• Wir das nicht irgendwann langweilig immer gegen die Mitglieder des DSB zu bashen? Alle sollen zusammenhalten..

    Nun, der DSB ist doch dafür erfunden worden. :D

    Abgesehen davon dass beim DSB eben im Gegensatz zu anderen hier hoch angesehenen Verbänden eben kein Führungszeugnis gefordert wird.

    Johann

  • Wie gesagt viele Verbände verlangen ein Führungszeugnis etc. kann ich mittlerweile auch nachvollziehen.

    Sonst zu der Sache selbst, klar hat das einen faden Beigeschmack, wenn da quasi da Gefühl von Denunziation aufkommt. Aber man muss eben auch den Polizisten a.D. verstehen, wenn da wirklich ein Waffenverbot bestehen sollte, dann ist die Sache eben nicht so einfach zu beurteilen, denn Verantwortungsbewusstsein gegenüber Denunziation ist da eben nicht so einfach zu trennen. Und wir wollen ja schließlich Alle, dass es keine Zwischenfälle mit Sportwaffen gibt nicht wahr? Wenn er noch aktiver Polizist wäre müsste er übrigens melden, wenn Jemand gegen ein Waffenverbot verstößt.

    zu den Fragen:
    "Frage 1:) Wenn derjenige jetzt Vereinswaffen ausgehändigt bekommt, erwirbt er sie ja. Also verstößt er doch gegen das Waffenverbot, oder?"
    Eine Person gegen welche ein Waffenverbot verhängt ist, darf nicht nur keinerlei Waffen besitzen (auch keine sonst Erlaubnisfreie) sondern auch nicht mit Waffen umgehen, also ja er würde gegen ein bestehendes Waffenverbot verstoßen.

    "Frage 2:) Macht sich der "Waffenwart" strafbar, wenn er in der Vergangenheit Waffen an die Person aushändigt hat? (da wusste noch keiner was von dem evtl. Waffenverbot)"

    Nein, solange er von einem Waffenverbot keine Kenntnis hat kann er sich nicht strafbar machen, wenn er ganz Gesetzes konform Leihwaffen zum Schießen auf der eigenen Schießstätte an eine Person bzw. Gasschütze etc. aushändigt. i.d.R. hat er auch keine Möglichkeit von so einem Waffenverbot Kenntnis zu erlangen. Strafbar würde sich nur Derjenige machen, gegen den ein Waffenverbot verhängt ist.

    " Frage 3:) Könnte es sein, das das Waffenverbot nicht mehr besteht? Würde da nicht was im Führungszeugnis stehen? Oder steht sowas im Bundeszentralregister?"
    Ein Waffenverbot muss nicht auf immer und ewig verhängt werden, also es könnte sein, dass es auch, wenn damals eines verhängt wurde, dieses nicht mehr besteht. Im normalen Führungszeugnis muss davon nichts stehen. Es kann auch gegen Kranke verhängt werden, welche keine Straftäter sind. Es würde auf jeden Fall im Nationalen-Waffen-Register stehen, nur dort dürfen nur berechtigte Behörden rein sehen. Den vollständigen Bundeszentralregisterauszug bekommt man sowieso nicht. Nur als berechtigte Behörde oder als betroffene Person allerdings nur zur Einsicht bei einem Amtsgericht (nix mit mitnehmen)

    "Frage 4:) Hat der Vorstand eine Möglichkeit, an verlässliche Informationen wegen dem Waffenverbot zu kommen und wenn ja, wo?"

    Wenn solche Bedenken nun mal jetzt bestehen, ist das Sicherste mit der zuständigen Waffenbehörde zu sprechen, ob Bedenken bestehen dass diese Person am Training mit Feuerwaffen teilnimmt.

    Sonst könnte der Betroffene selbst nur n "Unbdenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz" beantragen (das dauert aber lange, da dafür die ganz normale Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wird). Die bräuchte man sonst bevor man auf den 27er Lehrgang gehen würde. Wenn ein Waffenverbot noch bestehen sollte, würde er diese Bescheinigung auf keinen Fall erhalten.

  • Volker,

    eigentlich steht es schon im polizeilichen Führungszeugnis

    Zitat

    §41 (3) Waffg

    (3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Nein, den die Polizei bestimmt weder Form noch Inhalt des Führungszeugnis. Man erhält das Führungszeugnis in BY und vermutlich in ganz Deutschland nicht auf der Polizei sondern im Rathaus. Im Rathaus erhält man es nicht direkt sondern stellt nur den Antrag. Man bekommt es dann vom Bundesjustizamt zugeschickt....

  • Hi,

    bei einem Neumitglied im Verein bestehen Bedenken, dass gegen ihn ein Waffenverbot vorliegt. Bei dem Antrag zur Aufnahme in den Verein wurde ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorgelegt. Jetzt behauptet ein anderes Mitglied (Polizeibeamter a. D.), derjenige wäre vor einigen Jahren wegen Verstoß gegen das WaffG verurteilt worden und hätte ein Waffenverbot erhalten.

    Frage 1:) Wenn derjenige jetzt Vereinswaffen ausgehändigt bekommt, erwirbt er sie ja. Also verstößt er doch gegen das Waffenverbot, oder?
    Frage 2:) Macht sich der "Waffenwart" strafbar, wenn er in der Vergangenheit Waffen an die Person aushändigt hat? (da wusste noch keiner was von dem evtl. Waffenverbot)
    Frage 3:) Könnte es sein, das das Waffenverbot nicht mehr besteht? Würde da nicht was im Führungszeugnis stehen? Oder steht sowas im Bundeszentralregister?
    Frage 4:) Hat der Vorstand eine Möglichkeit, an verlässliche Informationen wegen dem Waffenverbot zu kommen und wenn ja, wo?

    Strafbar gemacht hat sich hier nur einer:

    Der Oberförster a.D.

    Und wenn sein Umgang mit dem Datenschutz sowie dem Dienstgeheimnis herauskommt, ist er nicht mehr a.D. sondern "o.P.": Ohne Pension!

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

    http://www.lars-winkelsdorf.de/


    Je suis Charlie!

    Einmal editiert, zuletzt von Winkelsdorf (3. November 2014 um 17:17)

  • Was für eine Diskussion.....aber das Naheliegenste wird hier nur von einem genannt und vom Rest erst mal pauschal ausgeblendet. :wall:

    Hallo Frank1000 und HighTech,

    genauso ist es, das Naheliegende wurde offensichtlich nicht gemacht, denn diese Person müsste doch wissen ob ein Waffenverbot gegen sie besteht oder nicht. Den Polizisten a.D. würde ich mal auf seine Verschwiegenheitspflicht auch als pensionierter Polizeibeamter hinweisen, denn behaupten kann jeder etwas, auch wenn er es nicht darf oder genau weiss. :teufel:
    Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ist absolut nichts aussergwöhnliches bei z.B. einem Eintritt in einen Schützenverein, kann jeder Verein oder Verband schliesslich selbst regeln wie er das Handhaben will.

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Die Person soll drauf angesprochen werden damit diese weiß, warum Sie auf einmal alle schief anschauen und komisch sind.
    Dazu braucht es aber Eier....

    Das sollte er schon deswegen erfahren, weil er Geschädigter von Straftaten geworden ist!

    Gibt genug Westentaschenstatisten und Möchte-Gern-Dirty-Harry, die sich den Freibrief zur Menschenjagd selbst ausgestellt haben, die die Beschlüsse der Parlamente als Diskussionsgrundlage empfinden oder bei Hautfarbe, Waffenbesitz oder unpassender Weltanschauung den Generalverdacht sehen.

    Es passiert jeden Tag, eine rechtswidrige Durchsuchung und wir als Gesellschaft weichen zurück. Ein in die Akten geschriebener Generalverdacht und wir weichen zurück. Eine kleine falsche Anzeige und wir weichen zurück.

    Die Gesellschaft ist lange genug zurückgewichen, wir sind hier nicht in der DDR und KEIN Beamter hat in diesem Lande mehr Rechte, als die gewählten Volksvertreter ihm stellvertretend für die ganze Gesellschaft geliehen haben.

    Es ist an der Zeit, solchen Gestalten klar ihre Grenzen zu weisen und aufzeigen zu lassen, dass sie in diesem Lande nur DIENEN und nicht HERRSCHEN.

    Betroffenen informieren, Papier linksgelocht schwarz machen und schreiben:

    "Lieber Landesbeauftragter für Datenschutz,

    es war ein sonniger Tag, der Himmel war blau und die Wolken flauschig, ich ahnte nichts Böses, als plötzlich..."

    Dafür wird DER nämlich von uns allen bezahlt!

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

    Einmal editiert, zuletzt von Winkelsdorf (3. November 2014 um 18:52)

  • Warum irgend jemand ansprechen. Das Führungszeugnis ist ohne Fehl und Tadel BASTA .


    Ich verstehe eines nicht: WIR sind die, die ständig fordern, daß Rechtstaatlichkeit im Umgang mit LWB herrschen muß und nicht Übereifer weltrettender Beamter geduldet werden kann.
    Und dann passiert folgendes:
    1) Ein Schützenkamerad stellt mit einem Gerücht ein sauberes Führungszeugnis in Frage.
    2) Ein Verein lässt sich auf die Gerüchte ein und fordert also nicht nur überflüssigerweise ein Führungszeugnis sondern zusätzlich das Einverständnis eines Polizisten a.D.

    Eine Ungeheuerlichkeit ist das, und für mich wäre das der Grund, diesem Verein umgehend den Rücken zu kehren.

    Aber es zeigt den Zerfall unserer Arbeitsteiligen Gesellschaft: Anstatt den Experten (Führungszeugnis erstellende Behörde.) zu trauen, muß alles im Team der Ahnungslosen dikutiert werden und im Rahmen des Groupthink ein übervorsichtiges Ergebnis erzeugt werden, bei dem ja keiner mehr Grenzen der Verantwortung ziehen muß. Mich kotzt sowas an!

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Warum irgend jemand ansprechen. Das Führungszeugnis ist ohne Fehl und Tadel BASTA .

    Hallo Dzilmora,

    Deine Aussage hat was, :thumbup: ich persönlich würde genauso handeln, denn wo kämen wir denn hin, dann müssten wir ja auch sämtliche behördliche Bescheinigungen, Zeugnisse usw. anzweifeln und hinterfragen, was absoluter Nonsens ist. Sauberes Führungszeugnis nach Vorlage bedeutet ein sauberes Strafenregister. BASTA. :thumbup:

    Grüsse
    czler :drink:

    46887-czler-jpg

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    »Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.«
    Gustav Heinemann (ehemaliger deutscher Bundespräsident 1899 – 1976)

  • Hallo Dzilmora,

    Deine Aussage hat was, :thumbup: ich persönlich würde genauso handeln, denn wo kämen wir denn hin, dann müssten wir ja auch sämtliche behördliche Bescheinigungen, Zeugnisse usw. anzweifeln und hinterfragen, was absoluter Nonsens ist. Sauberes Führungszeugnis nach Vorlage bedeutet ein sauberes Strafenregister. BASTA. :thumbup:

    Grüsse
    czler :drink:

    Ich kann mich da noch an frühere Zeiten erinnern, aber in einem anderem Zusammenhang. Da mußte ich ein Führungszeugnis beibringen, das ich allerdiengs nicht einsehen konnte. (muß F 2 gewesen sein, da steht wohl "mehr" über mich drin) Das Ding ging direckt an die Behörde, die mich auf Grund dieses Zeugnisses zur Prüfung zugelassen hat. Im Verein wusten Alle, das gegen dieses Zeugnis und darauffolgende Zulassung ein Wiederspruch, Querelen wegen falschem Aussehen oder auch nur, "den mag ich aber nicht" unmöglich währe. Über so etwas wird einfach nicht diskutiert, gemauschelt o.Ä. das hat man hinzunehmen. BASTA

  • Hier toben sich wieder alle aus, faszinierend, hoffentlich liest da sonst keiner mit...

    Ich möchte betonen, dass aus verschiedenen Gründen ein Waffenverbot nach §41 ausgesprochen werden kann und der Grund dafür kann, muss sich aber keinesfalls in einem Führungszeugnis wiederfinden!! Sprich auch jemand mit einem leeren Führungszeugnis kann ein Waffenverbot nach §41 haben oder gehabt haben.

    Im Übrigen bin ich durchaus der Meinung, dass man seine zukünftigen Mitglieder sehr gut sondieren sollte, vll. nicht mit einem Führungszeugnis aber mit ein wenig Menschenverstand und einem Bürgen... Und nur weil Mitglieder fehlen sollte man nicht dazu übergehen jeden Zahlenden mit offenen Armen zu empfangen. Wenn ich einige Gestalten auf diversen Ständen so sehe oder einiges hier lese *Brrrrr*.

  • Und nur weil Mitglieder fehlen sollte man nicht dazu übergehen jeden Zahlenden mit offenen Armen zu empfangen.


    Dem stimme ich durchaus zu. Jedoch "tobe ich micht nicht aus" sondern beharre einfach auf Recht und Gesetz.
    Denn zur Überwachung und Strafverfolgung haben wir Behörden und Beamte. Denunziantentum gehört nicht zur Manschaft zur ausführung hoheitlicher Aufgaben.

    Ich werde keiner Partei das Vertrauen zur Herrschaft über Gesetze, Polizei, Justiz und Militär ausprechen, wenn sie mir nichtmal das Vertrauen über den Umgang mit nem 98er ausspricht.

    Menschen starben für die Freiheit, die nur darin bestand, heute das tun zu dürfen, was vorgestern doch allgemeiner Brauch war, seit gestern aber Verbrechen genannt wurde.

  • Hallo,

    Führungszeugniss um Mitglied zuwerden.
    Leute, mit verlaub, aber euer Verein hat einen Knall.


    Habe mich da im Eingangspost etwas unglücklich ausgedrückt. Für die reguläre Mitgliedschaft wird kein Führungszeugnis verlangt. Allerdings für den Sachkundenachweis, da die Teilnehmer 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs der Behörde gemeldet werden (müssen?) Da er schon zwei Monate als Gast am Schießen teilgenommen hat und der nächste Lehrgang ansteht, hat er das FZ gleich mit dem Antrag abgegeben.


    Warum ist das jetzt Blödsinn? Mit Sachkunde darf ich auch alleine auf dem Stand schießen. Früher sind die Leute ohne WBK/Sachkunde teilweise wieder unverrichteter Dinge gefahren, weil keiner verfügbar war, der Aufsicht gemacht hat. Außerdem kenne ich keinen Schützen, der keine WBK beantragen möchte - Ist doch egal ob er die SK nach zwei oder nach 10 Monaten macht.


    Ich würde ja freundlich und diskret dem Herren Ex-Polizisten sagen, dass er seine Kompetenzen überschritten hat und auch die Worte "Denunziant" und "Kollegenschwein" in den Mund nehmen. Weiterhin würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob ich mit solchen Subjekten meine Freizeit verbringen möchte.


    Wieso sollte ich wegen einem faulen Ei den Verein wechseln? Quertreiber und Besserwisser sowie Scheriffs gibt´s doch überall, oder?

    Die Person soll drauf angesprochen werden damit diese weiß, warum Sie auf einmal alle schief anschauen und komisch sind.
    Dazu braucht es aber Eier....


    Werde ich sicher machen, nicht weil es meine Aufgabe wäre oder ich mich dazu berufen fühle - Einfach nur aus Neugierde ;) Bisher war noch keine Gelegenheit, das Thema kam erst Sonntag in der Brabbelecke an.

    Hallo Dzilmora,

    Deine Aussage hat was, :thumbup: ich persönlich würde genauso handeln, denn wo kämen wir denn hin, dann müssten wir ja auch sämtliche behördliche Bescheinigungen, Zeugnisse usw. anzweifeln und hinterfragen, was absoluter Nonsens ist. Sauberes Führungszeugnis nach Vorlage bedeutet ein sauberes Strafenregister. BASTA. :thumbup:

    Grüsse
    czler :drink:


    Soviel ich weiß, gibt es einen himmelweiten Unterschied zwischen Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister. IMHO ist das FZ nur ein Auszug aus diesem mit ganz anderen Löschungsfristen.


    Ganz davon ab fühle ich mich in meinem DSB Verein sehr wohl, der Vorstand ist prima und 98% der Leute auch. Und der Rest geht mir echt am Poppes vorbei :D

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Und die Gesetze zum Datenschutz sind eine Diskussionsgrundlage, oder wie?


    Nee, habe ich nicht gesagt. Aber das normale Führungszeugnis sicherlich auch nicht. Das Gesetze verbogen, umgangen oder sonstwie nicht eingehalten werden müssen, ist wohl jedem klar. Aber ob das grundsätzlich die Regel ist? Wenn du mehr weisst, kannste mich ja mal erleuchten.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:


  • Nee, habe ich nicht gesagt. Aber das normale Führungszeugnis sicherlich auch nicht. Das Gesetze verbogen, umgangen oder sonstwie nicht eingehalten werden müssen, ist wohl jedem klar. Aber ob das grundsätzlich die Regel ist? Wenn du mehr weisst, kannste mich ja mal erleuchten.

    Wieso "MUSS" das sein?

    Hier liegt ein massiver Eingriff in die Rechte des Betroffenen vor. Punkt!

    Mag ja sein, dass es das Empfinden der Überkorrektheit stört oder das Bedürfnis, gegenüber der Obrigkeit angemessen buckeln zu dürfen, aber es gelten die von den Parlamenten beschlossenen Gesetze.

    Selbst dann, wenn der im Verdacht steht, drei N.utten umgebracht zu haben und nur wegen überlanger Verfahrensdauer mal kurz aus der Untersuchungshaft rausdurfte, ist das NICHT Angelegenheit irgendeines Vereines oder von hergelaufenen Polizeibeamten a.D., da irgendwie wilde Pseudo-Ermittlungen anzustellen.

    Wie soll das denn dann in der Praxis werden, soll der DSB dann eine "Sicherheitsabteilung" einrichten, die V-Männer führt? Erstmal eine "Sicherheitsüberprüfung" bei Neumitgliedern machen, die Nachbarn und frühere Lehrer der Grundschule befragen?

    Warum nicht gleich die E-Mails hacken und auf Nr. Sicher gehen, dass da niemand Kinderpor.nos hat oder verfassungsfeindliche Tendenzen betreibt?

    Ich bin ausschließlich aus beruflichen Gründen in diesem Forum und recherchiere mit dem Ziel journalistischer Berichterstattung.

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    Je suis Charlie!

    Einmal editiert, zuletzt von Winkelsdorf (3. November 2014 um 21:49)

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