Hallo an die Gemeinde,
nach guten 12 Jahren Aufenthalt bei den Eidgenossen werde ich wieder in die Heimat zurück kehren. Scheint ja alles recht kompliziert zu sein, WBK aus dem Jahre 2002 in Geld und Grün ist vorhanden und die Mitgliedschaft im BDS noch seit den Urzeiten. Auf den WBK sind schon immer die SIG P210 und der Schwedenmauser eingetragen, welche sich schon immer in DE aufbewahrt werden (bei den Eltern).
Jetzt wurde letzte Woche mit der Behörde mal angefragt, wie es mit meinen Schweizer Waffen aussieht, echt kompliziert, einmal nur 2 Stück pro halbes Jahr und HA den PE90 gar nicht.
Warum kann man keine PE90 einfach mit Ausfuhr / Einfuhr nach DE einbringen, das Bedürfnis ist kein Problem, da ich noch 9 Monate Zeit habe (bis das Haus entmietet ist)?
Kennt jemand den Grund, warum die Dame vom Landratsamt sich querstellt?