Auch wenn hier in gekonntem Amtsschprech von einer wieder Aktivierung eines früheren Hobbys geschrieben wird handelt es sich hier um einen Neuanfang, also eine Neuerteilung mit allen Rechten und Pflichten.
Ja aber er hat doch kein Verbrechen begangen oder sich etwas zu schulden kommen lassen er hat sie doch nur abgeben müßen.
Weil er nicht mehr sportlich aktiv war und aus dem Verein ausgetreten ist.
Naja es ist halt wieder typisch dt. Waffenrecht und die dt. Waffenverwaltungsvorschrift.
Halt mal wieder sinnlos und bürgerunfreundlich.