Kleiner Waffenschein

  • Hallo alle zusammen :)

    Ich hab ne kleine Frage vielleicht kann mir einer ja weiterhelfen ;)

    Es geht um folgendes; Ich habe vor ca 4 wochen den Kleiner waffenschein
    Beantragt aber bin mir nicht 100% sicher ob ich den auch bekomme.

    ich habe zwar keine
    vorstrafen aber gegen mich lief eine Ermitlung wegen Führen einer
    schusswaffe was gegen das waffengesetz verstößt im großen und ganzen war
    das eigendlich nichts dramatisches,

    ich habe mitten auf nem großen feld mit einer co2 pistole und mit nem
    luftgewehr auf dosen geschossen bis dann die polizei kam... naja
    jedefalls wurde die anzeige nach § 153 abs. 1 StPo fallen gelassen (die
    "tat" ist schon ca 6 Monate her aber habe letzte woche den Brief
    bekommen also nachdem ich den KWS beantragt habe) da in diesem fall
    keine sachbeschädigung oder Fremdgefährdung vorlag , im brief steht
    drinnen die schuld des täters ist als gering anzusehen und das es
    allenfalls fahrlässiges handeln war und das bei der ernstellung davon
    ausgegangen wird das es sich um einen einmaligen fall handelt.

    kann es aber trotzdem sein das ich deswegen den kWS nicht bekomme oder
    brauche ich mir auf Grund das das fallengelassen worden ist und ich
    sonnst nie auffällig war keine sorgen zu machen?

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen danke im vorraus :)

  • Ja, nach der Sache kann es durchaus sein, dass Du erstmal als Unzuverlässig gillst und Dir damit der kleine Waffenschein versagt bleibt. Denn bei waffenrechtlichen Vergehen kommt es nicht unbedingt auf die Höhe der Strafe (Tagessätze etc.) an. Denn sobald Tatsachen nur die Annahme rechtfertigen, dass Waffen und oder Munition in der Zukunft regelwiedrig verwendet werden könnten, kann sie jedwede waffenrechtliche Erlaubnis versagen. Kommt auf die genauen Umstände an, da hat die Waffenbehörde einen Ermessenspielraum. Wirst Du abwarten müssen wie sich das auswirkt. 6 Monate ist auch nicht lange her, Im Waffenrecht geht es da eher um lange Zeiten z.B. 5 Jahre oder zum Teil auch 10 oder länger. Und ja die Waffenbehörde bekommt diese Information, da eben nicht nur beim Bundeszentralregister angefragt wird, sondern auch bei der Polizei und beim staatsanwaltlichen Verfahrensregister etc.

    Wieso startest Du eigentlich das Thema zweimal?
    Kleiner Waffenschein
    und
    Kleiner Waffenschein

  • hab das 1. thema in der falschen kategorie geschrieben und weis nicht wie man das löscht :/ ok danke für die antworten nur die eine sache ist ich habe mal bei der polizei nachgefragt und dort meinten sie dadurch das ich keine vorstrafen habe müsste ich theoretisch den schein bekommen und ein anderer polizist sagte zu mir falls es zu einer vorstafe kommt (was nicht der fall ist) kann es sein das ich erst 5 Jahre warten muss aber sonnst müsste das auch gehen ^^ Im brief steht auch drinnen das davon ausgegangen wird das sich so etwas nicht wiederholt, nur weiß ich halt nicht wie verlässlich diese antworten der polizei sind daher wollte ich hier nach fragen ob jemand genaueres weis

  • Das wird dein SB dir schon mitteilen, warte einfach noch etwas ab.

    Das gegen dich emittelt wurde sollte er rauskriegen, wie er das interpretiert, keine Ahnung.

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Das wird dein SB dir schon mitteilen...

    @Don Pepito,

    es besteht allerdings keinerlei Grund oder Zwang dem Sachbearbeiter mit zu teilen, dass da vor einiger Zeit mal was war. Entweder er hat Unterlagen darüber vorliegen oder nicht.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Eben abwarten was dir der Sachbearbeiter der Waffenbehörde mitteilt. Der bekommt über deine Sache die komplette Info von der Polizei oder von der Staatsanwaltschaft.

    Wenn Du mal schauen möchtest was das Gesetz dazu sagt:
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html

    Eine Vortrafe würde die Zuverlässigkeit ausschließen, aber als Vorbestraft gillt man in Deutschland erst ab einer Mindeststrafe von 90 Tagessätzen. Das Waffengesetz ist dort jedoch deutlich schärfer! Schon bei 60 Tagessätze ODER ZWEIMAL zu einer geringeren Strafe da ist es i.d.R. schon vorbei!
    Zusätzlich gibt es unabhängig von dem Strafmaß bzw. Tagessätzen eben noch die Formulierung in §5 (1) 2. WaffG
    "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    ...
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden"

    In sofern kommt es schlicht darauf an, wie die Waffenbehörde dein Vergehen bewertet!

  • also wenn ich wegen der einen sache den KWS nicht bekomme wäre das schon recht streng vor allem auch schade weil ich würde das nämlich nicht missbrauchen und ich bin in der hinsicht auch zuverlässig das mit dem verstoß war auch duch unwissenheit kann man so sagen man darf ja co² pistolen nicht in der öffendlichkeit führen darum bin ich mitten auf ein riesen feld gegangen rund her rum keine häuser und menschen aber da das da oben auf den feld schon nen etwas größeren schall gibt wenn man da mit 4 mm stahl kugeln auf blechdosen schießt hat halt jemand die polizei gerufen. sie mussten mir hallt alles abnehmen und ne anzeige schreiben

    aber wegen zuverlässigkeit ich glaube schon das spielt ne gewaltige rolle ob man mitten auf nem riesen feld geschossen hat gerade um sicher zu gehen das man keinen sachschaden verursachen kann und um sicher zu gehen das man keine menschen verletzten kann ( hatte sogar einen müllsack dabei um den müll anschließend zu entsorgen und einen Rucksack mit Behälter den man verschließen kann für den transport der waffe) oder ob man z.b mitten in der stadt oder auf der straße auf gegenstände schießt das wäre sehr viel unverantwortungsvoller von meiner sicht jedenfalls.
    meint ihr das könnte einen positiven einfluss haben?

  • Ja was sollen wir Dir denn dazu sagen???
    Unser Waffengesetz ist in Deutschland sehr streng und im Prinzip begehen sehr viele ganz normale Bürger jeden Tag da Vergehen gegen, einfach nur aus Unwissenheit!
    Heutzutage reicht es schon ein größeres Küchenmesser im Disscounter zu kaufen, einmal auszupacken um nachzusehen dass es auch in Ordnung ist, und dann unverschlossen in der Alditüte nach Hause zu tragen. Und schon hat man gegen das Waffengesetz verstossen. Wenn sowas einfach durch Zufall mal rauskommt dann kann das auch die Zuverlässigkeit kosten!
    Deine Sache ist da schon deutlich ernster!!! Da kommt es einfach darauf an, wie glaubwürdig es für die Behörde ist dass Du das nur aus Unwissenheit gemacht hast und wie das eingeschätzt wird das sich sowas wirklich nicht wiederholt!

  • Du hast sicherlich nach menschlichem Ermessen verantwortungsvoll gehandelt. ;)
    Aber wie Volker schon schrieb, hat das Waffengesetz nicht allzu viel mit Logik und Verstand zu tun.
    Viele andere Gesetze haben das im Übrigen auch nicht. Dennoch tut man gut daran, sich an sie zu halten.

    Und es gilt früher, wie heute: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. ::RTFM::

    "Demokratie bedeutet: Zwei Wölfe und ein Schaf stimmen darüber ab, was es zu essen gibt.
    Freiheit bedeutet: Das Schaf ist bewaffnet."

  • Zum einen ist das Schießen mit F-Waffen nicht einmal auf dem eigenen Grundstück erlaubt, es sei denn "es wird SICHERGESTELLT", dass die Geschosse dieses nicht verlassen können".

    Zum anderen berechtigt ein kleiner Waffenschein auch nicht dazu im Anschluss Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit zu führen oder zu benutzen.

    Der Gefahrenbereich für 4,5mm BB liegt bei über 300m.

    Die Voraussetzungen für den kleinen WS sind bis auf Versicherung, Bedürfnis und Sachkunde und Trefferquoten...etc... identisch mit seinem großen Bruder.
    Somit wird unter anderem abgefragt: StZR, BZR und örtliche Polizeidienststelle zwecks Ermittlung der Zuverlässigkeit und gerade im Falle der örtlichen Polizei liegt eben in Deinem Fall der Hase im Pfeffer begraben.... gerade aus diesen Verstößen, wie Du einen begangen hast, wird ja die örtliche Polizei befragt;
    Kommt nun drauf, was die zum Besten geben. Das kann Dir hier aber keiner vorher - Orakeln und auch meine Glaskugel ist gerade zur Inspektion.

    (Leonardo hat nämlich immer öfter was an meinen Vorhersagen, Deutungen und Orakeleien auszusetzen, da dachte ich : Schickste mal zum Service ein, einmal Komplettinspektion bitte... - für Insider ::lachen2:: )

  • Oh Gott, wenn ich das lese. Denke ich
    nur wo bin ich hier hingeraten.
    Wie ja bekannt verbrachte ich meine
    Kindheit in der bösen diktatorischen DDR.
    Damals gingen wir in unserem Ort jede
    Woche mit dem Suhler – Knicker
    an einem Bach zu Ratten – schießen.
    Mitten im Ort.
    Eines Tages kam auch der ABV. Da wir
    uns nicht ganz sicher waren versuchten wir erst mal die
    Gewehre zu verstecken. Was jedoch nicht
    gelang. Als wir ihn erklärten was wir machen war seine Antwort.
    Jungs trefft aber auch. Und er gab uns nach den Tipp in die Gewehre
    eine RT – Feder einzubauen. Aus dem Motorrad RD. Da die Gewehre dann mehr Bums bekämen.
    Was wir natürlich ein bar Tage später erledigt hatten. Das war 1974.

    Um Feinde zu bekommen, ist es nicht nötig, den Krieg zu erklären – es reicht, wenn man sagt, was man denkt. MLK

  • Mein "ABV" ler, war da noch viel viel schlimmer. :hyster: Dann kam 89 und ich dachte jetzt kannst du dir deinen Lebenstraum verwirklichen.
    Es folgte 9. 11. und plötzlich war ich und alle meine Mitschüler, "Potenziel Verdächtige". :wall:

  • (Leonardo hat nämlich immer öfter was an meinen Vorhersagen, Deutungen und Orakeleien auszusetzen, da dachte ich : Schickste mal zum Service ein, einmal Komplettinspektion bitte... - für Insider )

    :thumbup::hyster: :Hut:
    ---

    @Don Pepito: Sorry für diesen "Auswuchs" an "Heiterkeiten"... schliesslich hast Du ja eine ernst gemeinte Anfrage gestellt. Diese wurde wohl beantwortet und so bleibt vorerst abzuwarten. Natürlich interessieren wir uns dafür, wie es in Deinem Falle weitergeht - also lass' hören, wenn Du diesbezüglich Neuigkeiten hat! :thumbup:

    Viel Glück & Grüssle
    Urban

    Ofenkäse für alle! :wall::D ...oder doch lieber ein Fondue..? :D::Flgc.h::

  • ja mach ich ^^
    ich wohne in Hessen da hat man eine bearbeitungsdauert von 6-8 wochen und wenn da was drin steht vielleicht noch länger ab nächste woche fängt die 6. woche an , heißt also es kann möglich sein in nächster zeit eine antwort auf den antrag zu bekommen hoffe das klappt alles :)

  • in Hessen kann es zur Zeit auch mal 3 bis 4 Monate dauern, da die Anfragen die früher direkt an die örtliche Polizei gingen inzwischen alle über das LKA laufen und da liegt es dann erst mal auf dem Stapel oder unten drunter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!