Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Wie stellen sich denn unsere Politiker ein sportliches Training vor?


    Im Folgenden ein Versuch zur Argumentation.

    Training ist natürlich anders als Wettkampf. Und deshalb ist es auch unsinnig das intensive Training an einem Wettkampfablauf festzumachen. Marathonläufer laufen im Training üblicherweise keine Marathon-Entfernungen, Boxer imitieren im Training keinen Kampf, sondern trainieren einzelne Elemente, Fussballspieler spielen im Training mit 2 x 45 Minuten Fussball, sondern trainieren beispielsweise Bewegungsabläufe, Kraft, Sprint, Beweglichkeit, Geschicklichkeit oder einfach nur den Ball zu stoppen. Ich habe ja nie Interesse für Fussball gehabt, aber dies ist sogar mir klar.

    Aber vom Sportschützen wird erwartet, dass er beim Training ein Wettkampfprogramm trainiert. Das kann natürlich auch das Training mit einer Trainingswaffe sein, das kann nur in Anschlagsübungen bestehen, oder einzelne Elemente des Wettkampfs selektiv herausgreifen, oder es ist nur Abzugstraining oder man traininert nur Präzision. Es gehören Konzentrationsübungen dazu und auch Kraftübungen. Es ist Sport! Und das Training im Sport ist in der Regel keine Wettkampfsimulation, sondern bestimmte Elemente werden selektiv geübt. Sogar Übungen, die nichts mit der Sportart an sich zu tun haben, können spezifisches Training sein, genau wie der Fussballer vielleicht schwimmt , um die Rückenmuskeln zu trainieren oder er Rad fährt, um das Lungenvolumen zu steigern. Der Fussballer trainiert auch nicht nur mit dem Ball.

    Aber vom Sportschützen wird als Nachweis der sportlichen Aktivität die Abgabe von vielen Schüssen gefordert. Was bedeutet, der sportliche Bezug ist gar nicht relevant bezüglich des Nachweises des fortbestehenden Bedürfnisses.

    Dazu kommt beim Sportschiessen noch der technische Aspekt. Es müssen verschiedene technische Elemente aufeinander abgestimmt werden. Somit zählt natürlich auch Einschiessen oder Kontrollschiessen z.B. bei dem Wechsel einer Munitionscharge zur sportlichen Aktivität.

    Aber nein. Man lässt überlegt sich schon, wie viele Schuss pro Trainingseinheit abgegeben werden müssen, damit von einem intensiven Training gesprochen werden kann. Denn eine Trainingseinheit soll nur für die 12/18-Regel gelten, wenn intensiv trainiert wurde.


    Wie von vielen gesagt: Dass das fortbestehende Bedürfnis an der Häufigkeit des scharfen Schusses und der Menge der abgegebenen Schüsse gemessen werden soll, hat mit der Sportausübung gar nichts zu tun, sondern der sportliche Aspekt ist nur vorgeschoben, um den Waffenbesitz für den Schießsport möglichst teuer und damit unattraktiv zu machen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Jede Nötigung, Eigentum unfreiwillig aufzugeben ist eine Enteignung bzw. Konfiskation.

    Und - Zulässig nur für Einzelpersonen, nicht für Interessengemeinschaften oder Bevölkerungsgruppen.

    ...

    So meinst Du? In der Praxis reicht eine Anweisung des Innenministeriums an die Waffenbehörden, z. B. Sympathisanten mit der Reichsbürgerbewegung oder Selbstverwaltern, Kommunisten, Autonomen, NPDlern etc. keine waffenrechtliche Erlaubnisse auszustellen und die vorhandenen zu überprüfen. Dagegen kann dann der Betroffene gerne klagen. Das dauert dann 2-3 Jahre, kostet eine Menge Geld und Nerven und am Ende entscheidet dann der VGH fast immer zugunsten der Verwaltung. Für die Hälfte Geld und in der halben Zeit hätte er sich aber wesentlich unbürokratischer bewaffnen können.


    ...

    Dann wäre es aber klug, die eigenen Waffen gleich abzugeben.

    Wozu sich noch ein paar Jahre ärgern, für eine chancenlose Angelegenheit.

    Wenn man ohnehin nicht bereit ist zu kämpfen?

    ...

    Man sollte auf jeden Fall soweit wie möglich Widerstand leisten und je mehr Waffen in privater Hand und je breiter diese verteilt sind, desto schwieriger gestaltet sich die Entwaffnung.

    Abgeben würde ich Waffen übrigens nicht, es sei denn die Staatsmacht erklärt einfach alle Waffen zum Staatseigentum und verhängt auf Unterschlagung des Staatseigentums drakonische Strafen. In so einem Fall würde ich sie natürlich notgedrungen abgeben, sie aber schnellstmöglich durch eine oder ein paar nichtregistrierten Waffen und ein gewisses Maß an Bereitschaftsmunition ersetzen. Dass unsere Staatsmacht so stalinistisch vorgeht, kann ich mir derzeit aber noch nicht vorstellen.

    Deshalb besteht ja immer noch die Möglichkeit die Waffen einfach zu entsorgen. Selbstschädigung und Zerstörung des eigenen Besitzes ist ja bisher noch nicht strafbar, sondern nur das Überlassen an Unberechtigte und der unerlaubte Besitz. Auch das Verlieren aus Schusseligkeit ist nicht strafbar, führt halt zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, ist in so einem Szenario aber eher wenig relevant.

  • Das bringt mich auf eine Idee: Es steht ja gar nirgend etwas von Schießen, sondern nur von Training, oder irre ich mich da? Also kann der Sportsfreund ja glaubhaft behaupten, dass er am Sonntag Morgen mit allen Waffen zu Hause vor dem Spiegel trainiert hat und sich das von Zeugen bestätigen lassen. Der Verein haut ihm dann den Stempel drauf und fertig ist der Laden. Das wäre doch mal eine pragmatische Herangehensweise, oder nicht? ::hahah::

  • Brauche keine Kenntnis des deutschen Rechts dafür. Über allen Grund- und Menschenrechtsnormen in Europa steht die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ergo ist der Schutz für alle Menschen gleich.

    Und Du glaubst wirklich daran, daß ein WBK Widerruf wegen nicht ausreichender Erfüllung gesetzlicher Auflagen eine Frage der

    "Menschenrechte" wäre :rolleyes:

    Gott segne Deine kindlich einfache Sicht der Dinge ;) -

    Das Schlimme nur, daß nach den Details des Verwaltungsrechts vollkommen gesetzeskonforme Möglichkeiten stehen, die einem aufrecht und anständig denkenden Menschen ohne entsprechende Fachkenntnisse einfach nicht einleuchten.

    Genau in dem Bereich bewegt sich diese Diskussion hier !

    Leute - das wird hier immer mehr zur "Kindergarten-Diskussion mit dem Füßchen aufstampfend".

    Das Ergebnis abwarten -

    sehen, was die Verbände unternehmen -

    im Falle der persönlichen Betroffenheit rechtlich prüfen lassen -

    notfalls gerichtlich dagegen vorgehen -

    mit dem Ergebnis leben müssen.

    DAS ist der Weg !

    Dieses endlose Hin - und Her bringt nicht weiter, da nur Überlegungen gewälzt werden die sich an Theorien festmachen und -

    deswegen bin ICH hier jetzt auch W E G !

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ja das glaube ich.

    Weil Art 1 des 1. Zusatzprotokoll zur EMRK das Eigentum garantiert. Und die Rechtsprechung des EGMR ist eindeutig.

    Eigentumsrecht ist Menschenrecht.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Eine illustre Runde: Herr Gepperth, Herr Kolheim und Frau Triebel. Hoffentlich sind die drei sich einig.

    Mit Herr Speit ein Rechtsextremismusforscher, da kommt dann wieder der Generalverdacht gegen LWB ins Spiel.


    Ich frage mich, wer die Sachverständigen auswählt.

  • In dem Fall - das ist eine "Antiquität" - das ist klar eine Sammlerwaffe. Wenn der ab und an geschossen werden sollte - das dürfte eine Reihe von Gutachten geben - und wohl auf eine Ausnahmeerlaubnis hinauslaufen. - Ob es ein Präzedenzfall schaffen würde? - ich weiß es nicht.

  • Oh man. Ich bin spät dran, ich weiß.

    Aber morgen geht meine selbstgeschriebene Klageschrift per Post an 15 Adressaten in Berlin und der Dortmunder Kommunalpolitik raus.

    Die NRW Landespolitik mache ich am Wochenende.

    Den Rest scheiße ich per E-Mail zu.

    Musste bei den Briefen in der Tat aufpassen, um nicht schriftlich laut zu werden, da dies der Sache ja nicht förderlich wäre.

    Aber es heißt doch: Die Hölle ist Abwesenheit von Vernunft.

    Das ist genau diese Gesetzesänderung. Die Abwesenheit von Vernunft.

    Ich bekomme da unglaublich Puls.:wall:

  • Katja und Gepperth dürften sich ziemlich einig sein. - Kolheim weiß nicht.. aber im Zweifel weiß der auch dass es ums Ganze geht.

    Der andere ist als "Gegenpol" aber - Katja ist rechtlich fit genug um zu bestehen. - und argumentativ sind die geübt.. das sind drei gegen einen.

    Rechtsextremismusforscher..

    1. Halle war selbstgebaut - das wird kein noch so strengen WaffG und kein Verbot verhindern. Waffen bauen ohne Erlaubnis ist schon verboten.

    2. Lübcke - der Typ hat eine Illegale Waffe, und keine Legale.. Schon verboten. War zwar im Bogenbereich eines Schützenvereins tätig ..Bogen ist keine Waffe.

    Wir dürfen nicht mal abfragen was einer ist und was der privat zu hause macht. Ein bestehendes Waffenverbot kriegen wir nicht mit.

    Zudem da gibts aber noch eine grauzone was den Verfassungsschutz angeht.. Stephan Ernst war dem Verfassungsschutz bekannt.. und als brandgefährlich eingestuft.

    Der VS behauptet zwar, dass der niemals nicht VMann war - .. hm und da war noch oana der mit dem NSU kram zu tun hatte in KS.. und in Lübckes behörde.

    Merkwürden..

    3. Diverse RB und Rockers haben legal Schusswaffen erhalten.. und wenn die Erlaubnis widerrufen wird? - So what das ist mit den bestehenden Gesetzen alles bereits abgedeckt. - Die Erlaubnis erteilt die Behörde.. PUNKT.

    Der VS - wird gerade noch erzählen wen er beobachtet oder nicht.. wenn einer keine Erlaubnis erhält wird der sich schon wundern.. - wenn der nicht wissen soll das der beobachtet wird wird der seine Erlaubnis kriegen.. Blödsinn - und dann am ende den rechtstreuen in die Schuhe geschoben..

  • Korrekt - normalerweise darf man Sammlerwaffen nicht schießen. - ABER wenn diese Waffe ab und an geschossen werden soll und aufgrund des Alters und des besonderen Charakters der Waffe - kann man ggf von der 12-18 Regel mittels Ausnahmeregelung wohl etwas erwirken. Deswegen schrieb ich ggf Gutachten etc. -

    Das ist einer der wenigen Fälle wo sich ein SOLL von einem MUSS Regelung unterscheiden kann - und die Behörden "ermessensspielraum" haben.

    Das ist dann nicht als Sammlerwaffe "ROT" sondern wohl auf "Grün" - wenn das Original im Bewerb geschossen werden muss.

    Aber das ist so eine Ausnahme - dass es kaum ein Präzedenzfall schaffen wird der Vorbild für andere Urteile sein kann.

  • Naja das Goldverbot ist sicher auch nicht mehr weit weg. Gab es in den USA schon, da wurde damals alles enteignet. In Deutschland wird der freie Verkauf demnächst enorm eingeschränkt.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Da ist was schief gelaufen....

    also bei meinem Post. Daher gelöscht, hat die Hälfte gefehlt.

    Gruß
    DERU

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    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Meine ich dennoch, waldgänger. Dein Einwand hat zwar eine gewisse Berechtigung, allerdings spielt bei Deinen Beispielen durchaus auch Zuverlässigkeit eine Rolle. Waffenberechtigungen werden eben nur zuverlässigen Menschen genehmigt. ...

    Na und? Das war auch das Argument um 1934 allen Juden und Kommunisten die waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen. Man hat einfach gesagt, dieser Personenkreis sei nur im Ausnahmefall als zuverlässig zu betrachten. Damit hatte es sich dann. Die Zuverläsigkeitsprüfung ist also durchaus auch ein Instrument, das dazu dienen kann bestimmten Bevölkerungsgruppen die Zuverlässigkeit zu entziehen. Der Staat könnte z. B. per Gesetz alle unter 25-und alle über 70-Jährigen einfach pauschal für ungeeignet erkären, fertig. Gesetz ist Gesetz. Dagegen darf dann gerne geklagt werden, aber erst mal gilt es.

  • Es geht im WaffG. bzw. dem Nachweis immer um den Grund des Bedürfnisses.

    Sammlerwaffen wurden aufgrund eines anderen Bedürfnis als dem Sportschießen oder Jagd erworben.

    12/18 sollte deshalb hier nicht greifen.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

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