Beantragung WBK - Nachweis Trainingseinheiten

  • Hi,

    trainiere seit Februar 2014 regelmässig vier - sechs mal monatlich. Seit einigen Wochen (4) ist mir das Training aus privaten Gründen im Moment nicht möglich. Im März 2015 sind die 12 Monate um und ich würde gerne die WBK beantragen. Ab welcher Pause ist mit Problemen zu rechnen?

    Gruß
    DERU

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    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Hallo

    theoretisch sollte es so sein, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn man seine Mindestanzahl an Trainingseinheiten innerhalb von den von Dir genannten 6 Monaten erfüllt hat. Wenn Du also vom letzten März bis einschließlich Oktober jeden Monat 4 bis 6-mal trainiert hast, und zwar entsprechend der Sportordnung und dann die restlichen 6 Monate aus privaten Gründen aussetzt, dann sind die vorgeschriebenen Trainingseinheiten gegeben. Allerdings kann es sein, dass der Vereinsvorstand Zweifel hat, dass ein Fortdauern des Bedürfnisses vorliegt, wenn man sich in den Monaten vor der Beantragung der WBK nicht mehr sehen hat lassen. Theoretisch müsste der Vorstand Dir die Trainingseinheiten bescheinigen. Aber wenn Du irgendwelche persönlichen Probleme im Verein haben solltest, kann es vorkommen, dass der Vorstand nicht mag und die Bescheinigung einfach nicht unterschreibt. Und dann stehst Du erst mal so ohne Hemd da. Natürlich könntest Du die Bescheinigung einklagen und würdest auch recht bekommen.
    aber der Klageweg ist in D sehr langwierig. Und wenn danach jemand den SB ganz zufälligt trifft, und im Quatschen dieser "informiert" wird, dass es da ein Neumitglied gibt, dass sich anfangs jeder Woche mindestens einmal im Verein hat sehen lassen, dann aber bis zur Beantragung der WBK nur noch sehr selten bis gar nicht trainiert hat, dann musst Du Dein Bedürfnis NACHWEISEN. Der SB kann theoretisch vermuten, dass das intensive Training am Anfang nur dazu benutzt wurde, um auf die erforderliche Anzahl von Terminen zu kommen, und die WBK eigentlich nicht für sportliche Zwecke benötigt wird.

    Es ist also sicher ratsam, in den Monaten vor der Beantragung zumindest sporadisch im Verein vorbeizukommen und zu schießen, damit das Fortbestehen des Interesses am Sport unzweifelbar demonstriert wird.

    Wie gesagt, theoretisch dürfte es kein Problem sein, praktisch aber könnte ein längeres Aussetzen des Training sich hinderlich erweisen. Wer gute Gründe schon im Vorfeld bequatscht hat, hat auch bessere Karten.
    Private Gründe könnte auch bedeuten, dass man dabei ist, sein Haus oder die Wohnung umzubauen, und deswegen einfach nicht mehr dazu gekommen ist, zu trainieren (oft findet sich dann spontan ein Vereinskamerad der einem helfen will). Oder ein Familienangehöriger ist pflegebedürftig geworden und man musste erst die Pflege bzw. einen Heimplatz organisieren.
    Dafür hat man im Verein sicher Verständnis und wird den Antrag dann aktiv unterstützen.

    Also irgendwie glaubhaft machen, dass trotz weniger intensivem Training man doch bei der Stange bleibt. Kein Verein ist begeistert, wenn er WBK- Aspiranten hat, die nur die absolute Mindestzahl an Traingseinheiten haben und sich dann kaum mehr sehen lassen, wenn sie endlich ihre zwei Waffen auf Grün haben und auf Gelb zusätzlich einkaufen.


    Gruß
    Schwarzer Mann


    P.S. Jeder hat doch schon mal in den Medien den Vorwurf gelesen, dass Schützenvereine nur dazu da sind, um den Narren die Beschaffung von Knarren zu ermöglichen. Solchen Verdächtigungen will sich kein Vorstand aussetzen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ja, 2 Monate sind bei Angabe von Gründen kein Problem. 6 Monate könnten schwierig werden aber Probieren geht über Studieren.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Hi,

    wir haben am Wochenende Nachwuchs bekommen und ich war die letzten Wochen mit Umbau u. Renovieren beschäftigt. Der Vorstand weiss das, ich bin ausserdem schon länger Mitglied sowie beim DSB gemeldet. Von dieser Seite sind keine Probleme zu erwarten. Mir ging es eher um die Behörde. Auch hatte ich mal gelesen, dass auch
    bei 18/Jahr eine gewisse Regelmässigkeit seien sollte. Aktuell
    habe ich 45 Einträge seit den letzten
    9 Monaten. Ich rechne damit nicht vor Ende Januar wieder zum Schiessen gehen zu können, das wären dann ca. 12 Wochen Pause gewesen.

    Gruß
    DERU

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  • Der Behörde sind deine Termine schnuppe. Das will der Verband wissen. 12 Wochen, das passt schon. Stell deinen Antrag und telefonier gleichzeitig und erkläre deine Situation. Und vergis das Freibier für den Piraten nicht.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Ach, nicht nur der Pirat bekommt Freibier, wir können alle bis zum Verlust der Muttersprache saufen :D

    Lokal, äh Forenrunde!!

    ::cola:::wellkome:

    Gruß
    DERU

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    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Man muss immer prüfen was der jeweilige Verband erlaubt.
    Beim Hessischen Schützenbund werden meines Wissens nach maximal zwei Monate Pause akzeptiert....wie das der Neue jetzt handhabt, keine Ahnung.

    Da wirst Du tatsächlich mit Deinemzuständigen Verband reden müssen. 100% kann es Dir leider keiner sagen.

  • ja es ist nur erbärmlich, dass der ein oder andere Verband zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen seinen Mitgliedern da noch zusätzliche Steine in den Weg legt.

  • Jap, € 50,-je Antrag und Waffe

    Sorry, aber das ist in meinen Augen eine Boshaftigkeit! :thumbdown:

    Selbst der Staat darf Verwaltungsgebühren nur ein einer solchen Höhe festlegen, wie sie den ihm tatsächlich entstehenden Kosten/Aufwendungen entsprechen. Für das inhaltliche Prüfen von zwei/drei Dokumenten und dann vielleicht noch der Überprüfung der Landesmeisterschaftsteilnahmen durch den LV, sowie dem Ausstellen der Befürwortung und der Dokumentation des gesamten Vorganges 50 Euro vom eigenen Mitglied zu verlangen halte ich persönlich für Wegelagerei.

    Wer soetwas okay findet, der sollte auch sofort jedes Jahr einmal 582,50 Euro für eine verdachtsunabhängige Kontrolle an den Staat bezahlen. Natürlich auch, wenn er während der Dienstzeiten der Behörde einmal nicht zuhause angetroffen wird.

    Gruß
    Frank

    PS: Beim DSB habe ich bisher nichts bezahlt, beim BDMP bittet mich mein LV um einen ausgefüllten und frankierten Rückumschlag. So gehts auch :thumbup:

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

    Einmal editiert, zuletzt von Frank1000 (9. Dezember 2014 um 14:35)

  • Naja, die Frechheit ist zudem, dass die Person, die seit neuem die Bedürfnisse bearbeitet, dies Ehrenamtlich macht.....der HSB steckt sich somit die € 50,- in die Tasche....das ist die Frechheit

    Oder gerechte Strafe für die Dummen die das Spiel mitmachen.

    Auch wenn es =T ist. Welchen Beitrag drückt man an die Verbände die die Bescheinigung günstiger oder für lau herausgeben ab?

    Johann

  • tschuldige disa wenn ich dich berichtige, die 10 € im BSB sind alt, seit 2014 sind es 20 €

    habe ich selber Anfang 2014 erst bezahlen dürfen, als ich meine 45 ACP beantragt hatte

    “Dem klugen Schützen gleicht der höhere Mensch.
    Verfehlt dieser sein Ziel, so wendet er sich ab und sucht die Ursache seines Fehlschusses in sich selbst.”

    - Konfuzius

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