Hi,
bei einem Neumitglied im Verein bestehen Bedenken, dass gegen ihn ein Waffenverbot vorliegt. Bei dem Antrag zur Aufnahme in den Verein wurde ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorgelegt. Jetzt behauptet ein anderes Mitglied (Polizeibeamter a. D.), derjenige wäre vor einigen Jahren wegen Verstoß gegen das WaffG verurteilt worden und hätte ein Waffenverbot erhalten.
Frage 1:) Wenn derjenige jetzt Vereinswaffen ausgehändigt bekommt, erwirbt er sie ja. Also verstößt er doch gegen das Waffenverbot, oder?
Frage 2:) Macht sich der "Waffenwart" strafbar, wenn er in der Vergangenheit Waffen an die Person aushändigt hat? (da wusste noch keiner was von dem evtl. Waffenverbot)
Frage 3:) Könnte es sein, das das Waffenverbot nicht mehr besteht? Würde da nicht was im Führungszeugnis stehen? Oder steht sowas im Bundeszentralregister?
Frage 4:) Hat der Vorstand eine Möglichkeit, an verlässliche Informationen wegen dem Waffenverbot zu kommen und wenn ja, wo?