WBK beantragen , obwohl nur mit KK geschossen wird?!

  • @marksman
    Es gibt in D einen Stand der 500m ermöglicht und soll auf 1000m bis ende 2016 ausgebaut werden.


    Zum anderen sind die 300m Stände nicht mal Ansatzweise ausgelastet, warum sollte dann jemand einen Stand bauen und auf den Kosten sitzen bleiben?

    Wo ist denn dieser Stand?
    Bayern?

    Übe doch wenigstens EIN MAL konstruktive Kritik und werde wenigstens bei diesen interessanten KONKRET:
    WO ist der? KONTAKTADRESSE? Telefon... LINK?

    "Da ist ein Stand... wird noch geiler, Du Lurch!" - Danke für diese Nichtauskunft.... sorry, aber ist doch wahr!

    Was die Stände angeht muss ich Selbstkritik üben:
    Ich gehe von MEINEM STANDORT aus, der sich in Niedersachsen befindet... genauer: Braunschweiger Land.
    Hier ist es, wie ich beschrieb... das Sterben setzt ein: Blei, Lärm, Sicherheitsauflagen...
    Bei einigen Ständen fehlt es an Kontaktpersonen, darum bleibt Betrieb aus, das erhöht den Preis und irgendwann wird geschlossen.
    Wir selbst kotzen ja allein schon beim Erhalt unseres 50m KK-Standes... und er hat Bestandsschutz, weil er über 50 Jahre alt ist und die Gemeinde NOCH Zuschüsse gibt.

  • Schießbuch

    ... ist keine Pflicht...

    Aber ich hätte gerne gewusst, wie ihr dann intern die Nachweise der 12/18 führt?

    Die Teile sind regelrechte Dokumente... jedenfalls im KYF, im BDMP und bei den VdRdBw noch krasser: Wer da den Stempel zu Sicherheitsbelehrung nicht im Buch hat, kann an den Leistungsschießen nicht teilnehmen... die auch da eingetragen werden....

    Fällt mir schwer nachzuvollziehen, wie es ohne geht, weil ich es schlichtweg nicht anders kenne. ?(

  • ... ist keine Pflicht...

    Aber ich hätte gerne gewusst, wie ihr dann intern die Nachweise der 12/18 führt?


    Hallo Marksman,


    wenn Du unter Schießbuch das kleine Büchlein verstehst, in das man seine Trainingstermine einträgt, und wo die Standaufsicht oder der Übungsleiter unterschreibt, kannst Du das beim BSSB in die Tonne treten. Da wird nur das Formblatt, das man auf der Homepage des BSSB herunterladen kann, anerkannt. In das müssen dann die Trainingstermine und die Wettkampfteilnahmen eingetragen werden, mit der offiziellen Vereinskladde verglichen werden und vom Vereinsvorstand unterschrieben werden.
    Das Schießbuch hat einzig und alleine den Sinn, dass man seine Termine in der Übersicht hat und dann schnell in der Vereinskladde findet.
    Auch der SB von LRA will eine Bestätigung vom Vereinsvorstand. Das Schießbuch kann, aber muss nicht anerkann werden, wenn es um die Überprüfung der Sporttätigkeit nach 3 Jahren nach dem letzten Kauf geht. Insofern doch jedem Anfänger anzuraten, dass er sein Schießbuch kontinuierlich führt.

    Man muss aber immer bedenken:
    - es wird von Verband zu Verband anders gehandhabt
    - es ist in jedem Bundesland anders
    - jeder SB hat gewisse >Ermessensspielräume, wenn der eine Glaubhaftmachung zu bewerten hat
    - ES KOMMT IMMER DARAUF AN

    Gruß
    Schwarzer Mann

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • @marksman
    Die Daten zum Stand hat Farmer3 schon gebracht.

    Ja, Schießbuch führen ist keine Pflicht.
    Schonmal was von Schießkladde gehört? Dort müssen die Schützen, welche schiessen eingetragen werden. Führen muss dies der Verein/Standbetreiber.

    Der Stand ist... na ja... Am Ende der Welt, mit 30 Euro die Stunde etwas überteuert und vom Schießen in einer unterirdischen RÖHRE...
    Wenn ich für sowas schon Urlaub nehmen muss, dann fahre ich dort hin, wo mir die Sonne lacht und mir nicht die Raktenwürmer den Lurch abknabbern wollen... ein TRAUM diese Gruft.... :rolleyes:
    Jeden seins... meins isses nicht.

    Lieber so:

    Skallebølle center in Dänemark.

    Eine Übersicht findet sich HIER:
    https://www.google.com/maps/d/viewer?…gQ.kbLJdpXXCfoU

  • Die Schießkladde.. Schießbuch... für die einen ist es die längste Praline der Welt...
    Ernstchen: Die Namensgebung unterscheidet sich von Verband zu Verband.... für die einen ist die Kladde der persönliche Nachweis und der Verein pflegt das Buch... für die anderen umgekehrt.

    Das wir bei uns nur "Schießbücher" als Nachweise der Schießtätigkeit kennen, streue ich einfach mal als Info rein... und zwar persönliche Schießbücher oder allgemeine... Nachweise über persönliche Aktivitäten oder im Verein jene über alle Mitglieder.

    Im Prinzip regelt WaffG "$"15 (1) 7+ das...

    Zitat

    im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

    a)die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
    b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und
    c)über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

    Die WaffVwV kotzt sich dazu auch aus auf Seite 19 und nennt das Schießbuch hier explizit als "Nachweis der Verbandsqualität" seitens der Vereine.
    Auf Seite 4 wird das Schießbuch persönlich ausgelegt, dort geht es um Fortbestehen des Bedürnisses: "Ein Nachweis kann erfolgen... durch Bescheinigung des Vereines, oder Vorlage eines Schießbuches".
    (http://www.fwr.de/uploads/media/…_22_03_2012.pdf)

    Also: Der Verein muss den Nachweis führen... und Bescheinigungen ausstellen.

    Nur schießen die meisten Aktiven Schützen mitunter in Verbänden, die sich SPINNEFEIND sind...
    Wer also mal nur 10 Termine in einem und 10 im anderen Verband schafft... und wie im BSSB der eine die "Kladden" des anderen nicht akzeptiert... muss wohl oder Übel in den Sauren Apfel beißen und sich zum einen das FORMBUCH vom jeweiligen Verband.. und zum anderen ein eigenes Abzeichnen lassen.

    Irgendwann sind wir durch blöde Verbandsmeierei, weil der eine dem anderen nichts gönnen will... soweit, dass es am Stand heißt:
    "Bitte einmal hier unterschreiben, dann dort... Stempel da hin und ich bekomme noch eine Signatur dort hinein... bittschön...."

    WOHLGEMERKT: Der Dreck geht nicht auf das Konto des Gesetzgebers! DER IST HAUSGEMACHT!
    Werde ich nur einmal erleben... dass wir es uns nicht selbst noch schwerer machen, als es ohnehin schon ist?!

  • ... Da wird nur das Formblatt, das man auf der Homepage des BSSB herunterladen kann, anerkannt...

    Und das Blatt unterscheidet sich wie vom Schiessbuch? Wenn man schon dem Schützen Dokumentfälschung unter stellt, wie kann dieses Formblatt eine Dokumentenfäschungs-Unterstellung verhindern?

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Ich glaub, meine Anmerkung in Klammern wurde etwas missverstanden. Alle in meinem Verein führen Schießbuch, eben weil es vieles vereinfacht. Für einen Bedürfnisnachweis will unser LV eh ne Kopie der letzten 12 Monate haben. Und bei WBK-Neulingen lässt man sich einmal im Jahr das Schießbuch zeigen (§15 Abs. 1 Pkt. 7...oder wie das hieß). Darüber hinaus sehe ich mich nicht in der Pflicht, irgendwen zu kontrollieren...

  • @WSG1

    Kontrolle ist nicht unsere Aufgabe... nur "Bescheinigen"...

    Selbst wenn ein Vorsitzender oder SchW, etc... "SEHR ANGEBRACHTE ZWEIFEL" hegt... EGAL!

    Wir KÖNNEN de Facto keinerlei Zweifel aktenkundig und für ein Amt relevant anbringen.
    Wir Schießwarte und Vorsitzende MÜSSEN allein auf das Schießbuch basierend auch den letzten Schläger und Kindesmißhandler ein "BEDÜRFNIS" ausstellen, da die Beurteilung von "Eignung" und "Zuverlässigkeit" nicht in unseren Händen liegt und wir exakt NULL Einflußmöglichkeiten haben.

    Ist in gewissen Rahmen auch OK: Niemand will "Aus König-Vorsitzender Gnaden..." willkürlich beurteilt werden! Aber die andere Seite der Medaille ist eben, dass eine Kontrolle in der Vereinen aktuell nicht möglich ist. Rausfliegen kann er z.B. nur, wenn er sich VEREINSSCHÄDIGEND verhält... teilt man nicht meine Meinung, dass so eine Schädigung auch dann vorliegt, wenn die SICHERHEIT gefährdet ist... hat sich mein Einfluss auch schon erledigt.

    Viele "Vereinskönige" glauben sie seien die ganz großen Nummern... und alles geht über "Ihres Gnaden"... aber ich bin selbst Vorsitzender einer KK und kann hier nur müde lächeln: Verwaltungshamster in einer Tretmühle der Bürokratie ist man... einer muss es ja tun und man hat sehr viel weniger Rechte, als sich viele einfach herausnehmen....

    Also... schaut euch manch Kapaike an, der da so Schießwart oder Vorsitzender spielt... DARUM sind persönliche Nachweise, die in MEINEN UNTERLAGEN abgeheftet werden mehr als sinnvoll.

    FAZIT:
    Egal, was der Antragsteller für Beweggründe hat... wo er noch schießt... oder ob er aussieht wie ein Neonazi: Der Verband (via Verein) hat bei erfüllter 12/18 Regel das Bedürfnis zu bescheinigen... und das persönliche, abgestempelte, unterzeichnete und sich mit Standunterlagen deckende PERSÖNLICHE Schießbuch ist ein Garant, dass dies auch künftig geschehen wird. Sei es auch erst dann, wenn man unmißverständlich mit einem Juristen klart macht, dass der Verband hier in der Pflicht steht...

    Ich habe keinerlei Probleme meine Unterlagen durch all MEINE (!) Verbände anerkannt zu kriegen... wer also (wie wohl genannt im BSSB) diesbezüglich mit Mißstände zu kämpfen hat, sollte das Recht auf seiner Seite wissen: NACHWEISE sind vorgeschrieben, nicht die Form und Verbände haben hier eigentlich keinerlei rechtlichen Spielraum...
    Wie bei der Sachkunde auch: Sie ist VON ALLEN Verbänden anzuerkennen, da ihre Prüfungen amtlich genehmigt sind!
    Auch hier musste ich in meienm Verband seinerzeit erstmal für Wirbel sorgen... "Ach? Ohhhh.... Nein? DOCH!... Ohhh.... "

    2 Mal editiert, zuletzt von marksman (11. Juni 2015 um 10:30)

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