Fragen zum WBK-Antrag

  • Guten Tag,

    Ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zum WBK-Antrag, möglicherweise kann mir jemand weiterhelfen.

    Ein Freund und ich haben zusammen den W-Führerschein gemacht. Danach jeder das Psy-Gutachten.
    Wir haben dann beide in unserem Heimatbezirk den WBK-Antrag gestellt.
    Mein Kumpel war beim BH, ich war Zivi (Rettungssani).
    Beim ihm hat soweit alles geklappt, er hat "Selbstschutz" als Begründung angegeben.
    Ich habe "Selbstschutz, Sportschießen" angegeben. (War schon ein paar mal als Gast schießen aber nie "offiziell").

    Nun hab ich von der LPD eine Ladung erhalten und dort angerufen.
    Ich solle meinen WBK Antrag zurückziehen da mein Zivi erst 10 Jahre zurück liegt statt den 15.
    Oder ich soll nachweisen dass ich schon seit 6 Monaten in einem Verein bin.
    Scheinbar war ich falsch informiert... (aber auch seltsam, wer ist 6 Monate in einem Schießverein *bevor* er eine Waffe besitzen darf)

    Lustigerweise habe ich eine Freundin und sie hat auch eine WBK, ohne jemals Zivi noch BH gemacht zu haben,
    aber das ist eine andere Geschichte (soviel zur "Gleichstellung").

    Nun habe ich vor mich wo anzumelden fürs Sportschießen und den Antrag dann in 6 Monaten neu zu stellen. Außer es gibt einen Ausweg?
    Mein Hauptproblem ist jetzt dass das Gutachten und der Waffenführerschein in den 6 Monaten verfallen (Geldverschwendung).
    War jemand von euch in dieser Situation? Was kann ich machen?

    Ich habe vor nochmal anzurufen und mir versichern zu lassen dass sie meine Dokumente in 6 Monaten noch akzeptieren bzw. mir exakt sagen was sie eigentlich wollen.
    Das ist für mich nicht ganz klar. 6 Monate Mitgliedschaft? Urkunde einer Turnier-Teilnahme? Wie viele Teilnahmen? usw.
    Mir erscheint diese Regelung als reine Willkür und es ist sehr vage was die von mir wollen.

    Danke für etwaige Tipps!

    PS: Ich hoffe ich muss mir kein "Zivis sollen keine Waffen haben" anhören. Womöglich habe ich sogar deiner Oma als Sani das Leben gerettet... ;)

  • Ich solle meinen WBK Antrag zurückziehen

    Antrag nicht zurückziehen....dann müssen die dir entweder einen positiven oder negativen Bescheid geben......und dann erst kannst du rechtliche Schritte auf dem Weg bringen...Ohne Bescheid ist nichts los im Beamtenstaat Austria..

    Mein Tip wäre sich mit diesen Herren/Damen sich mal in Verbindung zu setzen..

    http://iwoe.at/vorstand/

    .da werden sie vielleicht geholfen... :thumbup:


    http://www.bmi.gv.at/cms/zivildiens…ffenverbot.aspx

    Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG).


    lg leonardo


  • Danke für deine Antwort. Ich bin leider noch kein Mitglied bei der IWÖ, aber habe ich eigentlich geplant.

    Zum zitierten Paragrafen, damit liegen sie womöglich im Recht, da die Aussage eine bereits bestehende Mitgliedschaft impliziert, oder nicht?

    Die Mitglieschaft ist aber bei mir nicht vorhanden. Und scheinbar muss diese über 6 Monate bestehen um zu "gelten".

    Also ich weiß nicht ob ich da rechtlich weiter komme. Aber bei IWÖ fragen hilft vermutlich.

    50 Euro Jahresbeitrag im Falle dass ich erst in 5 Jahren eine Waffe bekomme nervt halt...

  • Die Sache ist ganz klar !

    Du hast als Zivildiener ein 15 jähriges Erwerbsverbot von genehmigungspflichtigen Waffen (Waffen Kat. B, nicht jedoch Kat. C und D) und waffenrechtlichen Dokumenten (WBK, Waffenpass, Jagd...) nach dem Zivildienstgesetz 1986. BHler, Frauen und Untaugliche haben das nicht, darum wurde der Antrag deines Freundes genehmigt. Der deiner Freundin ebenfalls. Und deiner eben leider nicht.

    Du bist Zivildiener und kannst bei der zuständigen Landespolizeidirektion den Antrag auf Aufhebung des Waffen"verbots" stellen. Insofern entweder die Anweisungen der Behörden folgen, oder wenn du meinst es wird tatsächlich Willkür geübt, dann den Bescheid ausstellen lassen und diesen mit einer Rechtschutzversicherung beim Landesverwaltungsgericht bekämpfen. Inwiefern dir das helfen wird bleibt aber unklar, es gibt ja ziemlich genaue Anforderungen die du bei der LPD befolgen musst um die Aufhebung zu erhalten. Ob Willkür vorliegt muss dann im Einzelfall beurteilt werden. Und u mzu wissen was die Behörde für die Aufhebung fordert einfach anrufen und eine Liste mit Dokumenten und Voraussetzungen geben lassen.

    Psychogutachten darf beim Antrag nicht älter als 6 Monate sein, da kannst du dir von der Behörde noch soviel "versichern" lassen.

    mfg

    edit: Unsere deutschen Freunde müssen 1 Jahr im Verein sein um überhaupt an Waffen der Kat C und D gelangen zu können. Dort ist auch nichts mit Selbstschutz etc...Also wenn ich dir als Neuling einen Tipp geben kann, lerne das österreichische Waffenrecht noch zu schätzen, solange es noch in dieser Form besteht. ;)



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

    2 Mal editiert, zuletzt von Glock4Ever (28. Februar 2017 um 21:42)

  • Danke für die Antwort @Glock4Ever

    es gibt ja ziemlich genaue Anforderungen die du bei der LPD befolgen musst um die Aufhebung zu erhalten


    Wenn ich die nur irgendwo schriftlich finden würde. In erster Linie bin ich verärgert über die 280€ die ich für das Psycho Gutachten verschwendet habe.
    Leider schwirren da jede Menge Gerüchte und Halbwahrheiten herum was die Auflagen betrifft.

    > Psychogutachten darf beim Antrag nicht älter als 6 Monate sein, da kannst du dir von der Behörde noch soviel "versichern" lassen.

    Ich hoffe damit hast du Unrecht, aber da wir über Bürokraten reden erwarte ich mir nicht viel. Aber fragen kostet ja nichts...

    > Unsere deutschen Freunde müssen 1 Jahr im Verein sein um überhaupt an Waffen der Kat C und D gelangen zu können. Dort ist auch nichts mit Selbstschutz etc...Also wenn ich dir als Neuling einen Tipp geben kann, lerne das österreichische Waffenrecht noch zu schätzen, solange es noch in dieser Form besteht. ;)

    Ja Deutschland ist ja noch mehr im Eimer, und von England brauchen wir garnicht erst anfangen zu reden... :D

  • Danke für die Antwort @Glock4Ever

    Wenn ich die nur irgendwo schriftlich finden würde. In erster Linie bin ich verärgert über die 280€ die ich für das Psycho Gutachten verschwendet habe.
    Leider schwirren da jede Menge Gerüchte und Halbwahrheiten herum was die Auflagen betrifft.

    > Psychogutachten darf beim Antrag nicht älter als 6 Monate sein, da kannst du dir von der Behörde noch soviel "versichern" lassen.

    Ich hoffe damit hast du Unrecht, aber da wir über Bürokraten reden erwarte ich mir nicht viel. Aber fragen kostet ja nichts...

    > Unsere deutschen Freunde müssen 1 Jahr im Verein sein um überhaupt an Waffen der Kat C und D gelangen zu können. Dort ist auch nichts mit Selbstschutz etc...Also wenn ich dir als Neuling einen Tipp geben kann, lerne das österreichische Waffenrecht noch zu schätzen, solange es noch in dieser Form besteht. ;)

    Ja Deutschland ist ja noch mehr im Eimer, und von England brauchen wir garnicht erst anfangen zu reden... :D

    Wir reden bezüglich Psychogutachten zumindest von einer rechtlichen Bestimmung. In Österreich würde man gut daran tun nicht immer alles auf die Rechtsanwender ( Richter, Verwaltungsbeamte etc.) zu schieben anstatt sich beim Gesetzgeber oder dem Verordnungserlasser zu beschweren. Ich sag das immer wieder, also nichts für ungut. ;) In diesem konreten Fall, Waffengutachten, die Frist mit den 6 Monaten soll ihren Ursprung in einer interne Weisung an die Behörden sein. Von daher wird man da schätze ich nichts machen können...

    Soweit mir bekannt ist gibt es manche Zivildiener die keine 6 Monate warten müssen, inwiefern das aber stimmt kann ich leider nicht beurteilen. Ich würde da einfach bei der Landespolizeidirektion (notfalls auch anonym) Auskunft verlangen.



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    Einmal editiert, zuletzt von Glock4Ever (28. Februar 2017 um 22:24)

  • Generell ist alles gesagt...aus meiner Sicht eine Anmerkung vielleicht:
    Wenn du den WBK Antrag abgibst gibt es ja ein "Einreichdatum"...zu diesem Zeitpunkt ist dein Psychogutachten und der Waffenführerschein ja definitiv gültig.
    Wenn die Bearbeitung dann länger dauert, bis hin zum negativen Bescheid, gegen den du (fragliche) Rechtsmittel ergreifen kannst, dann bleibt ja das Datum der Einreichung unverändert.
    Somit sehe ich die Gültigkeit der Unterlagen als gegeben an.
    Ob meine Sichtweise rechtlich zutreffend ist kann ich natürlich nicht sagen.
    Ich kann nur "Leos" Rat wiederholen...bei der IWÖ oder beim NFVÖ anfragen...vielleicht gibt es eine Aussage auch wenn du (noch) kein Mitglied bist.


    Zitat: a7d0bc schrieb: Ich solle meinen WBK Antrag zurückziehen

    Klar, genau das ist die für die Behörde einfachste Lösung - kein Antrag - keine Bearbeitung

    Daher wie Leo gesagt hat: WBK Antrag abgeben, dann MUSS innerhalb von 6 Monaten ein Bescheid ergehen!


    Einmal editiert, zuletzt von Centershot (1. März 2017 um 15:31)

  • Müssen tut gar nix leider... Im Prinzip hast die Möglichkeit, wenn spätestens nach 6 Monaten kein Bescheid auf dem Tisch liegt, gegen die Säumnis eine Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht zu erheben und wenn das auch nicht hilft einen Fristsetzungsantrag beim VwGH. Jetzt kannst dir in den einschlägigen Verwaltungsverfahrengesetzen (VwGVG, VwGG) die Dauer von dem Verfahren anschauen. Viel Spaß. ;)

    Es ist richtig, die Behörde handelt rechtswidrig wenn nach spätestens 6 Monaten kein Bescheid da ist. Die WBK bekommst dadurch aber nicht schneller...



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  • Ich habe mit einem Juristen der LPD telefoniert, und er wird meinen Antrag vorerst "auf Eis" legen (für ca. 6 Monate),
    damit ich genug Zeit habe einen Verein zu finden und an min. 3 Turnieren teilzunehmen.
    Das sind laut ihm die Auflagen, und wenn ich diese erfülle kann mein "Waffenverbot" aufgehoben werden.

    Ich habe mich umgesehen bezüglich Schützenvereine in Wien.
    SSV und SCW nehmen keine neuen Mitglieder auf.
    FSCA hat Waffenverleih nur für Leute mit WBK/WP oder mit Begleitperson welche WBK/WP besitzt.
    HSV ist ziemlich weit weg von mir (habe kein Auto).

    Vielleicht kennt jemand einen Verein der Waffenverleih and nicht WBK Leute bietet, und häufig genug Turniere (Pistole) veranstaltet?
    Bonus Punkte wenn der Verein nicht am A*** der Welt ist :D

    Die andere Möglichkeit für mich ist womöglich die Kampfrichterlizenz, aber diesbezüglich muss ich erst weitere Infos einholen.

    Eine ziemliche Farce das ganze....

  • Ich denke einmal laut...
    Es gibt doch in Österreich den NFVÖ, das ist nicht nur eine Interessenvertretung sondern auch ein Schützenverein mit zahlenden Mitgliedern.
    So weit ich informiert bin werden dort für Mitglieder auch die Bestätigungen für den Waffenführerschein ausgestellt.
    DAS wäre schon einmal ein offizieller Schützenverein der definitiv jederzeit Mitglieder (in verschiedenen Varianten) aufnimmt.
    Damit hättest du schon einmal die geforderte Mitgliedschaft, und bist zugleich auch in einer Interessenvertretung.
    In der Steiermark kann ich dir auch per PN einen Verein nennen der Mitglieder aufnimmt...wenn es dir nur um die Mitgliedskarte geht.

    Dann kannst du dich bei allen Vereinen in deiner näheren und weiteren Umgebung interessieren welche "kleinen" Bewerbe mit Gästeklasse es gibt.
    Keine Ahnung wie das in deiner Region ausschaut...hier in der Steiermark gibt es solche einfachen Präzisionsbewerbe sehr häufig!
    Da wird auf 15 Meter die ISSF Präzisionsscheibe mit 5 Schuss beschossen. Jede Scheibe kostet € 5,- ...und schon bist du auf einer Ergebnisliste.
    Verwendet werden KK und GK Waffen, vielfach gibt es die Möglichkeit gegen geringes Entgelt mit vorhandenen Leihwaffen zu schießen.
    Wenn man nett fragt (!) bekommt man vielleicht sogar von einem Standnachbarn eine 22-er für einige Bewerbsscheiben geliehen.
    Wenn du dann GK + KK geschossen hast...dann hast du bei einem einzigen Bewerb ZWEI Ergebnislisten (Leihwaffe anführen!)...einfacher geht's gar nicht!

    Damit hätten wir schon einmal eine Richtung die du dir überlegen könntest...

    Zitat:
    Die andere Möglichkeit für mich ist womöglich die Kampfrichterlizenz, aber diesbezüglich muss ich erst weitere Infos einholen.

    Das sehe ich doch als sehr konstruiert an. Gerade ein Kampfrichter sollte Erfahrung mitbringen! Ich kann dir versichern dass z.B. ein RO beim IPSC viel mehr wissen muss als er im Kurs in kurzer Zeit lernen kann...ohne viel praktisches Wissen wird die RO Prüfung nicht zu schaffen sein. Ein RO muss die Schützen sicher durch die Stages begleiten, sie natürlich beaufsichtigen und bei Fehlern entsprechend dem Regelwerk einschreiten. Mit einer druckfrischen WBK und ohne Erfahrung ist so etwas ein "no go"!

    Einmal editiert, zuletzt von Centershot (3. März 2017 um 16:47) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Danke!!! Das klingt eigentlich ziemlich gut.
    Mein Plan war bis jetzt, Mitglied des HEERESSPORTVEREIN Wien zu werden, was mich allerdings im ersten Jahr ca. 500€ Kosten würde.
    Termine für Bewerbe dorf habe ich auch schon ausfindig gemacht, und dort dürfen auch Gäste schießen.
    Jetzt ist die Frage ob man beim HSV ohne WBK und als Gast auch Pistolen zur Teilnahme ausleihen kann...
    Werde das versuchen noch in Erfahrung zu bringen.
    Sehr viele andere Turniere in meiner Umgebung (Wien) die alle diese Kriterien erfüllen habe ich nicht gefunden. Müsste ich noch mal nachschauen.
    Laut der Webseite des NFVÖ "profitiert man als Mitglied ... von dem Status eines Mitgliedes bei einem Sportschützenverein"
    Dass es erforderlich ist die Turniere im Rahmen seines Vereins zu absolvieren denke ich nicht...

  • Da reden wir von zwei verschiedenen Erfordernissen die nicht zwingend mit einander verbunden sein müssen!

    1.) Vereinsmitgliedschaft: Da gehen viele Vereine (auch "meiner") den Weg eine hohe Aufnahmegebühr zu verlangen, dazu kommt dann gleich der erste Jahresbeitrag. Das kann schon deine genannten € 500,- ausmachen. NFVÖ und der Verein den ich meine kassiert keine Aufnahmegebühr...da ist die Mitgliedskarte" also vergleichsweise billig! Generell hat der Großteil der Schützenvereine behördlich kommissionierte Schießanlagen, das Schießen ist also nicht an den Besitz von WP oder WBK gebunden. Jeder Verein kann aber in der Standordnung vorschreiben dass die Benützung nur mit WP/WBK...oder mit einem gestreiften Pullover...oder mit schulterlangen Haaren erlaubt ist. Das entscheidet der Verein so wie er das haben möchte.

    2.) Bewerbe: Vereinsinterne Bewerbe (nur für Mitglieder) gibt es zwar...die interessieren uns in deinem Fall aber nicht! Du brauchst Bewerbe die entweder "offen" für alle Interessenten ausgeschrieben sind...oder die über eine Gästeklasse verfügen. Die Teilnahme an derartigen Bewerben ist natürlich nicht an eine Mitgliedschaft in irgendeinem Schützenverein gebunden!
    Die "kleinen" Bewerbe die ich gemeint habe stellen auch keine besonderen Anforderungen an die verwendeten Waffen! Lauflänge max. 6", offene Visierung, und sicher funktionieren sollte die Waffe. Ganz wesentlich ist aber die Sicherheit, ganz klar dass die Waffe nur nach Kommando geladen wird...und ebenso klar ist das sichere Ablegen der Waffe mit offenem Verschluss/ ausgeklappter Trommel wenn du abgeschossen hast. Die "sichere Richtung und den langen Finger" solltest du auch kennen...! Mehr brauchst du nicht um zu deinen ersten Ergebnislisten zu kommen!

    3.) Waffen vom Veranstalter als "Leihwaffe" ausborgen: Da wird generell bei den Ständen die ich kenne eine WBK verlangt.

    Abschließend ein Gedanke, müsste man sich terminlich anschauen:
    Ich habe dir ja gesagt dass derartige Bewerbe in der Steiermark (im Großraum Graz) relativ häufig sind. Da war es in der Vergangenheit sogar so dass zwei Vereine am gleichen Wochenende ihre "Bewerberln" veranstaltet haben. Wenn es so etwas wieder geben sollte...dann wäre zu überlegen einmal einen Tag über den Wechsel zu rattern. Am Vormittag beim Verein "A" GK + KK schießen...gemütlich "Steirisch" Mittagessen...und Nachmittag beim Verein "B" wieder GK + KK schießen! 4 Ergebnislisten an einem Tag klingt doch gut!

    2 Mal editiert, zuletzt von Centershot (3. März 2017 um 17:22)

  • Ich bin auch beim Heeressportverein (Bezirk Leibnitz) und zahle glaube ich irgendwas um die 50 € im Jahr Mitgliedsbeitrag. 500 € im Jahr wäre ein Hammer, was stimmt mit den Wiener nicht ?

    Zumindest bei uns ist WBK aber Voraussetzung für die Mitgliedschaft und Gäste dürfen bei uns nicht schießen. Weder bei den Turnieren noch bei den "trainings". Das Bundesheer verlangt jetzt auch Sozialversicherungsnummer und Autokennzeichen aller Mitglieder, weil ein paar Parlamentarier krumme Dinge von "rechtsradikalen" auf behördlichen Schießplätzen befürchten. Naja...



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  • Klar...€ 500,- sind schon eine starke Ansage...allerdings nur auf den ersten Blick:
    Ich vermute dass sich dieser Betrag aus einer einmaligen Aufnahmegebühr + erste Jahresmitgliedschaft zusammensetzt.
    Das wird in vielen Vereinen so gemacht...
    Wichtig ist zu prüfen was dann in den Folgejahren als Mitgliedsbeitrag eingehoben wird und welche Leistungen im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
    Kommen zum Mitgliedsbeitrag noch extra Standgebühren oder Scheibengeld dazu...oder ist mit dem Jahresbeitrag alles abgedeckt?

    Vermutlich verlangt der HSSV zwingend WP oder WBK weil es sich um einen Heeresschießstand handelt der normal für Zivilisten nicht zugänglich ist... HSSV Mitglieder können die Anlage benützen...allerdings unter den genannten Bedingungen des Heeres. Die wollen doppelt abgesichert sein und ganz genau wissen wer die Anlage benützt...und Gäste will man eben nicht haben.

    Bei konzessionierten öffentlich zugänglichen Anlagen - wie z.B. die Schießstätte Zangtal / Stmk. - brauchst du nur dann ein "Waffenrechtliches Dokument" wenn du dir eine Waffe vom Betreiber ausborgen willst.

  • Ich bin auch beim Heeressportverein (Bezirk Leibnitz) und zahle glaube ich irgendwas um die 50 € im Jahr Mitgliedsbeitrag. 500 € im Jahr wäre ein Hammer, was stimmt mit den Wiener nicht ?
    Zumindest bei uns ist WBK aber Voraussetzung für die Mitgliedschaft und Gäste dürfen bei uns nicht schießen. Weder bei den Turnieren noch bei den "trainings". Das Bundesheer verlangt jetzt auch Sozialversicherungsnummer und Autokennzeichen aller Mitglieder, weil ein paar Parlamentarier krumme Dinge von "rechtsradikalen" auf behördlichen Schießplätzen befürchten. Naja...


    Die Beiträge vom HSV sind hier ersichtlich http://schiessen.hsv-wien.at/site-schiessen…lieder_2017.pdf
    Mit allem drum und dran sind das 500€ im ersten Jahr, wenn ich das richtig lese.

    Das Bundesheer ist da wirklich sehr extrem, was die an Daten von Mitgliedern verlangen geht schon in Richtung "data mining".
    Die wollen scheinbar wirklich genau wissen wo Waffenbesitzer wohnen und was sie treiben, um vielleicht in einem "Ernstfall" (welcher Sorte auch immer),
    diesen "Problembürgern" besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Aber da spricht ein wenig mein Aluhut mit. ;)

    Klar...€ 500,- sind schon eine starke Ansage...allerdings nur auf den ersten Blick:
    Ich vermute dass sich dieser Betrag aus einer einmaligen Aufnahmegebühr + erste Jahresmitgliedschaft zusammensetzt.
    Das wird in vielen Vereinen so gemacht...
    Wichtig ist zu prüfen was dann in den Folgejahren als Mitgliedsbeitrag eingehoben wird und welche Leistungen im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
    Kommen zum Mitgliedsbeitrag noch extra Standgebühren oder Scheibengeld dazu...oder ist mit dem Jahresbeitrag alles abgedeckt?

    Vermutlich verlangt der HSSV zwingend WP oder WBK weil es sich um einen Heeresschießstand handelt der normal für Zivilisten nicht zugänglich ist... HSSV Mitglieder können die Anlage benützen...allerdings unter den genannten Bedingungen des Heeres. Die wollen doppelt abgesichert sein und ganz genau wissen wer die Anlage benützt...und Gäste will man eben nicht haben.

    Bei konzessionierten öffentlich zugänglichen Anlagen - wie z.B. die Schießstätte Zangtal / Stmk. - brauchst du nur dann ein "Waffenrechtliches Dokument" wenn du dir eine Waffe vom Betreiber ausborgen willst.

    Zu den Preisen, siehe hier http://schiessen.hsv-wien.at/site-schiessen…lieder_2017.pdf

    > Die wollen doppelt abgesichert sein und ganz genau wissen wer die Anlage benützt

    Das habe ich auch schon bemerkt. Ich führe schon eine ziemlich lange Email Konversation mit den HSV Betreibern.
    Der erste sagte mir "alles kein Problem" und der zweite meinte "keine Chance da ich als Zivi Waffenverbot habe".
    Lustigerweise bin ich aber Besitzer einer Schrotflinte.
    Ich habe also bestimmt kein Verbot von Kat. C Waffen, aber möglicherweise von Kat. B Waffen?
    Der hat mich jetzt aufgefordert beim Ministerium für Landesverteidigung nachzufragen ob das OK ist wenn ich bei denen schieße.

    > brauchst du nur dann ein "Waffenrechtliches Dokument" wenn du dir eine Waffe vom Betreiber ausborgen willst

    Darum geht's eigentlich, ich habe selbst keine Waffe und kein Dokument.
    Um die Auflagen der Polizei (Teilnahme and Bewerben) um mein Verbot aufzuheben erfüllen zu können muss ich also eine Waffe ausleihen.

    Das ist schon sehr skurril: Um mein Verbot aufzuheben muss ich schießen gehen, aber ich darf nicht wegen des Verbots.

  • Das ist schon sehr skurril: Um mein Verbot aufzuheben muss ich schießen gehen, aber ich darf nicht wegen des Verbots.

    Ist es im Grunde nicht....Mit Leihwaffe auf einen Behördlich genehmigten Stand alles kein Problem... :thumbup:

    Du darfst eines nicht vergessen warum es den Zivildienst gab..bzw warum er ins Leben gerufen wurde...bzw....für welche Zielgruppe er erfunden wurde.....nämlich für Menschen die den Dienst an "DER WAFFE" verweigerten...( aus welchen Gründen auch immer )

    ......und nichts anderes..... :think:


    lg leonardo

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