Alle Verbände haben Befürwortungsrichtlinien und die fordern in der Regel oberhalb der Grundkontingents LM oder vergleichbare Wettkämpfe. Punkt!
Dann schau mal hier:
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Bayerischer Sportschützenbund e. V.
Richtlinien
für die Ausstellung von
Bescheinigungen gem. § 14 WaffG
in Kraft seit 15.05.2018
(durch Beschluss des Landesausschusses vom 14.05.2018)
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3.2 Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 WaffG
Die Voraussetzungen, unter denen ein Sportschütze nach § 14 Abs. 3 WaffG
eine Sportwaffe über das Grundkontingent hinaus erwerben und besitzen darf,
wurden um das Erfordernis ergänzt, dass der Sportschütze „regelmäßig an
Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat“. Diese Formulierung wirft
Auslegungsfragen zur Frage der erforderlichen Wettkampfebene, der
Waffenart und der Intensität der Wettkampf-teilnahme auf. Gesetzgeberisches
Ziel ist es, den Sportschützen Erwerb und Besitz von eigenen Sportwaffen
über das Grundkontingent hinaus zu ermöglichen, die ihren Sport aktiv
betreiben.
Das bedeutet:
• Wettkampfebene:
Schießsportwettkämpfe im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG sind alle nach den
jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebene schießsportliche Veranstaltungen
mindestens auf Vereinsebene, die einem Leistungsvergleich dienen.
Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung z. B. auf
bezirks- oder landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllen vielmehr auch organisierte vereinsinterne Wettkämpfe oder Wettkämpfe zwischen Vereinen.
Ausreichender, verlässlicher Ansatzpunkt für das
Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen
Verbandsregeln ausgeschrieben wurde." (aus: https://www.bssb.de/waffenrechtlic…uerwortung.html)