Such Dir ein paar Textbausteine zusammen, falls Du Sie gut findest:
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter
mit Erschrecken/Entsetzen/Verwunderung habe ich die Infos der Schützenverbände zur Neufassung des deutschen Waffengesetzes gelesen.
Ich bin persönlich betroffen, und aufgewühlt. Deshalb ist mein Schreiben an Sie etwas länger geworden.
Das in erste Lesung verabschiedete neue Waffengesetz geht weit über die EU-Richtlinie hinaus, und wird nach meiner Meinung 90% aller Sportschützen aus dem Sport katapultieren. Die geforderte Trainingsintensität mit jeder Waffen (12/18-mal pro Jahr) geht weit über die im Breitensport übliche sportliche Aktivität hinaus.
Es erschließt sich für mich in keinster Weise, wie mehr und öfters Schießen zu mehr innerer Sicherheit führen soll.
Die im Gesetz enthaltene 12/18-Regelung für jede Waffe ist in der sportlichen Praxis absolut unsinnig, und wird nur dazu führen, dass das Weltkulturerbe Schützensport verloren gehen wird.
Ich soll nach den Gesetzestext in Zukunft mit jeder meiner Waffen 12- oder 18-mal im Jahr schiessen. da ich sowohl mit Kurzwaffen, wie auch mit Langwaffen schiesse, und 2 KK-Matchgewehre, ein Ordonnanzgewehr, ein Trapflinte, einen Unterhebelrepetierer, eine KK- Pistole und einen Sportrevolver besitze, müsste ich 7 x 18 Trainingstermine wahrnehmen, also an 126 Tagen im Jahr mit einer der Waffen trainieren (mehr als 2 mal pro Woche), um all die legal erworbenen Waffen behalten zu können. Und das mindestens für die nächsten 10 Jahre, denn den UHR habe ich erst dieses Jahr gekauft. Und dabei kann ich noch nicht mit einer Waffe intensiver üben, um im Wettbewerb mithalten zu können. Es gibt auch ein Leben außerhalb des Schützenhauses.
Die 10-Jahres-Pflicht beginnt wieder von Neuem, wenn ich eine Waffe gegen eine Neue austausche, weil diese durch die intensive Nutzung verschlissen ist.
Ich sehe das neue Gesetz nur als einen oberlehrerhaften Ausdruck einer um sich greifenden Verbotsideologie und Gängelung des anständigen, mehrfach überprüften Bürgers an, während Gewalttäter kaum belangt werden können.
Wundern Sie sich, warum immer mehr Menschen sich nicht mehr von den etablierten Parteien vertreten fühlen? Wer den Wahlbürger mit immer mehr Verboten, Einschränkungen und erzieherischen Gesetzen überschüttet, oder dieses Gefühl vermittelt, wer gegen dem Willen der Mehrheit nur den Forderungen von Schreihälsen und selbst ernannten "Gerechten" nachgibt.
Die nachgelagerte Prüfung, ob das waffenrechtliche Bedürfnis auch nach dem Erwerb fortbesteht, indem eine Mindesttraininghäufigkeit nachgeprüft wird, findet sich so nicht im EU-Waffenrecht. Dies beweisen die auf die EU-Richtlinie abgestimmten Waffengesetze unserer Nachbarn. beispielsweise wird in Frankreich das Bedürfnis für eine Waffe der Kategorie B (erlaubnispflichtige Waffen) durch Mitgliedschaft in einem "club de tir" der Fédération Francaise de Tir (siehe https://www.fftir.org/fr/reglementat…n_sur_les_armes) für Kategorie B mit Sachkundetest nach einem Muliple Choise Test oder einem "club de chasse" und Jagdschein nachgewiesen. Bei meldepflichtigen Waffen der Kategorie B erfolgt ausschließlich die Prüfung nach dem Kauf, ob Hindernisse/Verbote bezüglich eines Waffenerwerb gibt.
Die Gesetzesvorlage diskriminiert in der aktuellen Form erheblich Behinderte, Kranke und FRAUEN, denn diese Gruppen haben oft nicht die Möglichkeit, den Sport so intensiv auszuüben, oder können dies zeitweise gar nicht tun. (z.B. in der Schwangerschaft)