Polizeikontrolle bei Waffentransport

  • Die Grundlage für eine allgemeine Verkehrskontrolle bietet § 36 Abs. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Polizeibeamte im öffentlichen Straßenverkehr bei jedem Verkehrsteilnehmer jederzeit und ereignisunabhängig eine Verkehrskontrolle durchführen.

    Ist das dann falsch? Ich meine schon das es die lt. Gesetz gibt, dass ist eben der Fall umbeispielsweise die Beleuchtung, andere lichttechnische Einrichtungen, die Profiltiefe der Reifen, HU- und AU-Plaketten sowie das Vorhandensein von Warndreieck und Verbandskasten überprüfen.

  • Wenn, dann muss es heißen . Guten Tag Verkehrskontrolle, oder Alkoholkontrolle aber nicht " Allgemeine"

    So auch nicht richtig, denn ...

    ohne das "allgemeine" ist es automatisch eine "anlassbezogene" Kontrolle, d.h. sie haben DICH auf dem Kieker ... warum auch immer dann sind ihre Befugnisse andere und vor allem weitergehend.

    Alles nicht so einfach ... grin-.) Aber als Grundregel kann man durchaus empfehlen: Ruhig, freundlich bleiben und, vor allem, nix sagen.

    Beispiel: Auf die Frage: "Haben sie was getrunken" kann man (rechtlich unbedenklich) ohne weitere sagen:

    "Nein, habe ich nicht" auch, wenn es gelogen ist.

    Den Faden könnte man, gerade im Zusammenhang mit Waffen durchaus weiterspinnen ... grin-.)

  • Bei Holländern muß es heissen. Dürfte ich mal in den Wohnwagen schauen. Wegen der Gewichtsverteilung. Und wegen illegaler Käse Transporte. Wie keine Papiere für den Leerdammer dabei. Ohhh das sieht aber nicht gut aus.

    Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.

  • Dürfte ich mal in den Wohnwagen schauen.

    Nee ..grin-.).. dürfen SIE auch bei Holländern nicht ... fragen dürfen sie schon,

    müssen sich aber dann mit einem "Nein" zufriedengeben ... ::c.o.l)


    Ach übrigens ... Papa, bin dir ja noch eine Antwort schuldig:

    Wolltest du nicht an anderer Stelle etwas zu Biden schreiben. Schon penetrant wie du mich hier durch das Forum verfolgst. Hat schon pathologische Züge. Hab dir doch schon mal gesagt. Ich bin nicht Marky. grin-.)

    Wollte ich das ??? :/ Lass' mich überlegen ...

    Und "verfolgt" wirst du von mir sicher nicht, nur steht es mir doch frei, auf Posts von dir zu antworten und/oder meine Meinung dazu zu schreiben. Oder willst du mir das ernsthaft verbieten?

    Das wäre dann nämlich pathologisch ...::c.o.l)

    Und ob du nun Marky bist od. nicht ist in dem Zusammenhang völlig nebensächlich ...

  • Ach Leute. Macht Euch doch nicht nass wegen einer Polizeikontrolle.

    In der Zeit in der sie mit mir beschäftigt sind, belästigen sie schon niemanden anderes. Die Zeit nehme ich mir.

    Ansonsten wie bei diesem Thema immer:

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  • Das mit dem Schmuggeln von einem echten Muster dürfte etwas schwieriger werden, als mit Leerdammer. Oben an Col de la Schlucht gibt es eine Sennerei mit Direktverkauf ab Hof. Sie haben da eine Seilbahn mit der die Kühe wieder ins Tal gebracht werden, da sie nur bergauf weiden können, weil es da zu steil ist. Der originale Munster wird nach der Reifezeit doppelt eingeschweisst, und dann in einem Kühlschrank mit doppelter Tür gelagert. Die Grenzbeamten verzichten aber freiwillig auf Kofferraumkontrollen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Peppone also die Frage ob ich was getrunken hab würde ich nie verneinen " Drei Kaffee, 2 Flaschen Sprudel " zaubert schöne Fragezeichen.
    Lustig wenn man die Fragen wortwörtlich und wahrheitsgemäß beantwortet und nicht nach "der hat sicher gemeint...." :hyster: braucht man aber etwas mehr Zeit.

  • Peppone also die Frage ob ich was getrunken hab würde ich nie verneinen " Drei Kaffee, 2 Flaschen Sprudel " zaubert schöne Fragezeichen.
    Lustig wenn man die Fragen wortwörtlich und wahrheitsgemäß beantwortet und nicht nach "der hat sicher gemeint...." :hyster: braucht man aber etwas mehr Zeit.

    Schon klar ... grin-.)... aber was ich eigentlich, verblümt, damit sagen wollte: Nach dt. Recht darf/kann man lügen!

    Niemand braucht sich selber zu belasten ...

  • Früher ( ja Früher war auch nicht alles besser ) durfte man noch "unterladen" ins Revier fahren. Das ist noch nichtmal so lange her. Unterladen war die Nachsuchewaffe Kal 45 im Holster am Mann und das geladene Magazin daneben stecken. Aber nicht in der Waffe.

    Das verstehe ich nicht.

    Unterladen heisst doch - geladenes Magazin IN der Waffe, Waffe aber nicht durchgeladen.

    Geladenes Magazin neben der Waffe ist nicht unterladen.

    ?

  • Outatime777: Du liegst richtig. Unterladen/teilgeladen bedeutet: Geladenes Magazin in der Waffe, Patronenlager frei.

    Waffenrechtlich ist das aber unbedeutend. Gibt im WaffR nur nicht schussbereit (ungeladen) und schussbereit (geladen). Schussbereit (geladen) ist, sobald sich Munition (irgendwo) IN der Waffe befindet.

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