Hallo alle zusammen
Ich hab ne kleine Frage vielleicht kann mir einer ja weiterhelfen
Es geht um folgendes; Ich habe vor ca 4 wochen den Kleiner waffenschein
Beantragt aber bin mir nicht 100% sicher ob ich den auch bekomme.
ich habe zwar keine
vorstrafen aber gegen mich lief eine Ermitlung wegen Führen einer
schusswaffe was gegen das waffengesetz verstößt im großen und ganzen war
das eigendlich nichts dramatisches,
ich habe mitten auf nem großen feld mit einer co2 pistole und mit nem
luftgewehr auf dosen geschossen bis dann die polizei kam... naja
jedefalls wurde die anzeige nach § 153 abs. 1 StPo fallen gelassen (die
"tat" ist schon ca 6 Monate her aber habe letzte woche den Brief
bekommen also nachdem ich den KWS beantragt habe) da in diesem fall
keine sachbeschädigung oder Fremdgefährdung vorlag , im brief steht
drinnen die schuld des täters ist als gering anzusehen und das es
allenfalls fahrlässiges handeln war und das bei der ernstellung davon
ausgegangen wird das es sich um einen einmaligen fall handelt.
kann es aber trotzdem sein das ich deswegen den kWS nicht bekomme oder
brauche ich mir auf Grund das das fallengelassen worden ist und ich
sonnst nie auffällig war keine sorgen zu machen?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen danke im vorraus