Frage bezüglich Zuverlässigkeit

  • Hallo Leute,

    ich spiele mit dem Gedanken mit dem Sportschießen (Kleinkaliber, eventuell auch Großkaliber) anzufangen.

    Was mir etwas Sorgen macht ist die Frage ob ich waffenrechtlich zuverlässig bin.

    Also im BZR habe und hatte ich nie einen Eintrag. Stand auch nie vor Gericht oder ähnliches.

    Allerdings wurde ich in den letzten beiden Jahren zweimal bei der Polizei befragt. Einmal wegen einem Diebstahl den ich nicht begangen habe aber für den ich in Frage gekommen wäre und das andere Mal wegen einem Internetbetrug (eBay) für den ich ebenfalls in Frage gekommen wäre.

    Ich bin in beiden Fällen zur Aussage erschienen, habe meinen Standpunkt dargelegt und habe anschließend nie wieder was von den Angelegenheiten gehört.
    Mir wurde auch nie genau eröffnet ob ich jetzt schon konkret Hauptverdächtige bin oder aus welchem konkreten Grund ich jetzt aussagen soll.

    Meine Sorge ist jetzt da es sich gleich um zwei ähnliche Vorkommnisse handelt, dass diese irgendwo im ZStV oder in den Akten der lokalen Polizei schlummern und mir zum Verhängnis werden.

    Bei waffenrechtlichen Fragen heißt es ja im Zweifel gegen den Angeklagten.


    Freue mich auf eure Einschätzungen.

    LG Susanne

  • Solange keine gerichtliche (oder verwaltungsbehördliche) rechtskräftige Entscheidungen auf den Tisch sind wäre das in einem europäischen Land undenkbar.

    Da du nichts mehr von den Verfahren gehört hast wird alles ok sein. Ungewöhnlich ist die Nicht-Information jedoch schon. So wie du es schilderst dürfte aber in beiden Fällen nichtmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein. Ansonsten hättest du ja zu den genauen Vorwürfen vernommen werden müssen. Als Verdächtiger zu etwas aussagen ohne konkreten Vorwurf gibt es nicht.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ööhm ... ja ... in irgend einem europäischen Land wäre das undenkbar (ich denk' da an mein Kroatien z.B.) ...
    aaber doch nicht im Rechtsstaat Deutschland ... da ist das durchaus "denkbar" .. wenn nicht sogar Usus!

    Mag sein, dass die Behörden das so sehen, aber jedem steht der Weg zu den Gerichten offen. Hier sind mir keine Fälle von deutschen Kollegen bekannt. Immerhin müssen sich die Begründungen ja auch auf bestimmte Tatsachen stützen. Da wird es mit Anfangsverdachtsmomenten vor einigen Jahren etc. ziemlich schwierig mit der Argumentation.



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  • aber jedem steht der Weg zu den Gerichten offen.

    Aber sicher dat .. :rolleyes: .. das steht jedem offen. ....schon mal versucht ::c.o.l) ... du würdest dich wundern! ;(

    Immerhin müssen sich die Begründungen ja auch auf bestimmte Tatsachen stützen

    Ach ... ist das so? :hyster:

    Ich hatte selbst nen Fall, da wurden "Dokumentbeweise" einfach unterdrückt ... nicht zur Kenntnis genommen ... und dann wurde mir "von Oben" erklärt (nach Einspruch und Petition) ... daß gegen einen Richterspruch rein gar nichts zu machen ist " weil Richter unabhängig sind". ;(

  • Aber sicher dat .. :rolleyes: .. das steht jedem offen. ....schon mal versucht ::c.o.l) ... du würdest dich wundern! ;(

    Ach ... ist das so? :hyster:
    Ich hatte selbst nen Fall, da wurden "Dokumentbeweise" einfach unterdrückt ... nicht zur Kenntnis genommen ... und dann wurde mir "von Oben" erklärt (nach Einspruch und Petition) ... daß gegen einen Richterspruch rein gar nichts zu machen ist " weil Richter unabhängig sind". ;(

    Was du meinst ist die Beweiswürdigung. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Anträge nicht geprüft werden. Wie der Richter entscheidet obliegt ihm.



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  • Was du meinst ist die Beweiswürdigung. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Anträge nicht geprüft werden. Wie der Richter entscheidet obliegt ihm.

    Ob Beweise geprüft werden und ob sie .. dann .. auch zur Urteilsfindung beitragen ... das obliegt tatsächlich dem Richter. Insoweit hast du Recht. ::c.o.l)

    Wenn nun allerdings (ich "übertreib'" jetzt mal :rolleyes: ) ein Richter das Messer im Rücken des Opfers nicht zur Kenntnis nehmen will und demzufolge auf "natürliche Todesursache wegen Herzversagens" erkennt, dann ist alles Rechtens.

    Schon klar ... :thumbup:

  • Ob es nun um das demokratische Musterland Kroatien oder den in manchen angeblich fragwürdigen Status der BRD geht
    (ich würde Beides ziemlich relativ sehen :rolleyes: )
    wir wissen in dem vorliegenden Fall rein gar nichts als die sehr "unbestimmten" Angaben von Susanne ::c.o.l) .

    Ob das eine unverbindliche Anhörung, eine Zeugenvernehmung oder eine Beschuldigtenvernehmung war - wenn es dazu keinen abschließenden, belastenden Bescheid gab, war es nichts für die Befragte Nachteiliges oder waffenrechtlich Relevantes.

    Komisch, daß ähnliche Anfragen so oft den Einstieg am Schießsport Interessierter in diesem Forum darstellen :whistling: ...

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ob es nun um das demokratische Musterland Kroatien oder ...

    Er nu' wieder ... :hyster:::frinds::

    wir wissen in dem vorliegenden Fall rein gar nichts als die sehr "unbestimmten" Angaben von Susanne .

    ... und drum schrob ich ja auch ...

    @Top Gunner und dann mit Namen Susanne ... irgendwie suspekt... so wie die ganze übrige Geschichte.

    ... und da sich @TopGunner aka Susanna noch nicht wieder gemeldet hat/haben ... tappen wir im Dunkel und warten auf Erleuchtung ... :sla::hyster:

  • Susanne, sorry, dein Post ist Bullshit.

    Wer vorgeladen wird, kann klar aus der Vorladung erkennen warum er vorgeladen wurde.

    Und wer die Begriffe BZR und ZStV kennt, ist Kenner der Materie. Da du offensichtlich weder Recht studiert hast noch das WaffG kennst, stehts du offensichtlich auf der Seite der Leute mit denen rechtstreue Waffenbesitzer nichts zu tun haben wollen.

  • Wer vorgeladen wird,

    Auch wenn ich Deine Meinung ansich und durchaus für "im Bereich des Möglichen liegend" erachte,
    ist hier wohl eine kleine Einschränkung nötig :

    Du hast Recht - wer "vorgeladen" wurde, kann erkennen als was -
    wurde sie aber zumindest laut ihrer Ausführung nicht unbedingt.

    Sie schrieb nämlich "befragt" - und dazu bedarf es nicht unbedingt einer förmlichen Vorladung ::RTFM::

    Aber ansonsten hast Du Recht - bei dieser Mischung aus Sachkenntnis und wachsweichen Formulierungen, da besteht schon Einiges an Klärungsbedarf ... ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Susanne, sorry, dein Post ist Bullshit.

    Wer vorgeladen wird, kann klar aus der Vorladung erkennen warum er vorgeladen wurde.

    Und wer die Begriffe BZR und ZStV kennt, ist Kenner der Materie. Da du offensichtlich weder Recht studiert hast noch das WaffG kennst, stehts du offensichtlich auf der Seite der Leute mit denen rechtstreue Waffenbesitzer nichts zu tun haben wollen.

    Ich kenne mich da leider nicht aus was nun eine Befragung und was eine Vorladung ist, da ich normalerweise keinen Bezug zu solchen Themen habe.

    In meinem Fall wurde ich angerufen und gebeten doch einmal vorbei zu kommen um „eine Angelegenheit“ zu klären.

    Vor Ort wurde ich dann in ein Büro gebeten und direkt gefragt was ich zu der vorliegenden Sache zu sagen habe und anschließend wurde mir gesagt dass ich gehen kann und man sich melden würde falls noch Fragen auftauchen.
    Ich musste auch nichts unterschreiben oder so.

    Ich habe keine Belehrung bekommen dass ich die Aussage verweigern darf oder das gegen mich konkret ermittelt wird. Ich habe auch nie etwas schriftliches von der Polizei oder gar der Staatsanwaltschaft gesehen oder bekommen.

    LG

  • @TopGunner

    Geh zu der für Dich zuständigen Waffenbehörde und beantrage den Kleinen Waffenschein. Wenn Du ihn bekommst, sollte es später mit einer WBK auch klappen.

    Bekommst Du den KWS nicht, bekommst Du auch keine WBK.

    Danke dir, das ist ein guter Tipp falls das wirklich genauso gehandhabt wird. Habe zwar bisher keinen Sinn in einen kleinen Waffenschein gesehen da ich schon ein Pfefferspray habe wenn ich Nachts alleine unterwegs bin. Aber wenn dadurch Gewissheit geschaffen werden kann, gehe ich demnächst wohl mal auf mein Landratsamt.


  • In meinem Fall wurde ich angerufen und gebeten doch einmal vorbei zu kommen um „eine Angelegenheit“ zu klären.

    Ich habe keine Belehrung bekommen dass ich die Aussage verweigern darf oder das gegen mich konkret ermittelt wird. Ich habe auch nie etwas schriftliches von der Polizei oder gar der Staatsanwaltschaft gesehen oder bekommen.

    Ich halte das, jetzt ohne Kenntnis der Details, durchaus für eine realistische Ablaufschilderung.

    Habe Vergleichbares schon selbst erlebt.

    Halte das aber für ein rechtlich etwas fragwürdiges Vorgehen - und bei mir gab es erst Antworten, als die Herrschaften mir erklärten, weshalb
    sie mich befragen wollen :rolleyes:

    Meiner Bereitschaft, als "guter Bürger" etwas zu "sehen" und anzuzeigen, waren die Erfahrungen damals aber insgesamt ungemein förderlich ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich halte das, jetzt ohne Kenntnis der Details, durchaus für eine realistische Ablaufschilderung.
    Habe Vergleichbares schon selbst erlebt.

    Halte das aber für ein rechtlich etwas fragwürdiges Vorgehen - und bei mir gab es erst Antworten, als die Herrschaften mir erklärten, weshalb
    sie mich befragen wollen :rolleyes:

    Meiner Bereitschaft, als "guter Bürger" etwas zu "sehen" und anzuzeigen, waren die Erfahrungen damals aber insgesamt ungemein förderlich ::c.o.l)

    Ist schon interesannt wie man dort behandelt wird, nachdem man sich 40 Jahre lang nie etwas hat zu Schulden kommen lassen.

    Stand danach auch auf der Straße und wusste gar nicht was das jetzt gewesen war.

    Und jetzt kommt es nach gut 2 Jahren wieder hoch.. Naja werde dann wohl beim Antrag merken was die damals in ihre Akten und Register geschrieben haben.

  • Es wird bei der Zuverlässigkeitsprüfung auch geprüft, ob im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister Verfahren "ANHÄNGIG" sind.
    Diese Datenbank enthält nicht nur abgeschlossene Verfahren, sondern auch "anhängige". Nach einer Vorladung, die nicht als Zeuge, sondern als Angeklagter erfolgt, ist ein Verfahren gegen Dich anhängig.

    In diesem Fall wird ein "Aufschub" der Entscheidung über Deine Zuverlässigkeit stattfinden und es zu KEINER UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG kommen.

    Ist das Verfahren beendet, gibt es dann eben zweierlei Möglichkeiten: Liegt nichts weiter vor und kam es zu einem wie auch immer gearteten Freispruch: KEIN PROBLEM.

    Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens: ZEHN Jahre Sperre.
    Bei einer Verurteilung wegen einer Strafttat zu mindestens einem Jahr: ZEHN JAHRE Sperre.
    Bei Straftaten mit VORSATZ: ZEHN JAHRE Sperre.
    Strafen mit mind. 60 Tagessätzen oder ZWEIMALIG geringere Geldstrafen, sofern 5 Jahre nicht um waren: ZEHN JAHRE SPERRE.
    Bei Vergehen gegen Waffen- oder Sprengstoffrecht generell: ZEHN JAHRE Sperre.
    Bei Vergehen mit staatsfeindlichem Hintergrund: ZEHN JAHRE Sperre.

    Aber auch: Wer mehr als einmal in 5 Jahren wegen irgendeines gewaltsamen Vorfalls in PRÄVENTIV (!)- Gewahrsam genommen wurde -> 10 Jahre Sperre.

    Befragt wird neben besagtem Verfahrensregister auch das Bundeszentralregister oder auch die ÖRTLICHE POLIZEIDIENSTSTELLE.
    Demnach sind auch "STADTBEKANNTE" Delinquenten daran gehindert, die Zuverlässigkeitsprüfung zu bestehen.

    Aber es wird auch IM ZWEIFEL FÜR DIE "SICHERHEIT" entschieden, also GEGEN eine Zuverlässigkeit: So können VERMEHRTE STRAFZETTEL wegen Falschparken, oder kleinere, vermehrte Steuervergehen so gedeutet werden, dass der Antragsteller es mit dem "DEUTSCHEN GESETZEN" wohl nicht so Ernst nimmt und daher keine Zuverlässigkeit besitzt.

    Wer also in Deutschland eine Waffe besitzt, gehört NACHWEISLICH zu den am wenigsten kriminellen und somit gesetzestreuesten Bürgern dieses Landes und sowohl Presse, als auch Waffenhasser und wer uns sonst noch zu Unrecht beschuldigt, sollte mal kapieren und sich den eigentlichen Problemen des illegalen Waffenbesitzes zuwenden!

  • Wer also in Deutschland eine Waffe besitzt, gehört NACHWEISLICH zu den am wenigsten kriminellen und somit gesetzestreuesten Bürgern dieses Landes und sowohl Presse, als auch Waffenhasser und wer uns sonst noch zu Unrecht beschuldigt, sollte mal kapieren und sich den eigentlichen Problemen des illegalen Waffenbesitzes zuwenden!

    Wo du recht hast hast du recht ... :thumbup:

  • Ich habe heute den kleinen Waffenschein beantragt und werde berichten :)

    Laut Sachbearbeiter sollte das Ganze 1-2 Wochen dauern.

    Dein Beitrag stimmt mich aber positiv.

    Das mit den anhängigen Verfahren sollte ja nach 2 Jahren kein Thema mehr sein und selbst wenn die noch entschieden werden wird es ja positiv für mich entschieden.
    Denke jetzt mal nicht dass die einfach 10 Jahre ohne Entscheidung offen bleiben um einen zu drangsalieren.

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