Hallo zusammen,
das ist ja interessant, was da so allen zutage tritt, wenn über ein möglicherweise existierendes Waffenverbot diskutiert wird.
A) ein Waffenverbot erstreckt sich immer auf alle Waffen.
Da aber das Waffenverbot nur dem dazu Verurteilten und der Justiz bzw. den Justizorganen, sowie dem SB im Ordnungsamt bekannt ist, ist es faktisch nicht zu kontrollieren. Denn im Gegensatz zu LWBs ist eine anlasslose Nachschau bei dem Verurteilten in der Wohnung nicht möglich. So jemand kann jederzeit in einem Schützenverein mit "freien Waffen" trainieren. Er kann auch unter Aufsicht mit einer nur zum Training zur Verfügung gestellten Feuerwaffe trainieren, denn er erwirbt diese Waffen nicht und nimmt sie nicht in Besitz noch besitzt er sie dieses Waffe nicht. Das ist analog zu sehen zu dem Fall, dass jemand im Beisein des Autoverkäufers eine Probefahrt macht. Auch in diesem Fall besitzt der Probefahrende das Auto nicht.
Ungeklärt ist nach meiner Meinung noch die Frage, ob ein Waffenverbot jegliches Anfassen einer Waffe verbietet. Das wäre aber nur ein Problem des mit dem Waffenverbot Belegten.
B) es gibt Datenbanken über den Bürger, die dieser faktisch nicht einsehen kann. Denn wenn er nicht weiß, dass Daten gespeichert sind, dann hat er auch keinen Grund nachzufragen. Daten brauchen übrigens nicht elektronisch gespeichert sein, es genügen auch Handakten, die relevante Daten enthalten können.
C) Es gibt Datenbanken, in denen nicht nur Daten eingetragen sind, die wegen eines Verfahrens gespeichert sind.
D) Es gibt Daten, die alleine die subjektive Meinung des Eintragenden wiedergeben. Oder Daten, die nicht stimmen, weil das Ermittlungen eingestellt wurden, weil der Verdacht sich als gegenstandslos herausgestellt hatte, oder weil die Ermittlung auf einen falschen Anschuldigung beruhten.
Fiktion für einen Romananfang:
Jetzt stelle man sich vor, die Polizei wird zu einem Einsatz geschickt, weil angeblich jemand mit einer Waffe im Garten rumläuft und die Nachbarn Angst haben.
Abfrage beim nationalen Waffenregister: positiv
Abfrage wegen Vorstrafen negativ
In der Handakte der Dienststelle : Anzeige wegen Hausfriedensbruch, eingestellt; Hat Nachbarn mehrmals angezeigt. Ermittlungen wurden eingestellt; war mal Zeuge bei einer Kirchweihrauferei und hat in Notwehr einen Angreifer niedergeschlagen. Ist im Umfeld einer Neonazi-Demo registriert worden.(Polizeikontrolle) Dann gibt es Gerüchte wegen häuslicher Gewalt, und eine starke Waffenaffinität wurde registriert. Er hat sich bei mehreren einschlägigen Foren angemeldet und auch gepostet. Und dann wurde vom Verfassungsschutz noch registriert, dass er sich regierungskritisch (regierungsfeindlich) geäußert hat.
Polizei vor Ort stuft ihn als Sonderling und "etwas schwierig" ein
Alles Daten, die weder im kleinen noch im großen Führungszeugnis zu finden sind. Aber die verschiedensten Notizen sind irgendwo vorhanden und können zusammengeführt werden.
Bei egun stellt man fest, dass das "Ermittlungsobjekt" mehrmals etwas gekauft hat und als Super-Eguner bewertet wurde.
Jetzt dürft Ihr raten, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gemeldete sich mit Kabelbindern an den Handgelenken, umringt von Männern mit schwarzen Masken auf dem Boden findet, die Bohrmaschine ist zu Bruch gegangen, die Kinder sitzen heulend in der Ecke, weil der Familienhund erschossen wurde, und die Nachbarn wissen jetzt sicher, das ein gefährlicher Krimineller in der Gegend wohnt. (Sonst wär das SEK doch nicht gekommen). Und jetzt wohn nur noch in der falschen Gegend!
Und schon ist noch ein Eintrag in der Akte. SEK-Einsatz wegen Führens einer Feuerwaffe ohne Waffenschein. (Details kann man in einem Hyperlink abrufen)
Alles rechtens, oder?
Da könnte die Geschichte eines modernen Michael Kohlhaas draus gestrickt werden