Waffe weg, Verfahren eröffnet, was passiert?

  • Moin

    ein Arbeitskollege befragte mich soeben zu seinem Fall:

    er wurde durch die Behörde aufgefordert seine sichere Aufbewahrung nachzuweisen.
    Er wusste zunächst gar nicht was die meinten, er würde ja keine Waffen besitzen.
    Man erklärte ihm dass er 1976 eine WBK erhielt mit einem Eintrag Revolver 4mm.
    Er erinnerte sich dunkel dass er im Alter von 22 eine Waffe von einem Freund gekauft hatte. Er erklärte lapidar dass er die nicht mehr hat, weiss auch nicht wo sie geblieben ist und kann sich auch an den Namen des Verkäufes nicht erinnern.

    Man lud ihn daraufhin ein auf dem Polizeipräsiduim (bei uns die zuständige Behörde)zu erscheinen und das zu Protokoll zu geben.
    Hat er auch gemacht.
    Ihm wurden dann seine Rechte vorgelesen und ihm mitgeteilt das ein Verfahren gegen ihn als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das WaffG eröffnet würde.

    Mit was müsste er schlimmstenfalls rechnen? Er meinte 100,00 Spende an das Kinderhospiz und gut wäre es.
    Ich sehe das ein klein wenig anders.
    Bisher hat er keinen Anwalt eingeschaltet.

  • Jaja, ihr habt ja recht, das ist jetzt aber zu spät.
    Damals konnte man sowas bei Neckermann bestellen. Er hat sich nix dabei gedacht, wird jetzt aber etwas nervös.

    Zum Rechtsbeistand habe ihm bereits geraten.
    Was mich/ihn interessieren würde: was kann passieren? Ich habe mit soetwas keine Erfahrung


  • Zum Rechtsbeistand habe ihm bereits geraten.
    ...

    Ist so etwas nicht längst verjährt?

    Also erst einmal einen Anwalt.
    Mit diesem das weitere Vorgehen absprechen.

    Wenn er das Teil vor ca. 20 Jahren weitergegeben hat, dürfte alles kein Problem sein. Er hat dann ja damals vielleicht etwas falsch gemacht. ( Verkauf nicht gemeldet o.Ä. - was auch immer früher vorgeschrieben war... )
    Und alles, was er damals nicht ordentlich abgeschlossen hat, sind wohl Ordnungswidrigkeiten nach damaligem Recht, unabhängig, was da heute d'raus geworden ist.
    Und OWIs sind dann ja wohl längstens alle verjährt.

    Wichtig ist, dass er bei seiner Aussage bleibt, dass er die Waffe vor laaanger Zeit an jemanden weitergab.
    Er darf sich jetzt nur nicht erwischen lassen, wenn er sie jetzt von der Brücke wirft... :shock: .

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Hallo mopper,

    es gibt erst seit 2003 die Tresorpflicht, wenn er die Waffe vor 20 Jahren veräussert hat, unterliegt er nicht mehr der Nachweispflicht zur sicheren Aufbewahrung. Es bleibt halt nur noch die bestehende WBK mit dem Eintrag, was davon zu halten ist kann sicherlich nur ein guter Verwaltungsrechtler/Anwalt sagen, es besteht halt irgendwie eine von der Waffenbehörde nicht regisitrierte Weitergabe einer Waffe im Raum ... ::RTFM::

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • ...
    es besteht halt irgendwie eine von der Waffenbehörde nicht regisitrierte Weitergabe einer Waffe im Raum ... ::RTFM::

    Hallo @czler,

    eben das wird wohl das Einzige sein, was übrigbleibt.
    Das dürfte strafrechtlich heute - nach 20 Jahren - kaum noch Relevanz haben.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
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  • Wahrscheinlich dürfte da wirklich nichts übrig bleiben, wenn es denn wirklich alles so war.
    ABER auch wenn es jetzt natürlich schon reichlich spähhhht ist, auf JEDEN FALL ab zum Anwalt! Und zwar zu einem der sich auch mit Waffenrecht etc. auskennt keinem der gerade an der nächsten Ecke ist.

    Das ist halt ein Fall von treu-doofen Bürger, der sich logischer weise mit der Thematik nicht auskennt, der denkt, dass das alles nur n Kleinigkeit ist ( ist es bei n 4mmM20 ja realitisch auch nur nach unserem Staat und unserem bescheuerten heutigen Gesetz halt nicht)

    Damals war es noch keine große Sache, nur jedes unbedachte Wort kann die Sache noch verkomplizieren.

  • Also erst einmal einen Anwalt.Mit diesem das weitere Vorgehen absprechen.

    Wenn er das Teil vor ca. 20 Jahren weitergegeben hat, dürfte alles kein Problem sein. Er hat dann ja damals vielleicht etwas falsch gemacht. ( Verkauf nicht gemeldet o.Ä. - was auch immer früher vorgeschrieben war... )
    Und alles, was er damals nicht ordentlich abgeschlossen hat, sind wohl Ordnungswidrigkeiten nach damaligem Recht, unabhängig, was da heute d'raus geworden ist.
    Und OWIs sind dann ja wohl längstens alle verjährt.

    Wichtig ist, dass er bei seiner Aussage bleibt, dass er die Waffe vor laaanger Zeit an jemanden weitergab.
    Er darf sich jetzt nur nicht erwischen lassen, wenn er sie jetzt von der Brücke wirft... :shock: .

    Jens

    Dann wäre die Waffe aber wohl kaum verschwunden, oder ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Die Dinger konnte man doch länger als bis 1976 ohne WBK kaufen, wieso wurde da überhaupt eine ausgestellt?
    Ich kenne jemanden, den haben sie um 2010 rum wegen ner 4mm PPK eine übergezogen, hat sich noch darüber aufgeregt das es 90 Tagessätze waren und es auch im
    "normalen" Führungszeugnis stand.
    Ich würde es daher auch nicht ganz so optimistisch sehen, wir wissen doch, dass Waffen mittlerweile ganz großes Hundepfui sind.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Die Dinger konnte man doch länger als bis 1976 ohne WBK kaufen, wieso wurde da überhaupt eine ausgestellt?
    Ich kenne jemanden, den haben sie um 2010 rum wegen ner 4mm PPK eine übergezogen, hat sich noch darüber aufgeregt das es 90 Tagessätze waren und es auch im
    "normalen" Führungszeugnis stand.
    Ich würde es daher auch nicht ganz so optimistisch sehen, wir wissen doch, dass Waffen mittlerweile ganz großes Hundepfui sind.

    Wenn man wüsste was genau vorgefallen ist wäre könnte man es vielleicht bewerten. Es macht nämlich bei der Verjährung einen Unterschied ob Erfolgsdelikt oder Dauerdelikt. Bei letzterem beginnt die Verjährung nämlich erst mit dem Zeitpunkt der Beendigung der strafbaren Handlung zu laufen. Bei ersterem bereits mit Erfolgseintritt.

    zB. unerlaubter Waffenbesitz----> Verjährung lauft erst ab Verlust der Verfügungsmacht über die Waffen.

    Körperverletzung-----> Verjährung beginnt ab der zugefügten Verletzung zu laufen.



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  • Angestellt hat er nix, seine Ex hat bei dem Sorgerechtsstreit die Waffe erwähnt, die darauf hin bei einer Durchsuchung wg. Gefahr in Vollzug sichergestellt wurde.
    Er hatte angegeben, dass die Waffe nach dem Tod des Vaters in seinen Besitz übergegangen ist und er sich nicht weiter was dabei gedacht hat, weil er schon Jahre vorher mit Papa
    im Keller damit geschossen hat...

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

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    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
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  • Hallo @czler,
    eben das wird wohl das Einzige sein, was übrigbleibt.
    Das dürfte strafrechtlich heute - nach 20 Jahren - kaum noch Relevanz haben.

    Jens

    Hallo suveran,

    aber deshalb sind schon Leute in den Bau marschiert, zumindest aus dem gewerblichen Bereich mit einer Waffenhandels-Lizenz.

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Desswegen als erstes Anwalt!
    Feinheiten können durchaus einen Unterschied machen.
    Infos aus zweiter Hand diskutieren ist müssig, denn dabei geht immer irgendwas unter. Und eine laufende Sache aus erster Hand sollte man eh nicht disskutieren.

  • Ihm wurden dann seine Rechte vorgelesen und ihm mitgeteilt das ein Verfahren gegen ihn als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das WaffG eröffnet würde.

    Ganz genau darum: Nur Angaben zur Person... EGAL WORUM ES GEHT!
    GEHT ES UMS WAFFENRECHT, muss IMMER ein Anwalt die Stellungnahmen formulieren, der sich mit dem Waffenrecht auskennt.

    Dieser Fall liegt weit über 30 Jahre zurück und es ist mehr als fraglich, ob die Behörde überhaupt noch berechtigt ist, ein Verfahren zu eröffnen.
    Es gelten da nämlich Verjährungsfristen... und genau dies muss ein Anwalt im entsprechenden Rahmen zu Papier bringen.

    Wenn der Freund sagt: "Letztes Jahr ist die beim Umzug abhanden gekommen!" Ist das natürlich "ungünstig"... EIN JAHR ist nicht verjährt... aber schnell wird "GEMUTMASST", was hätte mit dem Teil passiert sein können....

    DARUM, nochmal: ZUM ANWALT! Aussage wird verweigert... und Angaben gibt es NUR ZUR PERSON, weil NUR DAS PFLICHT ist. Den Rest müssen Juristen klären, dann stehen die Chancen besser, als wenn einer von uns "NORMALOS" da was zum Besten gibt.

    Formuliert werden muss: "Nach reiflicher Überlegung muss das Teil bei einem Schießstandbesuch 1982 verloren gegangen sein. Diese Tat liegt nun 40 Jahre zurück, so dass sie nicht mehr ahndungsfähig ist, sie ist als VERJÄHRT anzusehen."

    PUNKT.

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