Beschränkung in Anzahl von Kalibern auf der Gelben WBK ?

  • Moin Forum,

    folgende Frage zu der ich gerne eure Meinung hören würde. Gibt es für die gelbe WBK eine Beschränkung was maximal Anzahl Waffen gleichen Kalibers angeht ? Konkret folgende Sachverhalt: Ich habe 2 Enfield .22 KK-Büchsen Einzellader und würde mir gerne eine 3 KK-Einzelladerbüchse besorgen in .22. Ist auch ne Enfield, allerdings anderer Typ. Kumpels aus dem Verein fingen an zu erzählen "oh … Du wirst maximal 2 Gewehre gleichen Kalibers genehmigt bekommen." Habt ihr so was schonmal gehört oder erlebt ? Bedürfnis decke ich wie folgt ab: 1. .22 -> 1.40 DSB, 2. .22 ELG1 DSU, 3. .22 will ich mit ZF bestücken und schieße entsprechende Diszi in DSU / DSB.

    Unbenommen davon gilt natürlich eine 2/6er Regelung. Das ist klar.

    Vielen Dank schonmal für eure Meinungen :)

    :drink:

  • Moin Forum,

    folgende Frage zu der ich gerne eure Meinung hören würde. Gibt es für die gelbe WBK eine Beschränkung was maximal Anzahl Waffen gleichen Kalibers angeht ? Konkret folgende Sachverhalt: Ich habe 2 Enfield .22 KK-Büchsen Einzellader und würde mir gerne eine 3 KK-Einzelladerbüchse besorgen in .22. Ist auch ne Enfield, allerdings anderer Typ. Kumpels aus dem Verein fingen an zu erzählen "oh … Du wirst maximal 2 Gewehre gleichen Kalibers genehmigt bekommen." Habt ihr so was schonmal gehört oder erlebt ? Bedürfnis decke ich wie folgt ab: 1. .22 -> 1.40 DSB, 2. .22 ELG1 DSU, 3. .22 will ich mit ZF bestücken und schieße entsprechende Diszi in DSU / DSB.

    Unbenommen davon gilt natürlich eine 2/6er Regelung. Das ist klar.

    Vielen Dank schonmal für eure Meinungen :)

    :drink:

    Guten Morgen,

    hiervon habe ich selbst noch nie etwas gehört.

    Meine gelbe WBK ist beschränkt auf 8 Waffen. Dann benötige ich eine zweite.

    Am besten ist es, die "Oh, Oh.." Sager mal zu fragen, woher diese ihre Information haben und aufgrund welchem WaffG. bzw. welcher Verwaltungsvorschrift, etc., etc...... sie diese Behauptung aufstellen.

    Bin sehr interressiert an den Antworten

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Am besten ist es, die "Oh, Oh.." Sager mal zu fragen, woher diese ihre Information haben und aufgrund welchem WaffG. bzw. welcher Verwaltungsvorschrift, etc., etc...... sie diese Behauptung aufstellen.

    Ja, sagen konnten die das nicht. Sprachen von Erfahrungen (die sind allerdings in einem anderen Landkreis). Aber um auch Ehrlich zu sein ... keiner von denen hat tatsächlich mehr als 1 Anschütz KK für DSB. Deshalb horche ich mal hier rein ... :)

  • Am besten ist es, die "Oh, Oh.." Sager mal zu fragen, woher diese ihre Information haben und aufgrund welchem WaffG. bzw. welcher Verwaltungsvorschrift, etc., etc...... sie diese Behauptung aufstellen.

    Bin sehr interressiert an den Antworten

    Ich auch ! Nur dann kommt dann immer das selbe: Aä....mmmmh....ich weiß nicht......ich hab mal gehört usw. bla bla.....

    Ich kenne keine explizite Obergrenze, sprich konkrete Zahl, die in irgendeinem Gesetz oder einer Verordnung genannt wird.

    Letztes oder vorletztes Jahr gab es einen Fall, da ist ein LWB beim Verwaltungsgericht hinten runter gefallen.
    Er hatte gegen seine Waffenbehörde geklagt, die ihm die Genehmigung für einen weiteren Repetierer eines bestimmten
    Kalibers verweigert. Nur hatte er schon 13 oder 15 oder so Gewehre in eben jenem Kaliber. Und insgesamt wohl über 160 Langwaffen
    auf seinen gelben WBKs.

    Ich denke wenn man deutlichst unter diesem krassen Beispiel bleibt, sollte es wohl keine Probleme geben.

  • Ich auch ! Nur dann kommt dann immer das selbe: Aä....mmmmh....ich weiß nicht......ich hab mal gehört usw. bla bla.....
    Ich kenne keine explizite Obergrenze, sprich konkrete Zahl, die in irgendeinem Gesetz oder einer Verordnung genannt wird.

    Letztes oder vorletztes Jahr gab es einen Fall, da ist ein LWB beim Verwaltungsgericht hinten runter gefallen.
    Er hatte gegen seine Waffenbehörde geklagt, die ihm die Genehmigung für einen weiteren Repetierer eines bestimmten
    Kalibers verweigert. Nur hatte er schon 13 oder 15 oder so Gewehre in eben jenem Kaliber. Und insgesamt wohl über 160 Langwaffen
    auf seinen gelben WBKs.

    Ich denke wenn man deutlichst unter diesem krassen Beispiel bleibt, sollte es wohl keine Probleme geben.

    Naja, bei 160 Gewehren im Schrank würde ich definitiv Ärger bekommen.

    Mit meinem Nachbarn, welcher unter mir wohnt, und der an dieser Stelle keinen Platz für meinen Waffenschrank hat wenn er durch die Decke kommt.

    ::hahah::

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Letztes oder vorletztes Jahr gab es einen Fall, da ist ein LWB beim Verwaltungsgericht hinten runter gefallen.
    Er hatte gegen seine Waffenbehörde geklagt, die ihm die Genehmigung für einen weiteren Repetierer eines bestimmten
    Kalibers verweigert. Nur hatte er schon 13 oder 15 oder so Gewehre in eben jenem Kaliber. Und insgesamt wohl über 160 Langwaffen
    auf seinen gelben WBKs.

    Ich denke wenn man deutlichst unter diesem krassen Beispiel bleibt, sollte es wohl keine Probleme geben.

    In einem anderen Forum wurde ein ähnlicher Fall mit ähnlichen Zahlen schon vor 5 Jahren geschildert.

  • Für alles was auf gelb geht brauchst Du nur ein Bedürfnis, nämlich den Nachweis bei der Ausstellung, daß Du Sportschütze bist. Die einzelnen Waffen werden nur noch eingetragen.

    Wenn man das natürlich übertreibt, so daß das Amt nicht genehmigtes Sammeln unterstellt, dann hat man andere Probleme. Das dürfte aber bei der angegebenen Stückzahl eher kein Problem sein :D

    Die Geschichte mit der Kalibergleichheit wird nur bei Waffen auf grüne zum Problem, weil da der Verband bei der Bedürfnisausstellung prüft, ob Du schon eine „taugliche“ Waffe besitzt. Deine Kollegen werfen hier also kräftig Äpfel und Birnen durcheinander.

  • ... Du wirst maximal 2 Gewehre gleichen Kalibers genehmigt bekommen."

    Moment!?

    Auf Gelb braucht man doch keinen Voreintrag, oder?
    Da kaufst Du und lässt es fristgerecht eintragen....

    In dem erwähnten Spezialfall mit den vielen Gewehren ging es in meiner Erinnerung auch nicht mehr darum, das eine gewünschte Gewehr "zu genehmigen", sondern nur noch darum, dass man mit der angeführten Begründung nicht noch eine weitere gelbe WBK ausstellen wollte...

    Also: Kaufen und eintragen lassen.
    Die Begrenzung auf eine Stückzahl pro Kaliber würde ich eher in das Reich der Mythen verorten...
    ... verbreitet von Vereins- oder Verbandsfürsten, denen das geltende Recht nicht weit genug geht...
    :wall:

    ... nämlich den Nachweis bei der Ausstellung, daß Du Sportschütze bist...

    Ja, irgendeine geeignete Disziplin sollte es schon für den Neuzugang geben...


    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Die neue Gelbe WBK ist weder in der Anzahl der Waffen noch in den verschiedenen Kalibern beschränkt. Darauf können Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen (Büchsen), Einzellader Lang- und Kurzwaffen für Patronenmunition (auch mehrläufige wie Bockflinten), sowie mehrschüssige Perkussionswaffen erworben werden.
    Wenn die Anzahl der Spalten in dem Dokument nicht ausreicht, ist das nicht die Schuld des Schützen, denn das Gesetz sieht dort keine Beschränkung vor, dann kann man dennoch erwerben, dann gibt es halt ein weiteres Dokument. Wichtig ist nur, ohne extra Genehmigung maximal 2 Waffen pro 6 Monate erwerben und jede der auf Gelb erworbenen Waffen muss sportlich in eine Disziplin eines anerkannten Schiesssportverbandes passen!!!

    Eine Beschränkung auf irgendeine Anzahl Waffen eines Kalibers ist nicht vorgesehen!
    Allerdings sollte man dem Sachbearbeiter natürlich schon schlüssig darlegen können warum bzw. wozu man die weitere Waffe benötigt. Wenn man jetzt die dritte baugleiche Waffe des selben Kalibers erwirbt kann es da dann schon mal Nachfragen geben. Und mit dem Argument Ersatzwaffe werden sich bei mehr als zwei baugleichen Waffen nicht alle zufrieden geben. Allerdings 5 oder auch mehr Gewehre des gleichen Kalibers mit verschiedener Konfiguration Ausstattung für verschiedene Disziplinen sind überhaupt gar kein Problem.

  • Mr. Enfield

    Das einzigste was hier einigermaßen neu ist, dass man gleich bei der Erwerbsanzeige für die Gelbe WBK die entsprechende Sportordnung und Disziplin angeben soll. Da die Nachweispflicht hier schon immer der Schützen traf ist das jetzt nur gleich im Formular mit drinnen. Früher wurde man da nur mal nach gefragt wenn der Sachbearbeiter ein entsprechenden Verdacht hatte. Hat aber durch aus den Vorteil, dass sich hier Jeder vorher zu schlau machen muss und nicht der dicke Pferdefuß irgendwann später einmal auf einen zu kommt wenn es halt irgendwann mal Jemand auffällt, dass eine erworbene und schon eingetragene Waffe sportlich gar nicht zugelassen ist.

  • Latrinenparolen :rolleyes: .... hab glaub 10 22er im Schrank, bisher problemlos :saint:

    Kommt immer auf den Sachbearbeiter und die jeweilige Behörde an. Wir hatten schon mal Jemand bei uns den hat die Behörde nach dem sechsten origenalen 98k vorgeworden dass das nicht mehr vom sportlichen Bedürfnis gedeckt ist sondern verdecktes Sammeln von Waffen ist.
    Na ja inzwischen hat er tatsächlich eine Rote WBK, war aber mit viel Aufwand verbunden.

  • Genau darum geht es ,, auffallen ,, .

    Heute in Zeitalter von PC fallen schon 2 gleiche Waffen auf und es kommt zu Nachfragen .
    Kommt auf die Behörde / Amt was auch immer an ,wie dort die Sache bearbeitet wird .
    Hier ist es nicht mehr so einfach !

    Gruß

    You are the best , don't worry be happy.

    ::frinds::

  • Wobei selbst 2 vollkommen gleiche Waffen durchaus noch gut zu argumentieren sind wenn man aktiv Meisterschaften mit schiesst, da ist eine Ersatzwaffe durchaus drinnen.

  • Moin ,
    jaaaaa , ganz so einfach ist es mittlerweile nicht mehr , siehe hier !

    https://wuppertal.polizei.nrw/sites/default/…sanzeige%20.pdf

    Gruß

    Ps. Klagen möglich .


    Hallo ,

    Wenn man z.B. Ordonnanzgewehr schießt offene und geschlossene Visierung .
    Und dann noch 100 und 300 m sind das mit sagen wir mal 2 Ersatzwaffen schon 6 Gewehre.
    Und auch selbst wenn man nur 100 m Bahnen im Verein zur Verfügung hat.
    Es gibt ja offizielle ISSF Scheiben die verkleinert sind und wo man auf der 100 m Bahn 300 m simuliert schiesst.

    So und das wären nur die Dienstgewehre offen und Diopter.

    Und dann geht es weiter mit Dienst/Ordonnanzgewehr mit Zielfernrohr oder Jagdbüchse mit ZF für 100 oder 300m.

    Oder ISSF GK Matchbüchse auf 100 bzw. 300 m.
    Oder ISSF Match mit ZF für 100 und 300 m.

    Da bin ich rechnerisch bei locker flockig 20 - 25 Gewehren und 3 gelben Wbks.
    Was die Behörde da reingeschrieben hat ist vielleicht ein Blödsinn sondersgleichen.

    Für was führt man WBKs ohne diesen Bedürfnissmist ein wenn es dann am Ende hintenrum wieder ausgehebelt wird?
    Und sowieso jeder macht wie er lustig ist obwohl Bundes vor Landesrecht geht.

    Ein absoluter Kindergarten ist das !!! ::hahah::

  • Hallo Sirrak73,

    Moin Forum,

    folgende Frage zu der ich gerne eure Meinung hören würde. Gibt es für die gelbe WBK eine Beschränkung was maximal Anzahl Waffen gleichen Kalibers angeht ?


    Nein, es gibt keine Beschränkung. Was du mit der WBK, gelb darfst und eben nicht darfst, steht im WaffG §14, Abs.4 und da ist nichts davon zu finden. Auch im restlichen Paragraphen nicht ansatzweise.

    Letztes oder vorletztes Jahr gab es einen Fall, da ist ein LWB beim Verwaltungsgericht hinten runter gefallen.
    Er hatte gegen seine Waffenbehörde geklagt, die ihm die Genehmigung für einen weiteren Repetierer eines bestimmten
    Kalibers verweigert. Nur hatte er schon 13 oder 15 oder so Gewehre in eben jenem Kaliber. Und insgesamt wohl über 160 Langwaffen
    auf seinen gelben WBKs.


    Das ist richtig, hat aber eine andere Ursache: Hier unterstellt die Behörde, dass es sich eben um kein Sportschützen, sondern um einen Sammler handelt. Diesem ist natürlich keine gelbe, sondern ein rote WBK auszustellen. Richtigerweise hab man die WBK, gelb auch widerrufen. Ich hatte vor einigen Jahren die selbe Frage mal an meine Behörde gestellt. Die haben gesagt, einmal einen solchen Fall gehabt zu haben und die 60te Ordonnanzwaffe dann nicht mehr auch die WBK eingetragen zu haben. Der Waffeninhaber wurde um Stellungnahme zu der sportlichen Nutzung gebeten.

    Auf Gelb braucht man doch keinen Voreintrag, oder?
    Da kaufst Du und lässt es fristgerecht eintragen....
    [...]
    Also: Kaufen und eintragen lassen.


    Grundsätzlich richtig, sofern nicht das oben schon mehrfach gesagte zutrifft und die erworbene Waffe sich problemlos sportlich verargumentieren lässt.......und eben nicht schon 20 Zwillingsbrüder im Schrank hat.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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