WBK wieder aktivieren

  • Auch wenn hier in gekonntem Amtsschprech von einer wieder Aktivierung eines früheren Hobbys geschrieben wird handelt es sich hier um einen Neuanfang, also eine Neuerteilung mit allen Rechten und Pflichten.

    Ja aber er hat doch kein Verbrechen begangen oder sich etwas zu schulden kommen lassen er hat sie doch nur abgeben müßen.
    Weil er nicht mehr sportlich aktiv war und aus dem Verein ausgetreten ist.
    Naja es ist halt wieder typisch dt. Waffenrecht und die dt. Waffenverwaltungsvorschrift. ::kotze.::
    Halt mal wieder sinnlos und bürgerunfreundlich. ::kotze.::

  • Ja aber er hat doch kein Verbrechen begangen oder sich etwas zu schulden kommen lassen er hat sie doch nur abgeben müßen.Weil er nicht mehr sportlich aktiv war und aus dem Verein ausgetreten ist.
    Naja es ist halt wieder typisch dt. Waffenrecht und die dt. Waffenverwaltungsvorschrift. ::kotze.::
    Halt mal wieder sinnlos und bürgerunfreundlich. ::kotze.::

    Johann warum bekomme ich jetzt einen Dislike von dir dafür ? :huh:

  • @johann
    Für den persönlichen Angriff, dass Du jemand für dumm erklärt (zumindest sagt der Vorwurf, dass man einfachste Vorgänge nicht versteht, dass man jemanden für dumm erklärt), nur weil er die Sinnhaftigkeit der Verwaltungspraxis und der diesbezüglichen Gesetze anzweifelt, hättest Du mehr als nur ein Dislike verdient

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Besagter hat 2000 seine Waffen verkauft und austragen lassen, bei der Gelegenheit hat das Landratsamt gleich die WBK Gelb und Grün eingezogen.

    Alles a bissl ...komisch! :rolleyes:
    Warum hätte das Amt die WBK's einziehen sollen? Auch wenn "Besagter" seine Waffen verkauft hat, ist die WBK der Nachweis für den "Besagten", was mit den Waffen geschehen ist. Man sollte/muß die zum Nachweis unbedingt aufbewahren.

    Das weiß eigentlich aber auch eine Waffenbehörde und wird deshalb eine WBK nicht einziehen, warum auch, steht ja ansich keine Waffe mehr drin. Auch eine Entwertung ist nicht notwendig.(Lochen)

    weil auf den alten Karten noch was
    für neue Einträge frei war.

    Komisch, grad schreibst du, die WBK wurde eingezogen.
    Wo sollen dann noch erkennbar Spalten für neue Einträge frei sein? ;(

    Durfte das Amt damals die WBK überhaupt einziehen ?

    Wie gesagt, das Amt hat von sich aus bestimmt die Karte nicht "eingezogen".
    Eher hat dein "Besagter" gesagt: was soll ich noch damit werft sie weg. So wird für mich ein Schuh draus.

  • Ich auch Pause gemacht. Alles verkauft. WBKen abgegeben.
    8 Jahre wieder begonnen. 1 Jahr trainiert. Neue WBK beantragt, Sachkunde im Original vorgelegt. SB hat Kopie gemacht. Gebühr gezahlt. Das war es.

    "Dubium sapientiae initium" Der Zweifel ist der Anfang der Weisheit (Descartes)

  • Für Deine Fähigkeit einfachste Vorgänge nicht zu verstehen.

    Was ist am Waffengesetz und der Waffverwaltungsvorschrift ein einfacher Vorgang?
    2 es gab wohl einmal Regelungen das ehemalige WBK Inhaber diese ohne Wartezeit zurück bekommen.
    Alles andere ist für mich persönlich nur sinnlose Bürokratie und geistiger Kommunismus. ::kotze.::

    @johann
    Für den persönlichen Angriff, dass Du jemand für dumm erklärt (zumindest sagt der Vorwurf, dass man einfachste Vorgänge nicht versteht, dass man jemanden für dumm erklärt), nur weil er die Sinnhaftigkeit der Verwaltungspraxis und der diesbezüglichen Gesetze anzweifelt, hättest Du mehr als nur ein Dislike verdient

    :drink:

  • Warum hätte das Amt die WBK's einziehen sollen? Auch wenn "Besagter" seine Waffen verkauft hat, ist die WBK der Nachweis für den "Besagten", was mit den Waffen geschehen ist. Man sollte/muß die zum Nachweis unbedingt aufbewahren.

    Das weiß eigentlich aber auch eine Waffenbehörde und wird deshalb eine WBK nicht einziehen, warum auch, steht ja ansich keine Waffe mehr drin. Auch eine Entwertung ist nicht notwendig.(Lochen)

    Weil kein Bedürfnis mehr vorhanden war?
    Keine Waffen, kein Verein, kein Bedürfnis.
    WBK muss eingezogen werden.
    Und genau das weiß die Waffenbehörde und nicht das, was du schreibst.

  • Es hat ja auch alles was mit den Zeiträumen zu tun.
    Wir haben gerade auch einen Wiedereinsteiger, der hat aber nicht die Sachkunde nach heutigen Stand, der fängt wieder ganz von vorne an.

    Das Amt hat die WBK wohl einbehalten, weil keine Waffen vorhanden und der Schießsport aufgegeben, kein Bedürfnis,
    ohne Waffen und Bedürfnis braucht man keine WBK, die ja auch kein Eigentum ist, sonder Eigentum der Behörde, wie auch der Führerschein oder der Perso.
    Wer keine Waffen besitzt und kein Sportschütze ist, hat auch kein Anrecht auf eine Bescheinigung die ihm den Besitz von Waffen erlaubt.

    Nur mal als Gedankenspiel, ne illegale Waffe transportieren und es mit der alten WBK legitimieren.
    Wer schaut schon nach der Nummer?

    Die Gebühr bezahlt man auch nicht für den Kauf der WBK, sondern für den Verwaltungsakt für Austellen und Aushändigen,
    also selbst wenn er die Alte wiederbekäme, wäre es ein und derselbe Verwaltungsakt.

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

  • WBKen abgegeben

    WBK muss eingezogen werden.

    Hallo .. ;( .., genauso wie ein Pass, ein Perso ein persönliches Dokument ist (wobei man nach Ablauf gefragt wird, ob man ihn behalten will od .nicht), genau so ist eine WBK ein persönliches Dokument. Die werden generell nicht "eingezogen". Warum auch?

    Konstruierter Fall: Eine Waffe/Nummer wird zur Überprüfung ausgeschrieben ... letzer Besitzer ist ... der in einer WBK dokumentierte "letzte Besitzer".

    Wenn derjenige jetzt seine WBK "abgegeben - verloren, o ä ", hat, kann er nicht mehr nachweisen, wem er diese Waffe verkauft, überlassen, zur Vernichtung übergeben hat. Dann ist er der Dumme.

    WBK's sind DOKUMENTE, und gerade in Sachen Waffenrecht ein Beweis zum Verbleib der Waffe.
    Und deshalb verbleibt eine WBK generell immer beim Besitzer auch wenn alle Waffen ausgetragen sind.

    Hat man den Nachweis nicht mehr, kann man sauber in den Sumpf tappen!
    Beweise doch einer (ohne WBK) daß er eine Waffe gesetzeskonform vor X Jahrern verkauft hat.
    Ohne WBK unmöglich.

    Oder begreift ihr das nicht ... dann ist euch eh nicht mehr zu helfen ... ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Peppone (21. April 2018 um 20:13)

  • Hallo .. ;( .., genauso wie ein Pass, ein Perso ein persönliches Dokument ist (wobei man nach Ablauf gefragt wird, ob man ihn behalten will od .nicht), genau so ist eine WBK ein persönliches Dokument. Die werden generell nicht "eingezogen". Warum auch?

    Nein, diese Dokumente bleiben, auch wenn auf eine Person ausgestellt und in dem Sinne "persönliche" Dokumente. Wenn man die mitnehmen darf, dann nur entwertet, ungültig gemacht.

    Und wenn der Betroffene aus dem Schützenverein ausgetreten ist, dann ist wohl auch das Bedürfnis hinfällig, also WBKs einzuziehen, damit derjenige nichts mehr erwerben kann.

    Zum Nachweis über den Verbleib ist die WBK nicht gedacht.

  • :wall::wall::wall:

    Deswegen muss man innerhalb 14 Tagen die Waffe austragen lassen und der neue Besitzer eintragen lassen....


    allo .. .., genauso wie ein Pass, ein Perso ein persönliches Dokument ist (wobei man nach Ablauf gefragt wird, ob man ihn behalten will od .nicht), genau so ist eine WBK ein persönliches Dokument. Die werden generell nicht "eingezogen". Warum auch?

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17122009_IT464400311.htm
    Lese er doch mal §1

    Zitat

    1.4.2

    Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
    Der Pass bleibt auch nach Aushändigung an die Passinhaberin oder den Passinhaber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland

    Und deshalb verbleibt eine WBK generell immer beim Besitzer auch wenn alle Waffen ausgetragen sind

    Und das generell bezieht sich darauf, dass wenn kein Bedürfnis mehr vorhanden ist (und keine Waffen) generell, die WBK widerrufen und eingezogen wird.
    https://dejure.org/gesetze/WaffG/45.html

    https://dejure.org/gesetze/WaffG/46.html

    Zitat

    (1) 1Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. 2Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist.

  • Zitat

    Ohne WBK unmöglich.

    Wozu gibt es Kaufverträge und vor allem die Meldung über den Verbleib spätestens nach 2 Wochen bei der Behörde?
    Die Behörde übernimmt den Part des Verbleibnachweises, nicht der Schütze, bzw, die Polizei ect, fragt ja auch bei der Behörde an,
    bzw, nimmt deren Datensatz zur Überprüfung.

    Ohne die Behördenbestätigung ist die Austragung in der WBK nicht viel wert, kann man selbst machen.

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

  • Die Behörde übernimmt den Part des Verbleibnachweises, ...

    Das ist schon richtig, die Behörde bestätigt den weiteren Verbleib der Waffe im Besitznachweis, hier WBK,
    durch Eintrag, Stempel und Unteschrift.
    Das alleine ist rechtsverbindlich und der einzige Nachweis über den Verbleib von Waffen, den der vormalige Besitzer rechtsgültig hatte. Als PERSÖNLICHEN Nachweis über den weiteren Verbleib.
    Kaufverträge zwischen privat sind dabei nicht von Belang.

    Auch scheint einigen nicht klar zu sein, daß eine WBK primär KEIN Nachweis für ein Bedürfnis ist.
    Eine WBK ist, wie der Name schon impliziert, eine WaffenBesitzKarte. Und keine WaffenBedürfnisKarte.

    Und ... @HansDampf ... Gesetze - Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen sind zwei völlig verschiedene
    Vorgänge. QED. Mehr sag' ich dazu nicht. ::c.o.l)

    EDIT und BTW: Ich habe die Pässe und Persos von mir und meinen Eltern/Großeltern alle hier im Personalakt. Ebenso auch die WBK's meines (verstorbenen) Vaters ... in denen alle Waffen gestempelt mit behördlicher Unterschrift ausgetragen- bzw. übertragen sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Peppone (21. April 2018 um 22:14)

  • Auch scheint einigen nicht klar zu sein, daß eine WBK primär KEIN Nachweis für ein Bedürfnis ist.

    Eine WBK ist, wie der Name schon impliziert, eine WaffenBesitzKarte. Und keine WaffenBedürfnisKarte.

    Eine Waffenbesitzkarte ist ein Dokument, das dazu berechtigt, die tatsächliche Sachherrschaft über erlaubnispflichtige Waffen auszuüben.

    Wer keine Waffen (mehr) besitzen darf und auch keine mehr erwerben darf, braucht demnach keine WBK mehr => Einziehung. Eine Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Waffen - nicht die Einzige - ist das Vorliegen bzw. Fortbestehen eines Bedürfnisses.

  • Das alleine ist rechtsverbindlich und der einzige Nachweis über den Verbleib von Waffen

    Nicht wirklich.

    Der einzige rechtsverbindliche Nachweis über den Verbleib der Waffen, ist der Eintrag der Behörde im Register.
    In der WBK steht nur die Austragung, aber nichts über den Verbleib. Also null Aussagekraft.
    Eine abhanden gekommene Waffe wird ja auch ausgetragen, wo steht jetzt in der WBK etwas über den Verbleib?

    Du könntest sie immer noch besitzen, obwohl sie in der WBK ausgtragen ist.

    Die WBk ist und bleibt Eigentum der BRD, und daher kann und muss die Behörde sie einziehen
    oder zumindest unbrauchbar machen, z.B. um Missbrauch zu vermeiden.

    Natürlich kann man alte Ausweise und Dokumente behalten, die sind aber unbrauchbar gemacht und nicht mehr verwendbar.
    Also selbst wenn er die alte WBK behalten hätte, wäre sie unbrauchbar gemacht und er müsste trotzdem
    für den Verwaltungsakt einer neunen WBK bezahlen.

    Wer keine Waffe besitzt und auch kein Bedrüfnis für einen eventuellen Besitz hat,
    der braucht kein, und hat auch keinen Anspruch, auf ein gültiges Dokument, dass ihm den Besitz
    von Waffen erlaubt.

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

  • Ich denke da ist immer halt Spielraum ob die Sachkunde nochmal gemacht werden muß oder eben nicht.

    Ist wie mit unserem tollen Vet- Amt: überall in Videos sieht man Gänsehalter die diese Kindersandmuscheln als Schwimmgelegenheiten anbieten - blos unserem Atm ist das nicht gut genug gewesen - das geht ja gar nicht... Ergo landeten die GÄnse in der TK Truhe - da konnen sie zwar nicht baden - waren aber lecker... Im anderen Landkreis mit anderem zuständigem Vet Amt : kein Problem mit den Bademuscheln als alleinige Bademöglichkeit...

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