• Hi,

    bei einem Neumitglied im Verein bestehen Bedenken, dass gegen ihn ein Waffenverbot vorliegt. Bei dem Antrag zur Aufnahme in den Verein wurde ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorgelegt. Jetzt behauptet ein anderes Mitglied (Polizeibeamter a. D.), derjenige wäre vor einigen Jahren wegen Verstoß gegen das WaffG verurteilt worden und hätte ein Waffenverbot erhalten.

    Frage 1:) Wenn derjenige jetzt Vereinswaffen ausgehändigt bekommt, erwirbt er sie ja. Also verstößt er doch gegen das Waffenverbot, oder?
    Frage 2:) Macht sich der "Waffenwart" strafbar, wenn er in der Vergangenheit Waffen an die Person aushändigt hat? (da wusste noch keiner was von dem evtl. Waffenverbot)
    Frage 3:) Könnte es sein, das das Waffenverbot nicht mehr besteht? Würde da nicht was im Führungszeugnis stehen? Oder steht sowas im Bundeszentralregister?
    Frage 4:) Hat der Vorstand eine Möglichkeit, an verlässliche Informationen wegen dem Waffenverbot zu kommen und wenn ja, wo?

    Gruß
    DERU

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    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Aufname in den Verein, und keine Eintragung ins Zeugnis ? Na und ! Schickt ihm zum "Sprengstoff". wenn er das besteht,..
    DERU, dann schmeist den Boliseier raus...
    Seit wann braucht man bei einem Mitglied, das noch nicht über Waffenrechtliche Berechtigungen verfügt, ein Führungszeugnis ? :bud: Gilt das bei Euch auch für "Luft" ?
    Das ist kein "Boliseier", das ist ein Schweinehund. :bud: Ich kann mich noch ganz gut erinnern, als man nach "9.11." die Plätze und zukönftigen Piloten als Teroristen aquirireen wollte. "Das" Gesindel", sprich Spione, wurde nach Hause gejagt .
    Und was spicht dagegen, wenn man einen mal "läßt".
    Ich hab schon manch einen "gelassen". ( unter Aufsicht ! )
    Du schreibst doch selbst "Ohne" Eintragungen, na dann, .....
    Der "Boliseier" würde sich nicht mehr blicken lassen..Ich hätte ihn den Ausgang gezeigt. ::schlag:: Ich denk, das ist eine Schande,..für Euren Verein..
    Habt Ihr da nur Deppen, oder braucht Ihr keine Neuen ?, Oder, seit Ihr ein elitärer Boliseiverein ?
    Ach ja, woher weis der "a.D." vom "Waffenverbot" ? ? ?

    2 Mal editiert, zuletzt von pirat52 (3. November 2014 um 00:18)

  • ::hahah::

    Zitat

    Der hat nichts zu behaupten er verstößt gegen den Datenschutz und verliert seinen Job ::RTFM:: .
    Das ein Verein vorweg ein Führungszeugnis verlangt finde ich schon mehr als befremdlich :thumbdown: oder geht es da um Doppelagenten ????

    a. D. bedeutet,..er hat ja keinen Job mehr... ::hahah:: Wir hatten mal nen "Ofizier",."so" hat er sich benommen,....wurde aber schnell entsorgt. Jetzt gehts wieder "friedlich" zu. ::schlag3:: ::hahah::

    Einmal editiert, zuletzt von pirat52 (3. November 2014 um 01:26)

  • Ich denke wir alle im Verein sind keine Stasi oder Hilfssherifs, die einen Kameraden bespitzeln / verleumden / und dann an den Staat petzen müssen.

    Der Polizist dagegen wäre verpflichtet Owis und Straftaten zu melden....

    Mal kurz ne Mail an euer Landratsamt ob Herr Xyz am ordentlichen Schießen mit KK / GK waffen teilnehmen darf.


    "Führungszeugnis" taugt nix. Zu schnelle Löschung / erste Straftaten bis zu einer gewissen Strafhöhe werden garnicht erfasst.

    Bundeszentralregister bekommen nur Ämter.

    Zuerst die Person selber drauf ansprechen.

    Der nächste fordert vll. noch das die Person einen kleinen WS beantragt und dann vorzeigt.
    Könnte man eigentlich sicherheitshalber von jedem Gastschützen fordern ;) ....

  • Wenn im Führungszeugnis nichts drin ist, ist offensichtlich auch kein Waffenverbot mehr vorhanden. Dann wäre auch immer noch die Frage, wann dieses (angebliche) Waffenverbot ausgesprochen wurde (Verjährung).

    Zitat

    Der Polizist dagegen wäre verpflichtet Owis und Straftaten zu melden...

    Ein Polizist a.D. ist kein Polizist mehr. Einen Auszug aus seinem BZRG kann jeder beantragen.


    Frage 1:) Wenn derjenige jetzt Vereinswaffen ausgehändigt bekommt, erwirbt er sie ja. Also verstößt er doch gegen das Waffenverbot, oder? Ja
    Frage 2:) Macht sich der "Waffenwart" strafbar, wenn er in der Vergangenheit Waffen an die Person aushändigt hat? (da wusste noch keiner was von dem evtl. Waffenverbot) Nein
    Frage 3:) Könnte es sein, das das Waffenverbot nicht mehr besteht? Ja Würde da nicht was im Führungszeugnis stehen? Ja Oder steht sowas im Bundeszentralregister? Bei Beantragung der WBK würde das in jedem Fall auftauchen.
    Frage 4:) Hat der Vorstand eine Möglichkeit, an verlässliche Informationen wegen dem Waffenverbot zu kommen und wenn ja, wo? Führungszeugnis

    Übrigens musste ich, obwohl WBK Inhaber, beim BDS (in unserem Verein) auch ein Führungszeugnis vorlegen.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

    3 Mal editiert, zuletzt von Dzilmora (3. November 2014 um 07:45)

  • Erstmal sollte geklärt werden ob das schießen mit Vereinswaffen wirklich vom § 12 WaffG erfasst wird und der Verein für die Überwachung verantwortlich ist.

    Auch Waffenverbote sind nicht immer für die Ewigkeit.

    Waffenverbote können auch im Zusammenhang mit Urteilen im öffentlicher Verhandlung ausgesprochen werden.

    Dass zumindest ein Verband beim Eintritt ein Führungszeugnis fordert war hier vor Wochen, nachdem klar war dass es nicht der DSB ist, kein Problem.

    Johann

  • Waffenverbote können auch gegen psychisch kranke und Alkoholabhängige ausgesprochen werden. Und krank sein ist keine Strafttat und schon garnicht im Führungszeugnis. ...

    Bundeszentralregisterauszug kann man nur für sich selber beantragen bzw. Behörden. Den kann man selber dann nur beim Amtsgericht einsehen und wird dann vernichtet (gibts nicht mit nach Hause).

  • Moin zusammen,

    ich kann wirklich nicht glauben ,was ich hier lese .... was soll der ganze Mist mit Führungszeugnis und Behördenauskunft .... reichen die gesetzlichen Auflagen noch nicht aus ?
    Muß da jeder Verein noch eigene Maßnahmen ausdenken um die Leute vom schießen abzuhalten ?
    Wer mit einer Waffe eine Straftat begehen will ,der weiß auch mit Sicherheit wo er eine herbekommt, und zwar keine Jagd/Sportwaffe !
    So brauchen sich die Vereine nicht zu wundern das der Nachwuchs aus bleibt.

    Gruß Rudi

    "Wer Fleisch isst, sollte auch die Eier haben Tiere zu töten." (Roland Düringer, Kabarettist, Jäger)

  • Es ist zwar ein DSB Verein, elitär sind wir aber nicht. Es soll nur jeder Schütze möglichst schnell seinen Sachkundenachweis erbringen, und in diesem Zusammenhang wird ein Führungszeugnis verlangt. Ging halt bei ihm mit der Anmeldung einher.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

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    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • Erstmal sollte geklärt werden ob das schießen mit Vereinswaffen wirklich vom § 12 WaffG erfasst wird und der Verein für die Überwachung verantwortlich ist...

    Im WaffG heißt es "Waffenbesitzverbot". Also kein überlassen der tatsächlichen Gewalt.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Führungszeugniss um Mitglied zuwerden.
    Leute, mit verlaub, aber euer Verein hat einen Knall.

    Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen. (Erich Maria Remarque)

    Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes? (Berthold Brecht)

  • "Möglichst schnell zur Sachkunde"..
    was ist das denn für ein Blödsinn ?
    Bei uns giebts nen Paten an die Hand und dann heist das "Üben, üben"
    Da darf man dann sogar Vereins und Kreismeisterschaft.
    Echt gut fürs "Bedürfnis".
    Und wenn mal ein Lehrgang in Sicht ist, wird der Deliquent hingeschickt,..vom Verein bezahlt.
    Hat sich bisher prächtigst bewährt. :thumbup:

  • Das mit dem Führungszeugnis machen inzwischen viele Vereine, "man will halt keine Angriffspunkte liefern". Nur steht im normalen Führungszeugnis eben nicht alles drinnen. Das einzigste Dokument (außer neuer WBK oder KWS) welches direkt eine positive Zuverlässigkeitsprüfung bescheinigen würde, welches man einfach so als betroffene Person für das Inland ausgehändigt bekommen kann, ist die "Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz", welche man benötigt bevor man auf den 27er Lehrgang gehen darf.
    Davon mal abgesehen verlangen auch viele Verbände bei Aufnahme ein Führungszeugnis, das Thema hatten wir schon mal, finde es nur gerade nicht.

    Sonst selbst kann der Verein schlicht nicht rausfinden, ob für eine Person ein Waffenverbot verhängt ist, insofern ist diese Maßnahme ohnehin unwirksam. Die Waffenhändler haben mit Erlaubnisfreien Waffen das gleiche Problem, denn für die gilt ein verhängtes Waffenverbot ja auch., prüfen können sie aber nur das Alter bzw. Geburtsdatum anhand des Personalausweises.
    Wenn man jedoch so einen Hinweis bekommen hat, dann kann man das schlecht ignorieren! Waffenverbote können nicht nur gegen Straftäter verhängt werden, sondern auch gegen psychisch Kranke, Alkoholabhängige und Drogensüchtige etc. In sofern würde ich schlicht beim Sachbearbeiter der zuständigen Waffenbehörde anfragen ob bei dieser Person Bedenken bestehen, wenn diese am Training mit Schusswaffen teil nimmt. Wenn man da nichts negatives gesagt bekommt, dann trainieren lassen. Auch dann wenn wirklich ein Waffenverbot verhängt worden war, muss das übrigens nicht für immer und ewig gelten.

  • Ich habe jetzt Kopfschmerzen von wirrem blablabla "Boliseier"... war spät gestern, oder? :rolleyes: :D

    Ich würde ja freundlich und diskret dem Herren Ex-Polizisten sagen, dass er seine Kompetenzen überschritten hat und auch die Worte "Denunziant" und "Kollegenschwein" in den Mund nehmen. Weiterhin würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob ich mit solchen Subjekten meine Freizeit verbringen möchte.

    Abgesehen davon kann auch ein Gewaltverbrecher in Hafturlaub auf einem Schießstand als Gastschütze seine Freude haben, nur darf er keine eigenen Waffen erwerben.

    Was ist mit diesen DSB Leuten los? Ist das die Nachfolgeorganisation der SED?

  • @p0ddie
    Das ist nicht ganz richtig, wenn für eine Person ein allgemeines Waffenverbot verhängt worden ist, dann darf diese Person überhaupt keine Waffen besitzen, auch keine sonst ab 18 Jahren freien erlaubnisfreie Waffen, und sie darf auch nicht mit Waffen umgehen etc. also dürfte sie auch nicht als Gastschütze auf dem Stand schießen. Nur diese Maßnahme des Waffenverbotes ist gegen Leute, welche sich schlicht nicht dran halten i.d.R. unwirksam da das eben Keiner erfährt wenn ein Waffenverbot für eine Person verhängt ist. Es wird soweit ich weiß zwar im NWR eingetragen aber das bringt halt auch nix, denn da können nun mal richtiger weise nur berechtigte Behörden rein schauen.


  • Was ist mit diesen DSB Leuten los? Ist das die Nachfolgeorganisation der SED?

    Wir das nicht irgendwann langweilig immer gegen die Mitglieder des DSB zu bashen? Alle sollen zusammenhalten.. blablabla. Da könnte man doch mal mit anfangen und sich nicht schon in einem online Forum gegenseitig anmachen weil man in einem anderen Verband ist.
    Ist ja schlimm geworden... :thumbdown: Als ob man ein Thema nicht sachlich diskutieren könnte ohne dabei pauschale Vorwürfe zu machen.

  • Nur diese Maßnahme des Waffenverbotes ist gegen Leute, welche sich schlicht nicht dran halten i.d.R. unwirksam (...) da das eben Keiner erfährt...

    Ist beim Führerscheintzug nicht anders. Man wird erwischt oder nicht bzw. hält schlicht das Verbot ein. Doch, steht im Führungszeugnis drin wie von @HighTech oben angemerkt. Und noch was, es ist eben nicht nur der DSB sondern auch der BDS, der manchmal ein Führungszeugnis verlangt.

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    Theodor Adorno


  • Zuerst die Person selber drauf ansprechen.


    Was für eine Diskussion.....aber das Naheliegenste wird hier nur von einem genannt und vom Rest erst mal pauschal ausgeblendet. :wall:


    Das Vereine bei solchen "Gerüchten" einfach vorsichtig werden, kann ich persönlich schon nachvollziehen. Volker1 hat die Probleme ja oben aufgezeigt und ich könnte hier auch noch einiges aus dem Nähkästchen erzählen. Also weit hergeholt ist das leider nicht immer.

    Dennoch: Situation klären und dann ein klares Wort! Denn wenn wir uns das nicht mal mehr wert sind.......


    Gruß
    Frank

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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