Urteil bezüglich "zu vieler Waffen"

  • Ich kenn mich da nicht so aus, hab nur knapp über 20 oder ein paar mehr :coulder: .44 Revolver auf mehreren Gelben verteilt :wall:

    nee im Ernst, wenn eine Gelbe voll ist, gibt es ein Nachfolgedokument, bei uns läuft das aber immer auf eine Neuausstellung mit neuer Nummer, nicht mit /1 ... oder /a wie ich auch schon gesehen hab hinaus. Auch eine Möglichkeit Einnahmen zu generieren...

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Ich zum Beispiel, Jäger und Sportschütze, hab z.B. auch eine Bockflinte und ein Repetiergewehr auf der Gelben die auch jagdlich eingesetzt werden. Die beiden Waffen schieße ich sportlich wie jagdlich, warum auch nicht. Sie auf Gelb zu erwerben hatte damals Sinn gemacht weil ich da noch in der Jägerausbildung war und extra n Vorläufige beantragen etc. wäre ziemlich umständlich gewesen.

    Ok, klingt sinnvoll.

    Aber das hier finde ich schräg:

    Und ja den sollte man auch bei der Grünen auch immer stempeln lassen auch wenn man Langwaffenmuni auch direkt mit Jagdschein kaufen kann. Beim Jagdschein gibt es nämlich für Munibesitz anders als beim 27er keine Karenzzeit bei Ablauf. Sprich wenn die mal wieder länger brauchen bei der Verlängerung und man kurzfristig keinen gültigen Jagdschein hätte dürfte man sofort mit dem Stichtag keine passende Muni mehr besitzen. Wenn man den Munerwerb aber auf der WBK hat ist das dann erst mal kein Problem.


    Wo leitest Du das her?

    Rolf2

  • Wer BRAUCHT schon so viele Waffen?

    Niemand.

    Und da sind wir beim Grundproblem.

    Marketingtechnisch unterscheidet man zwischen dem Brauchen und dem Haben-Wollen, Besitzen-Wollen, Erwerben-Wollen, also zwischen Bedarf und Bedürfnis.

    Beispiel: Ich brauche Nahrung, Wasser, Wohnung, Kleidung, Wärme.
    Aber ich brauche keine modische Kleidung, keine Genussmittel, keine große Wohnung, keine Zentralheizung.

    Davon abgeleitet kann man sagen, dass Sportschützen und Sammler keine Waffen brauchen, auch die meisten Jäger nicht, weil dies eine Freizeittätigkeit ist, es also etwas freiwilliges ist.


    Verabschieden wir uns also von der Vorstellung des Brauchens. Die Frage, ob jemand eine Waffe BRAUCHT, ist also im Zusammenhang mit dem privaten Waffenbesitz weitgehend unsinnig.

    Wir bewegen uns also im Bereich des Bedürfnisses.
    Deshalb spricht ja das Gesetz auch von anerkanntem Bedürfnis.
    Und da kommt dann schon die Einschränkung ins Spiel. Es geht nicht darum, ob jemand eine Waffe braucht, sondern dass das Bedürfnis in den Augen des Gesetzgebers irgendwie "vernünftig" ist. Der Staat spielt also das Kindermädchen für den Bürger, hier den LWB

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Die Begründung des Gerichts ist hanebüchen.

    Diese Begründung zeigt lediglich, dass es neben ein geschriebenes Gesetz auch das "Diktat der Ideologie" gibt.
    Nirgends ist gesetzlich geregelt, dass es "... so wenig Waffen wie möglich im Volk" zu geben hat.

    Nirgends ist das Gewaltmonopol des Staates so definiert, dass es Politiker berechtigen würde von einem "Gewaltmonopol der Polizei" )1 zu sprechen!

    Wo wird begründet, das WAFFEN immer GEWALT hervorbringen? Warum sonst sollte man sie einschränken? Um SPORT, Jagd, Sammeln und Schutz einzuschränken? WOZU? Darf man keinen Spaß mehr haben, oder sich wehren?

    Was aber geschieht ist, dass sich die Regierung selbst in einer Art "GESETZES-ECHOKAMMER" zu befinden scheinen:
    Wenn Politiker und Publizisten nur oft genug Ideologien wiederholen, dann werden sie zu "GESETZE"... geschrieben, oder nicht.

    Es ist sinnlos dies rational begründen zu wollen, da der gesamte Vorgang nicht auf Fakten basiert, sondern Populismus. Populismus beugt die Realität und basiert nicht auf ihr.

    1) Gewaltmonopol des Staates:
    Die Ausübung von Gewalt wird durch GESETZE geregelt, nicht von Personen! Wenn also "Die Polizei" als Staatsorgan und somit "Person" Gewalt nach eigenem Ermessen anwendet, so handelt es sich um einen Polizeistaat. Wenn die Gewaltanwendung durch RECHT und GESETZ geregelt ist, dann handelt es sich um einen RECHTSSTAAT! Wenn BÜRGER durch Notwehr und Notstand das RECHT besitzen sich zu wehren, dann liegt eine rechtsstaatliche Demokratie vor. Wenn ein Staat das Recht zugesteht sich zu wehren, aber wirklich ALLE MITTEL DAZU dem Bürger verweigert und diesen als "potentiellen Gewalttäter" diffamiert, ihn als "nicht geeignet und nicht REIF GENUG" bevormundet... dann haben DEUTSCHLAND.

  • Aber das hier finde ich schräg:

    Wo leitest Du das her?

    Rolf2

    ganz einfach beim 27er steht im Gesetz dass der nicht nur als Erwerbs bzw. Besitzerlaubnis für die selbst hergestellte Munition gillt, sondern dass diese auch wenn die Erlaubnis abgelaufen sein sollte die Besitzerlaubnis noch 6 Monate weiterhin gillt.

    Beim Jagdschein der auch direkt als Erwerbs und Besitzerlaubnis für Langwaffenmunition gillt gibt es diesen Passus nicht. Wenn man also für jagdliche Langwaffenmuni die man kauft und nicht selbst macht den Munerwerb in der WBK nicht zusätzlich gestempelt hat besitzt man diese sollte der Jagdschein ablaufen ab genau diesem Stichtag solche Munition wiederrechtlich, was wenn man böswillige Beamte hat sehr schnell die Zuverlässigkeit kosten kann, auch dann wenn es trotz rechtzeitigen Antrag nur deswegen dazu gekommen ist weil die bei der Verlängerung mal wieder ewige Zeiten mit der Zuverlässigkeitsprüfung brauchen... Also sollte man vorsichthslber auch für jagdliche Langwaffen auf Grün den Munitionserwerb immer mit stempeln lassen ( denn der läuft nicht mal so eben ab ) . Nur kostet dieser kleine Stempel halt bei Grün extra.

  • Beim Jagdschein der auch direkt als Erwerbs und Besitzerlaubnis für Langwaffenmunition gillt gibt es diesen Passus nicht. Wenn man also für jagdliche Langwaffenmuni die man kauft und nicht selbst macht den Munerwerb in der WBK nicht zusätzlich gestempelt hat besitzt man diese sollte der Jagdschein ablaufen ab genau diesem Stichtag solche Munition wiederrechtlich, was wenn man böswillige Beamte hat sehr schnell die Zuverlässigkeit kosten kann, auch dann wenn es trotz rechtzeitigen Antrag nur deswegen dazu gekommen ist weil die bei der Verlängerung mal wieder ewige Zeiten mit der Zuverlässigkeitsprüfung brauchen... Also sollte man vorsichthslber auch für jagdliche Langwaffen auf Grün den Munitionserwerb immer mit stempeln lassen ( denn der läuft nicht mal so eben ab ) . Nur kostet dieser kleine Stempel halt bei Grün extra.

    Danke für den Hinweis, wieder etwas dazugelernt.

    Rolf2

    Nachtrag:

    Laut diesem Link von 2015 hier

    https://www.drschmitz.de/deutsches-waff…ein-verbrecher/

    ist die Regelung relativ neu (wobei die auch kein Datum angeben).

    Was lernen wir daraus: Wieder ist ein Salamischeibchen der Rechtssicherheit der Legalwaffenbesitzer abgeschnitten worden und die dummen Jäger haben sich nicht gewehrt oder es gar nicht mitbekommen (wobei ich mir in diesem Fall ärgerlicherweise an die eigene Nase fassen muß!).
    Zumindest sieht es im Moment so aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rolf2 (14. Juli 2017 um 09:39)

  • Nehmen wir mal an, ein Sportschütze hat 120 Langaffen auf gelber Karte eingetragen und 20 Kurzaffen auf grüner.

    Beim Erwerbsstreckungsgebot von 2 pro Halbjahr sind das 70 Jahre. Den Lappen kann man aber als Sportschütze erst mit 18 Jahren beantragen.

    Unser LWB ist also mindestens stolze 88 Jahre alt.

    Das ist dann der Punkt, wo er selbst so langsam "kulturhistorisch bedeutsam" wird...

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

  • Gell, mit dem Rechnen hast Du es nicht so ::lachen2::::lachen2::::lachen2::

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Aber er könnte ja auch eine Sammlung geerbt haben.

    Was bekanntlich weder auf das Erwerbsstreckungsgebot noch auf das Bedürfnis irgend einen Einfluß oder Bezug hat 8-.)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Wir reden hier über "zu viele auf gelbe" und 140 auf Gelbe kannste MAX 4 per anno holen.

    Sind 35 Jahre,aber pro Disziplin zum Bedürfnisnachweis 1 Jahr,dann liegste bei 70 wegen Vorlauf,weil sich Dein Aufwand verdoppelt. Du schiesst 12 Monate die Disziplinen,dann fängste an und schiesst 12 Monate die nächsten Disziplinen,usw.,usw.

    Ergo:Kein Problem,was den Staat zu kümmern hätte,weil bereits gelöst durch banale Lebenserwartung.

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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  • und hat der z.B. 130 davon im Jahr 2000 geerbt, wären ihm die einfach übertragen geworden, und er hätte sich in den letzten Jahren problemlos nich die 11 weitern dazukaufen können.

    LG
    -Michael

  • Braucht es bei regelmäßigem Training nicht, da langt der Nachweis über entsprechende Einheiten.

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Wir reden hier über "zu viele auf gelbe" und 140 auf Gelbe kannste MAX 4 per anno holen.

    Sind 35 Jahre,aber pro Disziplin zum Bedürfnisnachweis 1 Jahr,dann liegste bei 70 wegen Vorlauf,weil sich Dein Aufwand verdoppelt. Du schiesst 12 Monate die Disziplinen,dann fängste an und schiesst 12 Monate die nächsten Disziplinen,usw.,usw.

    Ergo:Kein Problem,was den Staat zu kümmern hätte,weil bereits gelöst durch banale Lebenserwartung.

    Äh - Nö!

  • Hallo Lars,

    die von dir genannten 12 Monat pro Disziplin vor einem Erwerb, sind worauf begründet?


    Vielleicht auf dem Versuch, seinen Rechenfehler nachträglich zu begründen :hyster::hyster::hyster:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

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