Beschußpflicht

  • Wenn ich mir eine Lunten - Muskete baue, und verwende einen Orignalen Lauf einer Steinschloss Muskete, zu Beispiel einer französichen " An9 " muss dieser Lauf neu beschossen werden, oder fällt er unter orig. vor 1891.

  • Mit meinem laienhaften Verständins würde ich darauf plädieren, daß kein Neubeschuß notwendig ist. Denn der Lauf ist der Hauptteil und der ist original vor 1891. Der Zündmechanismus ist auch bei neuen VL Waffen nicht beschossen.

  • Würde ich auch mal behaupten. Ansonsten wäre ja ein Neubeschuss schon notwendig, bei der Entfernung und Wiederanbringung des Laufes vom Schaft. Du machst ja nichts anderes als einen anderen Schaft anzubringen. Erst bei Bearbeitung eines wesentlichen Teils ist ein Neubeschuss notwendig. Der Lauf wird in dem Fall ja nicht bearbeitet oder?

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Ich sehe das auch so, hatte nur mal die Frage, da ich schon in Deutschland zum Vorderladerschiessen war, wo der Veranstallter mich mit einer Orig. Steinschloss Muskete und Steinschloss Scheiben Gewehr nicht zum schiessen zuließ, da er das deutsche Beschußgesetz nicht kannte. Seither führe ich das immer mit, wenn ich nach Deutschland zum schiessen fahre.
    Ich war mir mit dem Lauf aber nicht ganz sicher, da ja im Gesetzestext, von der Waffe die rede ist.

  • Kann trotzdem sein, das er unter die Beschußpflicht fällt, da es ja um eine Neufertigung einer Waffe geht. Wenn Du einen baugleichen Schaft fertigen würdest...

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Es wurden am Lauf keine Veränderungen vorgenommen, außer Lochkimme und Korn weich aufgelötet und dreiLaufhalterungen, hart gegelötet. Zündloch, ist unverändert. ( keine Zündlocschraube)

  • Kann trotzdem sein, das er unter die Beschußpflicht fällt, da es ja um eine Neufertigung einer Waffe geht. Wenn Du einen baugleichen Schaft fertigen würdest...


    Es geht hier um eine Lunten- Muskete die ich vor einiger Zeit gebaut habe, der Lauf der verbaut ist, ist ebenfalls ein französicher An9 Lauf, in den ich ein Inleiner gelötet habe der jetzt Cal. 50 hat und in Liege Belgien, beschossen wurde.
    Jetzt bekam ich von einem Bekannten einen weiteren Lauf , der in den Aussenmaßen dem anderen entspricht, aber das orig. Cal 69 hat, den habe ich am Mittwoch in der Waffe ausprobiertund der hält auf der Pistolenscheibe, (keine Musketenscheibe) aufgelegt auf 50m die Innenzehn. Ich möchte den also jetzt in Wettkämpfen schiessen.

  • Richtig ist, dass du in D eine Waffe mit Funkenzündung also auch Luntenschlosswaffen ohne Erlaubins bauen kannst. Wenn du diese aber in D schiessen willst, müssen sie beschossen werden.
    Das gilt auch für neue Waffen aus alten Teilen. Denn das Gesetz sagt aus, alles was vor dem 01.01.1891 hergestellt und nicht verändert wurde von der Beschusspflicht befreit ist. Eine Veränderung ist aber schon das Anbringen eines neuen Schafts, eines neues Schlosses und/oder das anbringen von anderen Visierungen.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---


  • Es geht hier um eine Lunten- Muskete die ich vor einiger Zeit gebaut habe, der Lauf der verbaut ist, ist ebenfalls ein französicher An9 Lauf, in den ich ein Inleiner gelötet habe der jetzt Cal. 50 hat und in Liege Belgien, beschossen wurde.
    Jetzt bekam ich von einem Bekannten einen weiteren Lauf , der in den Aussenmaßen dem anderen entspricht, aber das orig. Cal 69 hat, den habe ich am Mittwoch in der Waffe ausprobiertund der hält auf der Pistolenscheibe, (keine Musketenscheibe) aufgelegt auf 50m die Innenzehn. Ich möchte den also jetzt in Wettkämpfen schiessen.

    Alli, wenn du auf der sicheren Seiten sein willst, lässt du das Ding beschiessen und gut ists.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Ok , werde mal schaun wann ich in Belgien einen Termin bekomme, dann kann ich vorher auch noch eine Zündlochschraube einbauen.

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