Rückkehr aus der Schweiz und Halbautomaten

  • Hallo an die Gemeinde,

    nach guten 12 Jahren Aufenthalt bei den Eidgenossen werde ich wieder in die Heimat zurück kehren. Scheint ja alles recht kompliziert zu sein, WBK aus dem Jahre 2002 in Geld und Grün ist vorhanden und die Mitgliedschaft im BDS noch seit den Urzeiten. Auf den WBK sind schon immer die SIG P210 und der Schwedenmauser eingetragen, welche sich schon immer in DE aufbewahrt werden (bei den Eltern).
    Jetzt wurde letzte Woche mit der Behörde mal angefragt, wie es mit meinen Schweizer Waffen aussieht, echt kompliziert, einmal nur 2 Stück pro halbes Jahr und HA den PE90 gar nicht.
    Warum kann man keine PE90 einfach mit Ausfuhr / Einfuhr nach DE einbringen, das Bedürfnis ist kein Problem, da ich noch 9 Monate Zeit habe (bis das Haus entmietet ist)?
    Kennt jemand den Grund, warum die Dame vom Landratsamt sich querstellt?

  • Hallo @Schoenhuber,

    Willkommen im Forum!

    Ganz grob, ohne den Gesetzestext dazu präsentieren zu können:
    Das PE90 ist eine Kriegswaffe. Diese ist zwar zum HA umgebaut, aber als VA vom bösen Kriegswaffenmontageband gelaufen...
    Als ein "geborenes" Sturmgewehr in DE ganz phööse....

    In DE gefertigte HA auf Basis von Kriegswaffen werden von der militärischen Fertigung entkoppelt, in dem ganz bestimmte Zeitfenster in der Produktion als Zivilfertigung definiert sind - mit eigenen Seriennummern und z.T. sogar eigene Teile verbaut werden ( Zivillauf ?! ).

    So in etwa läuft das...

    ...für mich ein guter Grund, nie wieder nach DE zurück zu wollen. Ich hätte da auch noch ein paar Stücke, die ich nicht mitnehmen dürfte.
    Mal abgesehen von fehlender Grundlage in Sachen Waffenbesitz in DE ( Sachkunde, Verein usw. )..

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Als ein "geborenes" Sturmgewehr in DE ganz phööse....

    Danke mal für die Info,

    Doch was dann tun?
    Wie ich jetzt gerade beim surfen gestgestellt habe, Umbauen geht nicht, oder gibt es da eine Lösung?

    Und wie schaut es mit der 2/6 Regel aus, die ja nur für Sportschützen gilt, bin ja Sportschütze in dem Sinne, jedoch auch Zurückwanderer. Die 4 K31 und die G11 möchte ich auch dann in der Heimat haben. Braucht es dann wirklich die lange Zeit bis alle in DE sind?
    Mann da dauert ja der Umzug ewig, die Waffen kann ich bei einem Kollegen in der Zeit lagern, aber na ja weis ja jeder was das bedeutet.

  • Hallo @Schoenhuber,

    Alles kann ich Dir nun nicht beantworten.

    Beim PE 90 kannst Du es wohl definitiv knicken. Das Ding ist "genetisch" bedingt vermutlich chancenlos...
    Ich weiss nicht, ob hier noch jemand Erfahrung damit hat, ein PE 90 auf dem EFP mit nach DE zu einem Schiessanlass mitzunehmen?
    Mit meiner obigen Erklärung dürfte das nicht gehen, da in Kat. A und somit verboten....

    Ob die 2/6er-Regel anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln. Da geht es um Erwerb!
    Du besitzt diese ja bereits. Wenn Du diese nicht gerade in den letzten Monaten gekauft hast, sondern verteilt auf die letzten 12 Jahre und dies auch so belegen kannst, sind diese lediglich "Zügelgut" und sollten einfach mitkommen dürfen.
    Wie ist das beim Erben von mehr als 2 Waffen? Geht doch auch, oder?

    Du wirst um weitere Diskussionen mit dem SB kaum herumkommen. Mit etwas Stöbern im WaffG und der WaffVo kannst Du aber noch Argumente finden, die Deine Wünsche stützen und den SB ausargumentieren können. Der muss ja auch anhand des Gesetzes entscheiden und nicht nur "aus dem Bauch raus"....

    Jens

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  • Beim PE 90 kannst Du es wohl definitiv knicken. Das Ding ist "

    Das wäre klassisch gesehen dann Mist.

    Ob die 2/6er-Regel anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln. Da geht es um Erwerb!

    Legen die Dame leider so aus, außer man bringt ihr ein Papier das dies nicht so sein müsste. Genau genommen hab ich das Gefühl, die kennt sich fast überhaupt nicht aus. Vielleicht vermittelt noch der Vorstand vom Verein, er kennt die Frau je ganz gut.

  • Die 4 K31 und die G11 möchte ich auch dann in der Heimat haben.

    Nicht vergessen, die brauchen dann auch deutschen Beschuß ::RTFM::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Unsere zivilen Halbautonachbauten von entsprechenden automatischen Kriegswaffen sind nicht nur vom zivilen Band gelaufen und haben eine zivile Nr sondern die sehen nur äusserlich so aus wie das Original. In Wirklichkeit sind es aber innerlich Neukonstruktionen die erstens gar nicht so einfach wieder in ein Vollauto verwandelt werden könnten (weil das System eben so konstruiert wurde dass nur und nur Halbauto vorgesehen ist) und zweitens wo viele Teile auch nicht mit einer entsprechenden Kriegswaffe ausgetauscht werden können, weil z.B. die Passungen alle ein wenig verschoben sind.

  • Korrigiert mich, aber wenn die Waffen schon da sind, sollten sie doch mit dem Euro Pass transferiert werden dürfen, 2/6 gilt doch nur für Neuerwerbungen.

    Nur für in D legale natürlich, eine Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verband wäre sicher hilfreich

    Spontane Entscheidungen wollen gut überlegt sein.

  • Du kannst mit dem Europäischen Feuerwaffenpass mit Waffen reisen egal ob sportlich jagdlich etc.etc. sofern in dem jeweiligen Land die Waffen legal sind. Aber zum Dauerhaften Verbringen einer Waffe in ein anderes Land berechtigt der gerade nicht.

  • Unsere zivilen Halbautonachbauten von entsprechenden automatischen Kriegswaffen sind nicht nur vom zivilen Band gelaufen und haben eine zivile Nr....

    Wenn Du mit "unsere" die aus DE meinst, gebe ich Dir Recht!

    Es geht aber um ein SIG 550 / PE 90. Das ist vermutlich nicht nach idiotischen Vorgaben aus Deutschland gebaut.
    Eventuell gibt es da noch ein Schlupfloch, wenn es sich um ein als "nur" HA gefertigtes Gewehr handelt.
    Im Zweifelsfall hätte da das BKA noch mitzureden...
    Das wäre noch genauer zu prüfen.

    Darum auch vorher meine Frage an die, welche aus der CH mit ihrem PE 90 an Anlässen in DE teilnehmen.
    Mit der eigenen Ordonnanzwaffe sicher nicht, die wäre ja noch VA.
    Ambitionierte Schützen haben da sicher eher ein als nur HA gekauftes...

    Jens

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  • Ich schreibe halt aus Deutscher Sicht passiert halt einfach dass man das nicht immer erwähnt, sondern das einfach vorraussetzt.

  • In DE ??? ::lachen2::

    Optimist.... !
    ( aber theoretisch denkbar... )

    Jens

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  • Eventuell gibt es da noch ein Schlupfloch, wenn es sich um ein als "nur" HA gefertigtes Gewehr handelt.
    Im Zweifelsfall hätte da das BKA noch mitzureden.

    Na gestern noch mal telefoniert, die Dame vom Amt gab mir den Vorgesetzten, welcher sich auskennt, zumindest nicht so ablehnend ist.
    Sein Rat, wenn man wieder in DE ist, sich mit einem Händler in Verbindung setzten, genauer um einen Händler welcher solche Dinge abwickelt. Für den HA PE90 gibt er kaum eine Chance, es sei denn man bekommt eine Bescheid dafür.
    Psoitiv, da man seinen Zweitwohnsitz noch bei den Eltern hatte, kann er die anderen Langwaffen auf die WBK vor 2003 eintragen. Kurzwaffen nur mit Verbandsbescheinigung und da sagt der Vorstand, es gehen bestenfalls nur noch 2 Stück. Danit ist erst mal das wie und was klar, mal schauen was beim nächsten Besuch in DE heraus kommt, schlimmer ist eher das die Mieter nicht aus dem Haus wollen, gestern kam ein Widerspruch zur Kündigung. Dann wird sich der Umzug noch ein wenig Verzögern und in der Sache hat man Zeit.

  • @Schoenhuber, das mit zwei Kurzwaffen ist das Grundbedürfnis. Nicht bestenfalls, ich hab 3 und die vierte ist im Bau. Es kommt auf die Sportordnung des Vereins an. Wenn du mehr schießt und an Landes oder Bundesmeisterschaften teilnimmst kann dir der Verband über das Grundbedürfnis hinaus bescheinigen. Beim BDMP ist das so.
    Das PE 90 würde ich an Deiner stelle in der Schweiz einlagern oder noch besser du selbst die Schweiz nicht wieder verlassen. Den deutschen Unsinn muss man sich nicht antun, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist.
    Das PE90 auch als reiner HA hat den identischen Lauf zum Stg 90 und ist damit eine Kriegswaffe.
    Eine Ausnahmegenehmigung des BKA ist 99.999% unwahrscheinlich. Und wenn du sie dennoch bekommen solltest, dann darfst du sie im Schrank angucken aber nicht damit schießen.
    Weil sie von keinem bedürfnis umfasst ist.

  • BKA Feststellungsbescheide Seiten 14, 15 und 18 behandeln die erlaubten Varianten des SIG 550 in DE. Und nur diese sind auch erlaubt.

    https://www.bka.de/DE/IhreSicherh…affen_node.html

    Das Schweizer PE90, auch wenn es als reiner Halbautomat gebaut wurde, ist gemäss dem Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) Anlage (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste verboten:

    Zitat
    Zitat

    V. Rohrwaffen29.a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre


    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…affen_node.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html

    Da gibts auch nix dran zu rütteln, leider.

  • Was für kleinkarierte Behörden, 2/6 ist ne SOLL Regel über deren Einhaltung der SB entscheiden kann

    Na da warte ich was der Vorstand vom Verein noch erreichen kann.
    .

    Zitat von klausgr

    das mit zwei Kurzwaffen ist das Grundbedürfnis. Nicht bestenfalls, ich hab 3 und die vierte ist im Bau. Es kommt auf die Sportordnung des Vereins an. Wenn du mehr schießt und an Landes oder Bundesmeisterschaften teilnimmst kann dir der Verband über das Grundbedürfnis hinaus bescheinigen. Beim BDMP ist das so

    Beim BDS Bayern wohl nicht ganz so einfach, zumal erst mal die 18 Training voll werden müssen, was ja nur immer mal beim Besuch in der Heimat machbar ist. Das braiucht noch 3 Monate.

    Zitat von MRCL

    Da gibts auch nix dran zu rütteln, leider.

    Das wäre wohl Mist.

  • Was will der Verein da machen? Erklär dem Sb dass er da mal ne Ausnahme aufgrund der besonderen Umstände machen soll oder du die Waffen dann bei einem Waffenhändler einlagerst, nacheinander eintragen läßt und ihm dann noch ein paar weitere Waffen aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit abkaufen wirst....

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