Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

  • Das WaffG ist online noch nicht auf dem neusten Stand?
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

    Wo kaann man den aktuellen Stand schon als PDF erhalten?

    hier die aktualisierte Version als PDF:

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/WaffG.pdf

    Grüße
    Tom

    Hallo ThomK,

    das ist aber auch noch nicht die von Zombie-Squad auf dem neuesten Stand gewünschte Version, denn das ist die letzte derzeit vorhandene überarbeitete Version vom 13.4.2017, die Beschlüsse der Inkrafttretung vom 30.6. sind da noch nicht abschliessend bearbeitet bzw. eingearbeitet.

    Grüsse

    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • hat aber lange gedauert bis sie die gelöscht hat :trio: im namen des volkes (sie ist ja volksvertreterin) bist du bzw sind wir ihr ladde!

  • hat aber lange gedauert bis sie die gelöscht hat :trio: im namen des volkes (sie ist ja volksvertreterin) bist du bzw sind wir ihr ladde!

    Sieht aus, wie automatisches Löschen der Nachrichten, die älter als 60 Tage sind....

    J.

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Da sollte man doch Quellen finden, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist.

    Da muss man nur schauen, wer profitiert...

    Ein Gesetz wird jedenfalls nicht verschärft: Das ANTI-KORRUPTIONSGESETZ...

    Dabei sollte man schon differenzieren und ggf. rechtliche Schritte einleiten, was natürlichen einen Dobrindt, Schröder und Co. nicht gefallen dürfte:
    LOBBYARBEIT ist das unentwegte EINREDEN auf die Politik, um sich Gehör zu verschaffen, zu überzeugen.
    KORRUPTION ist, wenn dem Gerede Bezahlungen folgen!

    Ich kann manch deutschem Politiker nur raten ihre Finger, die sie so gerne Richtung Griechenland zeigen, in ihren Taschen zu lassen!

  • @pgj ich sehe keine Mail. Nur den Header.

    Wenn du auf das "deleted" ansprichst sieht es so aus als ob sie automatisch alle Mails löscht, die rein kommen.
    Vielleicht um keine Anfeindungen lesen zu müssen.

    Richtig gesehen. :)
    Sie hat meine Mail nicht gelesen und diese wurde dann nach Ablauf von X Tagen automatisch gelöscht.
    Die Tante ist so ignorant.....
    Aber sowas passt zu 100% in die typische Politikerignoranz dem (Wahl) Volk gegenüber.
    Könnte ja jetzt sagen: Politikermeschpoke und Politikerpa...k.
    Sag ich aber nicht. Bin ja kein Politiker der sich zu solchen Äuserungen herab läst.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • https://german-rifle-association.de/newsletter-waf…waffenbesitzer/

    Registrierungspflicht?
    In den sozialen Medien geht nun ein Gerücht der Registrierungspflicht von alten Waffenschränken als Bestandsschutzvoraussetzung um. Wir haben bei Axel Fischer nachgefragt.


    [...]

    Ergo: auf Anmeldedaten von ehemals erlaubten Altschränken vor dem Stichtag kommt es nicht an. Allein der tatsächliche, nachgewiesene Erwerb ist dann maßgeblich.


    -> ich muss meiner behörde meine alten A/B schränke nicht melden


    auch wenn es viele bekanntlich hier anders sehen und meinen man hätte seiner behörde die tür einrennen müssen und wäre in der bringschuld

  • Hi Duffman,
    :thumbup:
    Ich musste, als ich mir meine ersten Waffen zulegte, der Berhörde damals ein Foto der Serien-Nr. (Hersteller) und eine Kopie der Rechnung meines A/B Schrankes zukommen lassen und alles war i.O.
    Die haben schon alle Nachweise.
    Und ich denke mal, so oder so ähnlich musste wohl Jeder von uns seinen Nachweis erbringen.
    Also braucht da niemand der vor der Änderung seinen A/B Schrank hatte irgendwas ein zweitesmal Nachweisen.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • Wieso darfst due deinen alten B-Schrank nicht mehr verwenden. Welche Stelle im Gesetz sagt das?

    Ich bin ein Neuling und noch ohne WBK oder Waffe. Habe einen B-Schrank für Dokumente etc. und dachte ich könne den verwenden...

    Bei meinem WBK Antrag muss ich also gleich eine Kopie des Kaufvertrages über einen N/0 klassifizierten Tresor mitschicken.

    Gut, dass ich nicht schon einen auf Verdacht letztes Jahr bestellt habe. Die B-Klasse Schränke sind super günstig mit ca. 130.-€ aber ein 0er Tresor kostet gleich mal das doppelte, wenn nicht noch mehr! :(

  • Stellen wir uns vor, ich hätte Anfang 2017 einen Jägerschrank von Privat gekauft. Natürlich ohne Rechnung und ohne Quittung, so wie das bei kleinen Geschäften üblich ist. Im eingeklebten Etikett steht ein Herstellungsjahr von 2012. Da kann ich nur versuchen glaubhaft zu machen, dass ich den Schrank vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft habe. Aber beweisen ist nicht möglich. Das kann man mir jetzt glauben oder auch nicht. Denn wer im Baumarkt schaut, wird immer noch A- und B- Schränke mit älterem Herstellungsdatum dort finden. Es könnte ja sein, dass ich einfach schwindle, und doch den Schrank als Schnäppchen nach Inkrafttreten des Gesetzes gekauft habe?
    Denn ich habe ja schon 2 A-Schränke und 3 B-Würfel, obwohl meine Waffen leicht in eines der Dinger reingehen würden.


    Soll man also in vorauseilendem Gehorsam noch schnell den ganzen Aufbewahrungsbesitz nachmelden, obwohl im Gesetz gar nichts davon steht?

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Soll man also in vorauseilendem Gehorsam noch schnell den ganzen Aufbewahrungsbesitz nachmelden, obwohl im Gesetz gar nichts davon steht?

    das muss jeder selber wissen :) wenn du den schrank ja noch kurz vorher gekauft hast hast du ja rechtens gehandelt... auch von privat zu privat ohne quittung :D

    ich würde der behörde keine steilvorlage geben in dem ich jetzt noch antanze... aber ich bin ja auch kein jurist und kann nur von was wäre wenn sprechen :whistling: keine gewähr auf rechtssicherheit

  • Stellen wir uns vor, ich hätte Anfang 2017 einen Jägerschrank von Privat gekauft. Natürlich ohne Rechnung und ohne Quittung, so wie das bei kleinen Geschäften üblich ist. Im eingeklebten Etikett steht ein Herstellungsjahr von 2012. Da kann ich nur versuchen glaubhaft zu machen, dass ich den Schrank vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft habe. Aber beweisen ist nicht möglich.

    Hallo Schwarzer Mann,

    versuchs bei Deinem Beispiel mit einer Erklärung, die Du als Käufer und der Verkäufer Deines Schrankes mit dem Verkaufs/Übergabedatum und jeweils eigenhändiger Unterschrift bestätigt. Das müsste genauso gültig sein wie die Kopie von z.B. Rechnung und Lieferschein der Firma XX.

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Ja, sicher. idealerweise hat man irgend ein schriftliches Dokument, das den Kauf bestätigt.
    Ich hab aber meinen ersten Schrank aus einem Jägernachlass geschenkt bekommen (dafür das ich das Trumm mit ein paar Freunden aus dem Keller rausschaffe). Natürlich ohne Kaufvertrag.
    War damals problemlos, weil ich mit einem Foto die sichere Aufbewahrung bei der Beantragung der WBK nachgewiesen habe.
    Und schon bist Du jetzt vielleicht am Arxxx gekniffen, wenn Du Dir ein Schnäppchen gesichert hast, und den Tresor nicht "nachgemeldet" hast, weil Du ja schon einmal die sichere Aufbewahrung nachgewiesen hattest. Bestandsschutz, wenn es dumm läuft, nur wenn Du mit Dokumenten belegen kannst, dass der Schrank vor dem Inkrafttreten der Gesetzesreform beschafft worden ist. Also doch jetzt schnell "nachmelden", weil später glaubt Dir niemand?

    Ich schätze, es wird bald viele A- und B-Schränke nur fürs Wegschaffen geben, weil für Erben der Bestandsschutz nicht gilt.
    Wie aber soll ein SB sehen, ob der zusätzliche B-Schrank im Keller schon vor der Gesetzesänderung im Besitz war, oder erst später übernommen wurde? Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man in Pflicht-Übererfüllung alles noch schnell nachmeldet, was als Waffentresor im Haushalt vorhanden ist, auch wenn der z.B. B-Würfel bislang nur für Dokumente oder den Schmuck verwendet wurde.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • oder halt die Rechnung von dem B-Schrank, wenn der vor dem Stichtag gekauft wurde.


    Das dachte ich ja auch! Das wäre ja schön, wenn ich meinen vorhandenen B Schrank verwenden könnte.

    Daher habe ich extra gestern bei meinem zuständigen Amt (Landratsamt) angerufen und bei demjenigen der bei uns im LK die WBK ausstellt nachgefragt.

    O-Ton: haben Sie schon eine Waffe oder WBK?
    Ich: nein.
    Er: dann legen Sie mir bitte zum Antrag gleich einen Nachweis über einen Schrank Widerstandsklasse 0 mit dazu. Sonst kann ich Ihnen keine WBK ausstellen. Das ist eine Neuregelung seit 6.7.

    Mir bleibt hier nur wenig Spielraum... und da ich gerne eine WBK hätte muss ich mir jetzt einen überteuerten Schrank Klasse 0 kaufen :(

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