Berufsgenossenschaft bei Eigenjagd

  • Da sich hier ja auch ein paar Jäger tummeln muss ich heute mal eine Sache in den Raum stellen:

    Man nehme:

    • einen Kleinunternehmer Baugewerbe mit einem Mitarbeiter
    • ein dem Bauunternehmer gehörendes Gehöft mit 150 ha Land (stammt in Summe aus den 30er Jahren)
    • logischerweise ein Stück Wald dabei (war ja damals so gedacht....)

    Jetzt die deutsche (bürokratische) Gründlichkeit dazu:

    Das der Meister in der Bau-BG seine Leistungen zu erbringen hat leuchtet ihm ein.

    Jetzt kommt aber die Landwirtschafts-BG und will Kohle - weil er 13, schießmichtod Hektar seiner 150 selbst bewirtschaftet. Genauer: er hat paar Kühe und lässt vom Bauern vor Ort mal mähen - der dabei die Leistung erbringende Bauer hat aber selber seine BG-Zahlungen

    Ok...bis hierhin könnte man ja die zweite kassierende BG (genau: LBG) ja auch noch akzeptieren.

    Da er aber in Folge der Gesamtfläche eine Eigenjagd betreibt (wobei betreiben wieder nach kommerziell klingt was es definitiv in diesem Fall nicht ist) steht die LBG hier wiederholt auf der Matte und will Beiträge für die Jagd kassieren ... hat sich aber schon für die Landwirtschaft bedient!

    Nun kommt das Stück Wald ins Spiel....da ist die LBG wieder da und will Geld!!!!

    Ich habe mich jetzt mal belesen und die Begrifflichkeiten Haupt- und Nebenunternehmen eruiert.

    Hauptunternehmen Bau kann kein Nebenunternehmen Landwirtschaft haben. Landwirtschaft gilt grundsätzlich bei über 0,25 ha als Hauptunternehmen.

    Logischerweise (oder besser aus meiner Sichtweise - die muss ja nicht logisch sein) zählen dann für mich Jagd und Holz zu den Nebenunternehmen und sind eigentlich über das Hauptunternehmen mit versichert - oder ist es wirklich so, dass die LBG hier in Selbstbedienungsmentalität 3x in die Tasche des jagenden und Holz spaltenden Hobbybauern greifen darf???



    "Mit ü-50 hat man die Pflicht, all den Blödsinn zu machen für den man mit 20 keine Kohle hatte." :P

  • Bei den von Dir geschilderten Größen und Umständen (150 Hektar/13Hektar/Eigenjagd) kann man dafür m.E. sogar noch Verständnis haben, das ist größenordnungsmäßig doch weit über das hinaus, was man unter Hobby verstehen kann und um Unsummen geht es schließlich auch nicht.

    Aber richtig drastisch wird es z.B. bei mir: Ein Stückchen Wiese mit ein paar Bäumen drauf, deutlich unter den 0,25 HA zur Streuobsterzeugung für ein paar Kisten Saft und etwas Obst sind als Hobby vorhanden.

    Dann vererbt Schwiegermutter einen Steilhang mit ein paar Bäumen drauf, die 0,25 HA sind damit überschritten und obwohl mangels Kenntnis, Fähigkeit und notwendigen Maschinen keinerlei Eigenbearbeitung stattfindet, die Erträge geringer sind als der jährliche Beitrag, ist man plötzlich voll beitragspflichtiges Landwirtschaftsunternehmen.

    Es wird genommen, wo zu holen ist ::RTFM::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Frage grundsätzlicher Art: wenn man Land-/Forstwirtschaft und Eigenjagd betreibt und keine Angestellten hat, muss man dann an die BG bezahlen? Soweit mir bekannt ist können Unternehmer freiwillig an die BG für sich selbst bezahlen. Aber Pflicht ist dies nicht.
    Oder gibt es in diesem Bereich eine Sonderregelung? Bei der LKK ist ja der Landwirt auch Pflichtmitglied obwohl er Unternehmer ist, soweit mir bekannt.

    "Dubium sapientiae initium" Der Zweifel ist der Anfang der Weisheit (Descartes)

  • Frage grundsätzlicher Art: wenn man Land-/Forstwirtschaft und Eigenjagd betreibt und keine Angestellten hat, muss man dann an die BG bezahlen? Soweit mir bekannt ist können Unternehmer freiwillig an die BG für sich selbst bezahlen. Aber Pflicht ist dies nicht.

    Irrtum, von wegen freiwillig !

    Ab dem Moment, wo Du mehr als 0,25 Hektar land- und/oder forstwirtschaftliche Fläche hast, bist Du Zwangsmitglied und ZAHLST !
    Bei Sonderkulturen, wie z.B. Beeren oder Tabak, genügen sogar schon kleinere Flächen.

    Ob und wie Du sonst versichert bist, was Du beruflich sonst machst, ob Du selbst arbeitest auf dem Gelände oder es komplett von Fremdfirmen bearbeiten läßt, all das interessiert überhaupt nicht.
    Du wirst zwangsweise zum landwirtschaftlichen Unternehmer gemacht .

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Danke für die Information! Also doch ein Sonderweg, analog zur Zwangsmitgliedschaft der Landwirte in der LKK. Man lernt nie aus.

    "Dubium sapientiae initium" Der Zweifel ist der Anfang der Weisheit (Descartes)

  • Soweit mir bekannt ist können Unternehmer freiwillig an die BG für sich selbst bezahlen. Aber Pflicht ist dies nich

    Also wie ich selbständig war (keine Mitarbeiter, EDV-Vorort-Service) wurde ich Zwangsmitglied bei der Grosshandels- und LAgerei-BG. Ich wollte nicht, wurde genauso wie bei der GEZ einfach dazu gezwungen, hier Beiträge abzudrücken.
    (OK, war von 1993 - 2004, kann sein, dass sich das inzwischen geändert hat)

    LG
    -Michael

  • Ich kann ja damit leben wenn die Bau-BG ihr Geld bekommt und die LBG infolge der Ackerfläche ihre Kohle haben will. Aber letztere steht ja nochmals!!! wegen der jagd auf der Matte und nochmals!!!! wegen dem Stück´l Wald!



    "Mit ü-50 hat man die Pflicht, all den Blödsinn zu machen für den man mit 20 keine Kohle hatte." :P

  • Danke für die Information! Also doch ein Sonderweg, analog zur Zwangsmitgliedschaft

    Gerne.
    Mir fielen dazu noch ganz andere Begriffe als Sonderweg und Zwangsmitgliedschaft ein, aber meine verstorbene Mutter hat mir solche Worte schon als Kind verboten :evil:

    Diese absolut unflexible Regelung, bei der man in grobe Muster gepreßt wird, die weder mit Bedarf noch Notwendigkeit zu tun haben, sind eine ärgerliche Bevormundung, die ganz nebenbei dazu führen kann, daß viele Kleineigentümer jährlich letztlich mehr für eine nicht gewollte und nicht benötigte Versicherung zahlen, als sie Ertrag aus den Grundstücken haben.

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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