Wechsel der Kurzwaffe, neues Bedürfnis?

  • Wie ist eigentlich der Ablauf, wenn ich eine Kurzwaffe verkaufen möchte und durch ein anderes Modell gleichen Kalibers tauschen möchte. Benötige ich dann auch wieder eine Bedürfnisbescheinigung, Voreintrag usw. oder ist dies etwas unkomplizierter als ein Ersterwerb?

  • Wie ist eigentlich der Ablauf, wenn ich eine Kurzwaffe verkaufen möchte und durch ein anderes Modell gleichen Kalibers tauschen möchte. Benötige ich dann auch wieder eine Bedürfnisbescheinigung, Voreintrag usw. oder ist dies etwas unkomplizierter als ein Ersterwerb?

    Hallo Aolbernd,

    wenn Du jetzt diese Waffe tauschst benötigst du zuerst eine neue Bedürfnisbescheinigung.
    Liegst du über dem Grundkontingent benötigst du auch die Teilnahme an Wettbewerben.

    Solltest Du diese Waffe allerdings tauschen weil diese defekt ist, kannst Du "unter Umständen" bei deiner Waffenbehörde nachfragen.
    Hier gibt es einen Ermessensspielraum.

    (KANN Regelung)

    Bei circa 550 Waffenbehörden gibt es keine verbindliche Pauschalaussage. Auch alle (inkl. meiner) Antworten hier im Forum helfen dir nicht einen Meter weiter.

    Ruf direkt bei deiner Waffenbehörde an und spreche mit deinem zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.

    Da ich aber keine Vorstellung bei dir sehe weiß ich nicht aus welchem Land du bist und ob ich hier eventuell umsonst schreibe.

    Und noch ein kleiner Hinweis: Wenn schon keine Vorstellung dann wäre ein BITTE und oder ein DANKE sensationell.

    Bitte. Gerne geschehen.

    (Sorry. Bin altmodisch. Jahrgang 63. Da war gutes Benehmen noch wichtig)

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Da kann ich Realist63 nur zustimmen. Ich kenne beide Fälle:

    1.) Bei jedem Erwerb immer da volle Programm
    2.) Beim Waffentausch wird auf Wunsch für gleiche Kaliber und die gleiche Waffenart ein neuer Voreintrag gewährt.

    Bei 2.) gibt es dann auch noch Unterschiede zwischen Tauschgrund "Defekt" oder "bessere Waffe - Leistungssteigerung". Manche machen au da noch einen Unterschied.

    Also: Eingene Behörde anrufen und nachfragen.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Wie ist eigentlich der Ablauf, wenn ich eine Kurzwaffe verkaufen möchte und durch ein anderes Modell gleichen Kalibers tauschen möchte. Benötige ich dann auch wieder eine Bedürfnisbescheinigung, Voreintrag usw. oder ist dies etwas unkomplizierter als ein Ersterwerb?

    Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

    Wie lange war die Waffe in Deinem Besitz (auf der WBK eingetragen) und wie tickt Deine Behörde.

    Im Zuge des Ermessensspielraumes der Behörde, kann diese Dir eine Ersatzbeschaffung gewähren, wenn die Waffe kürzer ein Jahr in Deinem Besitz gewesen ist. Wohl gemerkt, sie kann, muss nicht!

    Wenn sie es nicht machen wollen, dann ja, brauchst Du von Deinem Verband ein neues Bedürfnis.

  • Danke für Eure Kommentare.
    Hintergrund ist ein Vereinskamerad, der unschlüssig war, welche erste KW er kaufen will. Ich habe Ihm geraten nicht als erstes auf den Preis zu achten, weil ein Fehlkauf teuer werden kann da es Nachkauf aufwendig sein wird. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf.

  • Danke für Eure Kommentare.
    Hintergrund ist ein Vereinskamerad, der unschlüssig war, welche erste KW er kaufen will. Ich habe Ihm geraten nicht als erstes auf den Preis zu achten, weil ein Fehlkauf teuer werden kann da es Nachkauf aufwendig sein wird. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf.

    Am Donnerstag hattest du noch in der Ich-Form geschrieben und jetzt ist es ein Bekannter?

    Und in deinem Verein konnte wirklich niemand (!) diese Frage beantworten?

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Das kommt davon, wenn Schützenkreise Pseudo-Waffensachkundelehrgänge machen.

    - Ausbildung soll im Verein erfolgen
    - der Schützenkreis kassiert die Gebühr
    - die Prüfungsfragen sind alle vorher bekannt
    - vor der Prüfung werden noch alle Fragen wiederholt durchgeknetet

    und nach 4 Stunden ist alles vorbei!


    Erwerb bedeutet m.W.n. Bedürfnis mit der Folge Voreintrag.

    Ohne Voreintrag kein Erwerb!!!!



    "Mit ü-50 hat man die Pflicht, all den Blödsinn zu machen für den man mit 20 keine Kohle hatte." :P

  • Das kommt davon, wenn Schützenkreise Pseudo-Waffensachkundelehrgänge machen.

    - Ausbildung soll im Verein erfolgen
    - der Schützenkreis kassiert die Gebühr
    - die Prüfungsfragen sind alle vorher bekannt
    - vor der Prüfung werden noch alle Fragen wiederholt durchgeknetet

    und nach 4 Stunden ist alles vorbei!

    Hi Lustich,

    wo gibt es das denn noch? Die Lehrgänge müssen bei uns angemeldet werden u. es muss ein staatliche Anerkannter den Lehrgang abhalten. Auch ist immer jemand vom Amt anwesend. Das der Verein die Sachkunde bestätigen kann, ist doch seit 2003? oder so vorbei.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • wo gibt es das denn noch? Die Lehrgänge müssen bei uns angemeldet werden u. es muss ein staatliche Anerkannter den Lehrgang abhalten. Auch ist immer jemand vom Amt anwesend. Das der Verein die Sachkunde bestätigen kann, ist doch seit 2003? oder so vorbei.

    Du solltest Dich vielleicht mal mit der tatsächlichen Rechtslage und den tatsächlichen Verfahrensweisen der Verbände/Vereine beschäftigen.

    Spoiler: Du liegst falsch. ;)

  • Was hast das mit dem Zeitraum des Besitzes zu tun?

    Manche Behörden lassen mit sich reden, wenn der Austauschzeitraum noch innerhalb der ursprünglichen Gültigkeit des Voreintrags liegt, mit dem die Waffe erworben wurde.

    Eine Garantie ist das aber nicht, zumal es keine Rechtsgrundlage dafür gibt.

  • Hmm... was hat das denn damit zu tun?
    Wenn einer einen (z.B.) .357er kauft und vorher sein Bedürfnis hat, dann hat er das auch (vorausgesetzt er schießt immer noch regelmäßg) in 5 Jahren noch.
    Wenn er nach 5 Jahren feststellt, dass sein 686 im Vergleich zum COLT Python Schrott ist und er, um bessere Ergebnisse zu erzielen einen neunen braucht (Leistungssteigerung) warum sollte dieser "Waffentausch" nicht auch nach 5 Jahren funktionieren?

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Dein Fehler ist, dass Du es mit Logik versuchst. :wall:

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • ... warum sollte dieser "Waffentausch" nicht auch nach 5 Jahren funktionieren?

    Weil das Waffengesetz keinen "Waffentausch" kennt.

    Falls die aktive Sportschützeneigenschaft weiter besteht ist es ja üblicherweise eine reine Formalität, sich das mitttels Bedürfnisbescheinigung bestätigen zu lassen.
    Ärgerlich ist allerdings die Anrechnung auf die 2/6-Regelung und die (manchmal) lange Bearbeitungszeit.

  • Hmm... was hat das denn damit zu tun?
    Wenn einer einen (z.B.) .357er kauft und vorher sein Bedürfnis hat, dann hat er das auch (vorausgesetzt er schießt immer noch regelmäßg) in 5 Jahren noch.
    Wenn er nach 5 Jahren feststellt, dass sein 686 im Vergleich zum COLT Python Schrott ist und er, um bessere Ergebnisse zu erzielen einen neunen braucht (Leistungssteigerung) warum sollte dieser "Waffentausch" nicht auch nach 5 Jahren funktionieren?


    Ich stimme Dir soweit zu........besonders wenn ich sehe, dass Schützen, die bei einem Wettkampf einen kapitalen Schaden an einer Waffe erleiden und diese Verschrotten lassen müssen, dennoch ein neues Bedürfnis beantragen müssen um einen Ersatz zu bekommen, dann läuft da grundsätzlich etwas schief, wenn soetwas bei der Ausübung des Bedürfnisses geschieht.

    Dennoch, ein Waffentausch wird wenn überhaupt nur innerhalb der ersten sechs bis 12 Monate gewährt und liegt im Ermessensspielraum der Behörde.

    Bedeutet, manche Behörden machen das, andere wiederum lehnen es kategorisch ab.

  • Für so ein Misst besteht keinerlei Grund. Im Übrigen wäre ein Sachverhalt wie oben angedeutet ein ernsthaftes Vergehen!
    Wenn die Vereine sich schlau machen würden, dann würden sie schnell merken, dass sie selbst ohne Schützenkreis/Bezirk etc. oder Verband die Sachkundelehrgänge und Prüfungen in Eigenregie abhalten können. Natürlich ist das anständig durchzuführen und der Behörde zu melden, die schicken dann nicht selten Beisitzer und können kontrollieren.

  • Ich hab' mal meinen SB zu der Causa die Tage befragt und der sagte mir (Für IHN verbindlich):

    Klar kannst du eine Waffe austragen und an einen Berechtigten verkaufen ... und dafür dann eine vergleichbare Waffe wieder eintragen. Am Bedürfnis ändert sich ja dabei dann absolut nichts.

  • @Peppone

    Für IHN verbindlich...das ist der Punkt.

    Wie ich oben schon im #3 geschrieben hatte, gibt es auf einen neuen Voreintrag keinen Rechtsanspruch. Dass das hier beschriebene Vorgehen von einigen Behörden so angewendet wird (z.T. auf 1J befristet, z.T. ohne Frist), ist eine individuelle Entscheidung der Behörde.

    Durchaus logisch wäre es......aber Logik und WaffG...naja....das wissen wir alle....


    Gruß
    Frank

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  • Für IHN verbindlich...das ist der Punkt.

    Das denke ich nicht.
    Es kommt eben drauf an, dass, einer die Eier hat und das einmal gerichtlich klären lässt.

    Nirgends im WaffG ist verankert, dass einer, um eine Waffe für die Ausübung des Schießsports zu erwerben, zwei Bedürfnisse benötigt, denn warum sollte einer ein bereits nachgewiesenes Bedürfnis neu erbringen müssen? Ich sehe, dass die SB das so machen - die Frage ist, woher sie das nehmen, dass es so rum richtig ist?

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Dein Fehler ist, dass Du es mit Logik versuchst. :wall:

    Das denke ich nicht.
    Ich denke eher, die Vorgehensweise der SB muss ja irgendwo geregelt sein, sonst würden die Vorgehensweisen SEHR unterscheidlich sein.
    Und wenn diese irgendwo geregelt ist, ist die Frage wer das so bestimmt hat und ob man dagegen vorgehen kann.

    Fakt ist, ich muss nicht für ein und dasselbe 2x ein Bedürfnis erbringen.
    Wenn ich 2 Pusten haben will ist das ein anderes Thema.

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    Ike Godsey

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