Wie die Zürcher zu Hause aufgerüstet haben


  • " … Obwohl mehr Waffen pro Bewohner im Umlauf sind, ist die Zahl der polizeilich registrierten Gewaltstraftaten mit Schusswaffen in der Tendenz rückläufig. Dass trotz mehr Waffen weniger Delikte damit verübt werden, freut den Regierungsrat. …"


    Mehr Schusswaffen, weniger Straftaten.

    Wen man dann noch die Straftaten mit illegal benutzten Waffen abzieht, dann bleibt nicht mehr viel.

    Da sterben jeweils mehr an Alkohol, Drogen, medizinischen Kunstfehlern...

    Russland hat 144 Millionen Einwohner und 450 Abgeordnete. USA hat 326 Millionen Einwohner und 435 Abgeordnete
    Deutschland hat 82 Millionen Einwohner und 709 Abgeordnete. Wo sind wir nur gelandet? ?(

  • Die im Artikel publizierte Graphik bezüglich Mitgliederzahlen der Schiessvereine ist irreführend. Bis 1996 musste man beim Absolvieren des "Obligatorischen" Zwangsmitglied beim organisierenden Schiessverein werden. Der massive "Mitgliederschwund" von 332000 aktiven Schützen zwischen 1996 und 1998 ist der Abschaffung dieser Regelung geschuldet.

  • Der Tagesanzeiger hat mit seiner eigenen Grafik bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, die Broschüre zum Waffenrecht richtig zu interpretieren. Für eine Übertragung einer Paintballwaffe braucht es keine Meldung ans Waffenbüro; eine solche ist nur für Feuerwaffen notwendig.

    Ich bezweifle ebenfalls, dass der Tagesanzeiger die Antwort des Regierungsrat korrekt interpretiert hat. Allerdings bin ich nicht sicher, ob der Regierungsrat es selbst viel besser weiss. Das Blatt rechnet vor, dass zwischen 2010 und 2017 die Anzahl der Waffen im Kanton um fast 50% zugenommen hat, was so natürlich nicht stimmen kann. Korrekt ist bloss die Aussage, dass die Anzahl registrierter Feuerwaffen um fast 50% zugenommen hat. Dass diese Zahl seit Ende 2008 im Steigen ist, erklärt sich doch nicht zuletzt dadurch, dass seither die Registrationspflicht auch bei einem Kauf/Verkauf unter Privatleuten oder bei einem Erbgang greift.

    Wenn man davon ausgeht, dass es bis 2008 mehr als 1,5 Mio. ehemalige Armeewaffen in Privatbesitz gab, so muss man alleine für den Kanton Zürich von ca. 100'000 bisher nicht registrierten Armeewaffen ausgehen, die erst in den kommenden Jahren bei einem Verkauf oder Erbgang registriert werden. Weil bestimmt jeder ältere Waffenbesitzer sicher noch über bisher nicht registrierte zivile Waffen verfügt, ist eine Gesamtzahl von 300'000 Feuerwaffen im Kanton vermutlich nicht unrealistisch. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren –- selbst wenn mehr Waffen freiwillig abgegeben/vernichtet werden als neue gekauft werden -– die Anzahl registrierter Waffen noch deutlich steigen kann.

    Bei der freiwilligen Waffenabgabe 2017 im Kanton Zürich (Samstag, 11.11.2017) wurden insgesamt 216 Waffen abgegeben: 99 Karabiner und Langgewehre, 29 Sturmgewehre 57, 18 Armeepistolen und –revolver, 35 Jagd- und Sportgewehre, 1 privates Sturmgewehr 90 sowie 34 Pistolen und Revolver. Wenn man davon ausgeht, dass auch sonst während des ganzen Jahres 2017 noch die eine oder andere nicht mehr gewollte Waffe der Polizei übergeben worden ist, so kommt man vermutlich bestenfalls auf die doppelte Anzahl an Waffen. Andernfalls würde man kaum von einem überwältigenden Erfolg des Waffenabgabetags sprechen. Allerdings wird der grösste Teil der abgegeben Waffen gar keinen Einfluss auf die Statistik gehabt haben, weil ja mehr als zwei Drittel der abgegebenen Waffen aus Armeebeständen stammen und speziell die vielen Karabiner kaum nach 2008 privat angeschafft oder nach 2010 von der Armee übernommen worden sind.

    Weil man immer wieder hört, wie sicherer das Land nach einer freiwilligen Waffenabgabe wird (auch im Artikel ist davon die Rede), wollte ich es selbst wissen und opferte dazu zwei Waffen. Eine gab ich unter dem Jahr auf dem Polizeiposten einer grösseren Stadt ab und die andere am Zürcher Sammeltag. Das diensthabende Personal auf dem Polizeiposten war völlig überfordert. Ich war verwundert, dass man dort nicht einmal meine Personalien feststellen wollte. Noch verblüffter war ich, dass man mir die Abgabe nicht quittieren konnte. Es lag dann an mir, das Waffenbüro zu informieren und dort die Streichung der Waffe aus dem Register zu verlangen, was mir dann aber immerhin nachträglich bestätigt worden ist! In der Halle während des kantonalen Sammeltags schaute ich selbstverständlich auch etwas um mich herum: So sehen also in den Augen von linken Politiker die gefährlichen und womöglich Terroristen nahestehenden Bürger aus!

  • Hallo Luccio

    Erst Mal "Willkommen" hier und die besten Grüsse aus dem Wallis von einem alten Aargauer!

    Ich schrieb WOanders zu einem gleichartigen Artikel, erschienen in der NZZ, bezüglich einer Anfrage der Grünliberalen an die zürcher Regieruing:


    Zitat:

    Grünliberal ist nur ein weiterer roter Ettikettenschwindel wie etwa "Zivilgesellschaft".
    Ich hielt die NZZ immer für ein seriöses Blatt. Aber dieser Artikel bekehrte mich eines besseren. Wie die auf 10 Waffen auf 100 Einwohner kommen, ist mir ein Rätsel!
    Unser hiesiges Käseblatt veröffentlichte vor x Jahren einen Artikel mit der Aussaqge, dass nach Auskunft "aus gut unterrichteten Kreisen" in unserem Kanton auf 100 Einwohner x Schusswaffen kämen. Ich schrieb ihnen darauf einen Leserbrief, dass ich froh sei, nach ihrem Artikel zu wissen, dass ich in meinem und dem Nachbarsdorf der einzige Waffenbesitzer sei. Ein Anfrage nach einem Interview lehnte ich dankend ab.


    Zitatende


    Der TA ist bekannterweise ein übles linkes Machwertk auf der Linie rotgrün - linksextrem. Aber ausser Ideologie zu verpacken und unter die Leute zu bringen, von Jounalismus und Recherche keinen blassen Schimmer. Das Verbreiten von "Fake News" ist heute das Kerngeschäft von 90% der etablierten Medien. Ein kluger Mann hat vor kurzem geschrieben;

    Die halbe Wahrheit ist auch eine Lüge.

    Mit diesem Zitat im Hinterkopf quäle ich mich heute durch die schönen neue Medienwelt!

    MfG
    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Der Tagesanzeiger hat mit seiner eigenen Grafik bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, die Broschüre zum Waffenrecht richtig zu interpretieren. Für eine Übertragung einer Paintballwaffe braucht es keine Meldung ans Waffenbüro; eine solche ist nur für Feuerwaffen notwendig.

    Jein.
    Falls der Paintball-Markierer eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule hat, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht, DANN gilt der Markierer als WAFFE und muss gemeldet werden.
    Ansonsten gilt ein schriftlicher Vertrag unter Käufer/Verkäufer, welcher 10 Jahre lang aufgehoben werden muss.

    Nachtrag:
    Die Grafik im Tagi ist definitiv falsch, da explizit "keine Feuerwaffe" steht.

  • Falls der Paintball-Markierer eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule hat, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht, DANN gilt der Markierer als WAFFE und muss gemeldet werden.

    Ansonsten gilt ein schriftlicher Vertrag unter Käufer/Verkäufer, welcher 10 Jahre lang aufgehoben werden muss.

    Es tut mir leid, dass ich schon in meinem vierten Beitrag hier in diesem Forum widersprechen muss, aber die Schlussfolgerung in Bezug auf die Meldung ist wirklich nicht zutreffend.

    Es ist zwar zutreffend, dass das Waffengesetz gewisse Imitations-, Schreckschuss-, Soft-Air-, Druckluft- und CO2-Waffen den Waffen gleichstellt, es braucht aber für deren Erwerb weder einen Waffenerwerbsschein (Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben d und e) noch eine Übermittlung des schriftlichen Vertrags ans Waffenbüro. Eine solche Meldung wird grundsätzlich nur für die Übertragung von Feuerwaffen verlangt (Artikel 11 Absatz 3 und 4).

  • Das Verbreiten von "Fake News" ist heute das Kerngeschäft von 90% der etablierten Medien.

    Ich glaube, dass nicht einmal in jedem Fall von falschen Zahlen eine kalkulierte Absicht dahintersteckt. Sobald irgendwelche Grössen nicht mehr an den eigenen Fingern abzählbar sind, wird es für einen Journalisten schwierig, den Sachverhalt zu verstehen, zu interpretieren und daraus vernünftige Schlüsse zu ziehen: er ist einfach überfordert. Und wenn wir ehrlich sind, dürfen wir wohl auch dem durchschnittlichen Leser keinen besseren Attest ausstellen.

  • Also, zur ganzen Statistik-Geschichte mal ein paar Denkanstösse:
    - werden nur neue Waffen registriert oder wird auch registriert, wenn Waffen einen Kanton verlassen? Meines Wissens wird das "Verlassen" einer Waffe eines Kantons nicht korrekt verzeichnet bzw. nicht vom "ankommenden" Kanton an den "verlassenden" Kanton gemeldet. Somit wird die Waffenzahl in der Schweiz stetig ansteigen.
    - das Selbe übrigens, wenn ich aus einem Kanton in einen anderen Kanton ziehe. Da muss ich ja überhaupt nichts melden. Einzig die Waffen, für welche eine Ausnahmebewilligung nötig war, werden vom verlassenden Kanton an den ankommenden Kanton gemeldet.
    - mich würde interessieren, wieviele "Neuwaffenbesitzer" es mehr gibt. Es juckt mich nämlich eigentlich wenig, ob einer 5, 10 oder 100 Waffen zuhause hat. Aber von 0 auf 1 wäre echt interessant.

    So vermehren sich Waffen und Waffenbesitzer in der Statistik auf wundersame Weise. Schon mein Statistik-Professor an der Uni pflegte zu sagen: "Traue nur einer Statistik, die Du selber gefälscht hast!"

    Zur Melde-Geschichte:
    Egal, was das Gesetz sagt. Man darf auch freiwillig eine Vertragskopie an das Waffenbüro senden. So kann man ganz sicher sein, nichts falsch zu machen. Ich persönlich tendiere dazu. Aber das ist meine Einstellung.

    Und das ominöse Sturmgewehr 95 im TA-Beitrag suche ich in der Literatur immer noch vergeblich.....

  • - mich würde interessieren, wieviele "Neuwaffenbesitzer" es mehr gibt. Es juckt mich nämlich eigentlich wenig, ob einer 5, 10 oder 100 Waffen zuhause hat. Aber von 0 auf 1 wäre echt interessant.

    Es wundert effektiv, wieso der Regierungsrat zu diesem Sachverhalt keine Aussagen machen konnte oder wollte. Interessant ist die Sache nicht zuletzt deshalb, weil ich von einem Mitarbeiter eines Waffenbüros erfahren habe, dass auffallend viele WES-Gesuche unmittelbar nach der Einbürgerung junger Männer aus den im Art. 12 der Waffenverordnung genannten Länder eingehen.

    Interessant wäre auch die Kenntnis über andere statistische Daten, wie z.B. die Verteilung der genehmigten WES in Bezug auf Geschlecht, Altersklassen und Nationalitäten. In der kantonalen Waffenverordung wird ausdrücklich erlaubt, dass die Gemeinden eigene Register über die von ihnen erteilten Bewilligungen im Bereich des Waffenrechts führen dürfen (WafVO § 10 Absatz 2). Die Frage ist, ob Gemeinden davon überhaupt Gebrauch machen und wenn ja, in welcher Form.

    Es würde mich nicht wundern, wenn bei der Anzahl der Waffenbesitzer im Kanton sogar eine leichte Abwärtstendenz festzustellen ist, denn es wird auch im Kanton Zürich nicht anders sein, dass einzelne Waffenbesitzer über immer grössere Waffensammlungen verfügen. Stückzahlen im dreistelligen Bereich sind im Gegensatz zu früher keine Seltenheit mehr. Die Verteilung von immer mehr Waffen auf immer weniger Personen ist ein Trend, der zumindest in einzelnen amerikanischen Staaten bzw. Counties bereits statistisch belegbar ist.

  • Zum ersten Abschnitt:
    Das wäre Rassismus bzw. racial profiling. Und das ist politisch nicht korrekt. Aber ich weiss, dass es so ist.

    Zum zweiten Abschnitt:
    Datenschutz!!!! Kannst Du glatt vergessen, dass solche Statistiken erstellt werden. Register führen ja, Statistik nein. Zudem: Gemeinde? In Zürich muss die Gemeinde das Gesuch weiter leiten. In vernünftig und organisatorisch besser organisierten Kantonen kann der WES direkt und zentral bei der zuständigen Spezial-Stelle der Kapo beantragt werden. Dann kriegt die Gemeinde gar nichts mit. Zudem kann die Gemeinde gar keine vernünftigen Statistiken erstellen, denn wenn ich umziehe, verliert sie die Zuständigkeit.

    Zum dritten Abschnitt:
    Ich denke nicht, dass die absolute Anzahl in der Statistik abnimmt. Ich schrieb "in der Statistik". Die erfassten Waffenbesitzer ("erfasst") werden zunehmen, die effektiven Waffenbesitzer ("erfasste" und "nicht erfasste") wird stagnieren bzw. abnehmen.
    Viele Leute behandeln eine Waffe (zum Beispiel einen K31) wie eine heisse Kartoffel und haben Angst, dass sie kriminell werden, wenn sie ein solch böses Ding auf dem Estrich ihrer verstorbenen Verwandten finden. Die Presse hat ja ziemlich erfolgreich Waffen verteufelt. Diese K31 landen dann in einer Waffenvernichtungsaktion oder werden bei der Hausräumung verkauft. Hausräumung? Verkauft? Überleg nun mal weiter: wer macht Hausräumungen? Sind das eher Schweizer oder eher Menschen mit Migrationshintergrund? Ist ja nicht ein so toller Job, man muss sich echt körperlich betätigen. Und nun verkaufen? Kennen die die Regeln? Oder gehen aus Unwissenheit (oder Absicht, was ich natürlich nicht unterstelle), viele Waffen so in die Illegalität? Der Presse und der Verleumdungskampagnie sei Dank? Und nun stellen wir uns vor, es sei eine SIG P210, eine Para 06/29 statt einem K31....

  • Im Kanton Zürich ist es tatsächlich die Wohngemeinde, die für die Erteilung der Waffenerwerbsscheine zuständig ist, sofern der Gesuchsteller ein Schweizer ist. Ob eine Gemeinde tatsächlich ein Register führt oder nicht, bleibt ihr überlassen. Die Zürcher Waffenverordnung lässt diese Möglichkeit nämlich explizit offen und geht auch nicht auf mögliche Datenschutzprobleme ein. Es stellt sich die Frage, ob ein Register automatisch einer Statistik gleichzustellen ist. Ich würde das eher verneinen. Ich teile aber den Einwand, dass am Wert und Nutzen solcher Statistiken gezweifelt werden muss.

    Deine Ausführungen in Bezug auf Hausräumungen sind interessant und regen zum Nachdenken an. Dass Medien darüber nicht adäquat berichten, muss man annehmen.

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