem Schießen wird alles besprochen,und die Gäste gehen mit Aufnahmeanträgen in den Taschen nach Hause,und stehen nächste Woche mit den ausgefüllten Anträgen wieder auf der Matte.

    Ich kann nur für unseren Verein sprechen,dem ich seit 31 Jahren angehöre.

    Vor Jahren hatten wir so im Jahresdurchnitt 2-3 Neuaufnahmen,evtl mal 5,auch 3-5 Kündigungen.

    Aber seit ende 2015 haben wir über 100 neue Mitglieder bekommen,die alle mit Begeisterung dabei sind,sich auf LM,s gut

    geschlagen haben,2 Landesmeister gestellt und sich mehrere für die DM qualifiziert haben.



    Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
    (Albert Einstein)

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  • Jeder der kein Waffenverbot hat darf bei uns schießen. Egal ob Profi oder jemand der zum allerersten Mal schießt. Alleine oder mit Begleitung. Es gibt freiwillige Anfängerkurse die rege in Anspruch genommen werden.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Mühlenbracher Meine Bekannte ist über 18 und es soll Großkaliber Langwaffe geschossen werden.

    Es scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Auf den Schießstand, auf den wir gehen werden, ist eine weitere Aufsicht oder Belehrung nicht erforderlich. Ich genüge als WBK-Besitzer. Jagdliche Schießstände sind wohl etwas entspannter als sportliche. Aber das ist nur mein Eindruck, ohne irgendeine belegbare Allgemeingültigkeit.

    Ich habe ein Seminar zur Schießstandaufsicht gemacht, bin aber nicht akkreditiert. (Noch nicht). Das wäre aber ein Dritter Schießstand.

    Auf den Schießstand, auf den wir gehen werden, bin ich weder Aufsicht, noch Vereinsmitglied. Eigentlich nur ein unbekannter WBK-Besitzer. So unterschiedlich ist die Welt.

  • In meinem Verein können Gäste ebenfalls schießen, natürlich, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie Alter passen. Einzig ohne Voranmeldung machen wir das nicht. Wir versuchen schon herauszufinden, ob ein ernsthaftes Interesse an unserem Sport besteht. Und dann gehört neben dem Angucken auch das Mitschießen in einer passenden Disziplin dazu.

    Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter zusätzlicher, besonderer Aufsicht und Betreuung : Ja.

    Was für eine besondere Aufsicht?

    Grundsätzlich ist jede Aufsicht gem. WaffG geeignet. Oder meintest du nur eine Aufsicht mehr auf dem Stand?

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"


  • Es scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Auf den Schießstand, auf den wir gehen werden, ist eine weitere Aufsicht oder Belehrung nicht erforderlich. Ich genüge als WBK-Besitzer. Jagdliche Schießstände sind wohl etwas entspannter als sportliche. Aber das ist nur mein Eindruck, ohne irgendeine belegbare Allgemeingültigkeit.

    Ich habe ein Seminar zur Schießstandaufsicht gemacht, bin aber nicht akkreditiert. (Noch nicht). Das wäre aber ein Dritter Schießstand.

    Also die Sicht gem. WaffG ist oben ja schon hinreichend dargelegt worden.

    Was aber hier immer etwas vermischt wird, ist die Qualifikation der Aufsicht. Hier regelt der Gesetzgeber die MIndestanforderung, über die ein Standbetreiber aber hinausgehen kann. Egal ob er das tut oder nicht, betrifft das aber immer die Aufsicht, nicht die Schützen. Letztere müssen alt genug und im Umgang mit der konkreten Waffe unterwiesen sein (z.B. durch die Aufsicht). Weitere Anforderungen an die (Gast-)Schützen gibt es da nicht.

    Ein Standbetreiber kann also verlangen, dass eine Aufsicht spezielle Lehrgänge von Sportverbänden haben oder eine lokale Unterweisung erhalten muss. So sieht die Sache aus gesetzlicher Sicht, sowie aus Verbandssicht (sportlich oder jagdlich) aus. Wenn man darüber hinaus Anforderungen an Schützen stellt, so kann man das als Standbetreiber natürlich auch, das ist dann aber ein persönliches Befinden und weder die den Gesetzgeber, noch durch irgendwelche Verbandsvorschriften gedeckt oder gar begründet.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Eine spannende Antwort! Wie stellst du das denn in der Praxis sicher?


    Gruß

    Frank

    Gar nicht. Es fehlen die Möglichkeiten es zu überprüfen. Das Waffengesetz sagt nur folgendes.

    Zitat

    WaffG 1996:

    § 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


    Ergo richtet sich die Norm an den Schützen selbst.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Glock4Ever

    Sehe ich ähnlich. Das muss man als Standbetreiber und ggf. als Aufsicht schon hoffen, niemals jemanden mit Waffenverbot vor der Nase zu haben......

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Waffenverbote für den Einzelfall, sind in dieser Hinsicht praktisch unwirksam, da der Gesetzgeber den Vereinen und Schießstättenbetreibern keine Möglichkeit geben hat das zu prüfen, ob ein Waffenverbot verhängt ist oder nicht. Hält sich Jemand einfach nicht dran, ist das einfach so. Selbst bei Mitgliedern die z.B. bei uns zur Aufnahme ein Führungszeugnis liefern müssen, muss das der Verein nicht erfahren. Denn solche Waffenverbote für den Einzelfall müssen nicht dazu führen, dass im normalen Führungszeugnis was drinnen steht. Nur wenn Derjenige bei der Behörde ne eigene Waffe beantragen würde, dann würde das auffallen. Sonst nicht.

    Auch der Waffenhändler hat keine Möglichkeit das zu prüfen, denn eine Person für die ein Waffenverbot verhängt ist dürfte ja nicht mal Erlaubnisfreie Waffen besitzen oder benutzen.

  • Da wäre mal wieder Low-Tech angebracht!


    Ähnlich, wie damals in der DDR, wo bei entsprechenden Verstössen ein Stempel in der Führerschein gedrückt wurde, könnte man heute den Rand der ID oder des Führerscheines in geeigneter Weise prägen/lochen... Sofort erledigt und wer mit einem "W" schiessengehen will, hat halt Pech gehabt.

    So könnte auch ein "+" oder ein Herz signalisieren, dass ich Organspender bin...

    Da bin ich sicher, dass einem da noch mehr einfällt!

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Könnte ... so was ähnliches hatte Katja Triebel ja mal vorgeschlagen. Ist schließlich auch für den Waffenhändler ein Dilemma.

    Aber wir sind ja in Deutschland, da sind einfache praktische Ansätze ja selten machbar ... dafür drangsaliert man lieber alle Waffenbesitzer die sich nie was haben zu schulden kommen lassen.

  • Auch der Waffenhändler hat keine Möglichkeit das zu prüfen, denn eine Person für die ein Waffenverbot verhängt ist dürfte ja nicht mal Erlaubnisfreie Waffen besitzen oder benutzen.

    In Österreich schon, weil der Händler die Abfrage bei Kat. C und D selbst stellt und die Waffe ins ZWR einträgt.

    In Deutschland würde das auch gehen, aber man hat sich dazu entschieden die gesamte Arbeit mit Unbescholtenheitsüberprüfung, Eintragung usw. auf die Behörde zu verlagern. Deshalb funktioniert das Waffenregister bei euch bis heute nicht reibungsfrei...

    Glock4Ever

    Sehe ich ähnlich. Das muss man als Standbetreiber und ggf. als Aufsicht schon hoffen, niemals jemanden mit Waffenverbot vor der Nase zu haben......

    Gruß

    Frank

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sehr viele Personen mit Waffenverbot auf den Schießständen zu finden sind...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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