Moin
ein Arbeitskollege befragte mich soeben zu seinem Fall:
er wurde durch die Behörde aufgefordert seine sichere Aufbewahrung nachzuweisen.
Er wusste zunächst gar nicht was die meinten, er würde ja keine Waffen besitzen.
Man erklärte ihm dass er 1976 eine WBK erhielt mit einem Eintrag Revolver 4mm.
Er erinnerte sich dunkel dass er im Alter von 22 eine Waffe von einem Freund gekauft hatte. Er erklärte lapidar dass er die nicht mehr hat, weiss auch nicht wo sie geblieben ist und kann sich auch an den Namen des Verkäufes nicht erinnern.
Man lud ihn daraufhin ein auf dem Polizeipräsiduim (bei uns die zuständige Behörde)zu erscheinen und das zu Protokoll zu geben.
Hat er auch gemacht.
Ihm wurden dann seine Rechte vorgelesen und ihm mitgeteilt das ein Verfahren gegen ihn als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das WaffG eröffnet würde.
Mit was müsste er schlimmstenfalls rechnen? Er meinte 100,00 Spende an das Kinderhospiz und gut wäre es.
Ich sehe das ein klein wenig anders.
Bisher hat er keinen Anwalt eingeschaltet.